Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Gütersloh

Bei Gütersloh handelt es sich um eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Gütersloh liegt im Landesteil Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Detmold. Zur Zeit leben rund 100.200 Menschen in Gütersloh. Erstmals wurde die 100.000-Marke im Herbst 2018 geknackt.
Die Großstadt Gütersloh hat eine Gesamtfläche von rund 112 km² und ist in acht Stadtteile gegliedert.

In erster Linie ist Gütersloh bekannt als Sitz der beiden international agierenden Unternehmen Bertelsmann und Miele. Während für Bertelsmann rund 11.000 Beschäftigte vor Ort tätig sind, sind es für Miele rund 5.500.
Zu den weiteren besonders wichtigen Arbeitgebern in und um Gütersloh gehören der Wertkreis Gütersloh mit 1.500 Beschäftigten, die Kreisverwaltung mit ebenfalls 1.500 Beschäftigten, die Stadtverwaltung mit 1.200 Beschäftigten sowie das Städtische Klinikum mit 1.000 Beschäftigten und das Sankt-Elisabeth-Hospital mit 800 Beschäftigten.

Zu den bekanntesten und beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Gütersloh gehören das Miele Museum, das Wapelbad, der Mohns Park, der Rhedaer Forst und der Bänischsee.

Wohnberechtigungsschein Gütersloh anfordern

Wohnberechtigungsschein GüterslohFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gütersloh per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Im Anschluss können Sie das Formular entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Die Wohnungsmarktsituation in Gütersloh

Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung in Gütersloh beträgt zur Zeit 7,81 Euro. Verglichen mit den durchschnittlichen Quadratmeterpreisen für Wohnungen in ganz NRW sind die Wohnungspreise in Gütersloh überdurchschnittlich hoch. Verglichen mit den Mietpreisen des ganzen Landes sind Mietwohnungen in Gütersloh vergleichsweise günstig. Der deutschlandweit durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung beträgt momentan nämlich 8,50 Euro.

Obwohl der Preis für eine Mietwohnung in der Regel vom Zustand der Wohnung, von der Lage und von der Ausstattung abhängig ist, kann festgehalten werden, dass die Preise für Mietwohnungen in Gütersloh seit einigen Jahren kontinuierlich steigen. Häufig übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot. Diese Entwicklungen sind primär darauf zurückzuführen, dass immer mehr Menschen in einer Großstadt leben möchten und dass der Immobilienmarkt in besonders beliebten Großstädten in der näheren Umgebung (zum Beispiel Köln und Düsseldorf) so überlastet ist, dass Großstädte wie Gütersloh eine willkommene „Wohnalternative“ bieten. Dies vor allem auf Grund der hervorragenden Anbindungen Güterslohs an wichtige Autobahnen und an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Dem steigenden Bedarf nach bezahlbaren Wohnraum versucht die Stadt Gütersloh insbesondere durch den Bau neuer Sozialwohnungen entgegenzuwirken.

So soll der Wohnungsbau in Gütersloh attraktiver werden

Die Stadtverwaltung Gütersloh hat in den vergangenen Monaten einen „3-SäulenPlan“ ausgearbeitet, um der sich immer weiter zuspitzenden Wohnungsnot in der Großstadt zu begegnen.
Mithilfe dieses Konzepts sollen in Gütersloh bis zum Jahr 2035 etwa 6.000 neue Wohnungen entstehen.

Eigentümer erhalten für den Verkauf von Bauland künftig nur noch den von der Stadt festgelegten Preis. Die Stadtverwaltung spricht in diesem Zusammenhang von einem „angemessenen Werteausgleich“. Indem die Stadtverwaltung in den Besitz aller Flächen vor Ort kommt, kann diese sowohl den Wohnungsbau als auch die soziale Infrastruktur gut koordinieren.
Des Weiteren soll die Bebauung von Flächen, die derzeit noch unbenutzt sind, durch eine Baureform und den Abbau von Bürokratie vereinfacht werden. Zudem könnten Baugebote ausgesprochen werden, die Eigentümer dazu verpflichten, binnen einer bestimmten Frist mit der Bebauung ihrer Fläche zu beginnen. Außerdem plant die Stadtverwaltung eine „qualitätsvolle Nebelverdichtung“. Gemäß dieses Plans sollen Brachflächen reaktiviert, Geschosswohnungsbau erhalten und Baulücken geschlossen werden. Nichtsdestotrotz sollen Frischluftzonen und Grünflächen nicht verschwinden, sondern erhalten und gegebenenfalls sogar vergrößert werden.

Die Wohnungsbauförderung der Stadt Gütersloh sowie der Bauverein Gütersloh gehören zu den wichtigsten Institutionen des Sozialen Wohnungsbaus in Gütersloh.

Sozialwohnungen: Anspruchberechtigte, Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen

Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für Wohnungen innerhalb des Bundeslandes, in dem dieser ausgestellt wurde. Mit der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen möchten Städte und Kommunen gewährleisten, dass Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen des Sozialen Wohnungsbaus angemietet werden.

Relevant für die Ausstellung eines WBS ist die Größe der Wohnung und das jeweilige Einkommen des Haushalts. Haushalte mit mehreren Haushaltsangehörigen haben demnach einen Anspruch auf eine größere Wohnung als eine alleinstehende Person oder ein 2-Personen-Haushalt.
Eine vorgeschriebene Einkommensgrenze, die abhängig ist von der Lebenssituation und der Anzahl aller zum Haushalt gehörenden Personen, darf nicht überschritten werden.
Die Einkommensgrenze für die Ausstellung eines WBS für eine Sozialwohnung beträgt bei einem Haushalt mit einer Person zur Zeit 16.800,00 Euro, bei einem Haushalt mit zwei Personen 22.400,00 Euro pro Jahr.
Eine angemessene Wohnungsgröße bei einer alleinlebenden Person beträgt 50 m², bei einem 2-Personen-Haushalt 65 m² und bei einem 3-Personen-Haushalt 80 m².

Der Wohnberechtigungsschein für Gütersloh ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit 10,00 Euro. Nach der Ausstellung ist der WBS immer ein Jahr lang gültig.

Kontakt

Der Wohnberechtigungsschein für Gütersloh kann bequem bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Diese ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 / 82-1
Telefax: 05241 / 82-2044

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Montag: 14:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 – 18:00 Uhr

Tipps und Tricks zur Beantragung des Wohnberechtigungsschein Gütersloh sowie das Antragsformular können jederzeit kostenlos online auf der Internetseite der Stadt Gütersloh aufgerufen werden.