
Ein Wohnberechtigungsschein Duisburg ist erforderlich, wenn eine öffentlich geförderte Sozialwohnung in Duisburg bezogen werden soll. Er weist nach, dass ein Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und persönlicher Situation zum berechtigten Personenkreis gehört. Maßgeblich sind dabei die Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Die folgenden Angaben wurden auf Basis der aktuellen Informationen des Landes NRW und der Stadt Duisburg überarbeitet; Stand der Recherche: 14.05.2026.
Wichtig ist: Die Einkommensprüfung erfolgt immer individuell. Die unten aufgeführten Werte geben eine belastbare Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung durch die zuständige Stelle. In Duisburg ist hierfür das Amt für Soziales und Wohnen beziehungsweise der Bereich Wohnungswesen zuständig.
Wohnberechtigungsschein Duisburg: Wer profitiert davon?
Mit einem Wohnberechtigungsschein in Duisburg können Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen Zugang zu mietpreisgebundenem Wohnraum erhalten. Geförderte Wohnungen dürfen nur an Personen oder Haushalte vergeben werden, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Dadurch wird der Kreis der Bewerber begrenzt und die Miete liegt in der Regel unter dem frei finanzierten örtlichen Mietniveau.
In Betracht kommen insbesondere Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende, Studenten, Auszubildende, Rentner, Menschen mit Behinderung sowie Haushalte, die Sozialleistungen beziehen oder nur über ein begrenztes Einkommen verfügen. Entscheidend ist jedoch nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, sondern vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr und ist für die aktuelle Wohnungssuche gedacht. Wer später in eine andere geförderte Wohnung umzieht, benötigt dafür in der Regel erneut eine passende Wohnberechtigung. Seit dem 15.04.2026 können in Duisburg außerdem allgemeine Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppe B berücksichtigt werden. Dieser sogenannte zweite Förderweg richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen, deren Einkommen die reguläre Grenze um bis zu 40 Prozent überschreiten darf.
Wohnberechtigungsschein Duisburg anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Duisburg anfordern. Das Formular können Sie anschließend online ausfüllen oder ausdrucken. Außerdem erhalten Sie den Einkommensnachweis zur Antragstellung.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Duisburg
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Duisburg richten sich nach den landesweiten Werten in Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach das Bruttogehalt. Je nach persönlicher Situation können pauschale Abzüge, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder bestimmte Haushaltskonstellationen berücksichtigt werden.
| Haushalt | Einkommensgruppe A: Grenze 100 % | Einkommensgruppe B: bis 140 % | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen bei Gruppe A |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro | 80.168 Euro |
Quelle der Einkommenswerte: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, aktuelle Übersicht zum Wohnberechtigungsschein; Stand der Auswertung: 14.05.2026. Die Brutto-Beispiele beruhen auf der dort genannten Modellrechnung, bei der nur eine Person im Haushalt Einkommen erzielt und Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung entrichtet.
Was bedeutet Einkommensgruppe B in Duisburg?
Die Einkommensgruppe B ist für Haushalte wichtig, die für die klassische Einkommensgruppe A etwas zu viel verdienen, aber dennoch Schwierigkeiten haben, angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen zu finden. Nach Angaben der Stadt Duisburg können seit dem 15.04.2026 auch allgemeine Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppe B berücksichtigt werden. Dabei darf die reguläre Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden. Ob eine konkrete geförderte Wohnung für Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen Förderbindung ab.
Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Duisburg
Der Wohnberechtigungsschein enthält nicht nur eine Einkommensprüfung, sondern auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. In besonderen Lebenssituationen kann ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche in Betracht kommen, zum Beispiel bei Rollstuhlnutzung, Blindheit, bestimmten Behinderungen, Alleinerziehenden mit Kindern ab sechs Jahren oder jungen Ehepaaren.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Alternative nach Wohnräumen |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis 65 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 80 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 95 m² | 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 110 m² | 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich 15 m² | zusätzlich 1 Wohnraum |
Eine geringfügige Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße kann in Nordrhein-Westfalen in der Regel bis zu 5 m² toleriert werden. Entscheidend bleibt aber immer, welche Wohnungsgröße im konkreten Wohnberechtigungsschein ausgewiesen ist.
Kosten, Gültigkeit und zuständige Stelle in Duisburg
Die Stadt Duisburg gibt an, dass die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein einkommensabhängig ist und im Einzelfall zwischen 7,50 Euro und 20,00 Euro liegt. Für Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung ist der Wohnberechtigungsschein gebührenfrei.
| Punkt | Aktuelle Angabe für Duisburg |
|---|---|
| Gebühren | 7,50 Euro bis 20,00 Euro, abhängig vom Einzelfall |
| Gebührenbefreiung | Gebührenfrei bei Transferleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung |
| Gültigkeit | Ein Jahr innerhalb Nordrhein-Westfalens |
| Zuständige Stelle | Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Wohnungswesen |
Duisburg hat einen großen und sehr unterschiedlich strukturierten Wohnungsmarkt. Die Stadt zählt mehr als 250.000 Wohneinheiten und wertet Wohnungsmarktdaten regelmäßig aus. Öffentlich geförderte Wohnungen bilden dabei nur einen kleineren Teil des Gesamtmarktes. Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein kann dieser Teilmarkt dennoch besonders relevant sein, weil dort Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten.
Bei der Suche nach einer passenden Sozialwohnung kommt es nicht nur darauf an, dass ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorhanden ist. Auch Wohnungsgröße, Haushaltsgröße, Einkommensgruppe und die jeweilige Förderbindung der Wohnung müssen zusammenpassen. Besonders wichtig ist deshalb, bei Wohnungsangeboten genau zu prüfen, ob die Wohnung für die eigene Einkommensgruppe und Haushaltsgröße vorgesehen ist.
Die Stadt Duisburg arbeitet im Bereich Wohnen unter anderem mit Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und der kommunalen Wohnungsvermittlung zusammen. Zusätzlich beobachtet das Amt für Soziales und Wohnen die Entwicklung des Duisburger Wohnungsmarktes regelmäßig. Diese Daten sind wichtig, weil sich die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum je nach Stadtteil, Wohnungsgröße und Haushaltsform deutlich unterscheiden kann.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Duisburg
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Duisburg gültig?
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr. Er ist für die aktuelle Wohnungssuche bestimmt. Für einen späteren Umzug in eine andere geförderte Wohnung wird in der Regel erneut eine passende Wohnberechtigung benötigt.
Welche Einkommensgrenze gilt für den WBS Duisburg?
Für Duisburg gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Für eine alleinstehende Person liegt die Grenze der Einkommensgruppe A aktuell bei 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Für zwei Personen liegt sie bei 28.350 Euro. Je nach Haushaltsgröße, Kindern und persönlichen Abzügen können andere Werte maßgeblich sein.
Gibt es in Duisburg auch einen WBS für Einkommensgruppe B?
Ja. Seit dem 15.04.2026 können in Duisburg auch allgemeine Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppe B berücksichtigt werden. Dabei darf die reguläre Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden. Dieser Förderweg richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen.
Was kostet ein Wohnberechtigungsschein in Duisburg?
Die Stadt Duisburg nennt eine einkommensabhängige Gebühr zwischen 7,50 Euro und 20,00 Euro. Für Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung ist der Wohnberechtigungsschein gebührenfrei.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Duisburg?
Den WBS für Duisburg können Sie auf dem Portal der Stadt Duisburg online ausfüllen und herunterladen.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Duisburg erlaubt?
Für eine Person gelten in Nordrhein-Westfalen in der Regel bis zu 50 m² als angemessen, für zwei Personen bis zu 65 m², für drei Personen bis zu 80 m² und für vier Personen bis zu 95 m². Für jede weitere Person kommen grundsätzlich 15 m² oder ein Wohnraum hinzu. Im Einzelfall können besondere persönliche Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Kontakt
Das Amt für Soziales und Wohnen – Bereich Wohnungswesen befindet sich in der Duisburger Innenstadt. Achtung: Das Gebäude ist nicht barrierefrei.
Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Wohnungswesen
Gutenbergstraße 24, 47051 Duisburg (Mitte), 3. Etage
Telefon: 0203 94 000, 0203 283-986995
E-Mail: sozialamt@stadt-duisburg.de
Sprech- und Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: geschlossen
Weiterführende Informationen
- Ministerium NRW: Wohnberechtigungsschein und aktuelle Einkommensgrenzen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Ministerium NRW: Wohnraumförderung für den Bau von Mietwohnungen
- Stadt Duisburg: Wohnungswesen
- Stadt Duisburg: Wohnbericht

