Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Gera

Bei Gera handelt es sich um eine kreisfreie Hochschulstadt im Osten von Thüringen. Hinter Erfurt und Jena ist Gera die bevölkerungsreichste Großstadt in Thüringen. Derzeit leben rund 94.100 Einwohner in Gera, wobei die Bevölkerungszahlen seit einigen Jahren rückläufig sind. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Wirtschaft in Gera und in der näheren Umgebung nach der Wende nie richtig in Schwung gekommen ist. Gerade junge Einwohner verlassen Gera, um in einer anderen Großstadt in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden und von einer moderneren Infrastruktur zu profitieren.
Die Bevölkerungsdichte in Gera beträgt 619 Einwohner je km². Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten in Gera gehören das Haus Schulenburg, der Tierpark Gera, das Museum Osterburg Weida und das Museum Burg Posterstein.

Wohnen in Gera

Blick auf GeraAnders als in vielen anderen Großstädten Deutschlands ist es in Gera (noch) relativ einfach, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden. Die Nachfrage übersteigt derzeit noch nicht das Angebot. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Wohnen in Gera auf Grund fehlender Arbeitsplätze vor Ort und einer nicht optimierten Infrastruktur gerade bei jungen Menschen als nicht besonders attraktiv gilt. Nichtsdestotrotz steigen die Quadratmeterpreise für Mietwohnungen in Gera seit einigen Jahren kontinuierlich, jedoch bei Weitem nicht so stark wie in anderen deutschen Metropolen. Die höchste Preissteigerung der letzten Jahren bei den Preisen für Mietwohnungen in Gera wurde zwischen 2016 bis 2017 verzeichnet.

Aktuell beträgt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung in Gera bei einer Wohnung bis zu einer Größe von 40 m² 5,50 Euro, bei einer Wohnung bis zu einer Größe von 80 m² 5,00 Euro und bei einer Wohnung bis zu einer Größe von 120 m² 5,00 Euro.
Die meisten Wohnungen werden momentan in den Stadtteilen Debschwitz, im Innenstadtbereich und im Ostviertel angeboten. Recht überschaubar ist das Angebot in Aga, Bieblach und Ernsee.

Wohnberechtigungsschein Gera anfordern

Wohnberechtigungsschein GeraFordern Sie hier schnell und einfach den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gera per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Im Anschluss können Sie das Formular online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Maßnahmen für den Sozialen Wohnungsbau

Obwohl aktuell die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen, speziell im Bereich Sozialer Wohnungsbau, das Angebot nicht übersteigt, zeigt die Entwicklung Geras deutlich auf, dass viele Jahre am eigentlichen Bedarf vorbei gebaut wurde. Dies hat erst kürzlich eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IDW) in Köln ergeben. So wurden beispielsweise zwischen 2016 bis 2018 nicht einmal halb so viele neue Wohnungen errichtet, wie diese aller Voraussicht nach 2020 benötigt werden. Um der drohenden Wohnraumknappheit entgegenzuwirken wird zur Zeit über den Rückkauf von Wohnungen durch das Land diskutiert.

Um den Sozialen Wohnungsbau zentraler koordinieren zu können, hat die Stadt Gera erst kürzlich die Geraer Wohnungsgesellschaft GWB Elstertal übernommen. Diese Übernahme gilt als Pilotprojekt, um den Spekulanten effektiv entgegenzusteuern.

Mit dem sogenannten „Baulückenportal“ möchte die Stadtverwaltung Gera die Bebauung bestehender Bauflächenangebote fördern und Bürger und Investoren die Möglichkeit bieten, eigenständig Wohnbauprojekte zu realisieren.
Im Rahmen einer Erhebung in mehreren Stadtgebieten konnten mögliche Standorte ermittelt werden, die auf Grund ihrer Lage und ihrer bestehenden Erschließung bestens für kleinteilige Wohnbauprojekte geeignet sind. Mit der Zustimmung der jeweiligen Eigentümer sollen die Baulücken zum Verkauf im „Baulückenportal“ angeboten werden.
Interessenten können direkt auf der Website das Formular „Interessensbekundung“ ausfüllen und an den Eigentümer schicken. In dem Formular können potenzielle Käufer ihr Bauvorhaben direkt vorstellen.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein Gera

Der Wohnberechtigungsschein (abgekürzt „WBS“) ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe Wohnungssuchende und Mieter nachweisen können, dass diese berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu bewohnen. Der WBS wird auf Basis von § 5 Wohnungsbindungsgesetz in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz ausgestellt.

Anspruchsberechtigte

Einen Wohnberechtigungsschein können Einzelpersonen, Familien und Lebensgemeinschaften mit einem geringen jährlichen Einkommen erhalten. Zum Einkommen gehören Einkünfte aus einer Berufstätigkeit, Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit und Transferleistungen aller Art. Die finanzielle Grenze hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Für Alleinstehende beträgt die jährliche Einkommensgrenze zur Zeit im Durchschnitt 12.000,00 Euro, bei zwei Personen liegt die Grenze bei durchschnittlich 18.000,00 Euro, bei drei Personen bei 27.200,00 Euro.
Auch bezüglich der Wohnungsgröße müssen Antragssteller verschiedene Vorgaben beachten. So gilt für eine alleinlebende Person eine Wohnung bis zu einer Gesamtgröße von 50 m² als angemessen. Für jede weitere Person im Haushalt werden zusätzlich 10 bis 15 m² als angemessen erachtet.

Um einen Wohnberechtigungsschein Gera erhalten zu können, müssen Antragssteller mindestens 18 Jahre alt sein und aktuell eine Wohnung suchen. Viele zuständige Stellen setzen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit für die Ausstellung eines WBS voraus. Antragssteller aus dem Ausland müssen meist eine für einen bestimmten Zeitraum gültige Aufenthaltsgenehmigung nachweisen und sich bereits länger in Deutschland aufhalten.

Besuchen Sie auch die Internetseite der Stadt Gera.

Kontakt

Wohnungssuchende, die einen WBS für Gera beantragen möchten, müssen hierfür ein dreiseitiges Antragsformular ausfüllen und an die Behörde Sozial- und Wohnungswesen schicken oder dort persönlich abgeben. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist:

Otto-Dix-Stadt Gera
Fachdienst Soziales
Fachgebiet Elterngeld / Wohnen / Asyl
Gagarinstraße 99 / 101
07545 Gera
Website: www.gera.de
E-Mail: fachdienst.soziales@gera.de

Öffnungszeiten

der Behörde Sozial- und Wohnungswesen:

montags: geschlossen
dienstags: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 08:00 bis 17:00 Uhr
freitags: geschlossen
samstags: geschlossen
sonntags: geschlossen