
Geförderte Wohnungen sind in Hildesheim nicht beliebig verfügbar: Die Stadt weist bei der Wohnungsvermittlung ausdrücklich darauf hin, dass Angebote von der Fluktuation in Belegrechtswohnungen abhängen und Wartezeiten von mehreren Monaten entstehen können. Der Wohnberechtigungsschein Hildesheim ist deshalb ein wichtiger Nachweis, wenn ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Hildesheim
Ein Wohnberechtigungsschein Hildesheim kommt für Haushalte in Betracht, deren anrechenbares Einkommen die geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend sind vor allem Haushaltsgröße, Einkommen aller Haushaltsangehörigen und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland.
Nach den offiziellen Angaben der Stadt Hildesheim gelten insbesondere diese Voraussetzungen:
- Die maßgebliche Einkommensgrenze muss eingehalten werden.
- Der Antragsteller muss volljährig sein oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters haben.
- Ausländische Wohnungssuchende benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist.
- Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen oder dort begründet werden.
- Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann zusätzlich ein besonderer Personenkreis verlangt werden, etwa Senioren, Menschen mit Behinderung, Studenten oder Alleinerziehende.
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung. Ein Anspruch darauf, dass sofort eine passende Wohnung vermittelt wird, entsteht dadurch aber nicht.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen
Für Hildesheim gelten die Einkommensgrenzen des Landes Niedersachsen. Grundlage ist § 3 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes. Die folgenden Werte gelten seit dem 1. März 2025 für die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 21.250 Euro | Grundgrenze für einen Einpersonenhaushalt |
| 2 Personen | 28.750 Euro | Grundgrenze für einen Zweipersonenhaushalt |
| Jede weitere Person | + 3.750 Euro | Zusätzlich zur Grenze für zwei Personen |
| Jedes Kind im Haushalt | + 3.750 Euro | Zusätzlicher Kinderzuschlag |
Beispiel: Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind ergibt sich rechnerisch eine Grenze von 36.250 Euro pro Jahr. Das Kind zählt als weitere Person und erhöht die Grenze zusätzlich durch den Kinderzuschlag.
Wichtig ist: Die Behörde prüft nicht nur eine einfache Bruttosumme. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen. Je nach Förderung können in Niedersachsen außerdem erhöhte Einkommensgrenzen gelten. Die Stadt Hildesheim weist darauf hin, dass es bei bestimmten Wohnungen auch eine erweiterte Einkommensgrenze geben kann.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein wird in der Regel das Einkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet. Die Stadt Hildesheim nennt als mögliche Nachweise unter anderem Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Einkommensteuerbescheide, Jobcenterbescheide oder BAföG-Bescheide.
Das Einkommen wird nicht nur rückblickend betrachtet. Nach den Wohnraumförderbestimmungen kann auch die voraussichtliche Einkommensentwicklung berücksichtigt werden. Außerdem können Frei- und Abzugsbeträge eine Rolle spielen, zum Beispiel bei anerkannter Schwerbehinderung oder Pflegegrad. Die genaue Berechnung erfolgt immer durch die zuständige Stelle.
Wohnberechtigungsschein Hildesheim offiziell beantragen
Der offizielle Antrag läuft über die zuständige Behörde. Für Personen, die im Stadtgebiet Hildesheim wohnen oder eine konkrete geförderte Wohnung im Stadtgebiet beziehen möchten, ist die Stadt Hildesheim zuständig. Die Stadt informiert auf ihrer Serviceseite zum Wohnberechtigungsschein beantragen über Zuständigkeit, Unterlagen, Gebühren und Verfahrensablauf.
Nach den Angaben der Stadt kann der Antrag schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht oder bei der Stadt abgegeben werden. Persönliches Erscheinen ist nach der offiziellen Serviceseite nicht zwingend erforderlich. Wer eine Beratung braucht, sollte vor der Antragstellung telefonisch oder persönlich einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbaren.
Wer nicht im Stadtgebiet Hildesheim, sondern in einer Gemeinde im Landkreis wohnt, sollte die Zuständigkeit beim Landkreis oder bei seiner Heimatgemeinde prüfen. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Niedersachsen gilt nur für geförderte Wohnungen in Niedersachsen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Hildesheim verlangt für den Wohnberechtigungsschein Unterlagen zum Haushalt, zur Identität und zum Einkommen. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
| Unterlage | Wann sie benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder Aufenthaltstitel | Für alle Personen der Haushaltsgemeinschaft |
| Einkommenserklärung | Für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen |
| Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Steuerbescheid oder Leistungsbescheid | Zum Nachweis des Einkommens |
| BAföG-Bescheid oder Immatrikulationsbescheinigung | Bei Studenten oder Auszubildenden, wenn einschlägig |
| Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über Pflegegrad | Bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderem Wohnbedarf |
| Nachweis über Unterhalt oder Arbeitslosengeld I | Wenn entsprechende Einnahmen oder Verpflichtungen bestehen |
Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Die Stadt kann weitere Unterlagen anfordern, wenn sie für die Prüfung des Einzelfalls notwendig sind.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Zu unterscheiden ist vor allem zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einem wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS bestätigt grundsätzlich die Berechtigung für geförderten Wohnraum in Niedersachsen. Ein wohnungsbezogener WBS bezieht sich dagegen auf eine konkrete Wohnung. Welche Variante im Einzelfall richtig ist, hängt davon ab, ob bereits eine bestimmte Wohnung in Aussicht steht.
Manche geförderte Wohnungen sind bestimmten Personengruppen vorbehalten. Dazu können etwa Senioren, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Studenten oder kinderreiche Haushalte gehören. Wenn ein solcher besonderer Wohnbedarf anerkannt wird, kann er im Wohnberechtigungsschein berücksichtigt werden.
Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein legt fest, wie groß die geförderte Wohnung höchstens sein darf. Die Stadt Hildesheim nennt für Niedersachsen folgende Orientierungswerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 75 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich 10 m² |
Im Einzelfall können höhere Wohnflächen in Betracht kommen. Die Wohnraumförderbestimmungen Niedersachsen sehen unter anderem Zuschläge bei Alleinerziehenden und Menschen mit Behinderung vor. Auch besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse können eine Rolle spielen, wenn sie nachgewiesen werden.
Sozialwohnungen in Hildesheim finden
Die Stadt Hildesheim verfügt über ein eigenes Kontingent an Sozialwohnungen mit Belegungsrecht. Wird eine solche Wohnung frei, kann die Stadt dem Eigentümer passende Bewerber vorschlagen. Meist handelt es sich um geförderte Wohnungen, die vorrangig an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.
Für die Aufnahme in die städtische Wohnungsvermittlung nennt die Stadt Hildesheim zusätzliche Voraussetzungen. Entscheidend ist unter anderem, dass sich der Wohnungssuchende seit mindestens zwölf Monaten im Stadtgebiet Hildesheim außerhalb von Einrichtungen aufhält und keine eigene Wohnung besitzt oder die jetzige Wohnung zu klein ist. Außerdem sollte grundsätzlich ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein bestehen.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Vermittlung je nach Lage, Wohnungsgröße und Ausstattung sehr schnell gehen kann oder mehrere Monate dauern kann. Deshalb sollte die Suche nicht nur über die städtische Vermittlung laufen. Parallel können Wohnungsangebote kommunaler Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privater Vermieter geprüft werden.
Geförderter Wohnraum und Wohnungsbau in Hildesheim
Der Wohnungsmarkt in Hildesheim bleibt vor allem im günstigen Segment angespannt. Die alte Seite verwies bereits auf zusätzliche Bauflächen und neue Wohnanlagen, unter anderem im Ostend. Solche Projekte sind weiterhin wichtig, weil geförderte Wohnungen oft nur frei werden, wenn bestehende Mieter ausziehen oder neue Belegungsbindungen entstehen.
Wie entwickelt sich der Neubau von Sozialwohnungen in Hildesheim?
Für sozial schwächere Wohnungssuchende wurde das Areal der ehemaligen Mackensen-Kaserne, auch Ostend genannt, schon früher als wichtiger Standort für neuen Wohnraum genannt. Dort entstanden und entstehen Wohnungen, die auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen erreichbar sein sollen. Die Wohnanlagen unterliegen den Bestimmungen der niedersächsischen Wohnraumförderung und müssen deshalb zur Größe der Haushalte passen.
Aktuell verweist die gbg Wohnungsbaugesellschaft Hildesheim in ihrem Geschäftsbericht 2024 auf weitere Projekte für bezahlbaren Wohnraum. Im Stadtteilzentrum Drispenstedt sollen im Bereich Ehrlicherstraße 18 bis 2026 unter anderem 51 geförderte Wohnungen entstehen. In der Lübecker Straße im Ortsteil Marienburger Höhe plant die gbg außerdem eine Wohnanlage mit 16 öffentlich geförderten Wohnungen.
Auch ältere Bestände bleiben für die Versorgung wichtig. Die gbg nennt etwa das Hochhaus an der Wilhelm-Busch-Straße 6 in Ochtersum, dessen 42 Wohnungen trotz ausgelaufener Belegungsbindung weiterhin vollständig als geförderte Wohnungen erhalten bleiben sollen.
Welche Unternehmen bieten in Hildesheim geförderten Wohnraum an?
Die gbg Wohnungsbaugesellschaft Hildesheim AG ist nach eigenen Angaben das größte Wohnungsunternehmen der Stadt und verfügt über mehr als 4.300 Wohnungen in Hildesheim. Sie bietet kleine und große Wohnungen, Studentenwohnungen und Service-Wohnen für Senioren an. Wer eine geförderte Wohnung sucht, sollte bei konkreten Angeboten genau prüfen, ob ein B-Schein verlangt wird.
Neben der gbg kommen auch weitere Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Eigentümer in Betracht. Entscheidend ist nicht der Anbieter allein, sondern ob die konkrete Wohnung öffentlich gefördert ist und ob sie zur Haushaltsgröße und zum Wohnberechtigungsschein passt.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins Hildesheim
Die Entscheidung über den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig. Die offizielle Serviceseite der Stadt Hildesheim nennt eine Gebühr zwischen 18 und 40 Euro. Ob im Einzelfall eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist, sollte direkt mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
In der Praxis treten häufig Sonderfälle auf. Wer bereits einen Wohnberechtigungsschein besitzt und innerhalb Niedersachsens umzieht, muss prüfen, ob der vorhandene Schein für die neue Wohnung ausreicht. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland reicht ein niedersächsischer Wohnberechtigungsschein nicht aus.
Auch Veränderungen im Haushalt können wichtig sein. Kommt ein Kind hinzu, zieht ein Haushaltsmitglied aus oder ändert sich das Einkommen deutlich, sollte die zuständige Stelle informiert werden. Bei einer größeren Wohnung wegen Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderer Härte prüft die Behörde den Einzelfall.
Falsche oder unvollständige Angaben können Folgen haben. Die Stadt Hildesheim weist darauf hin, dass ein erteilter Wohnberechtigungsschein widerrufen werden kann, wenn er aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben ausgestellt wurde.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Hildesheim
Gilt der Wohnberechtigungsschein Hildesheim nur in Hildesheim?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Niedersachsen gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Für ein anderes Bundesland reicht er nicht aus. Bei einer konkreten Wohnung im Stadtgebiet Hildesheim kann die Stadt Hildesheim zuständig sein.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel zwölf Monate gültig. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, kann ein neuer Antrag erforderlich werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und müssen getrennt geprüft werden.
Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, Unterlagen fehlen oder die Einkommensgrenze überschritten wird. Gegen die Entscheidung kann nach den Hinweisen der Behörde ein Rechtsbehelf möglich sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Stadt Hildesheim nicht. Die Dauer hängt vom Umfang des Antrags und von den eingereichten Unterlagen ab. Die abschließende Bearbeitung ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Kontakt
| Stelle | Kontaktdaten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Hildesheim, 32.4 Wohngeld/Elterngeld |
| Anschrift | Verwaltungsgebäude Markt 2, Markt 2, 31134 Hildesheim |
| Telefon | 05121 301-2899 |
| wohngeldstelle@stadt-hildesheim.de wohnraumfoerderung@stadt-hildesheim.de |
|
| Besuchszeiten | Nur mit Terminvereinbarung |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag bis Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr |
| Offizielle Serviceseite | Wohnberechtigungsschein beantragen bei der Stadt Hildesheim |
Für Personen außerhalb des Stadtgebiets kann der Landkreis Hildesheim zuständig sein. Die Stadt verweist in diesem Fall auf die externe Behörde Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim, Telefon 05121 309-0.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein in Hildesheim ist vor allem das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz. Dort sind unter anderem die Einkommensgrenzen, die Wohnungsgröße, die Belegungsbindung und die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins geregelt.
Für die angemessene Wohnungsgröße und besondere Wohnbedarfe sind außerdem die Wohnraumförderbestimmungen Niedersachsen relevant. Sie regeln unter anderem, wann zusätzliche Wohnfläche berücksichtigt werden kann.
