
Wer in Gütersloh eine geförderte Wohnung oder Sozialwohnung mieten möchte, braucht dafür in der Regel einen Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein Gütersloh zeigt, dass ein Haushalt nach Einkommen und Haushaltsgröße berechtigt ist, öffentlich geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen zu beziehen.
Wichtig ist: Der WBS garantiert keine Wohnung. Er ist aber oft die Voraussetzung, um sich überhaupt auf eine geförderte Wohnung bewerben zu können. Die Stadt Gütersloh nennt als Grundlage vor allem Einkommen, Haushaltsgröße und die zulässige Wohnungsgröße. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein in Gütersloh?
Einen Wohnberechtigungsschein kann bekommen, wer sich nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen oder in Deutschland aufhält und hier dauerhaft wohnen möchte. Maßgeblich sind vor allem das Einkommen, die Zahl der Personen im Haushalt und die passende Wohnungsgröße.
Die Stadt Gütersloh weist darauf hin, dass öffentlich geförderte Wohnungen nur an Wohnungssuchende vergeben werden dürfen, deren Jahreseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigt. Grundlage sind die Regelungen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen.
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Aufenthalt | Der Antragsteller hält sich nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen oder Deutschland auf. |
| Dauerhafter Wohnsitz | Der Haushalt möchte in Gütersloh oder an einem anderen Ort in Nordrhein-Westfalen dauerhaft wohnen. |
| Einkommen | Das anrechenbare Jahreseinkommen darf die gültige Einkommensgrenze nicht überschreiten. |
| Haushaltsgröße | Die Zahl der Haushaltsmitglieder bestimmt, welche Wohnungsgröße mit dem WBS angemessen ist. |
| Nachweise | Benötigt werden unter anderem Ausweis, Meldebescheinigung, Antrag, Einkommenserklärung und Einkommensnachweise. |
Gerade für Menschen mit kleinem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung und Haushalte in schwierigen Lebenslagen kann der WBS wichtig sein. Geförderte Wohnungen sind meist günstiger als Wohnungen auf dem freien Markt. Außerdem dürfen sie nur an Haushalte vermietet werden, die die Voraussetzungen erfüllen.
Formular Wohnberechtigungsschein Gütersloh anfordern

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Im Anschluss können Sie das Formular entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.
Antrag auch über die Stadt Gütersloh
Die Antragsunterlagen für den Wohnberechtigungsschein können auch über die Webseite der Stadt Gütersloh abgerufen werden.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Gütersloh
Für den Wohnberechtigungsschein Gütersloh gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nennt für den WBS die folgenden gesetzlichen Einkommensgrenzen. Die Werte sind nach der offiziellen Übersicht des Landes für Nordrhein-Westfalen maßgeblich. Stand: Mai 2026.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % pro Jahr | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen als Beispiel |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen mit 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen mit 2 Kindern | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen mit 3 Kindern | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Wichtig: Das mögliche Brutto-Jahreseinkommen ist nur ein Beispiel. Es hängt davon ab, welche Abzüge bei Ihrem Haushalt berücksichtigt werden können. Deshalb kann die Stadt Gütersloh im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis kommen.
Zusätzliche Beträge für weitere Personen und Kinder
Bei größeren Haushalten erhöht sich die Einkommensgrenze. Nach den in Nordrhein-Westfalen geltenden Regeln kommen für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 6.530 Euro hinzu. Für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, werden zusätzlich 860 Euro berücksichtigt.
| Zusätzliche Person oder Kind | Erhöhung der Einkommensgrenze |
|---|---|
| Jede weitere Person im Haushalt | 6.530 Euro pro Jahr |
| Jedes Kind mit Kindergeldanspruch | zusätzlich 860 Euro pro Jahr |
Wie wird das Einkommen beim Wohnberechtigungsschein bewertet?
Relevant für die Ausstellung eines WBS ist nicht einfach der Betrag, der auf dem Lohnzettel steht. Die Behörde prüft das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Dazu gehören alle Personen, die zusammen in die geförderte Wohnung einziehen möchten.
Die Stadt Gütersloh verlangt nach eigenen Angaben Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres. Welche Nachweise nötig sind, hängt von der persönlichen Lage ab.
Diese Unterlagen können beim Einkommen wichtig sein
- die letzten drei Gehalts- oder Lohnabrechnungen
- Lohnabrechnung vom Dezember oder Einkommensteuerbescheid
- Rentenbescheide oder Nachweise über Versorgungsbezüge
- bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung sowie letzter Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über Krankengeld
- Bescheide über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheide über Grundsicherung
- BAföG-Bescheid oder Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
- Nachweise über Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Pflegegeld
- Nachweise über Schwerbehinderung, Pflegegrad, Schwangerschaft oder Unterhaltsverpflichtungen, falls vorhanden
Bei der Berechnung können unter bestimmten Voraussetzungen Abzüge berücksichtigt werden. Das kann zum Beispiel bei Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Lassen Sie sich deshalb beraten, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Einkommen noch innerhalb der Grenze liegt.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Gütersloh
Haushalte mit mehreren Haushaltsangehörigen haben Anspruch auf eine größere Wohnung als eine alleinstehende Person oder ein 2-Personen-Haushalt. Im Wohnberechtigungsschein steht, wie viele Personen zum Haushalt gehören und welche maximale Wohnungsgröße angemessen ist.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße in NRW |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 Quadratmeter |
| 2 Personen | bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis zu 110 Quadratmeter oder 5 Wohnräume |
| jede weitere Person | zusätzlich etwa 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum |
Die genannten Größen sind Richtwerte nach den Regeln in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist immer, was im ausgestellten Wohnberechtigungsschein steht. In besonderen Lebenslagen kann die zuständige Stelle weitere Umstände prüfen.
Arten von Wohnberechtigungsscheinen in Gütersloh
In Gütersloh geht es in der Praxis vor allem um den allgemeinen Wohnberechtigungsschein und um die gezielte Wohnberechtigung für eine bestimmte Wohnung. Welche Variante passt, hängt davon ab, ob Sie bereits eine konkrete geförderte Wohnung gefunden haben.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Er ist ab Ausstellung ein Jahr gültig und gilt für geförderte Wohnungen innerhalb Nordrhein-Westfalens. In dieser Zeit kann der Haushalt eine passende Sozialwohnung suchen.
Gezielter Wohnberechtigungsschein für eine bestimmte Wohnung
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein wird für eine bestimmte geförderte Wohnung ausgestellt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn bereits eine konkrete Wohnung in Aussicht steht und der Vermieter den Nachweis verlangt.
Gültigkeit und Kosten
Der Wohnberechtigungsschein für Gütersloh ist gebührenpflichtig und kostet nach Angaben der Stadt Gütersloh 10 Euro. Nach der Ausstellung ist der WBS maximal ein Jahr lang in Nordrhein-Westfalen gültig. Nach dem Einzug in die geförderte Wohnung wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung benötigt.
Geförderter Wohnraum und Wohnen in Gütersloh
Eine preisgünstige Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden ist oft schwierig. Das gilt besonders für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Wohnungslose sowie ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Genau für diese Gruppen ist öffentlich geförderter Wohnraum besonders wichtig.
Die Stadt Gütersloh weist darauf hin, dass die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, nach sozialen Kriterien und nach Dringlichkeit erfolgt. Wer die Wohnungssuche stark auf einzelne Stadtteile begrenzt, kann die Vermittlung nach Angaben der Stadt deutlich erschweren.
Für Wohnungssuchende ist deshalb sinnvoll, nicht nur in der Innenstadt zu suchen. Auch Stadtteile wie Avenwedde, Spexard, Kattenstroth, Pavenstädt oder Isselhorst können je nach Angebot und persönlicher Lage interessant sein.
Bei Gütersloh handelt es sich um eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Gütersloh liegt im Landesteil Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Detmold. Die Stadt hat mehr als 100.000 Einwohner und eine Gesamtfläche von 111,96 Quadratkilometern. Zur Stadt gehören unter anderem Avenwedde, Blankenhagen, Ebbesloh, Friedrichsdorf, Hollen, Isselhorst, Kattenstroth, Niehorst, Nordhorn, Spexard und Sundern.
In erster Linie ist Gütersloh bekannt als Sitz der beiden international agierenden Unternehmen Bertelsmann und Miele. Zu den weiteren wichtigen Arbeitgebern in und um Gütersloh gehören die Kreisverwaltung, die Stadtverwaltung, das Städtische Klinikum, das Sankt-Elisabeth-Hospital sowie soziale Träger und Dienstleister. Die wirtschaftliche Stärke sorgt für Arbeitsplätze, erhöht aber auch die Nachfrage nach Wohnraum.
Die Stadt Gütersloh verbindet städtisches Leben mit vielen Grünflächen. Nach Angaben der Stadt unterhält der Fachbereich Grünflächen eine große Zahl an Park- und Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätzen, Stadtbäumen, Verkehrsgrün und Biotopflächen. Diese Wohnqualität macht die Stadt attraktiv, kann die Wohnungssuche aber zusätzlich erschweren.
Der aktuelle Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Gütersloh gilt seit dem 1. Juli 2024. Er betrifft Wohnungen auf dem freien Markt, nicht direkt die Sozialwohnungen. Für Menschen mit geringem Einkommen ist deshalb der Wohnberechtigungsschein wichtig, weil geförderte Wohnungen in der Regel günstiger sind als frei finanzierte Wohnungen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Gütersloh?
Eine exakte Zahl der aktuell verfügbaren Sozialwohnungen veröffentlicht die Stadt Gütersloh nicht. Fest steht jedoch, dass öffentlich geförderte Wohnungen nur an Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden dürfen. Die Vermittlung erfolgt häufig über die Wohnungsunternehmen selbst oder über die Wohnungsvermittlung der Stadt Gütersloh. Dabei richtet sich die Vergabe nach verschiedenen Kriterien wie dem Zeitpunkt der Antragstellung, der Haushaltsgröße sowie der sozialen Dringlichkeit.
Da regelmäßig Wohnungen aus der Mietpreisbindung herausfallen, ist der Neubau öffentlich geförderter Wohnungen für den Erhalt eines ausreichenden Angebots besonders wichtig. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt deshalb auch 2026 umfangreiche Fördermittel für den Neubau, die Modernisierung und den Erhalt von Sozialwohnungen bereit. Förderfähig sind sowohl kommunale Wohnungsunternehmen als auch private Investoren und Wohnungsgenossenschaften.
Welche Unternehmen bieten Sozialwohnungen in Gütersloh an?
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren lassen. Zu den wichtigsten Anbietern von bezahlbarem und teilweise öffentlich gefördertem Wohnraum in Gütersloh gehören unter anderem:
- Bauverein Gütersloh eG – einer der größten Wohnungsanbieter der Stadt mit mehreren tausend Wohnungen und einem langjährigen Engagement für bezahlbaren Wohnraum.
- Wohnungsgesellschaft der Stadt Gütersloh (WGG) – kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand an preisgünstigen Mietwohnungen und laufenden Modernisierungsmaßnahmen.
- Spar- und Bauverein Gütersloh eG – Wohnungsgenossenschaft mit Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und einem Schwerpunkt auf langfristig bezahlbaren Mieten.
- Weitere private Wohnungsunternehmen und Investoren, die im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Mietwohnungen errichten.
Darüber hinaus veröffentlicht die Stadt Gütersloh ein Vermieterverzeichnis mit Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die für Wohnungssuchende interessante Ansprechpartner sein können.
Wie stehen die Chancen auf eine Sozialwohnung?
Die Nachfrage nach Sozialwohnungen übersteigt auch in Gütersloh das vorhandene Angebot. Deshalb empfiehlt die Stadt, den Wohnberechtigungsschein möglichst frühzeitig zu beantragen und sich anschließend in die Wohnungsuchenden-Datei aufnehmen zu lassen. Gleichzeitig sollten Interessenten ihre Wohnungssuche nicht ausschließlich auf einzelne Stadtteile beschränken, da sich dadurch die Vermittlungschancen erheblich verschlechtern können. Neben der Registrierung bei der Stadt lohnt sich eine direkte Bewerbung bei Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Gütersloh
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Gütersloh?
Zuständig ist die Stadt Gütersloh. Ansprechpartner sind im Bereich Wohnraumvermittlung und Wohnberechtigungsscheine beim Fachbereich Bauverwaltungsservice zu finden.
Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist nach der Ausstellung maximal ein Jahr gültig. Er gilt für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen.
Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Gütersloh?
Die Ausstellung kostet nach Angaben der Stadt Gütersloh 10 Euro.
Kann ich mit dem WBS Gütersloh auch in einer anderen Stadt in NRW suchen?
Ja. Der Wohnberechtigungsschein gilt innerhalb Nordrhein-Westfalens. Er gilt aber nicht automatisch in anderen Bundesländern.
Was passiert, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Dann sollten Sie sich trotzdem beraten lassen. Bei der Berechnung können Abzüge und besondere Lebenslagen eine Rolle spielen. Die Stadt Gütersloh kann prüfen, welches Einkommen tatsächlich anrechenbar ist.
Kontakt
| Stelle | Kontaktdaten |
|---|---|
| Zuständige Behörde | Stadt Gütersloh, Bereich Wohnraumvermittlung und Wohnberechtigungsscheine |
| Anschrift | Stadt Gütersloh, Der Bürgermeister, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh |
| Telefon Zentrale | 05241 / 82-1 |
| Telefax | 05241 / 82-2044 |
| Ansprechpartner | Frau Brigitte Grote, Telefon: 05241 / 82-2133; Herr Michael Aksoy, Telefon: 05241 / 82-2977 |
| Online-Information | Stadt Gütersloh |
