Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Rostock

Blick auf Rostock
Blick auf Rostock

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist der amtliche Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf. Die Stadt Rostock stellt den Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Bauamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung, aus. Rostock gehört in Mecklenburg-Vorpommern zu den Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt.

Das Land verweist für Rostock ausdrücklich auf Schwierigkeiten bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum; zugleich weist der qualifizierte Mietspiegel 2026 eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 7,72 Euro je Quadratmeter aus. Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen kann der Wohnberechtigungsschein Rostock deshalb entscheidend sein, um eine geförderte und mietpreisgebundene Wohnung anmieten zu dürfen.

Geförderte Wohnungen werden vergünstigt und mietpreisgebunden angeboten. Sie sind Haushalten vorbehalten, die bestimmte Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen einhalten. In Rostock betrifft das unter anderem Wohnungen aus dem Programm „Wohnungsbau Sozial“, Wohnungen nach der Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern sowie ältere belegungsgebundene Wohnungen.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Rostock

Einen Wohnberechtigungsschein Rostock erhalten Wohnungssuchende nur auf Antrag. Entscheidend ist vor allem, dass das Einkommen des Haushalts die zulässige Grenze nicht überschreitet. Außerdem muss der Haushalt rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, eine eigene Wohnung als Lebensmittelpunkt zu nutzen.

Nach den offiziellen Informationen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • Der Antragsteller und die Haushaltsmitglieder dürfen sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
  • Ausländer benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr; Unionsbürger und EWR-Bürger weisen sich mit gültigem Nationalpass oder ID-Karte aus.
  • Das maßgebliche Einkommen ist das voraussichtliche Gesamtjahreseinkommen des Haushalts in den zwölf Monaten ab Antragstellung.
  • Das verwertbare Vermögen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
  • Die Personen im Antrag müssen einen zulässigen Haushalt bilden. Reine Wohngemeinschaften von befreundeten Personen zählen nach den Rostocker Hinweisen nicht zu den zulässigen Haushaltsmitgliedern.

Zum Haushalt gehören zum Beispiel Ehepartner, Partner einer auf Dauer angelegten Partnerschaft, Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Kinder oder Großeltern sowie weitere gesetzlich zugelassene Angehörige. Die Behörde prüft den Einzelfall anhand der Unterlagen.

Formular Wohnberechtigungsschein Rostock anfordern

WBS RostockHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Rostock per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Melden Sie sich hierzu bitte zu unserem Newsletter an. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen für den WBS in Rostock

Für Rostock gelten die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Verbindung mit der Einkommensgrenzenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die Stadt Rostock nennt in ihrem Informationsblatt zum Wohnberechtigungsschein, Stand 21.08.2025, unterschiedliche Grenzen für den 1. und den 2. Förderweg.

Haushaltsgröße1. Förderweg2. Förderweg
1-Personenhaushalt18.000 Euro24.000 Euro
2-Personenhaushalt27.000 Euro36.000 Euro
3-Personenhaushalt33.150 Euro44.200 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Personzusätzlich 6.150 Eurozusätzlich 8.200 Euro
Mehrbetrag für jedes Kind unter 18 Jahrenzusätzlich 1.500 Eurozusätzlich 1.500 Euro

Der 1. Förderweg richtet sich vor allem an Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Der 2. Förderweg kann für Haushalte mit mittlerem Einkommen relevant sein, wenn die jeweilige geförderte Wohnung dafür vorgesehen ist. Im Wohnberechtigungsschein wird angegeben, welcher Förderweg für den Haushalt gilt.

Beispiel zur Einkommensgrenze

Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem minderjährigen Kind gilt als 3-Personenhaushalt. Im 1. Förderweg liegt die Grenze bei 33.150 Euro. Hinzu kommt der Mehrbetrag für das Kind unter 18 Jahren von 1.500 Euro. Daraus ergibt sich eine Grenze von 34.650 Euro. Im 2. Förderweg wären es 45.700 Euro.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Die Einkommensgrenze ist nicht einfach mit dem Bruttolohn oder dem Nettolohn auf der Gehaltsabrechnung gleichzusetzen. Maßgeblich ist das nach dem Wohnraumförderungsgesetz ermittelte Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Rostock legt dabei das Einkommen zugrunde, das in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist.

Nach den Hinweisen der Stadt werden bestimmte Abzüge berücksichtigt. Dazu gehören pauschale Abzüge für Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Rentenversicherung, sofern diese tatsächlich geleistet werden. Außerdem können Werbungskostenpauschbeträge und Freibeträge eine Rolle spielen, etwa für schwerbehinderte Menschen, pflegebedürftige Menschen, junge Ehepaare, Kinder oder gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen.

Zusätzlich prüft die Behörde das Vermögen. Nach den Rostocker Informationen dürfen 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied nicht überschritten werden. Auch verwertbares Vermögen wie Immobilien kann dabei einbezogen werden.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die Stadt Rostock verlangt für die Einkommensprüfung Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Antragsteller sollten die Unterlagen vollständig einreichen, weil die Bearbeitungsdauer nach Angaben der Stadt von der Vorlage der Einkommensnachweise abhängt.

Unterlage Wann sie benötigt wird
Antrag auf Wohnberechtigungsschein mit Einkommenserklärung Grundsätzlich für den Antrag und für jedes Haushaltsmitglied mit Einkommen
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers Bei Erwerbseinkommen im Angestelltenverhältnis
Auskunft des Finanzamts oder Nachweise zur selbständigen Tätigkeit Bei selbständiger Tätigkeit
Aktueller Rentenbescheid Bei Renteneinkünften
Aktuelle Leistungsbescheide Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder anderen Transferleistungen
Formlose Unterhaltsbestätigung Wenn Unterhalt gezahlt wird, zum Beispiel an Studierende
Nachweis über Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Aufenthaltsstatus Wenn diese Angaben für den Antrag oder Freibeträge relevant sind
Mietvertrag oder Wohnungsangebot Wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Aussicht steht

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise der Stadt Rostock und die Prüfung durch das Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein ist nach den Rostocker Informationen ein Jahr gültig. Beim Bezug der geförderten Wohnung muss ein gültiger WBS vorliegen. Danach wird für diese Wohnung kein neuer WBS benötigt.

In Rostock ist wichtig, für welche Art geförderter Wohnung der Wohnberechtigungsschein genutzt werden soll. Bei Wohnungen nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ und nach der Modernisierungsrichtlinie belegen die Vermieter die Wohnungen grundsätzlich selbst. Der WBS-Inhaber wendet sich also direkt an den Vermieter. Bei Wohnungen aus früheren Förderprogrammen, insbesondere altengerechten Wohnungen, läuft die Belegung über das Bauamt. Dafür kann eine Aufnahme in eine Interessentenliste erforderlich sein.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Rostock angemessen?

Die im Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden. Die Stadt Rostock nennt in ihrem Informationsblatt folgende Richtwerte:

HaushaltRegelgrößeMit möglicher Überschreitung
Einpersonenhaushalt50 Quadratmeter55 Quadratmeter
Zweipersonenhaushalt65 Quadratmeter70 Quadratmeter
Dreipersonenhaushalt80 Quadratmeter85 Quadratmeter
Jede weitere Personweitere 15 Quadratmeterweitere 15 Quadratmeter

Ein zusätzlicher Wohnraumbedarf, zum Beispiel für Personen im Rollstuhl, wird von der Behörde im Einzelfall geprüft. Dafür sollten entsprechende Nachweise eingereicht werden.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Rostock

Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins erhebt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Gebühr von 10,00 Euro. Nach dem Informationsblatt der Stadt wird die Gebühr mit Erteilung des WBS erhoben; Ausnahmen hiervon gibt es nach den Rostocker Angaben nicht.

Aktuelle Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Wohnungsbauprojekte mit Landesförderung umgesetzt. Die größte Vermieterin der Stadt, die WIRO Wohnen in Rostock GmbH, verfolgt eine umfangreiche Neubauoffensive und wollte bis Ende 2026 rund 1.500 neue Mietwohnungen schaffen. Das Unternehmen bewirtschaftet heute rund 35.000 eigene Wohnungen, in denen nahezu 70.000 Menschen leben – damit wohnt fast jeder dritte Rostocker in einer WIRO-Wohnung.

Ein aktuelles Beispiel ist der Neubau in der Warnowallee in Lütten Klein. Das zwölfgeschossige Wohngebäude umfasst insgesamt 67 Wohnungen, von denen 63 öffentlich gefördert sind. Vermietet werden Zwei-, Drei- und Vierzimmerwohnungen mit Wohnflächen zwischen 56 und 90 Quadratmetern. Die Wohnungen sind überwiegend barrierearm, fünf Wohnungen wurden weitgehend barrierefrei errichtet. Die Einstiegsmieten liegen – je nach Förderweg – bei 6,60 Euro beziehungsweise 7,40 Euro pro Quadratmeter.

Auch in anderen Stadtteilen investiert die WIRO kontinuierlich in den Wohnungsneubau. Im Komponistenviertel in Reutershagen entstehen weitere Wohnungen in der Kuphalstraße. Dort wurden bereits 63 Wohnungen errichtet; ein weiteres Gebäude mit 17 zusätzlichen Mietwohnungen ergänzt das Quartier. In der Südstadt sind zudem bis zu 35 neue Wohnungen geplant, während in Warnemünde weitere Neubauten entstehen.

Wo befinden sich die meisten Sozialwohnungen?

Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, hat insbesondere in den großen Wohnquartieren gute Chancen. Öffentliche und geförderte Wohnungen befinden sich vor allem in:

  • Lütten Klein – einer der größten Bestände an kommunalen Wohnungen, zahlreiche Neubauprojekte und viele öffentlich geförderte Wohnungen.
  • Evershagen – umfangreicher Wohnungsbestand der WIRO und mehrerer Wohnungsgenossenschaften.
  • Reutershagen – kontinuierliche Quartiersentwicklung mit neuen geförderten Wohnungen.
  • Toitenwinkel – großer Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen und kommunalem Wohnraum.
  • Groß Klein – viele Wohnungen kommunaler und genossenschaftlicher Vermieter.
  • Dierkow – öffentlich geförderte Wohnungen verschiedener Wohnungsunternehmen.
  • Südstadt – sowohl Bestandswohnungen als auch neue geförderte Bauprojekte.
  • Lichtenhagen – großer Bestand an preisgünstigen Wohnungen, insbesondere bei kommunalen Vermietern.

In den innenstadtnahen Stadtteilen wie Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) oder der Steintor-Vorstadt gibt es ebenfalls einzelne geförderte Wohnungen. Aufgrund der hohen Nachfrage werden diese jedoch deutlich seltener frei als in den großen Wohngebieten.

Welche Wohnungsunternehmen vermieten WBS-Wohnungen?

Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen werden von einigen wenigen großen Vermietern angeboten.

Die wichtigste Ansprechpartnerin ist die WIRO Wohnen in Rostock. Mit rund 35.000 Wohnungen ist sie die größte kommunale Vermieterin Mecklenburg-Vorpommerns und stellt den überwiegenden Teil der öffentlich geförderten Mietwohnungen in Rostock bereit. Wohnungen befinden sich nahezu in allen Stadtteilen der Stadt.

Daneben vermieten auch mehrere Wohnungsgenossenschaften regelmäßig Wohnungen, darunter die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG, die WG WARNOW Rostock-Warnemünde eG, die WG UNION Rostock eG, die NEUE ROSTOCKER Wohnungsgenossenschaft eG, die Wohnungsgenossenschaft Rostock-Süd eG sowie die Baugenossenschaft Neptun eG. Nicht alle Wohnungen dieser Genossenschaften sind öffentlich gefördert, sie bieten jedoch regelmäßig vergleichsweise günstigen Wohnraum an und beteiligen sich teilweise an Förderprogrammen.

Hinweise für Wohnungssuchende

Mit einem Wohnberechtigungsschein sollten sich Interessenten möglichst parallel bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren, da freie Wohnungen häufig direkt über die Vermieter vergeben werden. Besonders gute Chancen bestehen in den größeren Wohngebieten wie Lütten Klein, Evershagen, Groß Klein, Reutershagen, Toitenwinkel und Dierkow, wo sich ein großer Teil des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestands befindet.

Da die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen in Rostock weiterhin hoch ist, empfiehlt es sich, Wohnungsgesuche aktuell zu halten und regelmäßig die Angebote der kommunalen Wohnungsunternehmen sowie der Wohnungsgenossenschaften zu prüfen. Neue öffentlich geförderte Wohnungen werden häufig zunächst direkt über die jeweiligen Vermieter ausgeschrieben.

Sonderfälle beim WBS in Rostock

Umzug nach Rostock aus einem anderen Bundesland

Wer nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnt und für eine künftige Wohnung in Rostock einen WBS benötigt, kann den Antrag nach den Rostocker Hinweisen in Rostock stellen, wenn keine volljährige Person des Haushalts in Mecklenburg-Vorpommern wohnt.

Umzug nach Rostock aus einer anderen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern

Wohnt mindestens eine volljährige Person des Haushalts bereits in Mecklenburg-Vorpommern, aber nicht in Rostock, ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig, in der diese Person wohnt. Das gilt auch dann, wenn die künftige Wohnung in Rostock liegen soll.

Größere Wohnung wegen besonderem Bedarf

Ein zusätzlicher Wohnraumbedarf kann im Einzelfall anerkannt werden, zum Beispiel bei einer Behinderung oder bei Rollstuhlnutzung. Antragsteller sollten entsprechende Nachweise direkt mit einreichen.

Altengerechte geförderte Wohnungen

Für altengerechte Wohnungen aus früheren Förderprogrammen verweist Rostock darauf, dass die Belegung über das Bauamt läuft. Antragsteller sollten im Antrag die passenden Wohnobjekte angeben. Für solche Wohnungen sollen Antragsteller in der Regel das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Antragstellung vollenden.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Rostock

Gilt der Wohnberechtigungsschein Rostock nur in Rostock?

Der WBS wird von der zuständigen Stelle ausgestellt und enthält Angaben zur Berechtigung und zur Wohnungsgröße. Für Mecklenburg-Vorpommern ist wichtig, welche Kommune örtlich zuständig ist und für welche geförderte Wohnung der Nachweis benötigt wird. Wer bereits in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, muss sich regelmäßig an seine Wohnortgemeinde wenden.

Wie lange ist der WBS in Rostock gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Beim Einzug in die geförderte Wohnung muss der WBS noch gültig sein. Danach ist für diese Wohnung kein neuer WBS erforderlich.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Rostock beantragen?

Offiziell wird der Wohnberechtigungsschein Rostock beim Bauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beantragt. Zuständig ist das Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung im Haus des Bauens und der Umwelt, Holbeinplatz 14.

Die Stadt Rostock informiert auf ihrer Serviceseite über Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren, Online-Dienst und zuständige Stelle. Den offiziellen Einstieg zur Antragstellung finden Antragsteller auf der Seite der Stadt Rostock.

Kann ein Antrag auf Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Vermögenswerte zu hoch sind, Unterlagen fehlen oder die örtliche Zuständigkeit nicht bei Rostock liegt.

Was passiert, wenn sich das Einkommen nach dem Antrag ändert?

Für die Prüfung zählt das voraussichtliche Einkommen in den zwölf Monaten ab Antragstellung. Ändert sich die Einkommenssituation, sollte das der zuständigen Stelle mitgeteilt werden, damit die Angaben im Antrag korrekt bleiben.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein Rostock ist das Bauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung. Die folgenden Kontaktdaten beruhen auf den offiziellen Angaben der Stadt Rostock.

Stelle Angaben
Zuständige Behörde Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bauamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung
Anschrift Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Telefon 0381 381-6056
Fax 0381 381-6080
E-Mail wohnungswesen@rostock.de
Öffnungszeiten Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Offizielle Serviceseite Stadt Rostock

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Rostock sind das Wohnraumförderungsgesetz, insbesondere § 27 WoFG zur Wohnberechtigungsbescheinigung und § 9 WoFG zu den Einkommensgrenzen, sowie die Einkommensgrenzenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem verweist die Stadt Rostock auf das Wohnungsbindungsgesetz, die Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern und die Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Für die konkrete Entscheidung ist immer die Prüfung durch die zuständige Behörde maßgeblich. Das gilt besonders bei Einkommen, Vermögen, Haushaltszusammensetzung, Aufenthaltsstatus und besonderem Wohnbedarf.

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