Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Saarbrücken

Plattenbau im GegenlichtIn Saarbrücken ist günstiger Wohnraum besonders knapp, weil die Landeshauptstadt zugleich größter Wohnort, Verwaltungszentrum, Hochschulstandort und Arbeitsplatzschwerpunkt des Saarlands ist. Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, braucht in der Regel einen Wohnberechtigungsschein Saarbrücken. Der WBS bestätigt, dass der Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und persönlicher Situation zum Kreis der berechtigten Wohnungssuchenden gehört.

Der Wohnberechtigungsschein führt nicht automatisch zu einer Sozialwohnung. Er ist aber die zentrale Voraussetzung, um sich bei Vermietern, Wohnungsunternehmen oder kommunalen Wohnungsanbietern auf geförderte Wohnungen bewerben zu können. Für Saarbrücken ist dabei nicht die Stadtverwaltung selbst zuständig, sondern das Saarland über das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken

Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, wird zunächst ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Bei diesem handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, die dem Mieter auf Grundlage seines Einkommens bestätigt, dass er für den Bezug einer geförderten Wohnung grundsätzlich berechtigt ist.

Nach dem Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz kann ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind vor allem:

  • der Haushalt hält die maßgebliche Einkommensgrenze ein,
  • der Antragsteller hält sich nicht nur vorübergehend im Saarland auf,
  • ein längerfristiger Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kann begründet werden,
  • der Haushalt kann selbstständig geführt werden,
  • die gewünschte Wohnung passt zur Haushaltsgröße und zum im WBS angegebenen Wohnbedarf.

Zum Haushalt zählen nicht nur Personen, die bereits zusammen wohnen. Berücksichtigt werden können auch Haushaltsangehörige, die dauerhaft aufgenommen werden sollen. Auch ein Kind, dessen Geburt aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist, kann für die Haushaltsgröße wichtig sein.

Formular Wohnberechtigungsschein Saarbrücken anfordern

Allgemeiner WBSHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken 2026

Die früher häufig genannten Werte von 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen sind für den Wohnberechtigungsschein im Saarland nicht mehr aktuell. Seit dem Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz gelten für geförderten Mietwohnraum höhere Einkommensgrenzen. Die Werte werden ab 2026 anhand des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben und auf volle 100 Euro aufgerundet.

Für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken gelten damit nach der Fortschreibung für 2026 folgende Grenzen. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen.

Haushalt / ZuschlagEinkommensgrenze 2026Hinweis
Einpersonenhaushalt20.000 Euro jährlichGrundwert für eine allein wohnende Person
Zweipersonenhaushalt30.600 Euro jährlichGrundwert für zwei Haushaltsangehörige
Jede weitere Person+ 8.000 Euro jährlichZusätzlich ab der dritten Person im Haushalt
Jedes berücksichtigungsfähige Kind+ 1.400 Euro jährlichZusätzlicher Kinderzuschlag nach Fortschreibung

Quelle und Stand: Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz vom 12. Juni 2024, § 9; Fortschreibung ab 1. Januar 2026 nach dem Verbraucherpreisindex Oktober 2025. Das Statistische Bundesamt hat für Oktober 2025 eine Veränderung des Verbraucherpreisindex von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat veröffentlicht.

Beispiele für typische Haushalte

Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Einkommensgrenzen zusammensetzen können. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch die zuständige Behörde.

HaushaltBerechnete Einkommensgrenze 2026
1 erwachsene Person20.000 Euro jährlich
2 erwachsene Personen30.600 Euro jährlich
1 erwachsene Person mit 1 Kind32.000 Euro jährlich
2 erwachsene Personen mit 1 Kind40.000 Euro jährlich
2 erwachsene Personen mit 2 Kindern49.400 Euro jährlich
2 erwachsene Personen mit 3 Kindern58.800 Euro jährlich

Wie wird das Einkommen beim WBS bewertet?

Für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken zählt nicht einfach das monatliche Nettogehalt. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Dazu werden die Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen betrachtet und anschließend die gesetzlich vorgesehenen Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.

Die Einkommensprüfung erfolgt im Einzelfall durch die Behörde. Wichtig sind deshalb vollständige und nachvollziehbare Nachweise. Zu den Einkünften können zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld, Ausbildungsvergütung, BAföG, Stipendien, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder sonstige regelmäßige Einnahmen gehören.

Das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz sieht außerdem Freibeträge vor. So ist bei einem Haushaltsangehörigen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 oder ab Pflegegrad 1 ein jährlicher Freibetrag von 4.500 Euro abzuziehen. Weitere Abzüge können sich aus der persönlichen Situation ergeben. Deshalb sollten besondere Umstände immer durch geeignete Nachweise belegt werden.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Der Antrag sollte vollständig eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern. Nach den offiziellen Hinweisen des Bundesportals und des Saarlandes werden insbesondere folgende Nachweise benötigt oder können im Einzelfall verlangt werden:

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Antragsformular mit Unterschrift Grundlage für die Prüfung des Wohnberechtigungsscheins
Personalausweis oder Reisepass Identitätsnachweis für den Antragsteller und die Haushaltsangehörigen
Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis Bei ausländischen Haushaltsangehörigen, sofern erforderlich
Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen Prüfung der maßgeblichen Einkommensgrenze
Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen, Unterhaltsnachweise oder BAföG-Bescheide Nachweis weiterer regelmäßiger Einnahmen
Geburtsurkunden der Kinder oder Schwangerschaftsnachweis Berücksichtigung der Haushaltsgröße und möglicher Zuschläge
Schwerbehindertenausweis, ärztliche Atteste oder Pflegenachweise Prüfung besonderer Wohnbedarfe oder Freibeträge
Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung Bei Schülern, Auszubildenden oder Studenten im Haushalt

Je nach Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen anfordern. Wer unsicher ist, sollte vor dem Einreichen des Antrags direkt beim zuständigen Sachgebiet nachfragen.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein wird im Saarland auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden. Auch bei einem späteren Umzug in eine andere geförderte Wohnung kann ein neuer WBS erforderlich sein.

In der Praxis ist wichtig, ob der WBS allgemein für die Suche nach gefördertem Wohnraum genutzt wird oder ob er sich auf eine konkrete Wohnung bezieht. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt maßgeblich ist. Bei besonderem persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Bedarf kann die zuständige Stelle im Einzelfall abweichende Angaben prüfen.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Saarbrücken

Bei geförderten Wohnungen richtet sich die zulässige Wohnungsgröße nach der Haushaltsgröße. Die Immobiliengruppe Saarbrücken nennt für öffentlich geförderte Wohnungen folgende Orientierungswerte:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnflächeOrientierung
1 Personbis 50 m²1 Wohnraum
2 Personenbis 65 m²2 Wohnräume
3 Personenbis 80 m²3 Wohnräume
4 Personenbis 95 m²4 Wohnräume
5 Personenbis 110 m²5 Wohnräume
Jede weitere Person+ 15 m²zusätzlicher Wohnraum

Bei barrierefreien oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen kann nach Angaben der Immobiliengruppe Saarbrücken eine Überschreitung um bis zu 15 m² zulässig sein. Entscheidend ist immer, was im Wohnberechtigungsschein und in der jeweiligen Förderzusage für die Wohnung gilt.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins Saarbrücken

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist im Saarland nach den aktuellen Informationen des saarländischen Ministeriums kostenlos möglich. Damit ist die ältere Angabe zu Gebühren von 15 bis 25 Euro für Saarbrücken nicht mehr maßgeblich.

Für Kopien, Nachweise oder beglaubigte Unterlagen können außerhalb des eigentlichen WBS-Verfahrens trotzdem Kosten entstehen. Das hängt vom Einzelfall und von den benötigten Dokumenten ab.

Sozialer Wohnungsbau in Saarbrücken

Der soziale Wohnungsbau spielt in Saarbrücken eine wichtige Rolle, um Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Als größte Stadt des Saarlandes verzeichnet Saarbrücken seit Jahren eine hohe Nachfrage nach günstigen Mietwohnungen. Besonders gefragt sind kleinere Wohnungen für Singles und Senioren sowie familiengerechte Wohnungen mit drei bis fünf Zimmern. Für viele dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es?

Einen großen Teil der öffentlich geförderten Mietwohnungen verwaltet die Immobiliengruppe Saarbrücken (ehemals Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft). Sie bewirtschaftet rund 6.800 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und zählt damit zu den größten Vermietern der Landeshauptstadt. Ein Teil dieses Bestandes unterliegt der Sozialbindung und wird ausschließlich an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben.

Die geförderten Wohnungen umfassen unterschiedliche Wohnungsgrößen:

  • 1 Person: bis 50 m² (meist 1 bis 2 Zimmer)
  • 2 Personen: bis 65 m²
  • 3 Personen: bis 80 m²
  • 4 Personen: bis 95 m²
  • für jede weitere Person erhöht sich die zulässige Wohnfläche in der Regel um 15 m².

Da jedes Jahr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen, investiert die Immobiliengruppe Saarbrücken wieder verstärkt in den Neubau geförderter Wohnungen.

Neue Sozialwohnungen entstehen

Ein bedeutendes Neubauprojekt ist das Lehmberg-Karree im Stadtteil Dudweiler. Dort entstehen 50 neue öffentlich geförderte Mietwohnungen, die speziell für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vorgesehen sind. Das Projekt gilt als eines der wichtigsten Neubauvorhaben für den sozialen Wohnungsbau in Saarbrücken der vergangenen Jahre.

Darüber hinaus modernisiert die Immobiliengruppe ihren Bestand kontinuierlich. In der Riegelsberger Straße in Malstatt werden mehrere Wohngebäude umfassend saniert, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Auch in der Moltkestraße wurden Wohnhäuser vollständig modernisiert und energetisch aufgewertet.

In welchen Stadtteilen gibt es besonders viele Sozialwohnungen?

Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, hat insbesondere in folgenden Stadtteilen gute Chancen:

  • Malstatt – einer der größten Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen, zahlreiche Mehrfamilienhäuser der Immobiliengruppe Saarbrücken.
  • Dudweiler – durch das Lehmberg-Karree entstehen zusätzlich 50 neue Sozialwohnungen.
  • Burbach – traditionell hoher Bestand an preisgünstigen Mietwohnungen und kontinuierliche Modernisierung bestehender Gebäude.
  • Alt-Saarbrücken – öffentlich geförderte Wohnungen verschiedener Wohnungsunternehmen sowie sanierte Bestandswohnungen.
  • St. Johann – vereinzelt geförderte Wohnungen, allerdings aufgrund der zentralen Lage deutlich geringeres Angebot und entsprechend hohe Nachfrage.

Gerade in Malstatt, Burbach und Dudweiler werden regelmäßig Wohnungen frei, weshalb sich eine kontinuierliche Bewerbung bei den Wohnungsunternehmen lohnt.

Welche Wohnungsunternehmen vermieten Sozialwohnungen?

Die wichtigsten Ansprechpartner für öffentlich geförderte Wohnungen in Saarbrücken sind:

  • Immobiliengruppe Saarbrücken – rund 6.800 Wohnungen und größter Anbieter öffentlich geförderter Mietwohnungen in der Stadt.
  • Baugenossenschaft Saarland eG – genossenschaftlicher Wohnungsbestand mit bezahlbaren Mietwohnungen.
  • Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH – Teil der Immobiliengruppe Saarbrücken und langjähriger Anbieter geförderter Wohnungen.
  • GSW – Saarländische Wohnungsbaugesellschaft mbH – entwickelt und verwaltet Wohnungsbestände im Saarland, darunter auch öffentlich geförderte Wohnungen.

Sonderregelungen und häufige Sonderfälle

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein gilt im Saarland grundsätzlich für ein Jahr. Wer innerhalb dieser Zeit eine passende geförderte Wohnung findet, legt den WBS dem Vermieter vor. Für einen späteren Umzug in eine andere Sozialwohnung kann ein neuer WBS erforderlich sein.

Größere Wohnung bei besonderem Bedarf

Eine größere Wohnung kann im Einzelfall in Betracht kommen, wenn besondere persönliche, berufliche oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Das kann zum Beispiel bei Behinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder absehbar wachsender Haushaltsgröße relevant werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das betrifft vor allem ein zu hohes anrechenbares Einkommen, fehlende Nachweise, unklare Haushaltsverhältnisse oder erhebliches Vermögen. Gegen einen Ablehnungsbescheid sind nach den offiziellen Hinweisen Widerspruch und Klage möglich.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Saarbrücken

Gilt der Wohnberechtigungsschein Saarbrücken nur in Saarbrücken?

Der Wohnberechtigungsschein wird im Saarland erteilt und gilt nach den offiziellen Hinweisen nur für Wohnraum im Land. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter WBS wird im Saarland nicht automatisch anerkannt.

Wie lange ist der WBS gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt im Saarland für ein Jahr. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss der Antrag bei weiterem Bedarf erneut gestellt werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Saarbrücken beantragen?

Offizielle Informationen zum Antrag, zur zuständigen Stelle und zum Verfahren finden Sie im Serviceportal Saarland. Dort wird die Leistung „Wohnberechtigungsschein beantragen“ für das Saarland beschrieben. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen; im Saarland ist dies für den Wohnberechtigungsschein das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Die offizielle Serviceseite erreichen Sie hier: Serviceportal Saarland.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS bestätigt nur die Berechtigung. Wohnungssuchende müssen sich selbst um eine passende geförderte Wohnung bemühen und sich bei Vermietern oder Wohnungsunternehmen bewerben.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?

Änderungen des Einkommens sollten im Antrag vollständig angegeben werden, wenn sie absehbar sind. Die Behörde prüft das anrechenbare Einkommen im Einzelfall. Bei einem neuen Antrag oder einer erneuten Prüfung können aktuelle Einkommensverhältnisse wieder relevant werden.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für Wohnberechtigungsscheine im Saarland ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB12, Sachgebiet Wohnberechtigungsschein. Die folgenden Kontaktdaten sind den offiziellen Serviceinformationen des Saarlandes und des Bundesportals entnommen.

Angabe Kontakt
Zuständige Stelle Ministerium für Inneres, Bauen und Sport – Referat OBB12: Sachgebiet Wohnberechtigungsschein
Anschrift Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken
Telefon +49 681 501-4058
Zentrale Behördennummer 115, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail wohnberechtigungsschein@innen.saarland.de
Offizielle Serviceseite Serviceportal Saarland

Sprechzeiten oder persönliche Vorsprachen sollten vorab über die offizielle Serviceseite oder telefonisch geklärt werden. Für die Bearbeitung ist entscheidend, dass der Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht wird.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken sind das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz und die offiziellen Verwaltungshinweise des Saarlandes. Besonders relevant sind dabei § 9 zu den Einkommensgrenzen und § 16 zum Wohnberechtigungsschein.

  • Das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz regelt die soziale Wohnraumförderung im Saarland.
  • § 9 WoFG SL enthält die Einkommensgrenzen und deren Fortschreibung.
  • § 16 WoFG SL regelt die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, die Gültigkeit von einem Jahr und die Voraussetzungen.
  • Die Förderzusage für eine konkrete Wohnung kann zusätzliche Vorgaben zur Belegung, Miethöhe und Wohnungsgröße enthalten.

Weiterführende Informationen