Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Schwerin

Schwerin weist eigene Standorte für geförderte, belegungs- und mietpreisgebundene Mietwohnungen aus. Für viele dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Wer in der Landeshauptstadt eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten möchte, sollte deshalb früh prüfen, ob Einkommen, Haushaltsgröße und Aufenthaltsstatus für den Wohnberechtigungsschein Schwerin ausreichen.

Ausblick auf SchwerinSchwerin ist Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern und eines der Oberzentren des Landes. Verwaltung, Dienstleistung, Bahn, Industrie und weitere Arbeitgeber sorgen für Nachfrage nach Wohnungen. Gleichzeitig sind günstige Mietwohnungen nicht in allen Stadtteilen leicht zu finden. Der Wohnberechtigungsschein hilft Haushalten mit geringerem Einkommen, Zugang zu Wohnungen zu erhalten, deren Bau oder Modernisierung öffentlich gefördert wurde.

Die wichtigsten Fragen lauten: Wer ist berechtigt, welche Einkommensgrenzen gelten in Mecklenburg-Vorpommern, wo wird der Antrag gestellt und wie findet man anschließend eine passende Sozialwohnung in Schwerin?

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Schwerin

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und in der Lage sind, auf längere Dauer einen eigenen Haushalt zu führen. Entscheidend ist außerdem, dass das Gesamteinkommen des Haushalts die jeweils zulässige Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Den Wohnberechtigungsschein für Schwerin können volljährige Personen beantragen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Zum Haushalt zählen nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch weitere Personen, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen sollen. Dazu können Ehepartner, Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern oder andere Haushaltsangehörige gehören.

Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • Einkommen: Das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder wird geprüft.
  • Haushaltsgröße: Je mehr Personen zum Haushalt gehören, desto höher kann die Einkommensgrenze sein.
  • Aufenthalt: Der Aufenthalt darf nicht nur vorübergehend sein. Bei ausländischen Antragstellern kann ein Aufenthaltstitel erforderlich sein.
  • Wohnbedarf: Die geförderte Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen.
  • Nachweise: Die Behörde entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen.

Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Schwerin

Auch in Schwerin ist der Markt für bezahlbaren Wohnraum umkämpft. Attraktive Lagen in der Innenstadt, in Landtagsnähe und generell rund um Schloss, Pfaffenteich und Seen sind für Haushalte mit geringem Einkommen oft schwer bezahlbar. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur auf einzelne Wohnungsportale zu schauen, sondern gezielt nach öffentlich geförderten Wohnungen und nach Angeboten größerer Wohnungsunternehmen zu suchen.

Nach einer Auswertung der Stadtverwaltung gab es Anfang 2026 lediglich 109 öffentlich geförderte Wohnungen, die einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Vor diesem Hintergrund wird der Ausbau des geförderten Wohnungsbestands zunehmend als wohnungspolitische Aufgabe angesehen.

Gleichzeitig entstehen in verschiedenen Stadtteilen neue Wohnquartiere. In Neu Zippendorf beginnt seit 2026 die Erschließung eines neuen Baugebiets, in dem langfristig bis zu 350 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern entstehen sollen. Darüber hinaus plant die Stadt weitere Wohngebiete, unter anderem in der Weststadt sowie am Ziegelinnensee, wo ein Neubauprojekt mit mehr als 160 Wohnungen vorbereitet wird. Nicht alle dieser Wohnungen werden öffentlich gefördert, sie sollen jedoch insgesamt zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen.

Zusätzlich setzt Schwerin auf beschleunigte Genehmigungsverfahren. Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen Wohnungsbauprojekte in der Innenstadt künftig schneller umgesetzt werden, um neuen Wohnraum zügiger bereitzustellen.

Unternehmen, die Sozialwohnungen in Schwerin anbieten

Eine wichtige Rolle auf dem Schweriner Wohnungsmarkt spielen die kommunale Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) sowie die Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG (SWG). Beide Unternehmen bewirtschaften einen großen Wohnungsbestand und investieren kontinuierlich in die Modernisierung sowie den Neubau von Wohnungen. Während die WGS zahlreiche Quartiere weiterentwickelt und modernisiert, errichtet die SWG regelmäßig neue Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen und trägt damit zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum bei.

Die Landeshauptstadt Schwerin informiert auf ihrer Seite zum sozialen Wohnungsneubau über geförderte, belegungs- und mietpreisgebundene Mietwohnungen, die bereits errichtet oder geplant sind. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass für diese Sozialwohnungen ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird.

Für die Wohnungssuche kommen je nach Angebot insbesondere diese Wege in Betracht:

  • offizielle Hinweise der Stadt Schwerin zu gefördertem Wohnraum und sozialem Wohnungsneubau,
  • Wohnungsangebote kommunaler und genossenschaftlicher Anbieter in Schwerin,
  • direkte Nachfrage bei Vermietern, ob eine Wohnung öffentlich gefördert ist und welcher WBS benötigt wird,
  • regelmäßige Prüfung von Wohnungsanzeigen mit dem Hinweis „nur mit Wohnberechtigungsschein“ oder „WBS erforderlich“,
  • frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen, damit bei einem passenden Angebot schnell reagiert werden kann.

Der Wohnberechtigungsschein sollte möglichst vor der konkreten Wohnungsbewerbung vorliegen. Viele Vermieter verlangen den Nachweis spätestens vor Abschluss des Mietvertrags.

Formular Wohnberechtigungsschein Schwerin anfordern

Wohnberechtigungsschein SchwerinFordern Sie hier schnell und einfach den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Schwerin per E-Mail an. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Im Anschluss können Sie das Formular online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Wohnberechtigungsschein offiziell beantragen: zuständige Stelle in Schwerin

Der Wohnberechtigungsschein Schwerin wird offiziell bei der Landeshauptstadt Schwerin bearbeitet. Zuständig ist die Fachgruppe Wohngeld/Bildung und Teilhabe im Stadthaus Am Packhof 2-6. Die Stadt stellt Informationen zur Antragstellung und einen Zugang zum Online-Antrag über ihre offizielle Verwaltungsleistung bereit.

 

Einkommensgrenzen in Schwerin

Für den Wohnberechtigungsschein Schwerin gelten die Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes und die abweichenden Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Nach der aktuellen Einkommensgrenzenverordnung M-V dürfen die bundesweiten Grenzen bei Wohnungen im ersten Förderweg um bis zu 50 Prozent und im zweiten Förderweg um bis zu 100 Prozent überschritten werden. Stand der folgenden Übersicht: Juni 2026.

Haushaltsgröße1. Förderweg2. Förderweg
1-Personenhaushalt18.000 Euro24.000 Euro
2-Personenhaushalt27.000 Euro36.000 Euro
3-Personenhaushalt33.150 Euro44.200 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Personzusätzlich 6.150 Eurozusätzlich 8.200 Euro
Mehrbetrag für jedes Kind unter 18 Jahrenzusätzlich 1.500 Eurozusätzlich 1.500 Euro

Für Kinder kann sich die Einkommensgrenze zusätzlich erhöhen. Die genaue Berechnung hängt vom Haushalt, vom Förderweg der Wohnung und von den anzurechnenden Einkünften ab. Die zuständige Stelle prüft den Einzelfall.

Wie wird das Einkommen beim WBS bewertet?

Maßgeblich ist nicht einfach der Betrag auf dem Konto. Die Behörde prüft das Jahreseinkommen des Haushalts. Dazu gehören insbesondere Arbeitslohn, Renten, Unterhalt, bestimmte Sozialleistungen und andere regelmäßige Einnahmen. Für alle Haushaltsmitglieder müssen die Einkommensverhältnisse nachvollziehbar sein.

Bei der Einkommensprüfung können Abzüge und Freibeträge eine Rolle spielen. Dazu zählen nach den Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes unter anderem pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie besondere Freibeträge, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Kindern. Solche Besonderheiten sollten mit passenden Nachweisen belegt werden.

Wer unsicher ist, ob das Einkommen noch innerhalb der Grenze liegt, sollte den Antrag trotzdem nicht vorschnell ausschließen. Entscheidend ist die Berechnung durch die Behörde.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die Landeshauptstadt Schwerin nennt als erforderliche Unterlagen Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen. In der Praxis sollten Antragsteller die Einkommens- und Personendaten aller Haushaltsmitglieder möglichst vollständig vorbereiten.

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Nachweis der Person und des Aufenthaltsstatus
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder Berechnung des maßgeblichen Jahreseinkommens
Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Leistungsbescheide Nachweis regelmäßiger Einnahmen
Nachweise über Unterhalt Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsleistungen
Nachweise zu Schwerbehinderung, Pflegegrad, Schwangerschaft oder besonderem Wohnbedarf Prüfung möglicher Freibeträge oder eines besonderen Wohnbedarfs
Angaben zu allen Personen, die einziehen sollen Feststellung der Haushaltsgröße und der angemessenen Wohnungsgröße

Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern. Antragsteller sollten deshalb vor Abgabe prüfen, ob Einkommensnachweise, Angaben zu Haushaltsmitgliedern und besondere Nachweise vollständig sind.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Er muss bei der Anmietung einer geförderten Wohnung gültig sein. Läuft der WBS ab, muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

In der Praxis kann ein Wohnberechtigungsschein allgemein oder bezogen auf eine bestimmte geförderte Wohnung relevant sein. Welche Angaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Förderbindung der Wohnung und von den Anforderungen des Vermieters ab. Maßgeblich ist immer der ausgestellte Bescheid.

Der WBS ersetzt keinen Mietvertrag und garantiert keine Wohnung. Er bestätigt nur, dass der Haushalt nach Einkommen und Haushaltsgröße grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Schwerin

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Für Mecklenburg-Vorpommern werden in amtlichen Informationen folgende Richtwerte genannt:

HaushaltRegelgrößeMit möglicher Überschreitung
Einpersonenhaushalt50 Quadratmeter55 Quadratmeter
Zweipersonenhaushalt65 Quadratmeter70 Quadratmeter
Dreipersonenhaushalt80 Quadratmeter85 Quadratmeter
Jede weitere Personweitere 15 Quadratmeterweitere 15 Quadratmeter

Bei barrierefreien Wohnungen, Behinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder anderen besonderen Wohnbedarfen kann eine abweichende Prüfung möglich sein. Dafür müssen geeignete Nachweise eingereicht werden.

 

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Schwerin

Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins fällt in Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsgebühr an. Die offiziellen Serviceangaben nennen einen Gebührenrahmen von 6,00 Euro bis 12,00 Euro. Maßgeblich ist die konkrete Entscheidung der zuständigen Stelle.

Die frühere Angabe von 5 bis 10 Euro sollte deshalb nicht mehr verwendet werden. Wer wissen möchte, welche Gebühr im Einzelfall anfällt, sollte vor Antragstellung bei der Fachgruppe Wohngeld/Bildung und Teilhabe nachfragen.

Sonderfälle: Umzug, Einkommensänderung und Ablehnung

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Wer bereits einen Wohnberechtigungsschein besitzt und innerhalb Schwerins oder nach Schwerin umziehen möchte, sollte prüfen lassen, ob der vorhandene WBS für die gewünschte Wohnung ausreicht. Entscheidend sind Gültigkeit, Förderweg, Haushaltsgröße und die Angaben im Bescheid.

Änderungen beim Einkommen

Ändert sich das Einkommen während des laufenden Antragsverfahrens, sollte die Behörde informiert werden. Das gilt besonders bei neuem Arbeitsvertrag, Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn, Unterhalt, Elterngeld oder anderen regelmäßigen Einnahmen.

Größere Wohnung bei besonderem Bedarf

Ein besonderer Wohnbedarf kann entstehen, wenn ein Kind erwartet wird, wenn ein Haushaltsmitglied auf barrierearmen Wohnraum angewiesen ist oder wenn Pflege- oder Behinderungsgründe vorliegen. Solche Umstände müssen belegt werden.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall sollten Antragsteller die Begründung prüfen und fehlende Nachweise schnell nachreichen, sofern dies möglich ist.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Schwerin

Gilt der Wohnberechtigungsschein Schwerin automatisch für jede Sozialwohnung?

Nein. Der WBS zeigt die grundsätzliche Berechtigung. Ob eine konkrete Wohnung angemietet werden kann, hängt zusätzlich von Wohnungsgröße, Förderweg, Haushaltsgröße und den Angaben im Bescheid ab.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt der Wohnberechtigungsschein in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Danach muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

Kann der Wohnberechtigungsschein online beantragt werden?

Ja. Die Landeshauptstadt Schwerin verweist auf einen Online-Antrag im Serviceportal. Alternativ können Informationen zur Antragstellung über die offizielle Verwaltungsleistung der Stadt abgerufen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zur finanziellen Entlastung bei den Wohnkosten. Es handelt sich um unterschiedliche Leistungen.

Bekomme ich mit WBS sicher eine Wohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Voraussetzung für viele geförderte Wohnungen, aber keine Wohnungszusage. Die Wohnungssuche und die Auswahl durch den Vermieter bleiben davon getrennt.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Schwerin ist die Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Wohngeld/Bildung und Teilhabe. Die folgenden Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen der Stadt. Stand: Juni 2026.

Angabe Daten
Zuständige Stelle Landeshauptstadt Schwerin – Fachgruppe Wohngeld/Bildung und Teilhabe
Anschrift Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon 0385 545-2130
E-Mail Fachdienst-Soziales@schwerin.de
Persönliche Vorsprache Der Zugang zum Stadthaus erfolgt nach den aktuellen Hinweisen der Stadt in der Regel mit Terminvereinbarung. Termine und Öffnungszeiten sollten vorab auf der offiziellen Webseite geprüft werden.
Offizielle Informationen Fachgruppe Wohngeld/Bildung und Teilhabe

Rechtliche Grundlagen

Der Wohnberechtigungsschein beruht auf Bundes- und Landesrecht. Für Schwerin sind insbesondere folgende Grundlagen relevant:

  • § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG),
  • § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG),
  • § 9 Wohnraumförderungsgesetz zu den Einkommensgrenzen,
  • Verordnung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO M-V),
  • Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Verwaltungsgebühr.

Für die konkrete Entscheidung ist immer die Prüfung durch die zuständige Behörde maßgeblich.

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