Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Iserlohn

Iserlohn – faszinierende Kombination aus Industrie und viel Natur in NRW

Iserlohn gehört mit seinen ca. 93.000 Einwohnern zum Märkischen Kreis in NRW und ist Teil des Sauerlandes. Die lebendige Stadt mit langer 1000 jähriger Geschichte bietet seit jeher viele Arbeitsplätze in der Industrie wie der Metallverarbeitung und im Bergbau. Heute ist die Stadt immer noch in der Metallverarbeitung führend und bietet dazu noch zahlreiche Jobs in der Dienstleistung. Aber auch die chemische Industrie und pharmazeutische Betriebe sind hier stark vertreten. Neben der guten Arbeitsmarktsituation ist Iserlohn aber mit seinen zahlreichen Waldflächen im Stadtgebiet auch ein attraktiver Naherholungsraum. Daher ist die Wohnungslage auch durch Zuzug von Neubürgern sehr angespannt. Iserlohn ist auch als „die Waldstadt“ bekannt. Der Wohnwert ist jedenfalls sehr hoch.

Zum Sozialen Wohnungsbau in Iserlohn

Der Soziale Wohnungsbau in Iserlohn wird im wesentlichen durch die Aktivität von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft geprägt. Allerdings ist der Wohnungsmarkt stark angespannt, was vor allem durch den Mangel an bezahlbaren kleinen Wohnungen gekennzeichnet ist. Es gibt zu wenige Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt. Die Lage hat sich im ganzen Stadtgebiet durch den Zuzug von Migration weiter verschärft.

Wohnberechtigungsschein Iserlohn anfordern

Wohnberechtigungsschein IserlohnHier bei uns erhalten Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn per E-Mail.

Sie erhalten den Downloadlink direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie dann online ausfüllen oder in ausgedruckter Form bearbeiten.








Anspruch auf eine Wohnung mit dem Wohnberechtigungsschein

Den Wohnberechtigungsschein Iserlohn können alle Personen in Anspruch nehmen, die volljährig sind und dauerhaft in der Stadt Iserlohn gemeldet sind. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können diese Berechtigten einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein Iserlohn bei der zuständigen Behörde stellen. Der Wohnberechtigungsschein eröffnet die Möglichkeit, Wohnungen anzumieten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Das betrifft den Neubau und die Sanierung von Wohnungen.

In der Stadt Iserlohn gelten nachfolgende Einkommensgrenzen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein:

Die geltenden Einkommensgrenzen nehmen Bezug auf die Regelungen des bundesweit geltenden Wohnraumförderungsgesetzes und sind auch in Iserlohn anzuwenden:

  • es gilt für den Einpersonenhaushalt die Einkommensgrenze von 19.350 EUR bei einer Wohnungsgröße von 50 qm.
  • für den Zweipersonenhaushalt ist max. ein Einkommen von 23.310 EUR zulässig.
  • Weitere Personen im Haushalt erhöhen die gültige Einkommensgrenze bis zu 39.390 Euro (fünf Personen). Pro Person erhöht sich die erlaubte Wohnfläche für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn um je 15 qm. Wenn Kinder gem. der einschlägigen Regeln des Einkommenssteuergesetzes zum Haushalt dazugehören, wird die Einkommensgrenze pro Kind um je 700 Euro erhöht. Vom festzusetzenden Einkommen können die Werbungskosten sowie Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge bis zur Höhe von 34 % abgezogen werden. Das Einkommen nach diesen Freibeträgen und Abzügen ist maßgeblich für den Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn

Die Antragsteller für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn müssen im Wege der Antragstellung die aktuellen Unterlagen zu ihrer Einkommenssituation (alle Mitglieder des Haushalts) beibringen und wenn nötig nachreichen. Diese Unterlagen müssen das Gesamteinkommen von allen Haushaltsmitgliedern eindeutig belegen.

 

Zuständige Stelle für den Antrag und Kosten

Die Beantragung sowie Erteilung des Wohnberechtigungsschein Iserlohn wird mit einer Gebühr von 0 bis 20 Euro berechnet. Diese Gebühren muss der Antragsteller begleichen, wenn er nicht zum Rechtskreis der Grundsicherung gem. SGB II oder SGB XII gehört. Die einschlägige Rechtsgrundlage sieht diese Ausnahmen vor. Im Verfahren über den Wohnberechtigungsschein Iserlohn erfolgt die Antragstellung durch den Haushaltsvorstand für alle Mitbewohner. Eine Information über die derzeitige Bearbeitungszeit kann nicht getroffen werden. Wichtig ist vor allem die Vorlage aller erforderlichen Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kontakt

Bereich Wohngeld und Wohnungsvermittlung der Stadt Iserlohn
Rathaus II
Raum 028
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636 Iserlohn

E-Mail: wohnungswesen@iserlohn.de
Website: www.iserlohn.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Auskunft erteilt auch die Behörde / das Rathaus telefonisch.

Aktuelle Angaben und den Antrag für den WBS Iserlohn finden sich auch auf der Webseite der Stadt Iserlohn.