Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Münster

Münster
Urheber: Bernhard Kils auf Wikipedia.de

 

 

 

 

Direkt über das Amt für Wohnungswesen kannt der Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Eine gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze gilt als ausschlaggebendes Argument bei der entsprechenden Entscheidung für oder gegen einen Bescheide. Für einzelne Personenengruppen besteht jedoch die Möglichkeit, diese Einkommensgrenze um circa 40 bis maximal 60 % zu überschreiten. Dazu gehören zum Beispiel Senioren oder Behinderte. In jedem Fall ist eine persönliche Beratung im zuständigen Amt emfehlenswert.

Abhängig vom infividuellen Fall fällt eine Gebühr von bis zu 20 Euro an. In manchen Fällen erfolgt die Bearbeitung der Antragsstellung gratis. Die Festlegung des schlussendlichen Entgeldes orientiert sich am Einkommen des Antragstellers. Es ist möglich, den schlussendlichen Bescheid auf postalischem Weg zu empfangen. Eine entsprechende Gebühr in Höhe von 5 Euro wird diesbezüglich fällig.

Wohnberechtigungsschein Münster anfordern

WBS Münster

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Münster per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Außerdem erhalten Sie noch zusätzliche Informationen zur Antragsstellung.








Darüber hinaus unterstützt das Amt für Wohnungswesen nach der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei der Wohnungssuche. Besonders in dringlichen Fällen ist dies hilfreich. Die Dringlichkeitsstufe kann dem Berechtigungsschein entnommen werden. Wenn diese Art der individuellen Unterstützung erwünscht ist, kann der Wohnungssuchenden einen Antrag auf Unterstützung bei der zuständigen Behörde stellen. Sobald eine Meldung über eine freie Wohnung im zuständigen Amt eingeht, werden dem Vermieter die Kontaktdaten von drei Wohnungssuchenden Antragsstellern übermittelt. Wer den Mietvertrag letztendlich unterschreibt entscheidet entsprechende der Vermieter. Bei akuten Notfällen kann die Wohnungsvermittlung nicht aktive werden. In diesem Fall sind örtliche Einrichtungen der erste Ansprechpartner. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Obdachlosigkeit droht.

Grundsätzlich sind alle Formulare zur Wohnungssuche als auch zur Antragsstellung per Download auf der Seite der Stadt Münster verfügbar. Es ist auch möglich, diese vor Ort persönlich abzuholen.

Die meiste Sozialwohnungen in Münster werden durch folgende Gesellschaften vemietet. Es empfiehlt sich in jedem Fall eigene und aktive Kontaktaufnahme.

  • Wohn + Stadtbau GmbH www.wohnstadtbau.de
  • WohnSieGer GbR www.wohnsieger.de
  • Wohnungsverein Münster von 1893 e.G. www.wohnungsverein-muenster.de
  • PentaProperty GmbH www.PentaProperty.de
  • Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH www.sahle.de
  • LEG Wohnen NRW GmbH www.leg-nrw.de
  • Bauverein Ketteler e.G. www.bauverein-ketteler.de
  • Vivawest Wohnen GmbH www.vivawest.de

Kontakt


Ansprechpartner: Amt für Wohnungswesen
Adresse: Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Email: info-wbs@stadt-muenster.de
Telefon: 02 51/4 92-64 71 (-64 77, -64 78, -64 05)
Fax: 0251 – 4 92-77 97

Öffnungszeiten

Mo, Die, Mi + Fr 8:00-12:00 Uhr
Do 15:00-18:00 Uhr

Telefonsprechzeiten

Mo, Die + Mi 8:00-16:00 Uhr
Do 8:00-18:00 Uhr
Fr 8:00-13:00 Uhr