Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Duisburg

Obwohl es sich bei Duisburg um einen Hochschulstandort handelt und die Landeshauptstadt Düsseldorf nicht weit entfernt ist, ist die Wohnungsmarktsituation in Duisburg vergleichsweise entspannt. Es gibt ein großes Angebot an günstigen Mietwohnungen, die auch ohne Wohnberechtigungsschein bezogen werden können – wenn auch nicht in allen Stadtteilen. Allerdings ist der Wohnungsbestand in Duisburg überdurchschnittlich alt. Die baulichen Gegebenheiten und Grundrisse entsprechen vielfach nicht mehr den heutigen Ansprüchen an modernes Wohnen.

Stadt DuisburgZum 31.12.2015 gab es in Duisburg 21.762 Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden konnten. Dies entspricht einer Quote von 8,5 Prozent am Gesamtwohnungsbestand. Die öffentlich geförderten Wohnungen verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Stadtteile: Walsum: 3.952, Hamborn: 4.878, Meiderich/Beeck: 3.571, Homberg/Ruhrort: 1.528 Innenstadt: 3.125, Rheinhausen: 2.245, Süd: 2.463. Laut dem Wohnungsmarktbericht 2015 wird der Bestand an Sozialwohnungen in Duisburg in den nächsten Jahren weiter abnehmen. Hier steuert die Stadt Duisburg durch Investitionen im Bestand und verstärktem Neubau öffentlich geförderter Wohnungen entgegen.

Die Stadt Duisburg fördert den Neubau von

  • Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen
  • zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen
  • Mieteinfamilienhäusern
  • Gruppenwohnungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen,
  • Gruppenwohnungen für Studierende
  • Mieteinfamilienhäuser und
  • Bindungsfreien Wohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen

In Duisburg ist das Amt für Soziales und Wohnen für den Bau öffentlich geförderter Wohnungen verantwortlich. Es kooperiert dabei mit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GEBAG, der Immeo Wohnen Service GmbH, der Vivawest Wohnen GmbH, der Vonovia SE und der LEG Wohnen NRW GmbH.

Wohnberechtigungsschein Duisburg anfordern

WBS Duisburg

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Duisburg per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Außerdem erhalten Sie den Einkommensnachweis zur Antragsstellung.








Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Duisburg beantragen und was kostet er?

Einkommensschwache Menschen, die eine öffentlich geförderte Wohnung mit entsprechend niedriger Miete in Duisburg beziehen möchten, müssen einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Entscheidend für die Bewilligung von einem Wohnberechtigungsschein in Duisburg ist, dass das Einkommen aller Haushaltsmitglieder eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Gute Aussichten, einen Wohnberechtigungsschein bewilligt zu bekommen, haben zum Beispiel Alleinerziehende, – Studenten, Arbeitslose, Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV), Auszubildende, Behinderte und Rentner.
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein muss bei der Stadt erfolgen. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr innerhalb von ganz Nordrhein-Westfalen – allerdings nur für die aktuelle Wohnungssuche. Wer in eine andere Sozialwohnung umziehen will, muss einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen.

In Duisburg werden für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen Gebühren fällig. Diese sind abhängig vom Einkommen des Antragsstellers, ist jedoch für Empfänger von Sozialleistungen, Studenten und Schüler gebührenfrei. Darüber hinaus beläuft sich die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein in Duisburg zwischen 7,50 und 20 Euro.

Welche Wohnungsgrößen stehen Mietern mit einem Wohnberechtigungsschein zu?

Die Wohnungsgrößen, die Mietern mit einem Wohnberechtigungsschein zugestanden werden, sind vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. So steht Alleinstehenden mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche zu. 2-Personen-Haushalte können mit einem Wohnberechtigungsschein 2-Raum-Wohnungen mit 65 Quadratmetern anmieten. Paaren mit einem Kind wird mit einem Wohnberechtigungsschein eine 3-Raum-Wohnung mit 80 Quadratmetern bewilligt. Die Wohnfläche erhöht sich bei jedem weiteren Haushaltsangehörigen um 15 Quadratmeter und 1 Wohnraum. Eine Überschreitung der Wohnfläche von bis zu 5 Quadratmetern wird toleriert. Sonderregeln gelten manchmal für Alleinerziehende mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren oder Schwerbehinderte im Rollstuhl. Ihnen stehen mitunter ein zusätzlicher Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche mehr zu.

Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein in Duisburg?

Das Amt für Soziales und Wohnen ist in Duisburg für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig. Auf der Internetseite der Stadt Duisburg kann man sich den Antrag und die Einkommenserklärung als PDF-Dokumente herunterladen und zu Hause ausfüllen. Das Amt für Soziales und Wohnen verlangt dafür von allen Haushaltsmitgliedern einen Nachweis über den Verdienst des gesamten Vorjahres und die laufenden Einkünfte bis zum Monat vor der Antragsstellung. Falls der Antragssteller in den nächsten Monaten eine neue Arbeitsstelle antritt, muss er das Amt darüber ebenfalls informieren. Des weiteren müssen dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein alle aktuellen Rentenbescheide, der Schwerbehindertenausweis und bei

Selbständigen die Steuererklärung vom Vorjahr und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das derzeitige Monatseinkommen vom laufenden Jahr beigelegt werden. Arbeitslosen müssen ebenfalls ihr Einkommen der letzten 12 Monate nachweisen. Bei Empfängern von Sozialleistungen ist der Leistungsbescheid erforderlich. Unterhaltsnachweise, Nachweise über Pflegegeld und die finanzielle Unterstützung durch die Eltern vervollständigen den Antrag. Anschließend muss man das Amt für Soziales und Wohnen persönlich aufsuchen, um die Formulare und Nachweise einzureichen. Die Mitarbeiter vor Ort können zum Wohnberechtigungsschein und dem weiteren Vorgehen beraten und bei Unstimmigkeiten im Antrag direkt reagieren.

Alle Formulare zur Wohnungssuche als auch zur Antragsstellung sind auch per Download auf der Seite der Stadt Duisburg verfügbar.

Kontakt

Das Amt für Soziales und Wohnen – Bereich Wohnungswesen befindet in der Duisburger Innenstadt. Achtung: Das Gebäude ist nicht barrierefrei!

Amt für Soziales und Wohnen Bereich Wohnungswesen
Gutenbergstraße 24, 47051 Duisburg (Mitte), 3. Etage
Telefon 02 03 – 2 83-46 48, 2 83-36 92, 2 83-87 94,
2 83-56 54, 2 83-52 93
E-Mail: amt-fuer-soziales-und-wohnen@stadt-duisburg.de

Sprech-/Öffnungszeiten:
montags und mittwochs in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
dienstags und donnerstags geschlossen