Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Troisdorf

Stadt TroisdorfDer Druck aus den Wohnungsmärkten Köln und Bonn ist auch in Troisdorf spürbar. Die Stadt verweist im Zusammenhang mit dem qualifizierten Mietspiegel 2025 auf eine weiterhin hohe Nachfrage nach Wohnungen und unterstützt zugleich Projekte mit sozial gebundenen Mieten. Für Haushalte mit geringerem Einkommen bleibt der Wohnberechtigungsschein Troisdorf deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können.

Troisdorf ist die größte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis. Wer hier eine Sozialwohnung sucht, braucht in der Regel einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Der WBS bestätigt, dass Einkommen, Haushaltsgröße und weitere Voraussetzungen zum Bezug geförderten Wohnraums passen. Er ersetzt aber nicht die Wohnungssuche und gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Troisdorf

Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn der Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält und sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Nach § 18 WFNG NRW muss der Antragsteller außerdem in der Lage sein, für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen.

Entscheidend sind vor allem diese Punkte:

  • Das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts liegt innerhalb der geltenden Einkommensgrenze.
  • Alle Personen, die zusammen in die geförderte Wohnung ziehen sollen, werden bei der Haushaltsgröße berücksichtigt.
  • Der Aufenthalt in Deutschland ist nicht nur vorübergehend.
  • Die gewünschte Wohnung passt zur im WBS angegebenen angemessenen Wohnungsgröße.
  • Besondere Lebenslagen können berücksichtigt werden, etwa Schwangerschaft, Alleinerziehung, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder ein absehbar wachsender Haushalt.

Die Stadt Troisdorf weist darauf hin, dass in Ausnahmefällen eine Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu fünf Prozent möglich sein kann. Ob das im Einzelfall gilt, prüft die zuständige Stelle.

Formular Wohnberechtigungsschein Troisdorf anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Troisdorf, die Einkommenserklärung und ein Infoblatt mit Erläuterungen zum Antrag erhalten Sie schnell und einfach über unser Download-Formular. Wohnberechtigungsschein TroisdorfÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Wohnberechtigungsschein offiziell beantragen

Offiziell zuständig ist in Troisdorf die Stadt Troisdorf. Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zum Online-Antrag, zu den zuständigen Kontaktpersonen und zur Wohnungsvermittlung stehen auf der Serviceseite der Stadt Troisdorf.

Die Stadt bittet darum, vorzugsweise den Online-Antrag zu nutzen. Alternativ kann der Antrag schriftlich beim Wohnungsamt gestellt werden. Nach Angaben der Stadt müssen Einkommenserklärungen und weitere Nachweise im Verfahren eingereicht beziehungsweise hochgeladen werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, ergibt sich aus der städtischen Checkliste und aus der Prüfung durch die zuständige Stelle.

Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Troisdorf

Die Wohnungsknappheit ist in Troisdorf weiterhin ein praktisches Problem. Gleichzeitig wurden nach Angaben der Stadt zwischen 2021 und 2024 rund 36,2 Millionen Euro an Förderdarlehen bewilligt, um 150 neue geförderte Wohnungen zu schaffen. Für 2024 nennt die Stadt rund 17,4 Millionen Euro für 67 Wohneinheiten. Das verbessert das Angebot, beseitigt die Konkurrenz um günstige Wohnungen aber nicht.

Die NRW.BANK weist im Wohnungsmarktprofil Troisdorf 2024 darauf hin, dass preisgebundene Mietwohnungen bestimmten Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Für diese Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Zugleich zeigen die Modellrechnungen zum preisgebundenen Bestand, dass ohne zukünftige Neuförderung Bindungen auslaufen können. Neue Förderungen sind deshalb für den lokalen Wohnungsmarkt besonders wichtig.

Wer eine Sozialwohnung in Troisdorf sucht, sollte mehrere Wege parallel nutzen:

  • Wohnungsangebote prüfen, in denen ausdrücklich „WBS erforderlich“ oder „öffentlich gefördert“ genannt wird.
  • Bei Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Vermietern nach geförderten Wohnungen fragen.
  • Die Wohnungsvermittlung der Stadt Troisdorf kontaktieren, wenn Unterstützung bei der Suche benötigt wird.
  • Bei jeder Bewerbung darauf achten, ob die Wohnung zur Einkommensgruppe und zur Wohnungsgröße im WBS passt.
  • Nachweise über Bewerbungen aufbewahren, wenn eine längere Wohnungssuche dokumentiert werden muss.

Die Stadt Troisdorf kann bei der Wohnungssuche unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer bestimmten Wohnung besteht aber nicht.

Einkommensgrenzen für den WBS

Für Troisdorf gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich sind die Grenzen nach § 13 WFNG NRW. Nach der Übersicht der NRW.BANK gelten die folgenden Beträge ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Es handelt sich um das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach um das Bruttogehalt.

Haushalt Einkommensgrenze WBS A Orientierung WBS B bis 140 %
1 Person 23.540 Euro 32.956 Euro
2 Personen 28.350 Euro 39.690 Euro
Jede weitere Person zusätzlich 6.530 Euro zusätzlich 9.142 Euro
Jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich 860 Euro zusätzlich 1.204 Euro

Der WBS A gilt für Haushalte innerhalb der regulären Einkommensgrenze. Ein WBS B beziehungsweise eine Berechtigung für die Einkommensgruppe B kommt nur bei Wohnungen in Betracht, deren Förderung diese erweiterte Einkommensgruppe vorsieht. Entscheidend ist deshalb immer, welche Belegungsbindung für die konkrete Wohnung gilt.

Beispiele für Haushalte mit Kindern

Haushalt Einkommensgrenze WBS A Orientierung WBS B bis 140 %
2 Personen, davon 1 Kind 29.210 Euro 40.894 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 50.036 Euro
3 Personen, davon 2 Kinder 36.600 Euro 51.240 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 60.382 Euro

Wie wird das Einkommen bewertet?

Beim Wohnberechtigungsschein zählt nicht automatisch das gesamte Bruttoeinkommen. Die Behörde ermittelt das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Regeln des WFNG NRW. Dabei werden die Einkünfte der Haushaltsangehörigen betrachtet. Je nach Fall können Abzüge, Pauschalen und Freibeträge berücksichtigt werden.

Zum Einkommen können insbesondere Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und weitere steuerlich relevante Einkünfte gehören. Kindergeld wird bei der Prüfung regelmäßig anders behandelt als Erwerbseinkommen. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Alleinerziehung können besondere Freibeträge eine Rolle spielen.

Die Stadt Troisdorf empfiehlt, bei Fragen die zuständigen Mitarbeiter des Wohnungsamts zu kontaktieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn das Einkommen schwankt, mehrere Haushaltsmitglieder verdienen oder besondere Nachweise erforderlich sind.

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein Troisdorf sollten die Unterlagen vollständig vorbereitet werden. Die Stadt Troisdorf weist darauf hin, dass Unterlagen in Kopie eingereicht werden sollen. Bei Online-Anträgen können Nachweise im Verfahren hochgeladen werden.

Unterlage Hinweis
Ausweis oder Aufenthaltstitel Für alle relevanten Haushaltsmitglieder, soweit erforderlich.
Einkommensnachweise Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide oder Nachweise über selbstständige Einkünfte.
Einkommenserklärung Die Erklärung kann je nach Einkommensart auch Angaben oder Bestätigungen des Arbeitgebers erfordern.
Nachweise zu Haushaltsmitgliedern Zum Beispiel Geburtsurkunden, Nachweise über Kinder, Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.
Nachweise zu besonderen Lebenslagen Zum Beispiel Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad, Unterhaltspflichten oder Nachweise zu besonderem Wohnbedarf.
Unterlagen zur Wohnungssuche Falls zusätzlich Wohnungsvermittlung gewünscht wird, kann ein weiterer Antrag oder eine gesonderte Abfrage notwendig sein.

Die Liste ersetzt nicht die Prüfung durch das Wohnungsamt. Fehlen Nachweise, kann sich die Bearbeitung verzögern.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein wird in Nordrhein-Westfalen für die Dauer eines Jahres erteilt. Er enthält Angaben dazu, für wie viele Personen der Haushalt gilt und welche Wohnungsgröße angemessen ist. Der WBS muss dem Vermieter in der Regel vor Abschluss des Mietvertrags beziehungsweise vor Bezug der geförderten Wohnung vorgelegt werden.

Allgemeiner und gezielter WBS

In Nordrhein-Westfalen gibt es den allgemeinen und den gezielten Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS berechtigt grundsätzlich zum Bezug einer passenden geförderten Wohnung, sofern die Wohnung zur Haushaltsgröße und zur Einkommensgruppe passt. Ein gezielter WBS bezieht sich dagegen auf eine konkrete Wohnung, die frei ist oder frei wird.

WBS A und WBS B

Bei geförderten Wohnungen wird häufig zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B unterschieden. Die Einkommensgruppe A entspricht der regulären Einkommensgrenze. Die Einkommensgruppe B kann je nach Förderung bis zu 40 Prozent darüber liegen. Ob ein WBS B hilft, hängt davon ab, ob die konkrete Wohnung für diese Einkommensgruppe gebunden ist.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. In Nordrhein-Westfalen gelten nach den Wohnraumnutzungsbestimmungen regelmäßig folgende Werte:

Haushaltsgröße Regelmäßig angemessene Wohnungsgröße
1 Person bis 50 m²
2 Personen 2 Wohnräume oder bis 65 m²
3 Personen 3 Wohnräume oder bis 80 m²
4 Personen 4 Wohnräume oder bis 95 m²
Jede weitere Person zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 m²

Eine geringfügige Überschreitung kann nach den Wohnraumnutzungsbestimmungen im Einzelfall möglich sein. Auch ein zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche kann in besonderen Situationen in Betracht kommen, etwa bei Rollstuhlnutzung, besonderen beruflichen Bedürfnissen, Alleinerziehung oder absehbarem zusätzlichem Raumbedarf. Die Entscheidung trifft die Behörde im Einzelfall.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Nach Angaben der Stadt Troisdorf ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins je nach Einkommenshöhe und Einkommensart gebührenfrei oder es wird eine Gebühr von bis zu 15 Euro erhoben. Die konkrete Gebühr wird im Verfahren festgelegt.

Sonderfälle beim WBS Troisdorf

Umzug mit bestehendem WBS

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für ein Jahr. Wer innerhalb dieser Zeit eine andere geförderte Wohnung sucht, muss prüfen, ob der vorhandene WBS zur neuen Wohnung passt. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Wohnungsgröße und Einkommensgruppe.

Änderung des Einkommens

Ändert sich das Einkommen während der Antragstellung oder kurz danach deutlich, sollte die zuständige Stelle informiert werden. Die Behörde prüft, welche Verhältnisse für den Antrag maßgeblich sind.

Wachsender Haushalt

Wenn ein Kind erwartet wird oder eine weitere Person in absehbarer Zeit zum Haushalt gehören wird, kann das bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden. Nach den NRW-Regeln können haushaltsangehörige Personen auch dann zählen, wenn sie in der Regel innerhalb von sechs Monaten zum Haushalt gehören werden.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Erteilung offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre. Bei unklaren Fällen empfiehlt sich eine Beratung durch das Wohnungsamt.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Troisdorf

Gilt der Wohnberechtigungsschein Troisdorf nur in Troisdorf?

Ein Wohnberechtigungsschein wird in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Ob er für eine konkrete Wohnung genutzt werden kann, hängt von der jeweiligen Wohnungsbindung, der Wohnungsgröße und der Einkommensgruppe ab. Bei einem gezielten WBS kann die Berechtigung auf eine bestimmte Wohnung bezogen sein.

Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt beantragt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Stadt Troisdorf auf der Serviceseite nicht. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Die Stadt bittet darum, vorzugsweise den Online-Antrag zu nutzen.

Kann ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung bekommen?

Nein. Der WBS ist eine Voraussetzung für viele geförderte Wohnungen, ersetzt aber nicht die Bewerbung. Es kann weiterhin Wartezeiten geben, weil die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch ist.

Kann ich mehr verdienen als die Grenze und trotzdem einen WBS erhalten?

In Ausnahmefällen kann eine geringe Überschreitung möglich sein. Die Stadt Troisdorf nennt eine mögliche Überschreitung von bis zu fünf Prozent. Ob das im Einzelfall gilt, entscheidet die zuständige Stelle.

Kontakt

Zuständig für Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung ist in Troisdorf die Stadt Troisdorf. Die offiziellen Kontaktdaten lauten:

Bereich Angaben
Zuständige Stelle Stadt Troisdorf, Wohnberechtigungsschein / Wohnungsvermittlung, Wohnungsaufsicht und Schuldnerberatung
Adresse Rathaus der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
Ansprechpartner Frau L. Kaiser, Telefon 02241 900-668; Frau S. Köse, Telefon 02241 900-666
E-Mail wbs-wohnungsvermittlung@troisdorf.de
Fax 02241 900-875
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung Montag, Dienstag und Donnerstag: 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr; Mittwoch und Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr. Für persönliche Anliegen sollten aktuelle Termine und Sprechzeiten über die Stadt geprüft werden.
Offizielle Seite Stadt Troisdorf

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Troisdorf ergeben sich aus dem Landesrecht Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), die Regelungen zu Einkommensgrenzen und Einkommensermittlung sowie die Wohnraumnutzungsbestimmungen. § 18 WFNG NRW regelt den Wohnberechtigungsschein, seine Gültigkeit und die Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße.

Für die Förderung neuer Mietwohnungen sind außerdem die jeweils geltenden Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen wichtig. Für Antragsteller ist jedoch vor allem entscheidend, dass die Stadt Troisdorf als zuständige Stelle Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und Wohnbedarf prüft.

Weiterführende Informationen