
Münsters Wohnungsmarkt bleibt vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Senioren, Studenten und Auszubildende angespannt. Die Stadt verweist in ihrem Handlungskonzept Wohnen auf Verdrängungseffekte bei einkommensschwachen Haushalten und fördert deshalb gezielt neuen geförderten Wohnraum. Nach Angaben der Stadt Münster lag der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 9.591 Wohnungen. Im Jahr 2025 wurden Fördermittel für 650 Wohneinheiten bewilligt.
Ein Wohnberechtigungsschein Münster ist erforderlich, wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung in Münster beziehen möchten. Der WBS wird vom Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung ausgestellt. Entscheidend sind vor allem die Haushaltsgröße, das Einkommen, die angemessene Wohnungsgröße und die Frage, ob der WBS zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt ist.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Münster
Für den Bezug einer Sozialwohnung benötigen Wohnungssuchende in Münster einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Der WBS wird erteilt, wenn die vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegten Einkommensgrenzen eingehalten werden. Im Bescheid wird außerdem festgelegt, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Das Einkommen des gesamten Haushalts muss innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen.
- Alle Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, werden bei der Prüfung berücksichtigt.
- Der WBS muss beim Einzug in die geförderte Wohnung gültig sein.
- Ein in NRW ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen.
- Bei Personen aus Staaten außerhalb der EU kann ein ausreichender Aufenthaltstitel erforderlich sein.
In besonderen Lebenslagen können zusätzliche Nachweise wichtig sein. Das betrifft zum Beispiel Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder eine besondere Dringlichkeit bei der Wohnungssuche.
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Außerdem erhalten Sie noch zusätzliche Informationen zur Antragsstellung.
Einkommensgrenzen für den WBS in Münster
Für Münster gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die folgende Übersicht zeigt die vom Land NRW veröffentlichten Werte für die allgemeine Einkommensgrenze von 100 Prozent. Das mögliche Brutto-Jahreseinkommen ist nur ein Beispielwert. Die tatsächliche Berechnung hängt vom Einzelfall ab, weil Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 Prozent pro Jahr | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehender mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6.530 Euro. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts kommt ein weiterer Zuschlag von 860 Euro hinzu. Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann eine Überschreitung der regulären Einkommensgrenze möglich sein. In Münster weist die Stadt darauf hin, dass bei einer geringen Zahl von Wohnungen die Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden darf. Diese Wohnungen werden allerdings nicht über das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung vermittelt und sind meist teurer als klassische Sozialwohnungen.
Wie das Einkommen bewertet wird
Geprüft wird nicht nur das monatliche Nettoeinkommen auf dem Konto. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Dazu zählen grundsätzlich alle regelmäßigen Einkünfte der Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen möchten. Die Behörde berücksichtigt dabei auch gesetzliche Abzüge und mögliche Freibeträge.
In der Praxis können deshalb Haushalte mit gleichem Bruttoeinkommen unterschiedlich bewertet werden. Eine Rolle spielen zum Beispiel Steuern, Kranken- und Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen, Kinder im Haushalt, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die endgültige Entscheidung trifft das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nach Prüfung der Unterlagen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Münster nennt in ihren Hinweisen verschiedene Unterlagen, die je nach persönlicher Situation benötigt werden können. Grundsätzlich müssen alle Personen berücksichtigt werden, die in die geförderte Wohnung einziehen möchten.
| Situation | Mögliche Nachweise |
|---|---|
| Alle Antragsteller | Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Geburtsurkunden für Kinder |
| Arbeitnehmer | Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag bei neuer Beschäftigung |
| Arbeitslose oder Leistungsempfänger | Bescheide des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder des Sozialamts, aktuelle Bewilligungsbescheide |
| Rentner | Aktuelle Rentenbescheide, Steuerbescheid falls vorhanden |
| Auszubildende und Studenten | Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid, Nachweise über Unterhalt oder Kindergeld |
| Selbständige | Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Nachweis über Privatentnahmen |
| Besondere Lebenslagen | Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Pflegegeldbescheid, Unterhaltsnachweise, Kündigung der Wohnung oder andere Nachweise zum Wohnungswechsel |
Die Aufstellung ist keine abschließende Liste. Das Amt kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Wer Unterlagen nicht vollständig vorlegt, muss mit Rückfragen und längerer Bearbeitungszeit rechnen.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr ab Ausstellung. Entscheidend ist, dass er beim Bezug der geförderten Wohnung noch gültig ist. Wer innerhalb dieses Zeitraums keine passende Wohnung findet, muss für eine spätere Anmietung erneut einen WBS beantragen.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In der Praxis wird häufig zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Ein allgemeiner WBS bestätigt, dass der Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Ein gezielter WBS kann sich auf eine konkrete Wohnung beziehen, wenn bereits ein Wohnungsangebot vorliegt und die Behörde die Belegung prüft.
WBS A und WBS B in Münster
Die reguläre Einkommensgrenze betrifft vor allem den klassischen WBS für Haushalte mit geringerem Einkommen. Bei Wohnungen der Einkommensgruppe B können höhere Einkommen zulässig sein. Die Stadt Münster weist darauf hin, dass bei solchen Wohnungen die Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden darf. Diese Wohnungen sind jedoch nur in begrenzter Zahl vorhanden und werden nicht durch das Amt vermittelt.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein ist die Größe der geförderten Wohnung begrenzt. Die Stadt Münster nennt folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² Wohnfläche |
| 2 Personen | bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 95 m² oder 4 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich 15 m² oder 1 Wohnraum |
Bei besonderem Wohnbedarf kann eine abweichende Bewertung möglich sein. Das betrifft zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Menschen mit Behinderung oder Haushalte mit besonderen familiären Umständen. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde im Einzelfall.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Münster
Der Wohnungsmarkt in Münster ist seit Jahren angespannt. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Auszubildende und Studierende haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Der soziale Wohnungsbau soll dabei helfen, Wohnungen zu Mieten anzubieten, die deutlich unter dem Preis vergleichbarer frei finanzierter Wohnungen liegen.
Ende 2024 gab es in Münster rund 9.591 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Jahr 2025 erreichte die soziale Wohnraumförderung einen neuen Höchststand: Für insgesamt 650 Wohneinheiten wurden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt. Dazu gehörten unter anderem 469 kleinere Apartments oder Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende. Die Förderung verpflichtet Vermieter in der Regel dazu, die Wohnungen für mindestens 25 Jahre zu vergünstigten Mieten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten.
Wie finden Betroffene eine Sozialwohnung in Münster?
Wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein für Nordrhein-Westfalen besitzt, kann sich beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster als wohnungssuchend registrieren lassen. Die Stadt unterstützt bei der Vermittlung frei gemeldeter Sozialwohnungen. Eine Wohnung kann jedoch nicht garantiert werden, da die Nachfrage deutlich höher ist als das verfügbare Angebot.
Bei der Vermittlung berücksichtigt die Stadt unter anderem die aktuelle Wohnsituation, die Haushaltsgröße, eine mögliche Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit und die Dauer der bisherigen Wohnungssuche. Haushalte mit besonderem Wohnbedarf oder einer drohenden Wohnungslosigkeit sollten sich zusätzlich frühzeitig an die zuständigen sozialen Beratungsstellen wenden.
Neben der städtischen Wohnungsvermittlung lohnt es sich, regelmäßig selbst nach passenden Wohnungen bei kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Vermietern zu suchen. Gerade bei Neubauprojekten werden öffentlich geförderte Wohnungen häufig erst kurz vor Fertigstellung vergeben.
Wo entstehen neue geförderte Wohnungen?
Ein wichtiges Neubauprojekt entsteht im Stadtteil Handorf. Im neuen Quartier „Kirschgarten“ sollen bis 2029 insgesamt 52 öffentlich geförderte Mietwohnungen entstehen. Zusätzlich sind 59 frei finanzierte Mietwohnungen, eine Pflege-WG mit zwölf Wohneinheiten sowie weitere gemeinschaftliche Wohnformen geplant. Der erste Bauabschnitt läuft seit Ende 2025, ein weiterer Bauabschnitt mit 30 geförderten Wohnungen begann im Jahr 2026.
Auch im Moldrickx-Quartier entsteht neuer bezahlbarer Wohnraum. Dort baut die Wohn + Stadtbau insgesamt 62 öffentlich geförderte Mietwohnungen. Das Quartier richtet sich unter anderem an Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende sowie Menschen mit Behinderungen. Neben den geförderten Wohnungen entstehen dort auch barrierefreie Eigentumswohnungen, eine Tagespflegeeinrichtung und Gewerbeflächen.
Im Stadtteil Kinderhaus wird außerdem ein größerer Wohnungsbestand modernisiert. An der Josef-Beckmann-Straße werden knapp 200 Wohnungen der Wohn + Stadtbau energetisch saniert. Ziel ist es, die Wohnqualität zu verbessern und gleichzeitig langfristig bezahlbare Mieten zu sichern.
Für junge Menschen entstehen weitere geförderte Wohnangebote in Gievenbeck. Im Oxford-Quartier soll bis Sommer 2027 das Projekt „OX Camp“ mit rund 80 Apartments und etwa 180 Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende entstehen. Zusätzlich plant das Studierendenwerk am Gescherweg eine Wohnanlage mit 190 weiteren Plätzen, deren Fertigstellung für 2028 vorgesehen ist.
Welche Unternehmen bieten geförderten Wohnraum in Münster an?
Der wichtigste kommunale Anbieter ist die Wohn + Stadtbau GmbH. Das Unternehmen entwickelt und verwaltet Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen Münsters und baut in den kommenden Jahren zahlreiche neue öffentlich geförderte Mietwohnungen. Besonders relevant sind die Projekte in Handorf, Kinderhaus, Albachten und im Moldrickx-Quartier.
Weitere wichtige Anlaufstellen für Wohnungssuchende sind die LEG Wohnen NRW, Sahle Wohnen, der Bauverein Ketteler, der Wohnungsverein Münster von 1893, Vivawest Wohnen und WohnSieGer. Bei Genossenschaften ist häufig eine Mitgliedschaft erforderlich. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig bei mehreren Anbietern vormerken zu lassen.
Auch genossenschaftliche Projekte können geförderten Wohnraum anbieten. Ein Beispiel ist der Grüne Weiler im Oxford-Quartier. Dort liegen die Mieten für geförderte Wohnungen bei etwa 8,07 Euro pro Quadratmeter für WBS-A-Haushalte und bei etwa 8,87 Euro pro Quadratmeter für WBS-B-Haushalte.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhebt die Stadt Münster eine einkommensabhängige Gebühr von bis zu 20 Euro. Ob und in welcher Höhe die Gebühr anfällt, hängt vom Einzelfall ab. Verbindlich ist die Auskunft des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug mit bestehendem WBS
Ein vorhandener Wohnberechtigungsschein muss beim Einzug noch gültig sein. Wer erst nach Ablauf der Gültigkeit eine geförderte Wohnung findet, benötigt in der Regel einen neuen Bescheid.
Wohngemeinschaften
Auch Wohngemeinschaften können eine Sozialwohnung beziehen. Nach den Hinweisen der Stadt Münster muss dafür grundsätzlich jedes Mitglied der Wohngemeinschaft einen eigenen Wohnberechtigungsschein beantragen. Wenn sich Wohngemeinschaft und Vermieter einig sind, kann für die konkrete Nutzung eine Genehmigung erforderlich werden.
Schwangerschaft, Behinderung oder Pflegebedarf
Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Wichtig ist, die entsprechenden Nachweise direkt mit einzureichen oder frühzeitig mit dem Amt zu klären, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei unklaren Einkommensverhältnissen ist eine Beratung durch das Amt sinnvoll, bevor der Antrag gestellt oder erneut gestellt wird.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Münster
Gilt der Wohnberechtigungsschein Münster nur in Münster?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Für die Wohnungssuche in Münster ist jedoch wichtig, dass der WBS beim Einzug noch gültig ist und die angegebene Wohnungsgröße passt.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr. Wer in dieser Zeit keine geförderte Wohnung findet, muss später einen neuen Antrag stellen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Münster beantragen
Offiziell zuständig ist in Münster das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zur Wohnungsvermittlung, zu angemessenen Wohnungsgrößen, Gebühren und Kontaktmöglichkeiten stellt die Stadt Münster auf ihrer offiziellen Informationsseite bereit.
Der Antrag kann über die von der Stadt genannten Wege gestellt werden. Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte sich vor der Antragstellung beim Amt beraten lassen. Das ist besonders sinnvoll, wenn das Einkommen schwankt, mehrere Haushaltsmitglieder Einkommen haben oder besondere Lebenslagen vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der WBS berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden getrennt geprüft.
Kann ich mit etwas höherem Einkommen trotzdem einen WBS bekommen?
Das kann in bestimmten Fällen möglich sein. In Münster gibt es Wohnungen, bei denen die Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden darf. Diese Wohnungen werden aber nicht durch das Amt vermittelt und sind nur begrenzt verfügbar.
Hilft das Amt sofort, wenn Obdachlosigkeit droht?
Die normale Wohnungsvermittlung kann akute Wohnungsnotfälle nicht sofort lösen. Wer unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht ist, sollte sich an die dafür zuständige Fachstelle für Menschen mit Wohnungsproblemen beim Sozialamt wenden.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung |
| Adresse | Bahnhofstraße 8-10, 48143 Münster |
| Postanschrift | 48127 Münster |
| Telefon | 02 51/4 92-64 85 |
| Fax | 02 51/4 92-77 33 |
| info-wbs@stadt-muenster.de | |
| Telefonische Auskünfte | Montag bis Mittwoch 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr |
| Sprechzeiten | Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr |
| Offizielle Webseite | Informationen der Stadt Münster |
Telefonische Erreichbarkeiten können je nach Fachbereich abweichen. Wer persönlich vorsprechen möchte, sollte vorher prüfen, ob ein Termin erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Münster liegt im nordrhein-westfälischen Wohnraumförderrecht. Besonders wichtig sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, die Regelungen zur Einkommensprüfung nach den §§ 13 bis 15 WFNG NRW sowie die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes. Für die praktische Bearbeitung sind außerdem die aktuellen Erlasse und Hinweise des Landes NRW und der Stadt Münster maßgeblich.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen
- Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen
- Kommunale Hinweise der Stadt Münster zum Wohnberechtigungsschein und zur Wohnungsvermittlung
