In Velbert bleibt geförderter Wohnraum ein wichtiges Thema, obwohl die Stadt im Vergleich zu vielen anderen NRW-Kommunen noch über einen relativ hohen Bestand an preisgebundenen Mietwohnungen verfügt. Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt weist für 2018 insgesamt 3.382 preisgebundene Mietwohnungen aus; nach einer Modellrechnung sollte der Bestand bis 2030 auf 3.080 Wohnungen sinken. Für den Einzug in eine solche Wohnung ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Der Wohnberechtigungsschein Velbert richtet sich an Haushalte, die eine öffentlich geförderte Wohnung suchen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Zuständig ist die Stadt Velbert. Der WBS gilt nach Ausstellung ein Jahr lang und kann für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen genutzt werden.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Velbert
Ein Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind vor allem das Einkommen, die Haushaltsgröße und die Suche nach gefördertem Wohnraum. Die Stadt Velbert nennt als Voraussetzung ausdrücklich die Suche nach einer geförderten Wohnung.
Zum Haushalt zählen alle Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen oder dort dauerhaft wohnen sollen. Auch besondere Lebenslagen können wichtig sein, zum Beispiel Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder ein besonderer Wohnbedarf. Solche Fälle prüft die Behörde anhand geeigneter Nachweise.
Für ausländische Staatsangehörige können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, insbesondere Pass, Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Maßgeblich ist immer die Prüfung im Einzelfall durch die zuständige Stelle.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Velbert
Für Velbert gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Sie sind nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen, weil die Behörde bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt.
| Haushalt | Einkommensgrenze NRW | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | Grundgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt |
| 2 Personen | 28.350 Euro | Grundgrenze für zwei Haushaltsangehörige |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | einschließlich Kinderzuschlag |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | Beispielhaushalt nach NRW-Tabelle |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | Beispielhaushalt nach NRW-Tabelle |
| jede weitere Person | zusätzlich 6.530 Euro | zuzüglich Kinderzuschlag, wenn ein Kind zum Haushalt gehört |
| jedes kindergeldberechtigte Kind | zusätzlich 860 Euro | Kinderzuschlag nach NRW-Regelung |
Einige geförderte Wohnungen können für die Einkommensgruppe B vorgesehen sein. Dann darf das anrechenbare Einkommen die reguläre Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschreiten. Das gilt aber nur, wenn die konkrete Wohnung für diese Einkommensgruppe gefördert wurde. Der passende WBS muss deshalb zur jeweiligen Wohnung passen.
Wie wird das Einkommen geprüft?
Für die Einkommensermittlung wird in der Regel das Jahreseinkommen des vergangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Wenn das aktuelle oder zu erwartende Einkommen deutlich abweicht, kann auch dieses Einkommen berücksichtigt werden.
Das Einkommen wird nicht einfach als Bruttobetrag übernommen. Nach Angaben der Stadt Velbert werden unter anderem Werbungskosten, pauschale Abzüge für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie verschiedene Freibeträge berücksichtigt. Solche Freibeträge können zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsleistungen, jungen Ehepaaren mit Kind oder bestimmten Zwei-Personen-Haushalten eine Rolle spielen.
Ob die Grenze eingehalten wird, entscheidet die Behörde immer anhand der vollständigen Unterlagen. Deshalb sollten Einkommensnachweise möglichst aktuell und vollständig eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Velbert werden nach Angaben der Stadt verschiedene Nachweise benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Haushalt, vom Einkommen und von besonderen persönlichen Umständen ab.
| Unterlage | Wann sie benötigt wird |
|---|---|
| Antrag auf Wohnberechtigungsschein | immer als Grundlage der Prüfung |
| Identitätsnachweis | insbesondere, wenn der Antragsteller nicht in Velbert gemeldet ist |
| Pass bei ausländischen Staatsangehörigen | zum Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus |
| Meldeauskunft oder Meldebescheinigung | wenn der derzeitige Wohnort nachgewiesen werden muss |
| Einkommenserklärung | für den Antragsteller und für Haushaltsmitglieder mit eigenem Einkommen |
| Aktuelle Einkommensnachweise | zum Beispiel Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Leistungsbescheid oder andere Nachweise |
| Sonstige Nachweise | zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Schulbescheinigung, Nachweis der Pflegebedürftigkeit oder Unterhaltsnachweise |
Die Stadt Velbert weist darauf hin, dass der Antrag und die Nachweise vollständig und mit aktuellem Datum vorliegen müssen. Fehlen Unterlagen, kann sich die Bearbeitung verzögern.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein wird in Nordrhein-Westfalen für ein Jahr erteilt. Er gilt innerhalb Nordrhein-Westfalens und enthält Angaben dazu, für wie viele Personen er gilt und welche Wohnungsgröße angemessen ist.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn noch keine bestimmte Wohnung feststeht. Er kann bei der Suche nach einer passenden geförderten Wohnung vorgelegt werden.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich auf eine bestimmte Wohnung. Er kommt in Betracht, wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung gefunden wurde und die Behörde die Berechtigung für genau diese Wohnung prüft.
WBS für Einkommensgruppe A und B
In Nordrhein-Westfalen wird bei geförderten Wohnungen zwischen unterschiedlichen Einkommensgruppen unterschieden. Die Einkommensgruppe A bezieht sich auf die regulären Einkommensgrenzen. Die Einkommensgruppe B betrifft Haushalte, deren anrechenbares Einkommen bis zu 40 Prozent über diesen Grenzen liegen kann. Ob ein solcher WBS hilft, hängt von der Förderung der konkreten Wohnung ab.
Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein legt fest, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Stadt Velbert nennt die in Nordrhein-Westfalen üblichen Größen. Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche um 5 Quadratmeter wird nach den Angaben der Stadt als geringfügig angesehen.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | 1 Wohnraum oder bis zu 50 qm Wohnfläche |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis zu 65 qm Wohnfläche |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis zu 80 qm Wohnfläche |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis zu 95 qm Wohnfläche |
| jede weitere Person | zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 qm Wohnfläche |
Arbeitsküche und Nebenräume werden zusätzlich berücksichtigt. Bei besonderem Wohnbedarf kann eine größere Wohnung möglich sein. Dafür sind geeignete Nachweise erforderlich, etwa bei Rollstuhlnutzung, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Familienzuwachs.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Velbert
Die Stadt Velbert nennt für den Wohnberechtigungsschein feste Gebühren. Die Zahlung ist nach Angaben des Serviceportals ausschließlich per Überweisung möglich.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Erteilung eines allgemeinen oder gezielten Wohnberechtigungsscheins | 15 Euro |
| Zweitschrift | 3 Euro |
| Freistellung | 30 Euro |
Sozialer Wohnungsbau in Velbert
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Velbert verteilt sich auf die drei Stadtbezirke Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg. Die meisten Sozialwohnungen befinden sich in größeren Mehrfamilienhausanlagen kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Da die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, werden frei werdende Wohnungen häufig innerhalb kurzer Zeit neu vergeben.
Wo befinden sich Sozialwohnungen in Velbert?
Schwerpunkte des geförderten Wohnungsbestands liegen unter anderem in:
- Velbert-Mitte (Innenstadt, Birth, West, Kostenberg)
- Neviges (Ortskern und angrenzende Wohngebiete)
- Langenberg (Mehrfamilienhausquartiere rund um den Ortskern)
Neben älteren Beständen entstehen vereinzelt neue öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen von Neubauprojekten. Ein Großteil des Angebots stammt jedoch aus bestehenden Wohnanlagen, die dauerhaft oder zeitweise einer Sozialbindung unterliegen.
Wie viele Wohnungen werden angeboten?
Konkrete Zahlen zu freien Sozialwohnungen veröffentlicht die Stadt nicht. Für Wohnungssuchende ist deshalb entscheidend, welche Vermieter regelmäßig WBS-Wohnungen anbieten.
Die größten Anbieter sind:
Wobau – Wohnungsbaugesellschaft Velbert mbH
Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft gehört zu den wichtigsten Vermietern in Velbert. Sie bewirtschaftet mehrere tausend Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und verfügt auch über einen Bestand öffentlich geförderter Wohnungen. Angebote finden sich regelmäßig in Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg.
Baugenossenschaft Niederberg eG
Die Baugenossenschaft besitzt Wohnanlagen in verschiedenen Stadtteilen und vermietet neben frei finanzierten Wohnungen auch öffentlich geförderte Wohnungen. Genossenschaftswohnungen sind aufgrund der langfristig günstigen Mieten besonders gefragt.
Spar- und Bauverein Velbert eG
Der Spar- und Bauverein verwaltet zahlreiche Mehrfamilienhäuser im Stadtgebiet. Ein Teil der Wohnungen wurde mit öffentlichen Mitteln errichtet oder modernisiert und unterliegt den entsprechenden Belegungsbindungen.
Vereinigte Baugenossenschaft eG
Die Genossenschaft verfügt über Wohnungsbestände insbesondere im Stadtteil Langenberg und bietet ebenfalls Wohnungen im preisgünstigen Segment an.
LEG Wohnen NRW
Auch LEG besitzt größere Wohnungsbestände in Velbert. Einzelne Wohnungen werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung vermietet, sofern eine entsprechende Bindung besteht.
Aktuelle Neubauprojekte
Der Neubau öffentlich geförderter Wohnungen erfolgt in Velbert überwiegend projektbezogen.
Ein wichtiges Entwicklungsgebiet ist Fellershof in Velbert-Langenberg. Dort entsteht bis 2026 ein neues Wohnquartier mit bis zu 100 Wohneinheiten. Geplant sind Einfamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau. Bei entsprechenden Förderzusagen können auch öffentlich geförderte Mietwohnungen Bestandteil des Quartiers werden.
Darüber hinaus verfolgt die Stadt mit ihrem Wohnungsbauprogramm 2022–2030 das Ziel, zusätzliche Wohnbauflächen zu entwickeln und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit. Wer also einen gültigen WBS aus Velbert hat, kann ihn grundsätzlich auch für eine passende geförderte Wohnung in einer anderen NRW-Stadt nutzen. Die Wohnung muss aber zur im WBS genannten Haushaltsgröße und Einkommensgruppe passen.
Einkommen ändert sich
Wenn sich das Einkommen deutlich verändert, sollte dies im Antrag vollständig angegeben werden. Die Stadt kann statt des Einkommens des vergangenen Kalenderjahres auch das tatsächliche oder zu erwartende Jahreseinkommen berücksichtigen, wenn dieses abweicht.
Größere Wohnung wegen besonderem Bedarf
Bei besonderem Wohnbedarf kann eine größere Wohnung in Betracht kommen. Das betrifft zum Beispiel Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder andere nachweisbare Gründe. Die Entscheidung trifft die Behörde im Einzelfall.
Keine Wohnung innerhalb der Gültigkeit gefunden
Wird innerhalb eines Jahres keine passende geförderte Wohnung gefunden, muss rechtzeitig ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Für die Wohnungsvermittlung der Stadt Velbert muss immer ein gültiger WBS vorliegen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Velbert
Gilt der Wohnberechtigungsschein Velbert nur in Velbert?
Nein. Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich in Nordrhein-Westfalen. Er ist aber nur für Wohnungen nutzbar, die zur angegebenen Haushaltsgröße und Einkommensgruppe passen.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Danach muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Velbert beantragen?
Offizielle Informationen zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellt die Stadt Velbert im Serviceportal bereit. Dort finden Sie Hinweise zu Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren, zuständiger Stelle und Kontakt. Die Antragstellung erfolgt über die Stadt Velbert; maßgeblich sind die dort genannten Angaben. Die offizielle Informationsseite erreichen Sie hier: Serviceportal der Stadt Velbert.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, Unterlagen fehlen oder die Einkommensgrenzen überschritten werden. Fehlen Nachweise, sollte die Mitwirkungsfrist beachtet werden.
Hilft die Stadt Velbert auch bei der Wohnungssuche?
Ja. Die Stadt Velbert bietet eine gebührenfreie Unterstützung bei der Beschaffung von Sozialwohnungen an. Voraussetzung sind ein gültiger Wohnberechtigungsschein und dringende Gründe. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer Wohnung besteht nicht.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Angabe | Information |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Velbert, Wohngeld & Wohnen, Senioren und Pflege |
| Anschrift | Thomasstraße 1, 42551 Velbert |
| Kontaktperson laut Serviceportal | Frau Wanderburg, Wohnberechtigungsscheine und andere Genehmigungen zum Bezug geförderter Wohnungen |
| Telefon | 02051 26-2719 |
| wohnen@velbert.de | |
| Raum | 030 |
| Sprechzeiten laut Serviceportal | Montag 08:30 bis 11:30 Uhr, Dienstag 08:30 bis 11:30 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 16:30 Uhr |
| Offizielle Seite | Serviceportal der Stadt Velbert |
Rechtliche Grundlagen
Für den Wohnberechtigungsschein in Velbert gelten die landesrechtlichen Regelungen Nordrhein-Westfalens. Besonders wichtig sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, die Wohnraumnutzungsbestimmungen und die Regelungen zur Einkommensermittlung.
- Das WFNG NRW regelt unter anderem Anspruch, Einkommensgrenzen und Wohnberechtigung.
- Die Wohnraumnutzungsbestimmungen konkretisieren die Nutzung geförderter Wohnungen und die angemessenen Wohnungsgrößen.
- Der Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen enthält Vorgaben zur Ermittlung des maßgebenden Einkommens.
- Die Stadt Velbert entscheidet anhand der gesetzlichen Vorgaben und der eingereichten Nachweise im Einzelfall.
