Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen

Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen Der Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen ist für Haushalte wichtig, die eine öffentlich geförderte Wohnung in Gelsenkirchen oder an einem anderen Ort in Nordrhein-Westfalen beziehen möchten. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße. Die früher auf dieser Seite genannten Einkommensgrenzen sind überholt; maßgeblich sind inzwischen die seit dem 01.01.2025 geltenden Werte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist kein Mietzuschuss und ersetzt auch keinen Mietvertrag. Er weist nach, dass ein Haushalt nach den Regeln des öffentlich geförderten Wohnraums grundsätzlich berechtigt ist, eine Sozialwohnung beziehungsweise eine belegungsgebundene Wohnung zu beziehen. In Gelsenkirchen ist das besonders relevant, weil öffentlich geförderte Wohnungen zwar vorhanden sind, aber nur an Haushalte vergeben werden dürfen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen: Wer grundsätzlich berechtigt ist

Für den Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen gelten die landesweiten Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz WFNG NRW. Danach kommt ein WBS vor allem für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen in Betracht, sofern das maßgebliche Jahreseinkommen die gültige Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Zum Haushalt zählen nicht nur die Personen, die bereits zusammenwohnen. Auch Personen, die voraussichtlich innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in den Haushalt aufgenommen werden, können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Das gilt zum Beispiel bei erwarteter Geburt eines Kindes, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Für Kinder wird zusätzlich ein Kinderzuschlag bei der Einkommensgrenze berücksichtigt.

Wichtig ist: Nicht das reine Bruttoeinkommen entscheidet allein. Maßgeblich ist das nach den Vorgaben des WFNG NRW berechnete Einkommen. Dabei können je nach Fall Pauschalabzüge, Kinderbetreuungskosten, Freibeträge oder besondere persönliche Umstände eine Rolle spielen. Deshalb können die offiziellen Beispielwerte zum möglichen Brutto-Jahreseinkommen nur eine Orientierung geben.

Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen anfordern

WBS GelsenkirchenHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen per E-Mail anfordern. Dazu gibt es weitere Informationen.  Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Gelsenkirchen

Die folgenden Werte gelten für Nordrhein-Westfalen und damit auch für Gelsenkirchen. Sie beruhen auf den aktuellen landesrechtlichen Einkommensgrenzen nach § 13 WFNG NRW. Stand der Einkommensgrenzen: gültig seit 01.01.2025; Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Einkommenserlass Wohnen NRW vom 02.09.2025.

Haushalt Einkommensgrenze 100 % Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen
1 Person 23.540 € ca. 38.011 €
2 Personen 28.350 € ca. 51.777 €
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 € ca. 53.121 €
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 € ca. 57.074 €
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 € ca. 68.621 €
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 € ca. 80.168 €

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 €. Für jedes zum Haushalt gehörende kindergeldberechtigte Kind kommt zusätzlich ein Zuschlag von 860 € hinzu. Die in der Tabelle genannten Brutto-Beispiele beruhen auf Modellannahmen des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie setzen unter anderem voraus, dass nur eine Person im Haushalt Einkommen erzielt und bestimmte Abzüge berücksichtigt werden. In Haushalten mit mehreren Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder weiteren Besonderheiten kann die Berechnung anders ausfallen.

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Gelsenkirchen

Der Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen bezieht sich nicht nur auf die Einkommensgrenze. Auch die Größe der geförderten Wohnung muss zum Haushalt passen. Die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen sehen dafür Regelwerte vor. Eine kleine Überschreitung kann in bestimmten Fällen unschädlich sein; als geringfügig wird nach den landesrechtlichen Bestimmungen in der Regel eine Überschreitung bis zu 5 m² angesehen.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnungsgröße in NRW
1 Person bis 50 m² Wohnfläche
2 Personen bis 65 m² Wohnfläche oder 2 Wohnräume
3 Personen bis 80 m² Wohnfläche oder 3 Wohnräume
4 Personen bis 95 m² Wohnfläche oder 4 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich 15 m² Wohnfläche oder 1 weiterer Wohnraum

Bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen kann zusätzlicher Wohnraum in Betracht kommen. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Fälle von Schwerbehinderung, Rollstuhlnutzung, Alleinerziehende mit Kindern oder einen absehbaren zusätzlichen Raumbedarf. Solche Ausnahmen sind immer einzelfallbezogen und hängen davon ab, ob die Voraussetzungen nach den landesrechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein

In Nordrhein-Westfalen wird zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Der allgemeine WBS wird nicht für eine bestimmte Wohnung ausgestellt. Er bestätigt, dass der Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer passenden öffentlich geförderten Wohnung berechtigt ist. Ein allgemeiner WBS ist ab Bekanntgabe ein Jahr lang in Nordrhein-Westfalen gültig.

Der gezielte WBS bezieht sich dagegen auf eine konkret benannte Wohnung. Er kommt dann in Betracht, wenn eine bestimmte geförderte Wohnung im Raum steht und die Berechtigung genau für diese Wohnung geprüft wird. Der Vorteil liegt darin, dass besondere Umstände, etwa bei Wohnungsgröße oder Härtefällen, direkt in Bezug auf diese konkrete Wohnung bewertet werden können.

Ein außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellter Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht automatisch zum Bezug geförderten Wohnraums in NRW. Umgekehrt ist ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter allgemeiner WBS grundsätzlich innerhalb des Landes nutzbar, sofern die Wohnung zu den Angaben im WBS passt.

Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Gelsenkirchen

Gelsenkirchen hat im Vergleich zu vielen angrenzenden Großstädten des Ruhrgebiets oft ein etwas anderes Preisniveau am Wohnungsmarkt. Trotzdem bleibt geförderter Wohnraum für viele Haushalte wichtig, denn günstige Wohnungen sind nicht automatisch öffentlich gefördert und nicht jede preiswerte Wohnung ist eine WBS-Wohnung. Entscheidend ist, ob für die Wohnung eine öffentliche Förderung und eine entsprechende Belegungsbindung besteht.

Die Stadt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass Wohnungen im kommunalen Wohnungsaushang ausschließlich öffentlich gefördert sein können und für den Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Damit unterscheidet sich dieser Wohnraum von frei finanzierten Mietwohnungen, bei denen Vermieterinnen und Vermieter grundsätzlich selbst entscheiden, an wen sie vermieten.

Für Gelsenkirchen ist öffentlich geförderter Wohnraum auch deshalb ein wichtiger Baustein, weil die Stadt selbst im Zusammenhang mit der Wohnraumförderung davon ausgeht, dass ein großer Teil der Einwohnerinnen, Einwohner und Haushalte innerhalb der Einkommensgruppe A liegen kann. Die tatsächliche Berechtigung wird jedoch immer haushaltsbezogen geprüft. Pauschale Aussagen nach Beruf, Rentenstatus oder Sozialleistungsbezug reichen dafür nicht aus.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Gelsenkirchen

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Gelsenkirchen?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen ab Bekanntgabe ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann er für eine passende öffentlich geförderte Wohnung genutzt werden, sofern Haushaltsgröße, Wohnungsgröße und gegebenenfalls weitere Vorgaben übereinstimmen.

Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Gelsenkirchen?

Den WBS für Gelsenkirchen können Sie auf dem Portal der Stadt Gelsenkirchen online ausfüllen und herunterladen.

Welche Einkommensgrenze gilt für eine Person?

Für einen 1-Personen-Haushalt gilt in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.2025 eine Einkommensgrenze von 23.540 € als maßgebliches Jahreseinkommen. Das mögliche Brutto-Jahreseinkommen kann wegen Abzügen höher liegen; das Land nennt als Beispiel rund 38.011 €.

Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?

Für einen 2-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 28.350 €. Als Beispiel für ein mögliches Brutto-Jahreseinkommen nennt das Land Nordrhein-Westfalen rund 51.777 €, sofern die zugrunde gelegten Modellannahmen passen.

Wie groß darf eine Wohnung mit WBS sein?

Für eine Person gelten in Nordrhein-Westfalen in der Regel bis zu 50 m² Wohnfläche. Für zwei Personen sind es bis zu 65 m² oder zwei Wohnräume. Für jede weitere Person kommen grundsätzlich 15 m² oder ein weiterer Wohnraum hinzu.

Gilt der Wohnberechtigungsschein nur in Gelsenkirchen?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich landesweit gültig. Er kann also nicht nur in Gelsenkirchen, sondern auch in anderen Städten Nordrhein-Westfalens relevant sein, wenn die Wohnung den Angaben im WBS entspricht.

Kontakt

Wohnungsamt Gelsenkirchen
Abt. Hilfe zum Lebensunterhalt
Rottmannsiepe 5
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-0

Stadt Gelsenkirchen
Rathaus
Abteilung Arbeit & Soziales
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (209) 169-0
E-Mail: wohnungswesen@gelsenkirchen.de

Stadtverwaltung, Abteilung Sozialhilfe
Vattmannstraße 2 – 8
45879 Gelsenkirchen

 

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