Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Iserlohn

Wohnberechtigungsschein IserlohnIn Iserlohn ist der Wohnberechtigungsschein eng mit der kommunalen Wohnungsvermittlung verbunden: Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag auf einen WBS mit einer Wohnungsbewerbung für geförderten Wohnraum kombiniert werden kann. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Haushalt nicht nur die Berechtigung nachweisen, sondern auch Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Sozialwohnung erhalten möchte.

Der Wohnberechtigungsschein Iserlohn berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, wenn Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße zusammenpassen. Grundlage sind die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen. Für Iserlohn ist die Stadtverwaltung zuständig, genauer der Bereich Wohnberechtigung und Wohnungsvermittlung.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn

Einen Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, deren anrechenbares Jahreseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern das Einkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören und eigene Einkünfte haben.

Wichtig sind insbesondere diese Punkte:

  • Der Haushalt muss eine geförderte Wohnung beziehen wollen.
  • Die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsrecht Nordrhein-Westfalen muss eingehalten werden.
  • Die Zahl der Haushaltsmitglieder muss zur beantragten Wohnungsgröße passen.
  • Alle Personen mit eigenem Einkommen müssen ihre Einkünfte nachweisen.
  • Bei besonderen Lebenslagen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltspflichten, Schwangerschaft oder Kindern ab 16 Jahren.

In Nordrhein-Westfalen gibt es außerdem unterschiedliche Berechtigungen für geförderten Wohnraum. In Iserlohn weist die Stadt bei der Wohnungsvermittlung auf Wohnungen des 1. Förderweges und des 2. Förderweges hin. Für öffentlich geförderte Wohnungen des 1. Förderweges ist grundsätzlich der Wohnberechtigungsschein A erforderlich. Für bestimmte sonstige geförderte Wohnungen kann ein Wohnberechtigungsschein B relevant sein.

Wohnberechtigungsschein Iserlohn anfordern

Wohnberechtigungsschein IserlohnHier bei uns erhalten Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn per E-Mail.

Sie erhalten den Downloadlink direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie dann online ausfüllen oder in ausgedruckter Form bearbeiten.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Iserlohn

Für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte beruhen auf den aktuellen Angaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der NRW.BANK. Die Werte gelten seit 1. Januar 2025 und sind für die Wohnraumförderung 2025 bis 2027 maßgeblich.

Haushalt Einkommensgrenze 100 % Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen
Alleinstehend 23.540 Euro 38.011 Euro
2 Personen 28.350 Euro 51.777 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 53.121 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 57.074 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 68.621 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 80.168 Euro

Für Haushalte, die nicht genau in diese Beispiele passen, gelten die Grundbeträge: 23.540 Euro für eine Person, 28.350 Euro für zwei Personen, zusätzlich 6.530 Euro für jede weitere haushaltsangehörige Person und zusätzlich 860 Euro für jedes Kind im Haushalt. Die Behörde prüft im Einzelfall, welches Einkommen tatsächlich anzurechnen ist.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Für den Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach der Betrag, der auf der Lohnabrechnung steht. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Dabei können je nach persönlicher Situation Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.

Zum Einkommen können unter anderem zählen:

  • Lohn und Gehalt,
  • Renten,
  • Arbeitslosengeld oder Bürgergeld,
  • Unterhaltszahlungen,
  • Gewinne aus selbständiger Tätigkeit,
  • Ausbildungsförderung oder andere regelmäßige Leistungen.

Vom Einkommen können je nach Fall Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerabzüge und besondere Freibeträge abgezogen werden. Deshalb kann das mögliche Bruttoeinkommen höher liegen als die eigentliche Einkommensgrenze. Eine verbindliche Entscheidung trifft aber nur die zuständige Stelle der Stadt Iserlohn nach Prüfung der Unterlagen.

Offizieller Antrag bei der Stadt Iserlohn

Offizielle Informationen zum Antrag stellt die Stadt Iserlohn auf ihrer Dienstleistungsseite zum Wohnberechtigungsschein bereit. Dort weist die Stadt auch darauf hin, dass die Beantragung online möglich ist und dass eine Wohnungsbewerbung mit dem Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins verbunden werden kann.

Die offizielle Informationsseite der Stadt Iserlohn finden Sie hier.

Direkte Formular-Downloads sollten nur über die aktuelle Seite der Stadt oder über den dort verlinkten Online-Dienst genutzt werden, damit keine veralteten Unterlagen eingereicht werden.

 

Benötigte Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn

Die Stadt Iserlohn verlangt für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen eine gesonderte Einkommenserklärung. Außerdem müssen die Einkommensverhältnisse durch geeignete Nachweise belegt werden. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt von der persönlichen Situation ab.

Unterlage Wann sie wichtig ist
Einkommenserklärung Für jede Person im Haushalt mit eigenem Einkommen
Lohn- oder Gehaltsnachweise Bei Arbeitnehmern und Auszubildenden
Aktueller Rentenbescheid Bei Rentnern
Bescheide über Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung Bei Bezug von Sozialleistungen
Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung Bei Selbständigen
Nachweise über Unterhalt Bei Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsansprüchen
BAföG-Bescheid oder Immatrikulationsbescheinigung Bei Studenten
Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaftsnachweis oder Schulbescheinigung Wenn Freibeträge, besonderer Wohnbedarf oder weitere Haushaltsangaben geprüft werden müssen

Es ist sinnvoll, die Unterlagen vollständig einzureichen. Fehlende Nachweise können die Bearbeitung verzögern.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr. Er kann für die Suche nach einer passenden geförderten Wohnung innerhalb Nordrhein-Westfalens genutzt werden. Entscheidend bleibt aber immer, ob die konkrete Wohnung zur Personenzahl, zur Wohnungsgröße und zur Einkommensgruppe des Haushalts passt.

Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein wird für die Wohnungssuche ausgestellt. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung, die bereits gefunden wurde. In diesem Fall prüft die Behörde, ob genau diese Wohnung zum Haushalt passt.

WBS A und WBS B in Iserlohn

Die Wohnungsvermittlung der Stadt Iserlohn unterscheidet zwischen Wohnungen des 1. Förderweges und Wohnungen des 2. Förderweges. Für Wohnungen des 1. Förderweges ist der Wohnberechtigungsschein A maßgeblich. Bei Wohnungen des 2. Förderweges kann ein Wohnberechtigungsschein B erforderlich sein. Dabei können die Einkommensgrenzen je nach Förderbindung um 40 oder 60 Prozent überschritten werden. Ob ein WBS B in Betracht kommt, hängt von der konkreten Wohnung und der jeweiligen Bindung ab.

Welche Wohnungsgröße mit WBS in Iserlohn möglich ist

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, wie groß die geförderte Wohnung höchstens sein darf. Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. In Nordrhein-Westfalen gelten in der Regel folgende Richtwerte:

Haushalt Angemessene Wohnungsgröße
1 Person bis 50 qm
2 Personen bis 65 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen bis 80 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen bis 95 qm oder 4 Wohnräume
5 Personen bis 110 qm oder 5 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich 15 qm oder 1 Wohnraum

Bei besonderem Wohnbedarf kann im Einzelfall eine abweichende Bewertung möglich sein. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Pflegebedarf oder besondere familiäre Situationen. Maßgeblich ist immer die Entscheidung der zuständigen Stelle.

Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Iserlohn

Der Wohnberechtigungsschein ersetzt keine Wohnungssuche und garantiert keinen Mietvertrag. Er ist aber die Voraussetzung, um eine passende geförderte Wohnung anmieten zu dürfen. In Iserlohn kann die Bearbeitung eines WBS-Antrags mit einer Wohnungsbewerbung verbunden werden. Das ist ein wichtiger praktischer Vorteil, weil die Stadt auch bei der Vermittlung geförderter Wohnungen unterstützt.

Nach Angaben der Stadt Iserlohn können gemeldete Wohnungen von Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder privaten Vermietern in die Wohnungsvermittlung einbezogen werden. Die Reihenfolge der Vermittlung richtet sich nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit. Wer die Suche auf einzelne Stadtteile beschränkt, verringert nach Darstellung der Stadt seine Vermittlungsmöglichkeiten.

Für Wohnungssuchende bedeutet das: Der Antrag sollte möglichst vollständig gestellt werden. Zugleich sollte die Suche nicht nur auf eine einzelne Straße oder ein eng begrenztes Quartier beschränkt werden, wenn mehrere Wohnlagen in Iserlohn in Betracht kommen.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins Iserlohn

Auf der aktuellen Dienstleistungsseite der Stadt Iserlohn wird für den Wohnberechtigungsschein keine konkrete Gebühr genannt. Die Wohnungsvermittlung selbst wird auf der städtischen Seite als gebührenfrei dargestellt. Ob für die Ausstellung des WBS im Einzelfall eine Verwaltungsgebühr anfällt, sollte vor Antragstellung direkt über die offizielle Seite der Stadt oder bei der Sachbearbeitung geklärt werden.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Beim Wohnberechtigungsschein können besondere Fälle auftreten. Wichtig ist vor allem, Änderungen frühzeitig mit der Stadt zu klären.

  • Umzug innerhalb von NRW: Ein allgemeiner WBS aus Nordrhein-Westfalen kann grundsätzlich für geförderten Wohnraum in NRW genutzt werden. Die Wohnung muss aber zur Bescheinigung passen.
  • Gezielte Wohnung gefunden: Wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Aussicht steht, kann ein gezielter Wohnberechtigungsschein erforderlich sein.
  • Größerer Haushalt: Wenn ein Kind geboren wird oder eine weitere Person dauerhaft in den Haushalt aufgenommen wird, kann sich die zulässige Wohnungsgröße ändern.
  • Einkommensänderung: Steigt oder sinkt das Einkommen deutlich, sollte die Behörde gefragt werden, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Ablehnung: Wird der Antrag abgelehnt, sollte geprüft werden, ob Unterlagen fehlen, Freibeträge nicht berücksichtigt wurden oder ein anderer WBS-Typ in Betracht kommt.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Iserlohn

Gilt der Wohnberechtigungsschein Iserlohn nur in Iserlohn?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich innerhalb Nordrhein-Westfalens. Für eine bestimmte geförderte Wohnung muss aber zusätzlich passen, welche Wohnungsgröße, Personenzahl und Einkommensgruppe im WBS stehen.

Wie lange ist der WBS gültig?

In Nordrhein-Westfalen gilt ein Wohnberechtigungsschein in der Regel ein Jahr. Danach muss die Berechtigung neu geprüft werden, wenn weiterhin ein WBS benötigt wird.

Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.

Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei Unklarheiten sollte die Sachbearbeitung der Stadt Iserlohn kontaktiert werden.

Hilft die Stadt Iserlohn auch bei der Wohnungssuche?

Ja. Die Stadt Iserlohn bietet eine Wohnungsvermittlung für öffentlich geförderte und sonstige geförderte Wohnungen an. Die Vermittlung richtet sich nach Verfügbarkeit, Dringlichkeit und den Vorgaben der jeweiligen Wohnungsbindung.

Kontakt

Zuständig ist die Stadt Iserlohn. Die offizielle Dienstleistungsseite nennt für Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung die folgenden Kontaktdaten.

Bereich Angabe
Zuständige Stelle Stadt Iserlohn, Abteilung Unterbringung, Ehrenamt und Beschäftigung
Bereich Wohnberechtigung, Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung
Anschrift Rathaus II, Raum 004, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn
Telefon 02371 217-2580 oder 02371 217-2585
E-Mail wohnungswesen@iserlohn.de
Offizielle Webseite bei der Stadt Iserlohn

Aktuelle Sprechzeiten, Terminmöglichkeiten und mögliche Änderungen sollten vor einem persönlichen Besuch über die offizielle Webseite der Stadt Iserlohn geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Iserlohn sind die landesrechtlichen Regelungen Nordrhein-Westfalens. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen und die Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW. Sie regeln unter anderem Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen, Belegungsbindungen und die Bedeutung des Wohnberechtigungsscheins für geförderten Wohnraum.

Für die praktische Antragstellung sind zusätzlich die Hinweise der Stadt Iserlohn entscheidend. Dort wird erläutert, wie der Antrag gestellt werden kann und welche Nachweise die Stadt für die Prüfung benötigt.

Weiterführende Informationen