Bezahlbarer Wohnraum ist in Mülheim an der Ruhr seit Jahren ein eigenes kommunales Thema. Die Stadt ließ bereits eine Analyse zum Bedarf an bezahlbarem Wohnraum erstellen, um die Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt belastbarer einschätzen zu können. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Mülheim an der Ruhr deshalb ein wichtiger Nachweis: Er berechtigt dazu, eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen zu beziehen, wenn Einkommen, Haushaltsgröße und weitere Voraussetzungen passen.
Ein Wohnberechtigungsschein ist keine Wohnungszusage. Er bestätigt aber, dass ein Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Mietwohnung berechtigt ist. Eigentümer öffentlich geförderter Wohnungen dürfen diese Wohnungen nur an Wohnungssuchende mit gültigem WBS vermieten. Zuständig ist in Mülheim an der Ruhr das Sozialamt mit der Zentralen Wohnungsfachstelle.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Mülheim an der Ruhr
Der Wohnberechtigungsschein kommt für Haushalte in Betracht, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend sind vor allem die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Einkommen aller Personen im Haushalt und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland.
Nach den Angaben des Serviceportals der Stadt Mülheim an der Ruhr müssen Antragsteller in der Regel volljährig sein oder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beziehungsweise gesetzlichen Vormunds vorlegen. Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger weisen sich mit Personalausweis oder ID Card aus. Personen mit anderer Staatsangehörigkeit benötigen im Regelfall eine für mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis.
Zusätzlich muss der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen oder hier begründet werden. Das bedeutet: Der Antragsteller will sich dauerhaft allein oder mit seiner Familie hier niederlassen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Wohnungsfachstelle im Einzelfall.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Nordrhein-Westfalen
Für Mülheim an der Ruhr gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte beziehen sich auf die Einkommensgruppe A und entsprechen dem Stand 1. Januar 2025, den das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlichen.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Brutto-Beispiele sind nur Orientierungswerte. Bei der Ermittlung wurde angenommen, dass eine Person im Haushalt Einkommen erzielt und übliche Abzüge für Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherung berücksichtigt werden. In Einzelfällen können die zulässigen Bruttoeinkünfte abweichen.
Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B
In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der Einkommensgruppe A auch die Einkommensgruppe B. Sie betrifft wirtschaftlich leistungsfähigere Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Grenze der Einkommensgruppe A um bis zu 40 Prozent überschreiten darf. Ob ein WBS Typ B beziehungsweise ein WBS für die Einkommensgruppe B hilft, hängt von der konkreten Förderbindung der Wohnung ab. Nicht jede geförderte Wohnung ist für jede Einkommensgruppe vorgesehen.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Grundlage ist in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder aus dem vergangenen Kalenderjahr. Haben sich die Einkommensverhältnisse dauerhaft geändert oder ist eine dauerhafte Änderung absehbar, kann die Behörde auch aktuelle Verhältnisse berücksichtigen.
Vom Einkommen können bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu gehören je nach Fall Werbungskosten, gesetzliche Abzüge sowie besondere Frei- und Abzugsbeträge. Das Serviceportal der Stadt nennt ausdrücklich mögliche Freibeträge für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung oder anerkanntem Pflegegrad. Auch gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen können eine Rolle spielen. Die Wohnungsfachstelle prüft deshalb immer den konkreten Einzelfall.
Wohnberechtigungsschein Mülheim an der Ruhr anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Mülheim an der Ruhr per E-Mail anfordern.
Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Wohnberechtigungsschein offiziell beantragen
Offizielle Informationen zum Antrag und zum Online-Antrag stellt die Stadt Mülheim an der Ruhr über ihr Serviceportal bereit. Dort wird erklärt, dass der Antrag elektronisch über den Onlinedienst oder schriftlich gestellt werden kann. Die Stadt nennt außerdem den Ablauf, die erforderlichen Unterlagen, die Gebühren und die zuständige Wohnungsfachstelle.
Die offizielle Serviceseite erreichen Sie hier: Wohnberechtigungsschein beantragen im Serviceportal der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Nach Angaben der Stadt wird der Antrag geprüft. Falls Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, fordert die Behörde weitere Nachweise an. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt laut Serviceportal bei 2 bis 4 Wochen; bei zusätzlichen Nachforderungen kann es länger dauern.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einkommen und der persönlichen Situation ab. Das Serviceportal der Stadt Mülheim an der Ruhr nennt für die schriftliche Antragstellung insbesondere Ausweisdokumente und Einkommenserklärungen. Bei elektronischer Antragstellung über den Onlinedienst wird zusätzlich eine Legitimation benötigt.
| Unterlage | Wann sie typischerweise benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder ID Card | Bei deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern |
| Reisepass und Aufenthaltserlaubnis | Bei ausländischen Staatsangehörigen; die Aufenthaltserlaubnis soll im Regelfall mindestens 1 Jahr gültig sein |
| Einkommenserklärung | Für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen |
| Nachweise zum Einkommen | Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid, Jobcenter-Bescheid oder Steuerunterlagen bei Selbständigen |
| Nachweise zu besonderen Lebenslagen | Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegegrad, Schwangerschaft oder Unterhaltsverpflichtungen |
| Immatrikulationsbescheinigung | Bei Studenten, wenn dies für Einkommen oder Wohnberechtigung relevant ist |
Die Liste ist nicht abschließend. Die Wohnungsfachstelle kann weitere Unterlagen verlangen, wenn sie für die Prüfung notwendig sind.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Er ist in der Regel 1 Jahr gültig und kann innerhalb dieser Zeit für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung genutzt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer WBS beantragt werden.
Der WBS kann allgemein oder gezielt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, deren Größe den Angaben auf dem Schein entspricht. Ein gezielter WBS wird für eine konkrete Wohnung ausgestellt; dafür ist nach Angaben der Stadt die Einverständniserklärung des Vermieters der neuen Wohnung erforderlich.
Manche öffentlich geförderten Wohnungen sind bestimmten Personenkreisen vorbehalten. Dazu können Senioren, Studenten, Menschen mit Behinderung oder kinderreiche Haushalte gehören. Wenn ein besonderer Personenkreis betroffen ist, wird dies im Wohnberechtigungsschein vermerkt.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Für eine angemessene Wohnungsgröße gilt in Nordrhein-Westfalen eine Staffelung nach Haushaltsgröße. Die Wohnung, die bezogen werden soll, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² Wohnfläche |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² Wohnfläche |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 m² Wohnfläche |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 m² Wohnfläche |
| 5 Personen | 5 Wohnräume oder bis 110 m² Wohnfläche |
| Jede weitere Person | zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 m² Wohnfläche |
Bei besonderem Wohnbedarf, etwa wegen Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder familiärer Veränderungen, sollte der Bedarf direkt mit der Wohnungsfachstelle geklärt werden.
Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Mülheim an der Ruhr finden
Der Wohnberechtigungsschein erleichtert den Zugang zu gefördertem Wohnraum, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer passenden Wohnung. Wohnungssuchende müssen sich deshalb zusätzlich bei Vermietern, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder über städtische Angebote informieren.
Eine wichtige Rolle spielt in Mülheim an der Ruhr die Service-Wohnungsvermietungs- und Baugesellschaft m.b.H. (SWB), das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt. Einen bemerkenswerten Beitrag für den sozialen Wohnungsbau leistete die SWB unter anderem mit dem Projekt „Dümpten 23“ im Nordosten von Mülheim. Dort entstanden moderne und barrierefreie Wohnungen, von denen ein hoher Anteil preisgebunden war. Das frühere Beispiel zeigt, dass geförderter Wohnraum in Mülheim vor allem dort entsteht, wo Neubau, Modernisierung und Quartiersentwicklung zusammenkommen.
Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte den WBS möglichst früh beantragen und anschließend gezielt nach Wohnungen suchen, die zur Haushaltsgröße und zur passenden Einkommensgruppe passen. Bei Wohnungsnotfällen bietet die Zentrale Wohnungsfachstelle außerdem Hilfen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten an. Die Wohnungsvermittlung für Wohnungsnotfälle richtet sich nach Angaben der Stadt jedoch ausschließlich an Mülheimer Bürger, die von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Gebühren für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins in Mülheim an der Ruhr richten sich nach der Höhe des Einkommens. Laut Serviceportal der Stadt liegen sie bei 5 Euro beziehungsweise 10 Euro.
Sonderfälle beim WBS
Was passiert bei Einkommensänderungen?
Ändert sich das Einkommen dauerhaft, sollte dies im Antrag erkennbar gemacht und mit Nachweisen belegt werden. Die Behörde kann im Einzelfall prüfen, ob aktuelle Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.
Kann eine größere Wohnung erlaubt sein?
Grundsätzlich ist die im WBS genannte Wohnungsgröße einzuhalten. Eine Überschreitung der Zimmerzahl oder Wohnfläche ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wer einen besonderen Wohnbedarf hat, sollte dies im Antrag begründen und nachweisen.
Was gilt nach Ablauf des WBS?
Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Der bisherige WBS kann in der Regel nur für den Bezug einer geförderten Wohnung genutzt werden und wird beim Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter übergeben.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Mülheim an der Ruhr
Gilt der Wohnberechtigungsschein Mülheim an der Ruhr nur in Mülheim?
Nein. Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Für geförderte Wohnungen in anderen Bundesländern wird ein dort gültiger Wohnberechtigungsschein benötigt.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der WBS ist ein Nachweis für den Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und müssen getrennt geprüft werden.
Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Falsche oder unvollständige Angaben können außerdem dazu führen, dass ein bereits erteilter WBS widerrufen wird.
Hilft der WBS automatisch bei der Wohnungssuche?
Der WBS verbessert die Voraussetzung für eine geförderte Wohnung, ist aber keine Wohnungszusage. Die passende Wohnung muss weiterhin gesucht und vom Vermieter vergeben werden.
Kontakt
Zuständig ist die Zentrale Wohnungsfachstelle des Sozialamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Stadt nennt auf ihrer offiziellen Serviceseite folgende Kontaktdaten.
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Sozialamt – Wohnen – Zentrale Wohnungsfachstelle |
| Anschrift | Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr |
| Telefon | 0208 455 5900 |
| wohnungsfachstelle@muelheim-ruhr.de | |
| Sprechzeiten | Nach Angaben der Stadt zurzeit nur Termine nach vorheriger Vereinbarung |
| Offizielle Seite | Serviceportal der Stadt Mülheim an der Ruhr |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Mülheim an der Ruhr sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen und Einkommensermittlung, sowie die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr verweist in ihrem Serviceportal auf diese Rechtsgrundlagen.
Weiterführende Informationen
- Stadt Mülheim an der Ruhr: Wohnberechtigungsschein beantragen
- Stadt Mülheim an der Ruhr: Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Wohnberechtigungsschein
- WFNG NRW bei recht.nrw.de
- Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW bei recht.nrw.de
- Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein NRW

