Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Rostock

In der Hansestadt ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Menschen mit einem geringen Einkommen finden hier kaum eine Wohnung, die sie sich auf Dauer leisten können. Der angespannte Wohnungsmarkt ist nicht nur eine Folge des seit Jahren herrschenden niedrigen Leerstands und der traditionell geringen Raten bei Umzügen.

Blick auf Rostock
Blick auf Rostock

Auch der Zuzug nach Rostock nimmt seit Jahren zu. Die Stadt im Nordosten Deutschlands hat enorm an Attraktivität gewonnen. Das zieht eine zunehmende Zahl vor allem junger Menschen an, die sich höhere Mieten durchaus leisten können. Auf dem Wohnungsmarkt findet deshalb ein Wettbewerb um solvente Mieter statt.

Sozialer Wohnungsbau in Rostock ist gerade erst erwacht

Es ist kaum zu glauben, aber das Problem fehlender Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen ist quasi hausgemacht. Einen geförderten Wohnungsbau, der diesen Namen verdient hätte, hat es in der Stadt an der Ostsee in den vergangenen 15 Jahren nicht gegeben.

Entsprechend hoch aufgewachsen ist der Handlungsdruck, der vor allem in den letzten drei bis vier Jahren auf den Stadtvätern lastete. Im Jahr 2018 legten sie deshalb den sozialen Wohnungsbau in Rostock wieder auf. Seitdem gibt es eine, wenn auch noch kleinere Reihe an Projekten, mit denen sich Rostock der Herausforderung annehmen will.

Player im Kampf um sozial gerechtes Wohnen sind, wie fast überall in der Bundesrepublik Deutschland, kommunale Unternehmen des Wohnungsbaus. In der Hansestadt Rostock ist es zum Beispiel die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen (WGSH). Sie baut seit Ende 2018 günstige Wohnungen nach hohen Standards in Schmarl.

Das riesige Wohngebiet befindet sich am nördlichen Rand der Stadt, in nicht allzu weiter Entfernung zur Ostsee. Es ist also vor allem für Familien mit Kindern attraktiv. Mit Hilfe der Förderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern entstehen hier, in der Vitus-Bering-Straße in Schmarl, insgesamt 36 Sozialwohnungen.

Das Förderungsvolumen der öffentlichen Hand beträgt 1,6 Millionen Euro. Das Förderprogramm trägt den Namen Wohnungsbau Sozia. Es sichert den Bewohnern der neuen Quartiere auf bis zu 20 Jahre eine festgeschriebene Kaltmiete von 5,50 Euro pro Quadratmeter. Sie kann später auf maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Gebaut werden Quartiere mit ein bis drei Zimmern, die maximale Wohnungsgröße liegt bei 74 Quadratmetern.

Wohnberechtigungsschein Rostock anfordern

WBS Rostock

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Rostock per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Melden Sie sich hierzu bitte zu unserem Newsletter an. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Die strenge Begrenzung auf diese Kaltmiete ist eine Bedingung der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Denn öffentliches Geld zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gibt es nur für den Fall, dass die Bauträger genau diese Spanne bei der Kaltmiete einhalten.

Das aber schreckt eine Reihe vor allem privater Investoren ab, Fördermittel überhaupt erst einmal zu beantragen. Weil die Landesregierung das zarte Pflänzchen sozialer Wohnungsbau pflegen möchte, wird sie in den nächsten Wochen ihre Förderrichtlinie für das Projekt Wohnungsbau sozial überarbeiten. Herauskommen soll ein sogenannter 2. Förderweg.

Nach aktuellen Überlegungen wird dieser in der Hansestadt Rostock eine Miete von anfangs bis zu 7,40 Euro kalt auf den Quadratmeter ermöglichen. Dann, so hoffen die Verantwortlichen, werden die Rostocker Wohnungsunternehmen die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereitwillig in Anspruch nehmen.

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Rostock?

Ein Wohnberechtigungsschein in Rostock steht volljährigen Personen zu. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass sie in der Lage sind, die angestrebte Wohnung mit ihrem Einkommen unterhalten zu können. Den Wohnberechtigungsschein gibt es sowohl für Single als auch für Familien. Pro Familie bzw. Haushalt gibt es jedoch immer nur einen Berechtigungsschein. Die Wohnung, für die der Wohnberechtigungsschein gelten soll, muss als Hauptsitz angemietet werden. Für einen Wohnberechtigungsschein in Rostock gelten aktuell folgende Einkommensgrenzen:

  • 1-Personenhaushalt: 16.800 €
  • 2-Personenhaushalt: 25.200 €
  • 3-Personenhaushalt: 30.940 €
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 5.740 €

Für die Erteilung des WBS wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Antragsvoraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Rostock

Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein für Rostock stellen Anspruchsberechtigte im Rathaus Rostock. Zuständig für alle Informationen, eventuelle Besonderheiten und organisatorische Erfordernisse rund um den Antrag auf den Berechtigungsschein ist hier das Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung.

Termine können telefonisch sowie per E-Mail vereinbart werden.

Der Antragsteller muss folgende Unterlagen und Formulare vollständig vorweisen:

  • persönliches Ausweisdokument, wie Pass bzw. Personalausweis
  • ggf. Aufenthaltsbescheinigung für jedes Haushaltsmitglied
  • Formular „Verbindliche Erklärung Wechselmodell“
  • Einkommenserklärung, wie Sozialhilfebescheid oder aktuellen Gehaltsnachweis des letzten Jahres
  • bei Erwerbseinkommen im Angestelltenverhältnis eine Verdienstbescheinigung durch den Arbeitgeber
  • bei selbständiger Tätigkeit eine Auskunft durch das Finanzamt
  • bei Renten den aktuellen Rentenbescheid
  • bei Transferleistungen die aktuell gültigen Leistungsbescheide.
  • ggf. aktueller Bafög-Bescheid
  • ggf. formlose Bestätigung Unterhalt durch den Leistenden
  • das ausgefüllte Antragsformular für den Wohnberechtigungsschein
  • wenn bereits vorhanden: den Mietvertrag für die gewünschte Wohnung
  • Überweisungsbeleg Gebühr

Personen mit Anspruch auf Förderung nach dem Schwerbehindertengesetz bringen zum Termin bitte den Schwerbehindertenausweis und den Nachweis des Pflegegrades mit. Werdende Mütter legen bitte ihren Mutterpass vor.

Weitere, umfangreiche Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Seite der Stadt Rostock.

Kontakt

Bauamt – Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung
Besuchereingang:
Holbeinplatz 14
18069 Rostock

Ansprechpartnerin: Marina Wölfel
Telefon: 0381 381-6056
E-Mail: marina.woelfel@rostock.de