Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Saarbrücken

Saarbrücken gilt als Landeshauptstadt und einzige Großstadt des Saarlands als attraktiver Wohnort mit seit kurzem wieder steigender Einwohnerentwicklung. Die direkte Angrenzung an Frankreich macht die Stadt zudem auch kulturell und wirtschaftlich relevant. Hierdurch leidet, wie viele andere Gemeinden in ganz Deutschland, aber auch die Stadt an der Saar an einem akuten Mangel an Sozialwohnungen. Trotzdem wird erst seit kurzem in Saarbrücken tatsächlich ernsthaft in den sozialen Wohnungsbau investiert.

Die Wohnmarktsituation in Saarbrücken

Plattenbau im GegenlichtDass in Saarbrücken ein Mangel an Wohnungen herrscht gilt mittlerweile als unumstritten. Doch Streit gibt es vor allem darüber, wie groß der Wohnungsmangel und dabei vor allem der Mangel an Sozialwohnungen wirklich ist. Laut einer im Juni 2018 veröffentlichten Studie der Hans-Böckler-Stiftung werden momentan rund 17.000 neue Sozialwohnungen im Stadtgebiet benötigt, um dem Zuwachs an Einwohnern Rechnung zu tragen. Doch die Saarbrücker Landesregierung hält diese Zahl für überzogen und begegnet dem Resultat der Studie eher mit Skepsis.

Fakt ist aber, dass in Saarbrücken derzeit rund 7.500 Personen leben, für die der vom Sozialamt oder Jobcenter bezogene Wohnzuschuss nicht reicht, um die eigene Miete zu bezahlen. Die einzige Option für diese Menschen wäre der Umzug in eine billigere Sozialwohnung, doch genau diese Sozialwohnungen sind eben derzeit noch nicht in genügender Anzahl vorhanden.

Entwicklungen auf dem sozialen Wohnungsmarkt in der Stadt

Die Stadt Saarbrücken selbst geht aktuell von 4.000 Sozialwohnungen aus, die im gesamten Stadtgebiet fehlen und somit gebaut werden müssen. Für den Bau der fehlenden Wohnungen erhielt das Saarland vom Bund entsprechende Gelder, die als Zuschüsse und attraktive Kredite an Bauherren weitergeleitet werden sollen, wenn diese sich für den Bau von Sozialwohnungen entscheiden. Die vom Land vergebenen Kredite an die Bauherren weisen eine Laufzeit von 30 Jahren auf und belaufen sich dabei auf 1.750 Euro pro gebautem Quadratmeter der entsprechenden Sozialwohnungen.

Nach der Fertigstellung des Wohnungsbaus müssen die Wohnungen dann für mindestens zehn Jahre als Sozialwohnungen vermietet werden. Die Rückzahlungsquote eines solchen billigen Kredits knüpft die Landesregierung zusätzlich aber an gewisse Förderrichtlinien, die in Saarbrücken entscheidend von der Dauer der geplanten Verwendung des Bauvorhabens als zu vermietende Sozialwohnung abhängen.

Bauherren, die die Wohnungen nach Fertigstellung für mindestens 20 Jahre als Sozialwohnungen vermieten, müssen so nur 75 Prozent des Kredits zurückzahlen und bekommen folglich also 25 Prozent des Fördergeldes als Zuschuss. Werden die Wohnungen gar für 25 Jahre als Sozialwohnungen vermietet, so braucht der Bauherr nur 70 Prozent des Kredits zurückzuzahlen und bekommt dementsprechend 30 Prozent des Kredits vom Land als Zuschuss.

Um sich für einen solchen Förderkredit bewerben zu können, müssen Bauherrn bzw. Bauunternehmen vorher allerdings folgende Regeln hinsichtlich der Eigenkapitalquote erfüllen:

– 15 Prozent Eigenkapital bei Bauvorhaben von 500.000 bis 1,5 Millionen Euro
– 10 Prozent Eigenkapital bei Bauvorhaben von 1,5 bis 2,5 Millionen Euro
– 5 Prozent Eigenkapital bei Bauvorhaben von mehr als 2,5 Millionen Euro

Die restliche Summe für den Bau wird jeweils entsprechend vom Förderkredit des Lands finanziert. Durch die niedrigen Anforderungen für Eigenkapitalquoten sollen in Zukunft insbesondere auch kleinere private Bauherren sowie kleine Bauunternehmen für den sozialen Wohnungsbau in Saarbrücken gewonnen werden können.

Wohnberechtigungsschein Saarbrücken anfordern

Allgemeiner WBS

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Saarbrücken per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Welche Unternehmen bauen in Saarbrücken Sozialwohnungen?

Die größte Rolle beim Sozialwohnungsbau in Saarbrücken spielt die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (SGS), bei der die Stadt Saarbrücken selbst als Hauptgesellschafterin auftritt. Darüber hinaus übernahm in den letzten Jahren aber auch etwa die Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU) einige Bauprojekte für sozialen Wohnungsbau in der Stadt.

So hat die GIU etwa die Zuschläge für die Bauprojekte am neu entstehenden Wohngebiet „Franzenbrunnen“ erhalten. Auch das Baugebiet am Heidenkopf wird von der GIU geleitet. Ansonsten gibt es selbstverständlich noch viele andere interessierte Bewerber für die nun vermehrt anstehenden Saarbrücker Bauprojekte im Sozialbereich.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Saarbrücken beantragen?

Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, wird zunächst ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Bei diesem handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, die dem Mieter auf Grundlage seines Einkommens bestätigt, dass er für die Beziehung einer Sozialwohnung qualifiziert ist. Im Saarland gelten dabei die im bundesdeutschen „Gesetz über die soziale Wohnraumförderung“ (WoFG) festgelegten Einkommensgrenzen für den WBS.

Folgende Jahreseinkommen nach dem Abzug der Freibeträge und eventuell weiterer Abzüge dürfen Mieter von Sozialwohnungen in Saarbrücken somit nicht überschreiten:

– 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt
– 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt

Für jede weitere Person im Haushalt werden nochmals jeweils 4.100 Euro zur Einkommensgrenze dazugerechnet, während jedes Kind des Mieters das Limit um jeweils 500 Euro erhöht. Liegt das Einkommen entsprechend unterhalb dieser Grenzen, so kann der Wohnberechtigungsschein in Saarbrücken beantragt werden. Bei der Ausstellung des Scheins wird auch festgehalten, für welche Wohnungsgröße der oder die Mieter berechtigt sind.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein in Saarbrücken beantragt werden?

Wer für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins berechtigt ist, kann diesen beim saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport beantragen. Folgende Unterlagen werden bei der Antragsstellung vor Ort benötigt:

– Personalausweise oder Reisepass
– Einkommensnachweise des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
– falls zutreffend, die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden aller Kinder des Antragstellers und/oder ein evtl. Schwerbehindertenausweis

Für die Antragsstellung muss mit Gebühren von 15 bis 25 Euro gerechnet werden. Der Betrag kann entweder überwiesen oder vor Ort bar bezahlt werden.

Weitere Informationen zum Antrag für einen Wohnberechtigungsschein in Saarbrücken finden sich auf der offiziellen Webseite der Bürgerdienste Saar.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB12 – Raumordnungsrecht, Wohnraumförderung
Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 501 – 00
Fax: 0681 / 501 – 4601
E-Mail: poststelle@innen.saarland.de