Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Velbert

Velbert, mit seinen knapp 85.000 Einwohnern, ist eine liebenswerte und lebendige Stadt, die ihren Bewohnern einiges zu bieten hat.
Kunst und Kultur, wunderschöne und beeindruckende Gebäude und eine herrliche Natur, die zum Wandern und Radfahren einlädt, lockt Besucher als auch Zuzügler an, die sich in Velbert gerne niederlassen würden.

Der allgemeine Wohnungsmarkt ist in Velbert noch relativ entspannt, der Mietpreis im Jahr 2019 sogar leicht gesunken. Bei den Sozialwohnungen allerdings verzeichnete die Stadt in den letzten Jahren einen leichten Rückgang im Neubau und bei den bestehenden Wohnungen. Der Bedarf an diesen günstigen Wohnungen steigt allerdings auch in Velbert. Wer sich in Velbert für eine Sozialwohnung interessiert, benötigt hier wie in anderen Städten auch einen Wohnberechtigungsschein.

Wohnberechtigungsschein Velbert anfordern

Wohnberechtigungsschein VelbertDen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Velbert und ein Informationsblatt mit den Einkommensgrenzen können Sie mit unserem Formular ganz einfach anfordern.

Über den Downloadlink erhalten Sie die Dateien per Mail zugeschickt.








Bestand an Sozialwohnungen sinkt

Laut Prognosen soll der Bestand an geförderten Wohnungen bis zum Jahr 2030 stark sinken. So sollen es in Velbert um bis zu 14 Prozent weniger Sozialwohnungen werden, welches im Gegensatz zu anderen Städten im Kreis noch einen relativ kleinen Wert darstellt.

Entwicklung des Wohnungsmarktes in Velbert

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mithilfe von Wohnraumförderungsprogrammen Fördermittel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bereit. Diese Fördermittel können zum Neubau von Mietwohnungen und Miet- Einfamilienhäusern genutzt werden.

In Nordrhein-Westfalen werden die Fördermittel allerdings nur bei barrierefreien Wohnungen eingesetzt, die für wechselnde Nutzergruppen ausgelegt und geeignet sind. Die Neuschaffung von Mietwohnungen durch eine Nutzungsänderung, durch Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist ebenfalls förderfähig. Die Kosten der Baumaßnahmen müssen aber pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 Euro betragen.

Fördermittel werden in Velbert zwar genutzt, jedoch nicht in dem Ausmaß, welches nötig wäre, um den Bedarf beziehungsweise die Nachfragen für diese günstigen Wohnungen zu decken, da der soziale Wohnungsbau aufgrund der hohen Baupreise in den vergangenen Jahren für Bauherren nicht attraktiv genug war.

Welche Unternehmen für den sozialen Wohnungsbau gibt es in Velbert?

In Velbert gibt es circa 10 größere Unternehmen, die an sozialen Wohnungsbau interessiert sind, so zum Beispiel die B|G|N Baugenossenschaft Niederberg eG oder LEG Wohnen.

Wem steht ein Wohnberechtigungsschein in Velbert zu?

Für den Bezug einer Sozialwohnung in Velbert – nach dem I. oder II. Wohnungsbaugesetz, Wohnraumförderungsgesetz oder Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum – muss der Mieter einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser Wohnberechtigungsschein für Velbert ist jeweils ein Jahr lang gültig und darf nur in Nordrhein-Westfalen genutzt werden.

Ein Wohnberechtigungsschein in Velbert wird unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:

Nach Einkommen

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, darf der Antragsteller festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze für eine Einzelperson liegt bei 19.350,00 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt darf das Einkommen nicht über 23.310,00 Euro liegen. Jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, erhöht die Einkommensgrenze um 5.360,00 Euro, für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 700,00 Euro.

Die Einkommensgrenze wird mit dem Jahreseinkommen des letzten Jahres festgelegt. Vermindert wird das Jahreseinkommen durch Werbekosten, pauschale Abzüge (Steuern, Renten- und Krankenversicherung) ebenso wie mit verschiedenen Freibeträgen, zum Beispiel Freibeträge für Schwerbehinderte.

Die festgelegte Wohnungsgröße

Ebenso wie bei der Einkommensgrenze darf die Wohnungsgröße eine festgelegte Größe nicht überschreiten. Die angemessenen Größen einer Wohnung wurden gestaffelt.

  • Für eine Einzelperson beträgt die angemessene Wohnungsgröße entweder bis zu 50 Quadratmeter oder einen Wohnraum.
  • Für einen Zwei-Personen-Haushalt darf die Größe der Wohnung 65 Quadratmeter oder zwei Wohnräume nicht überschreiten.
  • Bei Drei-Personen Haushalten darf die Wohnungsgröße 80 Quadratmeter oder drei Wohnräume betragen und für Vier-Personen Haushalte 95 Quadratmeter oder vier Wohnräume.

Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die zugelassene Wohnungsgröße um 15 Quadratmeter oder einen weiteren Raum.
Küchen und weitere Nebenräume werden bei der Größe der Wohnung nicht berechnet und gehören selbstverständlich dazu.

Welche Unterlagen werden für einen Wohnberechtigungsschein in Velbert benötigt?

Für den Wohnberechtigungsschein werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
  • Personalausweis, beziehungsweise Identitätsnachweis bei Personen, die nicht in Velbert gemeldet sind
  • bei ausländischen Staatsbürgern Pass und Meldeschein
  • Einkommenserklärungen vom Antragsteller und gegebenenfalls von Familienangehörigen mit eigenem Einkommen

Die Gebühren für die Antragsbearbeitung betragen 15 Euro.

Genaue Informationen und einen Antrag für den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie auch auf der Webseite der Stadt Velbert.

Kontakt

Stadt Velbert
Stadtverwaltung
Thomasstr. 1
42551 Velbert
Tel.: 02051/26-0 (Zentrale)
Fax: 02051/26-25 99
stadt@velbert.de

Öffnungszeiten

Service-Büro Velbert-Mitte im Rathaus

Montag 7:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 7:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag 7:30 – 18:00 Uhr
Freitag 7:30 – 12:00 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr (jeder erste Samstag im Monat)*