Ein Wohnberechtigungsschein Gera ist erforderlich, wenn Sie in Gera eine öffentlich geförderte Sozialwohnung beziehen möchten. Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt, dass Ihr Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und persönlicher Situation zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Maßgeblich sind in Gera die landesrechtlichen Vorgaben des Freistaats Thüringen, insbesondere das Thüringer Wohnraumfördergesetz.
Der WBS verschafft keinen automatischen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er dient gegenüber Vermietern als Nachweis, dass eine belegungsgebundene Wohnung überhaupt an den betreffenden Haushalt vermietet werden darf. Der Wohnberechtigungsschein wird in Thüringen grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Wird innerhalb dieses Zeitraums keine passende Wohnung gefunden, muss die Berechtigung erneut geprüft werden.
Wohnen und geförderter Wohnraum in Gera
Gera verfügt im Vergleich zu vielen größeren Städten weiterhin über ein breiteres Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen. Gleichzeitig bleibt geförderter Wohnraum wichtig, weil geringe Einkommen, steigende Wohnkosten, Barrierefreiheit, Familiengröße oder besondere persönliche Lebenslagen die Wohnungssuche deutlich erschweren können.
Die Stadt Gera nennt auf ihrer Wohnenseite mehrere Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, die für die Wohnungssuche vor Ort relevant sein können. Dazu gehören unter anderem die GWB »Elstertal« Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH, TAG Wohnen, die WBG »Aufbau« Gera eG und die Wohngenossenschaft „Neuer Weg“ eG. Ob eine konkrete Wohnung belegungsgebunden ist und welcher Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Wohnungsangebot.
Wohnberechtigungsschein Gera: Wer kann einen WBS erhalten?
Ein Wohnberechtigungsschein in Gera kommt für Einzelpersonen, Familien, Alleinerziehende, Paare, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende, Auszubildende und weitere Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen infrage. Entscheidend ist, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht nur vorübergehend ist und die geförderte Wohnung in Gera für mindestens ein Jahr Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein soll.
Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur Wohnberechtigungsscheine, die in Thüringen ausgestellt wurden. Außerdem darf die geförderte Wohnung grundsätzlich nicht als Nebenwohnung genutzt werden. Die Wohnung muss der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Haushalts sein.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Gera
Die Einkommensgrenzen richten sich nach § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung, sondern das bereinigte Gesamtjahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen. Je nach Einkommensart, Werbungskosten, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, junger Ehe oder weiterer persönlicher Situation kann die Berechnung vom tatsächlichen Brutto- oder Nettoeinkommen abweichen.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Umgerechnet pro Monat |
|---|---|---|
| 1 Person | 14.400 Euro | 1.200 Euro |
| 2 Personen | 21.600 Euro | 1.800 Euro |
| 3 Personen ohne Kind | 26.600 Euro | 2.216,67 Euro |
| 4 Personen ohne Kind | 31.600 Euro | 2.633,33 Euro |
| jede weitere Person | zusätzlich 5.000 Euro | zusätzlich 416,67 Euro |
| jedes Kind im Haushalt | zusätzlich 1.000 Euro | zusätzlich 83,33 Euro |
Quelle: § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz, geprüft am 14.05.2026.
Beispiele für typische Haushalte
| Haushalt | Berechnung | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|---|
| alleinerziehende Person mit 1 Kind | 2-Personen-Haushalt + Kinderzuschlag | 22.600 Euro |
| 2 Erwachsene mit 1 Kind | 2 Personen + weitere Person + Kinderzuschlag | 27.600 Euro |
| 2 Erwachsene mit 2 Kindern | 2 Personen + 2 weitere Personen + 2 Kinderzuschläge | 33.600 Euro |
Bei einzelnen geförderten Wohnungen kann die maßgebliche Einkommensgrenze höher liegen, wenn dies in der jeweiligen Förderzusage vorgesehen ist. Deshalb ist nicht nur die allgemeine Einkommensgrenze wichtig, sondern auch die konkrete Bindung der Wohnung, für die der Wohnberechtigungsschein genutzt werden soll.
Welche Personen zählen zum Haushalt?
Zum Haushalt zählen nicht nur die Person, auf deren Namen der Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird. Berücksichtigt werden auch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie weitere Angehörige, wenn sie gemeinsam wohnen und wirtschaften. Auch Kinder, deren Geburt aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist, können bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden.
Die Haushaltsgröße ist deshalb doppelt wichtig: Sie beeinflusst die Einkommensgrenze und zugleich die angemessene Größe der geförderten Wohnung. Wer zum Beispiel mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder einer Person mit Behinderung zusammenzieht, sollte dies bei der Prüfung vollständig angeben und mit geeigneten Nachweisen belegen können.
Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Gera
Der Wohnberechtigungsschein enthält in der Regel Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die folgenden Werte dienen als übliche Orientierung für geförderten Wohnraum. In begründeten Einzelfällen kann zusätzlicher Wohnraum erforderlich sein, etwa wegen Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder besonderer familiärer Umstände.
| Haushaltsgröße | Übliche angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 65 m² |
| 3 Personen | bis 80 m² |
| 4 Personen | bis 95 m² |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich 15 m² |
Welche Einkünfte und Nachweise werden berücksichtigt?
Für die Prüfung des Wohnberechtigungsscheins werden die Einkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen betrachtet. Dazu gehören unter anderem Arbeitslohn, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Lohnersatzleistungen und weitere regelmäßige Einnahmen. Gleichzeitig können bestimmte Abzüge und Freibeträge die Berechnung beeinflussen.
| Bereich | Bedeutung für die Prüfung |
|---|---|
| Einkommensnachweise | Zum Beispiel Gehalt, Rente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kurzarbeitergeld oder andere regelmäßige Einnahmen. |
| Haushaltsnachweise | Zum Beispiel Ausweisdokumente, Geburtsurkunden von Kindern oder Nachweise über Ehe, Lebenspartnerschaft oder Schwangerschaft. |
| Besondere persönliche Situation | Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Atteste, Gutachten, Schulbescheinigung ab dem 16. Lebensjahr oder Immatrikulationsbescheinigung. |
| Mögliche Freibeträge | Unter anderem bei Schwerbehinderung, jungen Ehepaaren oder gesetzlich zu erfüllenden Unterhaltspflichten möglich. |
Da die Einkommensermittlung nach den §§ 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz im Einzelfall komplex sein kann, ist eine individuelle Prüfung sinnvoll. Gerade bei schwankendem Einkommen, Selbstständigkeit, Unterhaltspflichten, Studium, Ausbildung oder Behinderung kann das anrechenbare Jahreseinkommen anders ausfallen als eine einfache Monatsrechnung vermuten lässt.
Kosten und Gültigkeit des WBS in Gera
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist in Thüringen kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für den zuständigen Geschäftsbereich. Nach den Angaben der Stadt Gera beträgt die Gebühr je Bescheinigung derzeit zwischen 10 und 25 Euro. Als Zahlungsart wird Überweisung genannt.
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Thüringen grundsätzlich ein Jahr. Er ist spätestens beim Abschluss des Mietvertrags der Vermieterin oder dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter meldet der zuständigen Stelle anschließend, wenn eine Sozialwohnung an einen wohnberechtigten Haushalt überlassen wurde.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Gera
Gera gehört zu den wenigen Städten in Deutschland, in denen Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vergleichsweise gute Chancen haben, eine passende Wohnung zu finden. Während in vielen Großstädten Sozialwohnungen nur in geringer Zahl verfügbar sind und lange Wartelisten bestehen, verfügt Gera über einen großen Bestand an kommunalen und genossenschaftlichen Mietwohnungen. Dadurch stehen regelmäßig Wohnungen für Singles, Familien, Senioren und Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Welche Unternehmen vermieten geförderten Wohnraum?
Die größte Vermieterin in Gera ist die GWB „Elstertal“ – Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das kommunale Wohnungsunternehmen bewirtschaftet rund 7.700 Wohnungen in nahezu allen Stadtteilen und bietet regelmäßig Wohnungen zu günstigen Mieten an. Über die Online-Wohnungssuche werden fortlaufend freie Wohnungen veröffentlicht. Mitte 2026 standen beispielsweise über 80 Wohnungen, mehr als 260 Stellplätze sowie zahlreiche Gewerbeeinheiten zur Vermietung bereit. Gleichzeitig investiert die GWB kontinuierlich in die Modernisierung ihres Bestands, unter anderem im Stadtzentrum, in Debschwitz, Bieblach und Untermhaus.
Ein weiterer wichtiger Anbieter ist die Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ Gera eG. Die Genossenschaft verfügt über rund 4.300 Wohn- und Gewerbeeinheiten und zählt rund 4.900 Mitglieder. Sie bietet ihren Mitgliedern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und modernisiert ihre Bestände kontinuierlich. Auch hier werden regelmäßig freie Wohnungen angeboten, darunter Wohnungen für Familien, Senioren und junge Menschen.
Neben diesen beiden großen Anbietern gibt es weitere Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter, die vereinzelt öffentlich geförderte Wohnungen oder preisgünstigen Wohnraum vermieten.
Neubau und Modernisierung
Im Mittelpunkt des sozialen Wohnungsbaus in Gera steht derzeit weniger der Neubau großer Wohnsiedlungen als vielmehr die Modernisierung und barrierereduzierte Sanierung bestehender Wohngebäude. Die GWB „Elstertal“ investiert kontinuierlich in die energetische Sanierung, Aufzüge, barrierearme Zugänge und moderne Grundrisse. Aktuelle Projekte umfassen unter anderem die Sanierung von Wohnhäusern in der Florian-Geyer-Straße, den Ausbau seniorengerechter Wohnungen am Bieblacher Hang sowie Modernisierungen im Ostviertel und in der Innenstadt.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Gera
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Gera gültig?
Der Wohnberechtigungsschein wird in Thüringen grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Wird innerhalb dieses Jahres keine passende Sozialwohnung gefunden, ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Gera?
Den WBS können Sie auf dem Portal der Stadt Gera online ausfüllen und herunterladen.
Garantiert ein WBS eine Sozialwohnung in Gera?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung. Eine bestimmte Wohnung wird dadurch nicht automatisch zugewiesen.
Welche Einkommensgrenze gilt für eine alleinstehende Person?
Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze nach § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz bei 14.400 Euro pro Jahr. Entscheidend ist das bereinigte Gesamtjahreseinkommen.
Können Familien mit Kindern eine höhere Einkommensgrenze haben?
Ja. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Für jedes Kind kommt zusätzlich ein Zuschlag von 1.000 Euro hinzu.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Gera angemessen?
Als Orientierung gelten etwa 50 m² für eine Person, 65 m² für zwei Personen und je weitere Person rund 15 m² zusätzlich. Besondere persönliche Umstände können im Einzelfall berücksichtigt werden.
Kontakt
Stadtverwaltung Gera – Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera
Tel: 0365 838-3170
Website: www.gera.de
E-Mail: wohngeldbehoerde@gera.de
Öffnungszeiten
der Behörde Sozial- und Wohnungswesen:
Montag 09:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr
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