Die Leerstandsquote von etwa 1,0 Prozent und durchschnittliche Angebotsmieten von 11,86 Euro pro Quadratmeter bei Neuvermietungen zeigen nach dem Wohnungsmarkt-Monitoring 2025 der Stadt Mannheim, wie eng der Wohnungsmarkt bleibt. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Mannheim deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung anmieten zu können.

Geförderter Wohnraum ist in Mannheim durch eine hohe Nachfrage und ein begrenztes Angebot schwer zu finden. Der Wohnberechtigungsschein ist keine Garantie für eine Wohnung. Er bestätigt aber, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine Sozialwohnung in Baden-Württemberg erfüllt. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen eine solche Wohnung nur vergeben, wenn ein gültiger und zur Wohnung passender WBS vorliegt.
In Mannheim ist der Fachbereich Arbeit und Soziales zuständig. Der Wohnberechtigungsschein gilt nicht nur in Mannheim, sondern grundsätzlich in ganz Baden-Württemberg. Wer noch nicht in Baden-Württemberg wohnt, kann den Antrag bei der Gemeinde stellen, in der er künftig wohnen möchte.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Mannheim
Einen Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende erhalten, wenn sie die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung einhalten und sich nicht nur vorübergehend in Baden-Württemberg aufhalten oder dort dauerhaft wohnen möchten. Entscheidend ist der gesamte Haushalt, nicht nur die einzelne Person, die den Antrag stellt.
Zum Haushalt zählen in der Regel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Angehörige, wenn sie gemeinsam wohnen und wirtschaften. Auch Personen, die innerhalb der nächsten sechs Monate in den Haushalt aufgenommen werden sollen, können berücksichtigt werden. Das ist zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes wichtig.
Ausländische Antragsteller können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn sie sich rechtmäßig länger als ein Jahr in Baden-Württemberg aufhalten dürfen. Die Stadt prüft den Aufenthaltstitel und die übrigen Voraussetzungen im Einzelfall.
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Wohnberechtigungsschein in Mannheim offiziell beantragen
Der offizielle Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird in Mannheim beim Fachbereich Arbeit und Soziales gestellt. Die Stadt Mannheim informiert auf ihrer Serviceseite über die Antragstellung, die zuständige Stelle, die Unterlagen und die Kontaktmöglichkeiten. Nach Angaben der Stadt kann der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post versandt oder persönlich abgegeben werden.
Informationen zum Antrag und zur zuständigen Stelle finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Mannheim: Sozialwohnung – Wohnberechtigung.
Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Mannheim finden
Die Wohnungsmarktsituation in Mannheim bleibt angespannt. Nach dem Wohnungsmarkt-Monitoring 2025 lag die Bevölkerung Ende 2024 bei über 332.000 Menschen. Gleichzeitig ist der Leerstand niedrig. Das macht die Suche nach preisgünstigem Wohnraum schwierig, auch wenn neue geförderte Wohnungen entstehen.
Die Stadt Mannheim arbeitet mit einer Quote für bezahlbares Wohnen. Bei Neubauvorhaben ab zehn Wohneinheiten sollen nach dem Wohnraumkonzept mindestens 30 Prozent der Neubauwohnungen zum reduzierten Preis angeboten werden. Nach aktueller Rechtslage liegt die zulässige Miethöhe grundsätzlich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete abzüglich 33 Prozent.
Zu den wichtigsten Akteuren für bezahlbaren Wohnraum gehört die GBG Unternehmensgruppe. Die GBG weist darauf hin, dass ein Wohnberechtigungsschein die Chancen auf eine passende geförderte Wohnung erhöht, aber nicht automatisch zu einem Wohnungsangebot führt. Wer eine Wohnung bei der GBG sucht, sollte sich über die offiziellen Wohnungsangebote und das dort genutzte Bewerbungsverfahren informieren.
Auch neue Stadtquartiere wie FRANKLIN spielen eine Rolle. Die Stadt meldete 2024 den Ankauf von 361 Neubauwohnungen durch die GBG auf FRANKLIN, davon 352 öffentlich geförderte Wohnungen. 2025 wurde zudem der Hochpunkt H auf FRANKLIN eröffnet; rund 70 Prozent der dortigen Mietwohnungen sind geförderter und preisgünstiger Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.
Aktuelle Einkommensgrenzen
Für den Wohnberechtigungsschein Mannheim gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Die Werte beruhen auf der vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg veröffentlichten Tabelle zu den Einkommensgrenzen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 mit Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro. Stand der Tabelle: Erlass vom 1. Dezember 2025.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 60.350 Euro |
| 2 Personen | 60.350 Euro |
| 3 Personen | 69.350 Euro |
| 4 Personen | 78.350 Euro |
| 5 Personen | 87.350 Euro |
| 6 Personen | 96.350 Euro |
| 7 Personen | 105.350 Euro |
| 8 Personen | 114.350 Euro |
Für jede weitere Person ab der dritten Person erhöht sich die Grenze in der allgemeinen Mietwohnraumförderung um 9.000 Euro. Die Tabelle ist eine Orientierung. Die endgültige Berechnung nimmt die Stadt Mannheim anhand der eingereichten Nachweise vor.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Beim Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach das monatliche Nettoeinkommen. Die Behörde ermittelt ein anrechenbares Jahreseinkommen. Grundlage ist in der Regel das Einkommen, das im Monat der Antragstellung und in den folgenden elf Monaten zu erwarten ist. Wenn eine sichere Prognose nicht möglich ist, kann das Einkommen der vergangenen zwölf Monate herangezogen werden.
Bei Arbeitnehmern wird der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten betrachtet. Bei Selbständigen zählt der steuerlich anerkannte Gewinn. Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Grundsicherungsleistungen und andere Einkünfte können ebenfalls relevant sein.
Bestimmte Abzüge sind möglich. Dazu gehören zum Beispiel der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder nachgewiesene Unterhaltsleistungen. Unterhalt für Kinder kann bis zu bestimmten Grenzen abgezogen werden. Welche Abzüge im konkreten Fall greifen, prüft der Fachbereich Arbeit und Soziales.
Benötigte Unterlagen
Die Stadt Mannheim nennt für den Wohnberechtigungsschein mehrere Nachweise. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Haushalt, vom Einkommen und vom Aufenthaltsstatus ab. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig eingereicht wird. Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
- ausgefüllter und von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Pass
- bei Nicht-EU-Bürgern: Pass und Nachweis über einen Aufenthaltstitel mit mindestens einem Jahr Gültigkeit
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten
- bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweis oder Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- bei Rentnern: aktuelle Rentenbescheide
- bei Selbständigen: letzter Einkommensteuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung
- Nachweise über Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Krankengeld oder andere Sozialleistungen
- Schulbescheinigung oder Einkommensnachweis bei minderjährigen Haushaltsmitgliedern ab 15 Jahren
- Nachweise zu besonderem Wohnbedarf, zum Beispiel Mutterpass, Schwerbehindertenausweis oder Nachweise zu Pflegebedarf
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg gilt landesweit und ist maximal ein Jahr gültig. Er berechtigt dazu, eine passende Sozialmietwohnung anzumieten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung entsteht dadurch nicht.
In der Praxis enthält der WBS Angaben zur Haushaltsgröße und zur angemessenen Wohnungsgröße. Bei besonderen Lebenslagen kann auch ein zusätzlicher Wohnbedarf berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel Schwerbehinderte, betreutes Seniorenwohnen, barrierefreie Sozialwohnungen, die Aufnahme einer Pflegeperson oder sonstige Härtefälle.
Bei einem Umzug in eine neue Sozialwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Ein abgelaufener WBS reicht für den Abschluss eines neuen Mietvertrags über eine geförderte Wohnung nicht aus.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Die passende Wohnungsgröße richtet sich in Baden-Württemberg nach der Zahl der Haushaltsangehörigen und nach dem Förderjahr der Sozialmietwohnung. Für viele Fälle gelten folgende Orientierungswerte. Die angegebenen Wohnungsgrößen dürfen nach der Landesbroschüre unabhängig vom Förderjahrgang um bis zu 5 Quadratmeter überschritten werden.
| Haushalt | Wohnfläche | Wohnräume bei Förderjahrgängen ab 2009 |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 45 m² | bis 2 Wohnräume |
| 2 Personen | bis 60 m² | bis 3 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 75 m² | bis 4 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 90 m² | bis 5 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 105 m² | bis 6 Wohnräume |
| jede weitere Person | jeweils plus 15 m² | jeweils plus 1 Wohnraum |
Bei Wohnungen, die bis einschließlich 2008 gefördert wurden, gelten teilweise andere Raumangaben. Alleinerziehende können bei diesen Förderjahrgängen bei gleichbleibender Wohnfläche ein Zimmer mehr erhalten. Die Stadt Mannheim prüft, welche Wohnungsgröße im konkreten Fall in den WBS eingetragen wird.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Auf der offiziellen Informationsseite der Stadt Mannheim wird keine allgemeine Gebühr für den Wohnberechtigungsschein genannt. Da Gebühren kommunal geregelt sein können, sollten Antragsteller vor der Abgabe des Antrags direkt beim Fachbereich Arbeit und Soziales nachfragen, ob im Einzelfall Kosten entstehen.
Sonderfälle und praktische Hinweise
Umzug mit bestehendem WBS
Wer in eine neue Sozialwohnung umziehen möchte, benötigt einen neuen Wohnberechtigungsschein. Der bisherige Schein reicht für einen neuen Mietvertrag nicht automatisch aus.
Einkommensänderung
Ändert sich das Einkommen sicher innerhalb der nächsten zwölf Monate, kann dies bei der Prüfung berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel Elternzeit, Ausbildungsende, Rentenbeginn oder den Beginn einer neuen Arbeit.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnung kann in besonderen Fällen möglich sein. Das gilt etwa bei Schwerbehinderung, barrierefreiem Wohnbedarf, betreutem Seniorenwohnen, Pflegebedarf oder einer absehbaren Haushaltsvergrößerung.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wer unsicher ist, sollte vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Mannheim
Gilt der Wohnberechtigungsschein Mannheim nur in Mannheim?
Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich landesweit. Er kann also auch für eine passende Sozialwohnung in einer anderen Gemeinde Baden-Württembergs verwendet werden.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Nach Ablauf muss für eine neue Wohnung ein neuer Antrag gestellt werden.
Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist nur die Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags über eine Sozialwohnung. Die Wohnungssuche bleibt Aufgabe des Antragstellers.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Sozialwohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig.
Kann ich den Antrag stellen, wenn ich noch nicht in Mannheim wohne?
Ja, wenn Sie künftig in Mannheim oder einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg wohnen möchten. In diesem Fall kann die künftige Wohnortgemeinde zuständig sein.
Kontakt
Für die Bearbeitung des Wohnberechtigungsscheins ist in Mannheim der Fachbereich Arbeit und Soziales zuständig. Die folgenden Angaben beruhen auf der offiziellen Webseite der Stadt Mannheim.
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Mannheim, Fachbereich Arbeit und Soziales |
| Anschrift | K 1, 7-13, 68159 Mannheim |
| Beratung und Antragstellung | 1. OG, Zimmer 128-135 |
| Telefon | 0621 293-7878 |
| wohnen@mannheim.de | |
| Sprechzeiten | Montag 09-12 Uhr und 14-15 Uhr, Dienstag 09-12 Uhr und 14-15 Uhr, Mittwoch 09-12 Uhr, Donnerstag 09-12 Uhr und 14-17 Uhr, Freitag 09-12 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung |
| Offizielle Seite | Stadt Mannheim: Sozialwohnung – Wohnberechtigung |
Die Stadt Mannheim weist außerdem darauf hin, dass der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auch per Post an die genannte Adresse gesendet werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Mannheim ist das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Es regelt, wer als wohnberechtigt gilt, welche Anforderungen an Haushalt und Einkommen gestellt werden und wie geförderter Wohnraum belegt werden darf.
Die Einkommensgrenzen werden im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes fortgeschrieben. Für die Wohnungsgröße sind die landesrechtlichen Vorgaben und die Förderbedingungen der jeweiligen Sozialmietwohnung maßgeblich. Ergänzend können kommunale Hinweise der Stadt Mannheim und die Informationen des Landes Baden-Württemberg herangezogen werden.
