Schwerin ist als Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern und eines der vier Oberzentren des Landes eine Metropole, die für eine hohe Lebensqualität und einen leistungsstarken Arbeitsmarkt mit vielen Dienstleistungsjobs, Fertigungsjobs und zahlreichen Verwaltungsarbeitsplätzen im Öffentlichen Dienst und bei Privatunternehmen wie der Deutschen Bahn steht. Mit seinen 7 Seen und der Nähe zur Ostsee bietet Schwerin auch sportlich und als Naherholungsraum ein großes Angebot, das neben der Kultur (Theater, Schloss etc.) für die Attraktivität der Stadt mit ca. 95.000 Einwohnern beiträgt. Da ist es kein Wunder, dass der Wohnungsmarkt nur ein knappes Angebot an bezahlbarem Wohnraum bietet.
Inhaltsverzeichnis
Lage und Zukunft des Sozialen Wohnungsbaus in Schwerin und des Wohnungsmarktes generell
Auch in Schwerin ist der Markt an bezahlbarem Wohnraum hart umkämpft. Es gibt auch in der kommunalen Politik erhebliche Auseinandersetzungen um die Entwicklungen und Förderung im Sozialen Wohnungsbau. Gerade in Stadtteilen wie Mueßer Holz oder auch Neu Zippendorf kann die Nachfrage nach Sozialwohnungen nicht befriedigt werden. Auch wird kritisiert, dass beim Bau von neuen Sozialwohnungen zudem die wichtige Frage der Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Fördermittel des Landes und weitere Planungen würden ca. 100 Sozialwohnungen pro Jahr als Neubau in Schwerin realistisch erscheinen lassen – das wird aber nicht für die Nachfrage reichen. Attraktive Lagen in der Innenstadt, in Landtagsnähe und generell rund um das Schloss und die sieben Seen sind schon lange für Menschen mit geringem Einkommen in Schwerin nicht bezahlbar.
Wohnberechtigungsschein Schwerin anfordern
Fordern Sie hier schnell und einfach den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Schwerin per E-Mail an.
Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Im Anschluss können Sie das Formular online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.
Anspruchsberechtigte für Wohnraum mit dem Wohnberechtigungsschein
Den Wohnberechtigungsschein für Schwerin können alle volljährigen Personen beantragen, die ihren dauerhaften Aufenthalt und Wohnsitz in Schwerin haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Unter diesen strengen Voraussetzungen erhalten diese Personen auf Antrag den Wohnberechtigungsschein in Schwerin und können dann Wohnungen anmieten, die nur mit Wohnberechtigungsschein Schwerin angemietet werden dürfen, weil diese Wohnungen durch öffentliche Fördermittel gebaut oder saniert wurden.
Für die Landeshauptstadt Schwerin gelten folgende Grenzen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein für Schwerin:
Bei den einschlägigen Einkommensgrenzen wird auf die Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes Bezug genommen, das im gesamten Bundesgebiet gilt – demnach gilt
- für einen Einpersonenhaushalt eine Einkommensgrenze von 12.000 Euro
- ein Zweipersonenhaushalt darf maximal über ein Einkommen von 18.000 Euro verfügen.
- Wenn weitere Personen zum Haushalt dazugehören, erhöht sich pro Person das zulässige Einkommen um 4.100 Euro jährlich.
Um der besonderen Lage auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern generell Rechnung zu tragen, gelten zusätzlich Erhöhungen bei den Einkommensgrenzen, die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften erlassen wurden. Das bedeutet, dass bei den vorgenannten Haushaltseinkommen eine Überschreitung um jeweils bis maximal 30 Prozent zulässig ist, wenn der Wohnberechtigungsschein für Schwerin beantragt wird.
Das bedeutet in der Praxis, dass
- Einpersonenhaushalte zusätzlich 3.600 Euro Einkommen haben dürfen (= 15.600 Euro insgesamt statt 12.000 Euro)
- Zweipersonenhaushalte zusätzlich 5.400 Euro (= 23.400 Euro insgesamt statt 18.000 Euro)
- sowie für weitere Personen im Haushalt jeweils 1.230 Euro (= 5.330 Euro statt 4.100 Euro).
Antragsteller für den Wohnberechtigungsschein Schwerin müssen bei Antragstellung aktuelle Unterlagen über ihre Einkommensverhältnisse (aller Haushaltsmitglieder) mitbringen und vorlegen. Aus diesen Unterlagen muss die Gesamtsumme des Jahreseinkommens aller Haushaltsmitglieder nachvollziehbar hervorgehen.
Wo ist der Antrag zu stellen und was kostet er?
Der Antrag muss bei der Landeshauptstadt Schwerin, Team Wohngeld, Bildung und Teilhabe, gestellt werden.
Dieses kann auch schriftlich erfolgen. Bei persönlichen Terminen und Antragstellung ist die nachfolgende Anschrift zu nutzen:
Die Öffnungszeiten sind die normalen behördlichen Öffnungszeiten und können telefonisch erfragt werden oder online auf der Seite der Landeshauptstadt Schwerin eingesehen werden. Am Ende der Seite finden Sie außerdem weitere Formulare zum Thema.