Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Das Wohngeld 2023 beantragen: Wer hat Anspruch, was ist zu beachten?

PforzheimHaushalte mit niedrigem Einkommen erhalten ab 2023 auf Antrag Wohngeld. Die Zahl wurde auf zwei Millionen Haushalte erhöht, während es aktuell nur circa 600.000 sind. Darüber hinaus steigt die Höhe des sogenannten Wohngeld Plus wesentlich um etwa 50 Prozent. Hinzu kommt eine dauerhafte Pauschale für Heizkosten, sodass Menschen mit geringem Einkommen diese bezahlen können.

Mehr Haushalte erhalten Wohngeld

Die Wohngeldreform im Januar 2023 sorgt dafür, dass mehr Menschen eine Berechtigung haben, Wohngeld zu erhalten. Es handelt sich um die größte Reform in Deutschland, die es je gegeben hat. Etwa zwei Millionen Haushalte haben die Möglichkeit, das Wohngeld Plus zu erhalten. Deutlich mehr als noch in diesem Jahr.

Unter diese Haushalte fallen 1,4 Millionen, die auf der Basis der Reform zum ersten Mal Wohngeld erhalten oder es wieder bekommen.

Wer darf das Wohngeld Plus beantragen?

Die Antragsstellung für Wohngeld Plus ist für alle Haushalte mit niedrigem Einkommen möglich. Also für Senioren, Alleinerziehende und Familien. Das neue Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte, bei denen das Einkommen nicht ausreicht oder zu knapp ist.

Warum wird Wohngeld überhaupt bewilligt? Es soll den betroffenen Haushalten helfen, wirtschaftlich zu überleben und familiengerecht leben zu können. Es wird allen Mietern oder Eigentümern gezahlt, deren Einkommen zu niedrig ist.

Um welche Haushalte handelt es sich genau? Es sind die circa 600.000 Haushalte, die im kommenden Jahr sowieso Wohngeld erhalten hätten. Aufgestockt wird die Anzahl der Bezieher durch rund 1,04 Millionen Haushalte, die bisher zu viel verdient haben, um Wohngeld zu erhalten. Sie haben nun 2023 die Möglichkeit, zum ersten Mal Wohngeld zu bekommen oder erneut zu erhalten. Möglich wird das durch die Verbesserungen der Reform. Des Weiteren ist es etwa 380.000 Haushalten möglich, Wohngeld zu beziehen, die zuvor Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Wie hoch ist die Summe des Wohngeldes pro Haushalt?

Im Durchschnitt wird das Wohngeld 2023 um etwa 190 Euro monatlich ansteigen. Das heißt, dass die Bezieher mehr als doppelt so viel wie jetzt erhalten. Das Wohngeld wird von 180 Euro monatlich auf circa 370 Euro monatlich erhöht.

Die exakte Höhe wird auf der Basis der Anzahl der Haushaltsmitglieder ermittelt. Weitere Grundlagen sind die Belastungen im Eigentum oder die monatliche Miete von Wohnung oder Haus. Zudem wird das gesamte Einkommen in die Berechnung einbezogen. Wie hoch das Wohngeld für jeden einzelnen Haushalt ausfällt, prüfen die Wohngeldämter vor Ort und legen den Betrag in einem Bescheid fest.

Haushalte mit Wohngeldberechtigung erhalten zusätzliche Heizkostenentlastung

Berechtigte Haushalte bekommen außerdem einen Zuschuss für Heizkosten, wodurch den explodierenden Kosten entgegengewirkt werden soll. Klimazuschüsse sollen zum ersten Mal deutschlandweit die Kosten für energieverbessernde Gebäudesanierungen abfangen.

Die Heizkostenpauschale liegt bei zwei Euro je Quadratmeter. Sie erfolgt als Zuschlag zur Wohngeldberechnung. Wohngeldämter überprüfen die Höhe der Heizkostenpauschale erst zum Januar 2024. Das sorgt dafür, dass die betroffenen Haushalte Sicherheit bezüglich der Bezahlung ihrer Heizkosten erhalten.

Im Jahr 2022 haben bereits etwa 600.000 Wohngeldbezieher im Sommer einen Zuschuss zu den Heizkosten erhalten. Darauf folgt eine weitere Pauschale, die für die Heizperiode zwischen September und Dezember 2022 gilt und helfen soll, die gestiegenen Kosten zu decken.

Wo können Betroffene den Antrag für den Erhalt des Wohngelds stellen?

Die Beantragung erfolgt bei den zuständigen Wohngeldämtern vor Ort. Diese gehören zu den Gemeinden, Städten oder Kreisverwaltungen. Die erforderlichen Antragsformulare liegen in den Ämtern aus. Beratungen sind ebenfalls möglich.

Was ist neu an der Reform?

Neu bei der Wohngeldreform ist, dass jetzt auch Zuschüsse für Heizkosten bewilligt werden. Um eine Prüfung der Heizkostenabrechnungen durch die Ämter zu vermeiden, werden Pauschalzuschläge gezahlt, die im Rahmen der Wohngeldberechnung Berücksichtigung finden.

Durchschnittlich gesehen, erhalten Single-Haushalte deshalb etwa 60 Euro monatlich mehr und eine Familie mit vier Personen circa 100 Euro monatlich mehr. Für die Bruttokaltmiete gibt es ebenfalls höhere Zuschüsse. Daher kommt es insgesamt durch die verschiedenen Elemente der Reformen wie Klimapauschale, Heizkostenpauschale und generelle Leistungserhöhung zu einem Anstieg des Wohngeldes um über 50 Prozent.

Hinzu kommt, dass die Einkommensgrenze für den Erhalt von Wohngeld stark angehoben wird. Das ermöglicht es über einer Million weiteren Haushalten, diese Leistungen zu beziehen.

Wer ist vom Bezug des Wohngelds ausgeschlossen?

Wohngeld wird nicht ausgezahlt, wenn Haushalte schon andere Leistungen bekommen haben. Hierunter fallen das kommende Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe sowie im Hinblick auf Erwerbsminderung. Außerdem Grundleistungen auf Basis von Ausbildungsförderungshilfen und des Asylgewerbegesetzes. Hier haben bereits alle Unterkunftskosten Berücksichtigung gefunden.

Ab wann ist die Antragsstellung möglich?

Damit sich die Entlastungen schnell durchsetzen lassen und die Haushalte ihre Wohnkosten weiterhin zahlen können, gilt dieses Gesetz zur Wohngeldreform ab dem ersten Januar 2023. Das ist der Stichtag für die Antragsstellung beim zuständigen Wohngeldamt. Sobald der Antrag geprüft und bewilligt wurde, erhalten die Haushalte Wohngeld.

Welche Neuerungen gibt es im Rahmen des Antragsverfahrens?

Es muss sichergestellt werden, dass alle Berechtigten rasche Hilfe erhalten, um ihre Wohnkosten zahlen zu können. Daher kommen neue Beschleunigungs- und Verfahrenskriterien im Rahmen der Reform zum Einsatz. Beispielsweise lässt sich der Bewilligungszeitraum von einem Jahr auf 18 Monate erhöhen. Des Weiteren kann das Wohngeld im bewilligten Zeitraum geändert werden, sofern Belastung oder Miete um über zehn Prozent steigen. Der Zurechnungszeitraum für Einmalzahlungen bezüglich Einkommen wird auf zwölf Monate im Vergleich zu vorher 36 Monaten reduziert.