
Mit einem Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, weisen Antragsteller nach, dass ihr Haushalt nach den Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Ein in Köln ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht nur im Stadtgebiet, sondern für öffentlich geförderte Wohnungen in ganz Nordrhein-Westfalen.
Köln hat 2025 so viele Wohnungen fertiggestellt wie seit zehn Jahren nicht mehr. Trotzdem bleibt die Suche nach bezahlbarem Wohnraum schwierig: Nach Angaben der Stadt Köln wuchs der Wohnungsbestand 2025 zwar um 4.090 Wohnungen auf 577.459 Wohnungen, Einraumwohnungen machen aber nur knapp neun Prozent des Bestands aus. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Köln deshalb ein wichtiges Dokument, um sich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben zu können.
Im gesamten Kölner Stadtgebiet befinden sich Sozialwohnungen. Die Stadt Köln vermittelt nach ihren aktuellen Angaben jedoch keine Wohnungen mehr direkt. Wohnungssuchende müssen deshalb selbst aktiv suchen und sich direkt bei Wohnungsunternehmen oder Vermietern bewerben. Der Vermieter entscheidet am Ende über den Mietvertrag.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Köln
Einen Wohnberechtigungsschein Köln kann ein Haushalt erhalten, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Personen im Haushalt, der Aufenthaltsstatus und die Frage, ob der Haushalt dauerhaft eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen beziehen möchte.
Nach Angaben der Stadt Köln kann ein Wohnberechtigungsschein für Nordrhein-Westfalen in Köln beantragt werden, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in NRW hat. Auch Personen, die aus einem anderen Bundesland nach Nordrhein-Westfalen ziehen möchten, können einen WBS für NRW beantragen. Ein Wohnberechtigungsschein aus einem anderen Bundesland gilt in Nordrhein-Westfalen nicht.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Das anrechenbare Haushaltseinkommen darf die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Alle Personen, die in die geförderte Wohnung einziehen sollen, werden bei der Prüfung berücksichtigt.
- Nicht-EU-Staatsangehörige müssen in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Die Stadt Köln nennt für Nicht-EU-Staatsangehörige eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, die ab Antragstellung noch mindestens zwölf Monate gültig ist.
- Besondere Lebenslagen können berücksichtigt werden, zum Beispiel Schwangerschaft, Schwerbehinderung, hohes Alter, drohende Wohnungslosigkeit oder ein besonderer Wohnbedarf.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Köln
Für Köln gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Nettoeinkommen auf dem Konto. Die Behörde berechnet ein anrechenbares Jahreseinkommen nach den Regeln des WFNG NRW und der Einkommensermittlung. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass die Einkommensgrenzen ab dem 1. Januar 2025 gelten.
| Haushalt | Einkommensgrenze Fördergruppe A | Orientierung Fördergruppe B bis 140 Prozent |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro |
| 2 Personen, davon 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | 51.240 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
Die Grundbeträge betragen 23.540 Euro für eine Person und 28.350 Euro für zwei Personen. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts wird zusätzlich ein Zuschlag von 860 Euro berücksichtigt.
Beispiel zur Einkommensgrenze
Ein Haushalt mit zwei Personen und einem Kind liegt in der Fördergruppe A bei einer Einkommensgrenze von 29.210 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann höher sein, weil bei der Berechnung bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Stadt Köln stellt dem Jahreseinkommen des Haushalts die maßgebliche Einkommensgrenze gegenüber. Dabei können verschiedene Abzüge berücksichtigt werden. Nach den Angaben der Stadt Köln können vom Jahresbruttoeinkommen unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge von insgesamt bis zu 34 Prozent abgezogen werden, wenn Steuern sowie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Zusätzlich können je nach Einzelfall Freibeträge eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem Werbungskostenpauschalen, Freibeträge bei Schwerbehinderung, Freibeträge für bestimmte Zwei-Personen-Haushalte sowie nachgewiesene Unterhaltsverpflichtungen. Die genaue Berechnung nimmt die zuständige Stelle vor. Antragsteller sollten deshalb alle Einkommens- und Nachweisdokumente vollständig einreichen.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Die Stadt Köln nennt mehrere Unterlagen, die für die Prüfung des Wohnberechtigungsscheins erforderlich sein können. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, hängt von Einkommen, Haushalt, Staatsangehörigkeit und persönlicher Situation ab.
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Antrag auf Wohnberechtigungsschein | Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beziehungsweise elektronisch eingereicht werden. |
| Einkommensnachweise | Die Stadt Köln verlangt Nachweise für die letzten zwölf Monate. Dazu können Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide oder Unterhaltsnachweise gehören. |
| Einkommenserklärung | Die Erklärung dient der Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens. |
| Ausweis oder Aufenthaltstitel | Nicht-EU-Staatsangehörige müssen nach Angaben der Stadt Köln eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen. |
| Nachweise zu besonderen Lebenslagen | Je nach Fall können etwa Nachweise zu Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Unterhalt, Pflegebedürftigkeit, Kündigung oder Räumung erforderlich sein. |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein aus Köln gilt zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit kann sich der Haushalt auf passende öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen bewerben. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
WBS A, WBS B und 2. Förderweg
In Nordrhein-Westfalen wird zwischen verschiedenen Berechtigungen unterschieden. Der Wohnberechtigungsschein A richtet sich an Haushalte, die die Einkommensgrenze der Fördergruppe A einhalten. Liegt das Einkommen darüber, kann die Stadt Köln prüfen, ob eine Berechtigungsbescheinigung für die Fördergruppe B oder für den 2. Förderweg infrage kommt.
Nach Angaben der Stadt Köln kann bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze um 0,01 bis 40,00 Prozent eine Berechtigung für die Fördergruppe B ausgestellt werden. Bei einer Überschreitung von 40,01 bis 60,00 Prozent kann eine Berechtigungsbescheinigung für den 2. Förderweg möglich sein. Entscheidend ist immer, welche Belegungsbindung für die konkrete Wohnung gilt.
Besonders dringender Wohnbedarf
Für bestimmte Personengruppen kann ein besonders dringender Bedarf festgestellt werden. Die Stadt Köln nennt unter anderem Familien mit Kindern, Schwangere, ältere Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Schwerbehinderte und akut Obdachlose. Wird ein solcher Bedarf anerkannt, erscheint ein entsprechender Zusatz auf dem Wohnberechtigungsschein.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Köln
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Stadt Köln nennt folgende Richtwerte für Nordrhein-Westfalen. Von den genannten Wohnungsgrößen sind nach den Angaben der Stadt Köln Abweichungen von maximal fünf Quadratmetern zusätzlich möglich.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 Quadratmeter |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 Quadratmeter |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 Quadratmeter |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 Quadratmeter |
| 5 Personen | 5 Wohnräume oder bis 110 Quadratmeter |
| 6 Personen | 6 Wohnräume oder bis 125 Quadratmeter |
| 7 Personen | 7 Wohnräume oder bis 140 Quadratmeter |
Bei besonderen Wohnbedarfen, etwa wegen Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Familienzuwachs, kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle.
Sozialer Wohnungsbau und öffentlich geförderte Wohnungen in Köln
Köln gehört zu den Städten mit dem angespanntesten Wohnungsmarkt in Deutschland. Seit Jahren übersteigt die Nachfrage nach bezahlbaren Mietwohnungen das verfügbare Angebot deutlich. Besonders schwierig ist die Situation für Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Familien sowie Rentnerinnen und Rentner. Für viele dieser Haushalte ist eine öffentlich geförderte Wohnung häufig die einzige Möglichkeit, eine dauerhaft bezahlbare Wohnung zu finden.
Um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken, investieren die Stadt Köln, das Land Nordrhein-Westfalen sowie kommunale und private Wohnungsunternehmen kontinuierlich in den Neubau von Sozialwohnungen. Trotzdem reicht die Zahl der neu entstehenden Wohnungen derzeit nicht aus, um den Bedarf vollständig zu decken. Deshalb müssen Wohnungssuchende häufig Geduld mitbringen und sich parallel bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Köln?
Der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen, weil jedes Jahr zahlreiche Wohnungen aus der gesetzlichen Mietpreisbindung herausfallen. Gleichzeitig entstehen zwar neue geförderte Wohnungen, jedoch deutlich weniger als benötigt werden.
Die Stadt Köln verfolgt deshalb das Ziel, den Bestand an preisgebundenen Wohnungen wieder zu erhöhen. Neue Wohnquartiere sollen künftig einen deutlich höheren Anteil öffentlich geförderter Wohnungen enthalten. Gleichzeitig unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Investoren mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen, wenn diese Sozialwohnungen errichten oder modernisieren.
Wo entstehen derzeit neue Sozialwohnungen?
In Köln befinden sich zahlreiche Neubauprojekte im Bau oder in der Planung. Zu den aktuellen Vorhaben gehören unter anderem:
- Köln-Ehrenfeld (Borsigstraße): Die GAG Immobilien AG errichtet 50 öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
- Köln-Holweide: In mehreren Neubauprojekten entstehen öffentlich geförderte Wohnungen im Erstbezug, die ausschließlich mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
- Darüber hinaus entstehen regelmäßig neue geförderte Wohnungen in Stadtteilen wie Kalk, Mülheim, Chorweiler, Porz, Ehrenfeld, Nippes und Rondorf, da diese Gebiete zu den Schwerpunkten des kommunalen Wohnungsbaus gehören.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Köln?
Wer eine öffentlich geförderte Wohnung sucht, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
- GAG Immobilien AG – Mit mehr als 46.000 Wohnungen ist sie die größte Vermieterin Kölns. Ein erheblicher Teil des Bestandes besteht aus öffentlich geförderten Wohnungen. Neue WBS-Wohnungen werden regelmäßig über das Wohnungsportal der GAG veröffentlicht.
- Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH – Vermietet ebenfalls öffentlich geförderte Wohnungen und beteiligt sich an Neubauprojekten.
- Kölner Wohnungsgenossenschaft eG – Bewirtschaftet Wohnungen in zahlreichen Kölner Stadtteilen und bietet langfristig bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder an.
- Weitere Genossenschaften sowie kirchliche und gemeinnützige Wohnungsunternehmen verfügen ebenfalls über öffentlich geförderte Wohnungen. Eine Übersicht stellt die Stadt Köln zur Verfügung.
Wo finden Betroffene freie Sozialwohnungen?
Die Chancen steigen deutlich, wenn Wohnungssuchende mehrere Wege gleichzeitig nutzen:
- Registrieren Sie sich bei der GAG Immobilien AG und legen Sie dort ein Wohnungsgesuch an. Die GAG veröffentlicht freie WBS-Wohnungen regelmäßig online.
- Melden Sie sich bei weiteren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften an, die öffentlich geförderte Wohnungen vermieten.
- Nutzen Sie Immobilienportale wie Immobilienscout24 oder Immowelt und filtern Sie gezielt nach Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein. Dort werden regelmäßig Neubauwohnungen im Erstbezug angeboten.
- Halten Sie Ihren Wohnberechtigungsschein stets gültig. Ohne gültigen WBS dürfen öffentlich geförderte Wohnungen grundsätzlich nicht vermietet werden.
Tipps für Wohnungssuchende
Die Nachfrage nach Sozialwohnungen ist in Köln sehr hoch. Es empfiehlt sich daher, sich nicht nur auf einen Anbieter zu verlassen. Wer sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registriert, regelmäßig neue Wohnungsangebote prüft und seine Bewerbungsunterlagen vollständig bereithält, verbessert seine Chancen erheblich. Insbesondere bei Neubauprojekten lohnt sich eine frühzeitige Registrierung, da viele Wohnungen bereits vor ihrer Fertigstellung vergeben werden.
Auch wenn die Wohnungssuche häufig Geduld erfordert, entstehen durch die zahlreichen Neubauprojekte jedes Jahr neue öffentlich geförderte Wohnungen. Für Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein ergeben sich dadurch fortlaufend neue Chancen auf bezahlbaren Wohnraum.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins Köln
Die Stadt Köln erhebt für Bescheinigungen Gebühren. Die Gebühr wird nach den Angaben der Stadt erst nach abschließender Bearbeitung des Antrags fällig. Auch bei einer Ablehnung fällt eine Verwaltungsgebühr an.
| Bescheinigung | Gebühr |
|---|---|
| Wohnberechtigungsschein A | 7,50 Euro |
| Wohnberechtigungsschein B | 20 Euro |
| Bescheinigung 2. Förderweg | 20 Euro |
| Tauschbescheinigung | 20 Euro |
| Ablehnung des Antrags | 7,50 Euro |
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein Köln
Umzug nach Köln aus einem anderen Bundesland
Wer aus einem anderen Bundesland nach Köln ziehen möchte, benötigt für eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen einen WBS nach NRW-Recht. Ein Wohnberechtigungsschein aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz oder einem anderen Bundesland reicht für eine geförderte Wohnung in Köln nicht aus.
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein in Köln ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in ganz Nordrhein-Westfalen. Entscheidend bleibt aber, ob die konkrete Wohnung zur Haushaltsgröße, zur Einkommensgruppe und zur jeweiligen Belegungsbindung passt.
Einkommensänderung nach Antragstellung
Stehen künftige Einkommensänderungen bereits fest, müssen sie bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen werden. Die Stadt Köln nennt als Beispiele den Wechsel des Arbeitsplatzes sowie den Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlungen. Wer nach Ausstellung des WBS unsicher ist, ob eine Änderung relevant ist, sollte die zuständige Stelle kontaktieren.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder wichtige Nachweise fehlen. Bei unklaren Einkommensverhältnissen, Selbstständigkeit, Unterhaltszahlungen oder besonderen Lebenslagen empfiehlt sich eine frühzeitige Rückfrage bei der Stadt Köln.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Köln
Gilt der Wohnberechtigungsschein Köln nur in Köln?
Nein. Ein in Köln ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Für Wohnungen in anderen Bundesländern gelten die dortigen landesrechtlichen Regeln.
Wie lange ist der WBS in Köln gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist zwölf Monate gültig. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Köln beantragen?
Der Wohnberechtigungsschein Köln wird offiziell bei der Stadt Köln, Bereich Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung, beantragt. Nach den aktuellen Angaben der Stadt Köln kann der Antrag per Post, online oder eingescannt über das sichere Kontaktformular gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nach Angaben der Stadt nicht erforderlich.
Informationen zum offiziellen Antrag, zum Online-Antrag und zu den benötigten Unterlagen finden Antragsteller auf der Serviceseite der Stadt Köln zum Wohnberechtigungsschein. Dort sind auch Hinweise zu Gebühren, Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen und Kontaktmöglichkeiten veröffentlicht.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS berechtigt zum Bezug einer passenden öffentlich geförderten Wohnung. Er ist aber keine Wohnungszusage. Die Wohnungssuche erfolgt in Köln grundsätzlich in Eigeninitiative.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.
Kann ich mich ohne vorliegenden WBS auf eine Sozialwohnung bewerben?
Das hängt vom Vermieter ab. Für den Vertragsabschluss wird der passende WBS in der Regel benötigt. Bei knappen Angeboten ist es praktisch sinnvoll, den Wohnberechtigungsschein möglichst vor der Bewerbung zu beantragen.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Köln, Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung |
| Anschrift | Kalk Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln |
| Postanschrift | Postfach 10 35 64, 50475 Köln |
| Telefon | 0221 / 221-0 |
| Fax | 0221 / 221-22771 |
| E-Mail für allgemeine Fragen | 56-WBS@stadt-koeln.de |
| Öffnungszeiten | Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr |
| Offizielle Kontaktseite | Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung der Stadt Köln |
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Köln ergeben sich vor allem aus dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderrecht. Die Stadt Köln nennt insbesondere die §§ 13, 14, 15 und 18 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), außerdem die Wohnraumnutzungsbestimmungen und den Einkommensermittlungserlass.
§ 13 WFNG NRW regelt die Einkommensgrenzen. § 18 WFNG NRW betrifft den Wohnberechtigungsschein. Für die konkrete Entscheidung ist immer die zuständige Bewilligungsstelle maßgeblich.
