
Für Göttingen gelten die landesweiten Regeln des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes. Besonders wichtig sind die seit dem 01.03.2025 erhöhten Einkommensgrenzen. Dadurch können mehr Haushalte als früher für geförderten Wohnraum infrage kommen. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.
Wohnberechtigungsschein Göttingen: Wer kommt infrage?
Ein Wohnberechtigungsschein in Göttingen ist für Personen und Haushalte relevant, die eine geförderte Mietwohnung beziehen möchten und deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Zum Haushalt zählen nicht nur die antragstellende Person, sondern auch weitere Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige.
Nach den niedersächsischen Vorschriften muss der Haushalt außerdem in der Lage sein, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und einen selbständigen Haushalt zu führen. Bei Personen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit kommt es in der Regel darauf an, ob der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Einzelheiten hängen vom konkreten Aufenthaltsstatus und vom Einzelfall ab.
Einige geförderte Wohnungen sind zusätzlich bestimmten Zielgruppen vorbehalten. Dazu können etwa ältere Menschen, Studierende, Menschen mit Behinderung, hilfe- oder pflegebedürftige Personen oder kinderreiche Haushalte gehören. In solchen Fällen reicht das Einhalten der Einkommensgrenze allein nicht immer aus; der Haushalt muss auch zur jeweiligen Zweckbindung der Wohnung passen.
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Göttingen
Die gesetzlichen Einkommensgrenzen nach § 3 NWoFG gelten in Niedersachsen seit dem 01.03.2025. Sie beziehen sich nicht einfach auf das Bruttogehalt, sondern auf das nach den landesrechtlichen Vorschriften ermittelte Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Die Werte entsprechen ungefähr einem bereinigten Jahreseinkommen und können wegen Abzügen, Freibeträgen und unterschiedlicher Einkommensarten im Einzelfall deutlich vom Bruttoeinkommen abweichen.
| Haushalt | Gesetzliche Einkommensgrenze nach § 3 NWoFG | Bei zulässiger Überschreitung um 20 % | Bei zulässiger Überschreitung um 60 % |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 21.250 Euro | 25.500 Euro | 34.000 Euro |
| 2 Personen | 28.750 Euro | 34.500 Euro | 46.000 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 32.500 Euro | 39.000 Euro | 52.000 Euro |
| 3 Personen ohne Kind | 32.500 Euro | 39.000 Euro | 52.000 Euro |
| Paar mit 1 Kind | 36.250 Euro | 43.500 Euro | 58.000 Euro |
| Alleinerziehend mit 2 Kindern | 40.000 Euro | 48.000 Euro | 64.000 Euro |
| Paar mit 2 Kindern | 43.750 Euro | 52.500 Euro | 70.000 Euro |
| Paar mit 3 Kindern | 51.250 Euro | 61.500 Euro | 82.000 Euro |
Die Spalten mit 20 Prozent und 60 Prozent sind nur Orientierungswerte für Förderfälle, in denen eine höhere Einkommensgrenze ausdrücklich zugelassen ist. Das gilt nicht automatisch für jede geförderte Wohnung. Entscheidend ist immer, welche Bindung und welche Förderentscheidung für die konkrete Wohnung gelten.
So werden Kinder und weitere Haushaltsmitglieder berücksichtigt
Für einen Einpersonenhaushalt beträgt die gesetzliche Einkommensgrenze 21.250 Euro. Für zwei Personen liegt sie bei 28.750 Euro. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 3.750 Euro hinzu. Zusätzlich erhöht sich die Grenze für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts nochmals um 3.750 Euro.
Ein Kind wirkt bei der Berechnung deshalb doppelt: einmal als weitere Person im Haushalt und zusätzlich über den Kinderzuschlag. Ein Paar mit einem Kind kommt dadurch auf 36.250 Euro: 28.750 Euro für zwei Personen, plus 3.750 Euro für die dritte Person, plus 3.750 Euro Kinderzuschlag.
Wie das Einkommen beim WBS in Göttingen berechnet wird
Für den Wohnberechtigungsschein Göttingen zählt das Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Nach der Durchführungsverordnung zum NWoFG ist grundsätzlich das Einkommen maßgeblich, das in den nächsten zwölf Monaten zu erwarten ist. Als Grundlage dient regelmäßig das Einkommen, das innerhalb der letzten zwölf Monate erzielt wurde. Wenn sich das Einkommen dauerhaft geändert hat oder eine sichere Änderung bevorsteht, muss dies bei der Prognose berücksichtigt werden.
Zum Einkommen gehören die positiven Einkünfte der Haushaltsangehörigen sowie bestimmte weitere Einnahmen. Anschließend können je nach Einzelfall pauschale Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Möglich sind unter anderem Abzüge für Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, wenn diese Zahlungsverpflichtungen tatsächlich bestehen.
| Einkommenssituation | Typische pauschale Abzüge | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | bis zu 30 % | Je 10 % für Einkommensteuer, Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung, sofern die jeweilige Belastung besteht. |
| Beamtinnen und Beamte | häufig bis zu 20 % | Die genaue Berechnung hängt von den tatsächlich zu berücksichtigenden Abgaben und Versicherungsbeiträgen ab. |
| Rentnerinnen und Rentner | häufig bis zu 10 % | Entscheidend ist, welche Abzüge nach den landesrechtlichen Vorschriften im Einzelfall zulässig sind. |
| Selbstständige und sonstige Einkünfte | einzelfallabhängig | Bei selbstständiger Tätigkeit, Unterhalt, Kapitalerträgen oder steuerfreien Einnahmen kann die Berechnung deutlich abweichen. |
Zusätzlich können Freibeträge eine Rolle spielen. Nach § 3 DVO-NWoFG sind unter anderem 4.000 Euro für Haushaltsangehörige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Person. Für Alleinerziehende kann außerdem ein Freibetrag von 1.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren berücksichtigt werden, wenn nur die antragstellende Person und Kinder zum Haushalt gehören.
Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein in Göttingen
Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt angemessen ist. Das NWoFG schreibt vor, dass die Größe des geförderten Wohnraums dem Zweck entsprechen muss. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse, etwa bei älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, können berücksichtigt werden.
| Haushaltsgröße | Übliche angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis etwa 50 m² |
| 2 Personen | bis etwa 60 m² |
| 3 Personen | bis etwa 75 m² |
| jede weitere Person | zusätzlich etwa 10 m² |
Die Werte sind Richtwerte. Im Einzelfall können Abweichungen möglich sein, wenn besondere Gründe vorliegen. Maßgeblich ist, welche Wohnungsgröße im Wohnberechtigungsschein angegeben ist und welche Vorgaben für die konkrete geförderte Wohnung gelten.
Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Göttingen
Der Wohnungsmarkt in Göttingen zählt seit Jahren zu den angespanntesten in Niedersachsen. Als Universitätsstadt mit einer stetig wachsenden Bevölkerung und einer hohen Zahl an Studierenden, Auszubildenden und Beschäftigten übersteigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum das verfügbare Angebot deutlich. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen haben häufig Schwierigkeiten, eine passende Mietwohnung zu finden. Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist deshalb für viele Wohnungssuchende eine wichtige Voraussetzung, um Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum zu erhalten.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Göttingen?
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Viele ältere Sozialwohnungen sind aus der Mietpreis- und Belegungsbindung gefallen, während gleichzeitig nicht genügend neue Wohnungen entstanden sind. Nach dem aktuellen Wohnungsmarktgutachten der Stadt wurde der Rückgang zuletzt zwar verlangsamt, dennoch reicht das Angebot bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken.
Bereits das Kommunale Handlungskonzept Wohnen weist darauf hin, dass bis 2030 mindestens 1.500 neue öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Gleichzeitig endet für zahlreiche Bestandswohnungen weiterhin die Sozialbindung, sodass kontinuierlich neuer geförderter Wohnraum entstehen muss, um den Bestand überhaupt zu sichern.
Wie hoch ist der Bedarf an gefördertem Wohnraum?
Nach einer Untersuchung des Hamburger Forschungsinstituts GEWOS benötigt Göttingen jährlich zwischen 330 und 420 neue Wohnungen, um den Wohnungsmarkt langfristig zu entspannen. Von diesen sollten rund 270 Wohnungen pro Jahr öffentlich gefördert oder preisgebunden sein. Gerade für Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geringem Einkommen besteht ein erheblicher Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen.
Für Wohnungssuchende bedeutet dies, dass Wartezeiten auf eine passende Sozialwohnung keine Seltenheit sind. Deshalb empfiehlt die Stadt Göttingen, den Wohnberechtigungsschein möglichst frühzeitig zu beantragen und sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren zu lassen. Die Stadt führt eine Wohnungsbewerberliste und vermittelt frei werdende öffentlich geförderte Wohnungen nach sozialen Kriterien.
Welche Unternehmen bieten Sozialwohnungen in Göttingen an?
Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen ist die Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen (SWB). Das kommunale Wohnungsunternehmen verwaltet rund 4.700 Wohnungen und gehört damit zu den größten Vermietern der Stadt. Neben der Modernisierung bestehender Gebäude investiert die SWB kontinuierlich in den Neubau bezahlbarer Wohnungen. Aktuelle Projekte wie die Weiterentwicklung des Quartiers „Grüne Mitte Ebertal“ sollen den Bestand in den kommenden Jahren weiter ausbauen.
Auch die Wohnungsgenossenschaft Göttingen eG (WG Göttingen) beteiligt sich am sozialen Wohnungsbau. Mehrere Neubauprojekte richten sich gezielt an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Für 2026 kündigt die Genossenschaft weitere öffentlich geförderte Wohnungen an, die ausschließlich an WBS-Inhaber vermietet werden.
Darüber hinaus stellen weitere Genossenschaften und private Bauträger öffentlich geförderte Wohnungen bereit. Die Vergabe erfolgt häufig in Zusammenarbeit mit der Stadt Göttingen, die über Belegungsrechte verfügt und geeignete Bewerber vermittelt.
Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins in Niedersachsen
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen in der Regel für ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Berechtigung erneut geprüft werden, wenn weiterhin ein entsprechender Nachweis benötigt wird.
Der niedersächsische Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Wer eine Sozialwohnung in einem anderen Bundesland beziehen möchte, muss die dort geltenden landesrechtlichen Vorgaben beachten. Außerdem kann es wohnungsbezogene Wohnberechtigungsscheine geben, die sich auf eine bestimmte Wohnung beziehen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Göttingen
Welche Einkommensgrenze gilt für eine alleinstehende Person in Göttingen?
Für eine alleinstehende Person gilt in Niedersachsen seit dem 01.03.2025 eine gesetzliche Einkommensgrenze von 21.250 Euro. Entscheidend ist jedoch nicht automatisch das Bruttogehalt, sondern das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen nach den niedersächsischen Berechnungsvorschriften.
Welche Einkommensgrenze gilt für eine Familie mit zwei Kindern?
Für ein Paar mit zwei Kindern liegt die gesetzliche Einkommensgrenze bei 43.750 Euro. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern beträgt sie 40.000 Euro. In bestimmten Förderfällen können abweichende Grenzen gelten, wenn dies für die konkrete Wohnung zugelassen ist.
Ist der Wohnberechtigungsschein Göttingen automatisch eine Wohnungszusage?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Berechtigungsnachweis, aber keine Zusage für eine bestimmte Wohnung. Er zeigt, dass der Haushalt grundsätzlich für geförderten Wohnraum infrage kommt. Ob eine Wohnung tatsächlich passt, hängt unter anderem von Wohnungsgröße, Zweckbindung und Verfügbarkeit ab.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Göttingen?
Den WBS für Göttingen können Sie auf dem Portal der Stadt Göttingen online ausfüllen und herunterladen.
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen gültig?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen in der Regel zwölf Monate. Danach muss die Berechtigung erneut beurteilt werden, wenn weiterhin ein entsprechender Nachweis benötigt wird.
Warum kann das Bruttoeinkommen höher sein als die Einkommensgrenze?
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen. Bei der Berechnung können je nach Einkommensart pauschale Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Deshalb kann das tatsächliche Bruttoeinkommen über der gesetzlichen Grenze liegen, ohne dass die Grenze im rechtlichen Sinn zwingend überschritten ist.
Kontakt
In den Themen Sozialwohnung, Wohnungsvermittlung, Berechtigungsschein gibt es in Göttingen eine zentrale Anlaufstelle.
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