Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen

GelsenkirchenGelsenkirchen gehört zu den wenigen Städten, in denen die Wohnungsmieten in den vergangenen Jahren nicht rasant gewachsen sind. Vielmehr ist in einigen Stadtteilen sogar eine Entspannung zu beobachten. Im Bereich sozialer Wohnraum liegen die Mieten zwischen 6 und 8 Euro pro Quadratmeter und damit deutlich unter den Vergleichsmieten angrenzender Metropolen in Nordrhein-Westfalen.

Die langsamere Steigerung der Mieten im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands schließt dennoch nicht aus, dass die Anzahl der Beantragungen von Wohnberechtigungsscheinen steigt.

Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen anfordern

WBS Gelsenkirchen

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen per E-Mail anfordern. Dazu gibt es weitere Informationen.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Die Wohnungsmarktsituation in Gelsenkirchen

Der hohen Nachfrage nach sozialem Wohnraum steht ein verhältnismäßig knappes Angebot gegenüber. Auch wenn es in Gelsenkirchen mehr freien Wohnraum als in den angrenzenden Städten gibt, ist das Kontingent im sozialen Wohnungsbau begrenzt.

Dem gegenüber steht, dass die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen schwieriger als in anderen Bundesländern zu erfüllen sind. Um eine günstige Wohnung nach Schein zu erhalten, darf ein Einpersonenhaushalt in Gelsenkirchen nicht mehr als 19.350 Euro Brutto verdienen. Bei zwei Personen erhöht sich das einzurechnende Jahreseinkommen auf 23.310 Euro und für jede weitere zum Haushalt rechnende Person werden 5.360 Euro Brutto zugrunde gelegt.

Für jedes haushaltsangehörige Kind im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700 Euro.

Perspektivische Entwicklung im Wohnungsbau

Gelsenkirchen braucht mehr sozialen und bezahlbaren Wohnraum. In den vergangenen Jahren hat der soziale Wohnungsbau stagniert und ehemalige Sozialwohnungen wurden durch Modernisierung und Privatisierung vom Markt genommen.

Mit einer Arbeitslosenquote von 13,1 Prozent wird allerdings deutlich, dass die Stadt dringend mehr Sozialwohnungen braucht. Um das Interesse der Bauherren zu steigern, bietet Gelsenkirchen kommunal subventioniertes Bauland mit der Bedingung, mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen zu errichten, an.

Zusätzlich werden kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger mit sozialer Ausrichtung vor Bauträgern mit dem Fokus auf den höchsten Kaufpreis bevorzugt. Die Ansätze sind optimal, müssten in den nächsten Jahren aber weiter verstärkt werden. Wenn die 30 Prozent sozialer Wohnungsneubau mit sozialverträglichen Modernisierungen von Bestandsimmobilien gekoppelt werden, könnte sich die Problematik zu teurer Wohnungen in den nächsten 10 Jahren lösen und Entspannung in Gelsenkirchen erzielen lassen.

Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften für sozialen Wohnraum

Zu den bekanntesten und größten Wohnungsbaugesellschaften in Gelsenkirchen gehört die GWG – Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen. Als Bauträger und Vermieter von Sozialwohnungen trägt die Wohnungsbaugesellschaft dazu bei, dass Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in Gelsenkirchen nicht unnötig lange nach einer preiswerten Wohnung suchen müssen.

Auch die Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft und der Bauverein Gelsenkirchen eG sind auf soziale Bauprojekte spezialisiert. Ein weiterer Ansprechpartner mit Tradition ist der Bauverein Schalke. Seit 1898 vermietet und verwaltet der Bauverein günstigen Wohnraum, den Anspruchsberechtigte mit einem Wohnberechtigungsschein in Gelsenkirchen anmieten können. In Immobilienportalen und bei MeineStadt Gelsenkirchen lässt sich immer häufiger beobachten, dass auch private Vermieter Menschen mit geringerem Einkommen die Chance auf modernen Wohnraum geben. Die Vermietung mit Wohnberechtigungsschein in Gelsenkirchen ist nicht länger auf städtische und kommunale Wohnungsbaugesellschaften begrenzt.

Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein in Gelsenkirchen?

Um den begehrten Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller die Kriterien zum jährlichen Höchsteinkommen erfüllen.

Wer Sozialleistungen bezieht oder aufstockt, von einer kleinen Rente lebt oder durch Minijobs geringverdienend ist, kann einen Antrag auf den Wohnberechtigungsschein stellen. Diesbezüglich gilt zu beachten, dass die Wohnberechtigung im sozialen Wohnraum nicht nur am Mietpreis, sondern auch an die Quadratmeter pro Person geknüpft ist. Hier erteilt die Berechtigungsschein ausstellende Behörde konkrete Auskunft. Um die Bedingungen zur Bewilligung zu erfüllen, müssen die Dokumente vollständig zum Beantragungstermin mitgebracht werden. Spätere Nachreichungen werden zwar berücksichtigt, wirken sich aber nachteilig auf den Bewilligungszeitraum aus.

Die Beantragung ist für Sozialleistungsempfänger direkt beim Sozialamt möglich. Weitere ausstellungsberechtigte Ämter sind die Wohngeldstelle und die Abteilung Arbeit & Soziales der Stadt. Trotz online bereitgestellter Formulare sollten Gelsenkirchener den Wohnberechtigungsschein persönlich beantragen. Falls Dokumente fehlen, eine Verdienstbescheinigung nicht plausibel ist oder sonstige Fragen entstehen, ist der persönliche Termin die beste Methode, sich vor einem langen Bearbeitungszeitraum zu schützen.

Der WBS kann in Form eines allgemeinen WBS oder als gezielter WBS beantragt werden.

Wenn noch keine konkrete Wohnung in Aussicht ist, steht der allgemeine WBS zur Verfügung. Er berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gültig. Anders ist es , wenn eine konkrete Wohnung in Aussicht steht. Der WBS gilt in diesem Fall nur für diese Wohnung. Dies hat den Vorteil, dass sofort Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.

Für die Bearbeitung fallen Gebühren von 10,00 € – 20,00 € an.

Die Seite der Stadt Gelsenkirchen enthält weitere Informationen und Formulare.

Kontakt

Wohnungsamt Gelsenkirchen
Abt. Hilfe zum Lebensunterhalt
Rottmannsiepe 5
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 1694544

Stadt Gelsenkirchen
Rathaus
Abteilung Arbeit & Soziales
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (209) 169-0

Stadtverwaltung, Abteilung Sozialhilfe
Vattmannstraße 2 – 8
45879 Gelsenkirchen