Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Kassel

Kassel
Kassel

Kassel gehört in Hessen zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf. Das ist für Wohnungssuchende besonders wichtig: Für eine sozial geförderte Wohnung in der Stadt Kassel reicht nicht einfach ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus. Wer in Kassel eine geförderte Wohnung beziehen möchte, muss sich bei der städtischen Wohnraumversorgung registrieren lassen.

Der Wohnberechtigungsschein Kassel ist deshalb vor allem über die örtliche Wohnungsvermittlung zu verstehen. Die Registrierung ersetzt in Kassel die sonst übliche Wohnberechtigungsbescheinigung für den Bezug einer Sozialwohnung. Für die Wohnungssuche außerhalb der Stadt Kassel kann zwar ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden. Dieser gilt aber nicht in Kassel und nicht in anderen hessischen Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf.

Die Stadt Kassel hat das Verfahren zur Vermittlung geförderter Wohnungen neu geordnet. Seit September 2025 vermittelt die Stadt Sozialwohnungen stärker selbst nach sozialer Dringlichkeit. Wer günstigen Wohnraum sucht, sollte den Antrag daher sorgfältig vorbereiten und alle Nachweise vollständig einreichen.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Kassel

Eine Registrierung für sozial geförderten Wohnraum in Kassel kommt in Betracht, wenn der Haushalt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und der tatsächliche Wohnbedarf.

  • Das anrechenbare Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Der Antragsteller muss sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis benötigt, die noch mindestens ein Jahr gültig ist.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters haben.
  • Die Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen und darf die angemessene Wohnfläche nicht überschreiten.

Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Dazu zählen zum Beispiel Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, Unterhaltspflichten, Trennung, drohender Wohnungsverlust oder unzumutbare Wohnverhältnisse. Die Stadt Kassel ordnet Bewerber nach Dringlichkeitsstufen ein. Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer bestimmten Wohnung besteht trotzdem nicht.

Einkommensgrenzen für Kassel

Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung gelten in Hessen seit dem 1. Januar 2026 neue Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Nettoeinkommen, sondern das bereinigte Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Stadt Kassel nennt für geringe und mittlere Einkommen folgende Werte.

Haushalt Geringes Einkommen Mittleres Einkommen
1 Person 20.146 Euro jährlich 24.175 Euro jährlich
2 Personen 30.565 Euro jährlich 36.678 Euro jährlich
3 Personen 37.513 Euro jährlich 45.016 Euro jährlich
4 Personen 44.461 Euro jährlich 53.354 Euro jährlich
Jede weitere Person plus 6.948 Euro jährlich plus 8.338 Euro jährlich
Jedes Kind im Haushalt zusätzlich 924 Euro jährlich zusätzlich 924 Euro jährlich

Die Werte zeigen nur die maßgeblichen Grenzen. Ob ein Haushalt tatsächlich berechtigt ist, prüft die Stadt Kassel im Einzelfall. Dabei werden Einkommen, Freibeträge, Abzüge und die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Für die Berechnung zählt grundsätzlich das Einkommen aller Personen, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen möchten. Grundlage sind die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Behörde kann das Einkommen berücksichtigen, das ab dem Antragsmonat zu erwarten ist, oder das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung.

In die Prüfung können auch steuerfreie Einnahmen einfließen, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder pauschal versteuerter Arbeitslohn. Vom Bruttoeinkommen werden bestimmte Beträge abgezogen. Dazu gehören Werbungskosten, pauschale Abzüge für Steuern und Pflichtbeiträge sowie weitere Freibeträge.

  • Für Werbungskosten wird regelmäßig eine Pauschale berücksichtigt, sofern keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden.
  • Für Steuern, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung können pauschale Abzüge angesetzt werden.
  • Für Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, junge Haushaltsmitglieder mit eigenem Einkommen und Schwerbehinderte können zusätzliche Freibeträge relevant sein.

Die Berechnung ist oft komplizierter als ein einfacher Blick auf die Lohnabrechnung. Wer knapp über oder knapp unter einer Grenze liegt, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen, sondern die Prüfung durch die zuständige Stelle abwarten.

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Wichtig ist: Für den Bezug einer Sozialwohnung in Kassel ist eine Registrierung bei der Stadt erforderlich. Für geförderte Wohnungen außerhalb Kassels kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Dieser ist jedoch nicht für Kassel und nicht für andere hessische Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf gültig.

Benötigte Unterlagen für die Registrierung

Die Stadt Kassel verlangt Nachweise, mit denen Einkommen, Identität, Haushaltszusammensetzung und Wohnbedarf geprüft werden können. Die Unterlagen sollten vollständig und gut lesbar eingereicht werden. Fehlende Nachweise können die Bearbeitung verzögern.

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Gültiges Ausweisdokument Nachweis der Identität; bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
Einkommensnachweise aller einziehenden Personen Prüfung der Einkommensgrenze, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid oder Nachweise bei Selbstständigkeit
Nachweis über Vermögen Ergänzende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Nachweis zum derzeitigen Wohnraum Zum Beispiel aktueller Mietvertrag oder Angaben zur Wohnsituation
Nachweis der Haushaltsangehörigen Prüfung, welche Personen gemeinsam einziehen sollen
Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren Nachweis für Haushaltsmitglieder in Ausbildung oder Schule
Geburtsurkunden der Kinder Nachweis für Kinder im Haushalt, falls erforderlich
Nachweise zu Unterhalt, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft Berücksichtigung besonderer Freibeträge oder eines besonderen Wohnbedarfs
Kündigungsschreiben oder Räumungsurteil Nachweis einer besonderen Dringlichkeit, falls vorhanden

Wenn eine andere Person den Antrag stellvertretend einreicht, benötigt sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen des Antragstellers.

Gültigkeit und Arten der Wohnberechtigung

Die Registrierung für sozial geförderten Wohnraum in Kassel erfolgt grundsätzlich für ein Jahr. Sie kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Auch ein Wohnberechtigungsschein in Hessen wird grundsätzlich für zwölf Monate erteilt. Wenn keine wesentlichen Einkommensänderungen zu erwarten sind, kann im Einzelfall eine längere Geltungsdauer möglich sein.

In Kassel ist der Unterschied zwischen allgemeinem Wohnberechtigungsschein und Registrierung besonders wichtig. Für eine Sozialwohnung in der Stadt Kassel ist die Registrierung bei der Wohnraumversorgung maßgeblich. Für eine Wohnung außerhalb Kassels kann ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Angemessene Wohnungsgröße in Kassel

Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Die angemessene Größe wird in der Registrierungsbestätigung vermerkt. Grundsätzlich gelten in Kassel folgende Richtwerte.

Personen im Haushalt Angemessene Wohnungsgröße
1 Person bis 50 Quadratmeter
2 Personen 2 Zimmer oder bis 60 Quadratmeter
3 Personen 3 Zimmer oder bis 75 Quadratmeter
4 Personen 4 Zimmer oder bis 85 Quadratmeter
5 Personen 5 Zimmer oder bis 95 Quadratmeter
6 Personen 6 Zimmer oder bis 105 Quadratmeter

Bei besonderem Wohnbedarf kann im Einzelfall eine abweichende Bewertung möglich sein. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige oder Haushalte, bei denen absehbar zusätzlicher Raumbedarf entsteht.

Sozialer Wohnungsbau in Kassel

Kassel gehört nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz zu den Städten mit erhöhtem Wohnraumbedarf. Das bedeutet, dass die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen das vorhandene Angebot deutlich übersteigt. Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, benötigt deshalb nicht nur einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS), sondern muss sich zusätzlich bei der Wohnraumversorgung der Stadt Kassel als wohnungssuchend registrieren. Die Stadt vermittelt freie Sozialwohnungen nach festgelegten Dringlichkeitskriterien. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Wohnung besteht jedoch nicht.

Wie viele Sozialwohnungen entstehen derzeit?

In Kassel wird der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen wieder ausgebaut. Nach Angaben des Landes Hessen wurden allein im Jahr 2025 Fördermittel für insgesamt 416 Sozialwohnungen in Kassel bewilligt – ein Höchststand der vergangenen Jahre. Damit reagiert das Land auf den steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum.

Ein wichtiges Neubauprojekt entsteht derzeit im Quartier Jägerkaserne. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GWG der Stadt Kassel errichtet dort 73 öffentlich geförderte Wohnungen, die voraussichtlich im Herbst 2027 bezugsfertig sein werden. Durch eine serielle Bauweise können die Baukosten gesenkt und dauerhaft günstige Mieten angeboten werden.

Welche Wohnungsunternehmen bieten Sozialwohnungen in Kassel an?

Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst bei mehreren Wohnungsunternehmen gleichzeitig registrieren. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:

  • GWG der Stadt Kassel – Mit rund 8.300 Wohnungen ist die kommunale Gesellschaft der größte Vermieter Kassels. Sie errichtet regelmäßig neue öffentlich geförderte Wohnungen und vermietet einen erheblichen Teil ihres Bestandes an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.
  • GWH Wohnungsgesellschaft Hessen – Einer der größten Wohnungsanbieter Hessens mit zahlreichen Wohnungen in Kassel. Neubauprojekte und freie Mietwohnungen werden regelmäßig online veröffentlicht.
  • Wohnstadt Hessen – Das landeseigene Wohnungsunternehmen bietet ebenfalls bezahlbare Mietwohnungen und beteiligt sich an der Wohnraumversorgung in Nordhessen.
  • Bauverein 1894 zu Kassel eG, Vereinigte Wohnstätten 1889 eG sowie weitere Wohnungsgenossenschaften vermieten preisgünstige Wohnungen und vergeben freie Wohnungen überwiegend an ihre Mitglieder.

Wo finden Wohnungssuchende freie Sozialwohnungen?

Neben der Registrierung bei der Stadt Kassel lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Wohnungsangebote der großen Wohnungsunternehmen. Darüber hinaus veröffentlichen Immobilienportale wie Immobilienscout24 oder Immowelt regelmäßig Wohnungen, die ausdrücklich nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Anzahl gleichzeitig verfügbarer Wohnungen schwankt jedoch stark. Häufig sind lediglich wenige Wohnungen gleichzeitig ausgeschrieben, sodass eine frühzeitige Registrierung und regelmäßige Kontrolle der Angebote empfehlenswert sind.

Wie verbessert man die Chancen auf eine Sozialwohnung?

Die Stadt Kassel berücksichtigt bei der Wohnungsvermittlung verschiedene soziale Kriterien. Vorrang können unter anderem erhalten:

  • Familien mit Kindern,
  • Schwangere,
  • Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf,
  • Personen, denen Wohnungslosigkeit droht,
  • Menschen, deren derzeitige Wohnung unzumutbar klein oder nicht barrierefrei ist.

Je besser die persönliche Situation dokumentiert wird, desto höher kann die Dringlichkeit eingestuft werden. Dennoch müssen Wohnungssuchende häufig Wartezeiten in Kauf nehmen, da deutlich mehr Bewerber als freie Sozialwohnungen vorhanden sind.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Kassel

Die Vormerkung für eine sozial geförderte Wohnung ist in Hessen kostenfrei. Auch die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen nach den Angaben des Verwaltungsportals kostenfrei. Kosten können jedoch entstehen, wenn Nachweise beschafft, Unterlagen kopiert oder Termine wahrgenommen werden müssen.

Sonderfälle: Umzug, Verlängerung und Ablehnung

Umzug mit bestehender Registrierung

Wer bereits in Kassel registriert ist und weiterhin eine Sozialwohnung sucht, sollte rechtzeitig prüfen, ob die Registrierung noch gültig ist. Die Registrierung gilt grundsätzlich ein Jahr und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen.

Größere Wohnung bei wachsender Familie

Wenn sich die Haushaltsgröße ändert, etwa durch Geburt eines Kindes oder Zusammenzug weiterer Haushaltsmitglieder, kann eine größere Wohnung angemessen sein. Der zusätzliche Wohnbedarf sollte mit geeigneten Nachweisen belegt werden.

Änderung des Einkommens

Steigt oder sinkt das Einkommen, kann das Auswirkungen auf die Berechtigung haben. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Stadt Kassel. Wer eine wesentliche Änderung erwartet, sollte sie im Antrag offen angeben.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Unterlagen fehlen. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Entscheidend sind die Hinweise im jeweiligen Bescheid.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Kassel

Gilt der Wohnberechtigungsschein in Kassel für ganz Hessen?

Für Kassel gilt eine Besonderheit. In der Stadt Kassel ersetzt die Registrierung bei der Wohnraumversorgung die sonst übliche Wohnberechtigungsbescheinigung für den Bezug einer Sozialwohnung. Ein für die Wohnungssuche außerhalb Kassels ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist nicht in Kassel gültig.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Kassel beantragen?

Offiziell läuft die Registrierung für eine sozial geförderte Wohnung in Kassel über die Wohnraumversorgung des Amtes für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement. Informationen zum Verfahren, zum Online-Service, zur Abgabe per Online-Briefkasten, per Post oder zur persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung stellt die Stadt Kassel auf ihrer Serviceseite bereit.

Die offizielle Informationsseite der Stadt Kassel zur Wohnungsvermittlung ist hier abrufbar: Wohnungsvermittlung der Stadt Kassel.

Wie lange ist die Registrierung gültig?

Die Registrierung für eine sozial geförderte Wohnung in Kassel gilt grundsätzlich ein Jahr. Sie kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein oder die Registrierung berechtigt zum Zugang zu gefördertem Wohnraum. Wohngeld ist dagegen ein Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Kann ich eine Sozialwohnung direkt beim Vermieter bekommen?

Bei geförderten Wohnungen in Kassel läuft die Vermittlung über die Stadt. Die Wohnraumversorgungsstelle schlägt Vermietern geeignete Bewerber vor. Erst danach entscheidet der Vermieter über den Mietvertrag.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Stadt Kassel nennt für die Registrierungsbescheinigung in der Regel eine Bearbeitungsdauer von etwa vier Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei fehlenden Nachweisen kann es länger dauern.

Kontakt

Zuständig ist die Wohnungsvermittlung der Stadt Kassel im Amt für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Angabe Kontakt
Zuständige Stelle Stadt Kassel, Amt für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement, Wohnungsvermittlung
Anschrift Rathaus 2, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel
Telefon Wohnungsvermittlung 0561 787-8500
Servicecenter der Stadt Kassel 0561 115
Servicezeiten Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr
Vorsprache Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Offizielle Seite Wohnungsvermittlung der Stadt Kassel

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein und die Vermittlung geförderter Wohnungen in Kassel ergeben sich aus dem hessischen Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrecht. Relevant sind insbesondere das Hessische Wohnraumfördergesetz, das Hessische Wohnungsbindungsgesetz und die Regelungen für Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf.

  • § 17 Hessisches Wohnraumfördergesetz regelt den Wohnberechtigungsschein.
  • § 5 Hessisches Wohnungsbindungsgesetz enthält Vorgaben zur Überlassung geförderter Wohnungen.
  • Für Kassel ist außerdem die Einstufung als Gebiet mit erhöhtem Wohnraumbedarf nach hessischem Recht entscheidend.
  • Die Stadt Kassel arbeitet zusätzlich mit eigenen Registrier- und Vergaberichtlinien für öffentlich geförderte Wohnungen.

Weiterführende Informationen