
Der Paderborner Wohnungsmarkt bleibt besonders im unteren und öffentlich geförderten Mietsegment angespannt. Nach Angaben der Stadt Paderborn gab es zum 31.12.2024 noch 4.255 geförderte Wohnungen; zugleich weist die Stadt auf lange Wartezeiten bei der Wohnungsvermittlung hin. Der Wohnberechtigungsschein Paderborn ist deshalb für viele Haushalte ein wichtiger Nachweis, um überhaupt eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können.
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der WBS bestätigt, dass das Einkommen und die Haushaltsgröße zu den landesrechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen passen. In Paderborn kann der Schein beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen beantragt werden. Er verbessert die Chancen bei geförderten Wohnungen, ersetzt aber keine eigene Wohnungssuche und garantiert keine sofortige Vermittlung.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Paderborn
Nicht jeder ist dazu berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein in Paderborn zu erhalten. Entscheidend ist vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Zusätzlich prüft die Behörde, wie viele Personen zur Wohnung gehören und welche Wohnungsgröße angemessen ist.
Ein Wohnberechtigungsschein kommt grundsätzlich in Betracht, wenn:
- das anrechenbare Einkommen die für Nordrhein-Westfalen geltenden Grenzen nicht überschreitet,
- der Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte,
- die beantragte Wohnungsgröße zur Zahl der Haushaltsmitglieder passt,
- der Antragsteller in Deutschland wohnen darf und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier hat oder in Nordrhein-Westfalen begründen möchte,
- die erforderlichen Nachweise vollständig eingereicht werden.
Besondere Lebenslagen können eine Rolle spielen. Dazu zählen zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit Kindern, Menschen mit Schwerbehinderung, pflegebedürftige Personen, Schwangere oder Haushalte mit besonderem beruflichem oder persönlichem Wohnbedarf. Die Stadt Paderborn prüft solche Fälle jeweils einzeln.
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Paderborn
Für den Wohnberechtigungsschein Paderborn gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Nettogehalt, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Die Werte beruhen auf § 13 WFNG NRW und werden von der Stadt Paderborn im Serviceportal genannt.
| Haushalt | Einkommensgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | Grundgrenze für einen Einpersonenhaushalt |
| 2 Personen | 28.350 Euro | Grundgrenze für einen Zweipersonenhaushalt |
| Jede weitere Person | + 6.530 Euro | zusätzlich zur Grenze des Zweipersonenhaushalts |
| Jedes kindergeldberechtigte Kind | + 860 Euro | zusätzlich zur Personengrenze |
Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem kindergeldberechtigten Kind liegt bei einer Einkommensgrenze von 35.740 Euro. Diese setzt sich aus 28.350 Euro für zwei Personen, 6.530 Euro für eine weitere Person und 860 Euro Kinderzuschlag zusammen.
Wichtig ist: Die Einkommensgrenze ist nicht immer mit dem Bruttoeinkommen auf der Lohnabrechnung gleichzusetzen. Durch pauschale Abzüge und Freibeträge kann ein Haushalt unter Umständen auch dann noch berechtigt sein, wenn das tatsächliche Bruttojahreseinkommen höher liegt.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Stadt Paderborn legt regelmäßig das Jahreseinkommen des vergangenen Kalenderjahres zugrunde. Haben sich die Einkommensverhältnisse im Jahr der Antragstellung geändert oder ist innerhalb von zwölf Monaten eine Änderung zu erwarten, kann die Behörde ein fiktives Jahreseinkommen berechnen.
Vom Bruttojahreseinkommen ist nach den offiziellen Angaben der Stadt Paderborn ein pauschaler Abzug von maximal 36 Prozent möglich. Dieser setzt sich aus drei möglichen Abzügen von jeweils 12 Prozent zusammen:
- Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Kirchensteuer,
- Beiträge zur gesetzlichen, freiwilligen oder privaten Krankenversicherung,
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare zweckgebundene Vorsorgebeiträge.
Außerdem können Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu gehören nach den Angaben im Serviceportal unter anderem Freibeträge für Zweipersonenhaushalte, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Schwerbehinderte, Pflegebedürftige und Unterhaltspflichtige. Die genaue Berechnung erfolgt immer im Einzelfall durch die zuständige Stelle.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Paderborn stellt im Serviceportal eine Checkliste und die erforderlichen Antragsunterlagen bereit. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, hängt von Haushalt, Einkommen und Wohnsituation ab. Üblicherweise sollten Antragsteller folgende Unterlagen bereithalten:
| Unterlage | Wann sie benötigt wird |
|---|---|
| Grundantrag Wohnberechtigungsschein | immer; vollständig ausfüllen und unterschreiben |
| Nachweise zur Identität und zum Aufenthalt | zum Beispiel Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel |
| Einkommensnachweise | für alle Haushaltsmitglieder mit Einkommen |
| Anlage A Verdienstbescheinigung | für Personen mit Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit; im Einzelfall können Gehaltsabrechnungen akzeptiert werden |
| Anlage B übrige Einkünfte | für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren |
| Erklärung des Vermieters oder Verfügungsberechtigten | nur wenn bereits eine bestimmte geförderte Wohnung gefunden wurde |
| Nachweise zu besonderen Lebenslagen | zum Beispiel Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, Unterhalt oder besonderer Wohnbedarf |
| Warteliste Wohnungssuche | wenn zusätzlich eine Vermittlung durch die Stadt Paderborn gewünscht wird |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr. Er enthält Angaben zur Zahl der Haushaltsmitglieder und zur maximal zulässigen Wohnungsgröße. Ein in Paderborn ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Wer in ein anderes Bundesland ziehen möchte, muss den WBS bei der dort zuständigen Behörde beantragen.
In Nordrhein-Westfalen wird praktisch zwischen verschiedenen Förder- und Einkommensgruppen unterschieden. Der allgemeine WBS bezieht sich auf die regulären Einkommensgrenzen. Für einzelne geförderte Wohnungen kann im Wohnungsangebot eine andere Einkommensgruppe, etwa die Einkommensgruppe B, genannt werden. Ob dafür ein passender Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann, sollte vor der Bewerbung bei der Stadt Paderborn oder beim Vermieter der konkreten Wohnung geklärt werden.
Ein WBS ersetzt keinen Mietvertrag. Der Vermieter entscheidet weiterhin über die Vergabe der Wohnung. Bei Wohnungen, für die die Stadt ein Besetzungsrecht hat, kann die Wohnungsvermittlung der Stadt Bewerber vorschlagen.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Die Größe der geförderten Wohnung richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Diese Regel war bereits auf der bisherigen Seite enthalten und gilt weiterhin als wichtige Orientierung. Küche und Nebenräume sind in der angegebenen Wohnfläche bereits enthalten.
| Haushalt | Angemessene Wohnfläche | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | rund 50 m² | Richtwert für Alleinstehende |
| jede weitere Person | + 15 m² oder ein zusätzlicher Raum | abhängig von Haushaltsgröße und Wohnungszuschnitt |
| Überschreitung | bis maximal 5 m² | nach den Angaben der Stadt Paderborn zulässig |
| junge Eheleute ohne Kinder | 3 Wohnräume oder 80 m² | besondere Regelung im Serviceportal Paderborn |
| Alleinerziehende mit Kindern von 6 bis 18 Jahren | zusätzlicher Raum oder + 15 m² | wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Rollstuhlfahrer oder blinde Personen | zusätzlicher Raum oder + 15 m² | bei entsprechendem Bedarf |
Darüber hinaus ist unter besonderen Umständen ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 Quadratmetern möglich. Dies gilt vor allem dann, wenn ein berufliches oder privates Bedürfnis vorliegt. Auch wenn in absehbarer Zeit Familienzuwachs zu erwarten ist, kann bereits im Vorfeld eine größere Wohnung berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft die Behörde nach Prüfung des Einzelfalls.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Paderborn
Der Wohnungsmarkt in Paderborn gehört inzwischen zu den angespanntesten in Ostwestfalen-Lippe. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Studierende und Senioren haben zunehmend Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Nach dem aktuellen Wohnungsmarktbarometer der Stadt wird insbesondere das Segment der öffentlich geförderten Mietwohnungen als nahezu „sehr angespannt“ bewertet. Gleichzeitig liegt die Leerstandsquote bei lediglich 0,35 Prozent, was deutlich unter einer funktionierenden Fluktuationsreserve von etwa drei Prozent liegt. Das bedeutet, dass nahezu jede frei werdende Sozialwohnung sofort wieder vermietet wird. Hauptursachen sind die geringe Neubautätigkeit und der kontinuierliche Rückgang der Sozialwohnungsbestände.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Paderborn?
Trotz der angespannten Lage verfügt Paderborn weiterhin über einen vergleichsweise großen Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen. Nach dem Haushaltsplan der Stadt standen Ende 2024 noch 4.257 geförderte Mietwohnungen zur Verfügung. Allerdings wird dieser Bestand voraussichtlich weiter sinken. Für 2026 rechnet die Stadt nur noch mit rund 3.750 Sozialwohnungen, sofern keine ausreichenden Neubauten hinzukommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 gab es noch 6.448 geförderte Wohnungen – der Bestand hat sich damit innerhalb von 25 Jahren um rund 40 Prozent reduziert.
Die Stadt plant deshalb, jährlich Fördermittel für rund 240 neue öffentlich geförderte Wohnungen einzuwerben. Im Jahr 2024 konnten bereits 205 neue geförderte Wohneinheiten bewilligt werden, außerdem lagen Mitte 2025 bereits Förderanträge für weitere rund 140 Wohnungen vor. Dennoch reicht dieses Tempo derzeit nicht aus, um den Wegfall älterer Sozialwohnungen vollständig auszugleichen.
Wo befinden sich Sozialwohnungen in Paderborn?
Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Größere Bestände finden sich unter anderem in:
- Schloß Neuhaus
- Elsen
- Stadtheide
- Kaukenberg
- Auf der Lieth
- Riemekeviertel
- Kernstadt
- Springbach Höfe
In vielen dieser Stadtteile entstehen außerdem neue Wohnquartiere oder Nachverdichtungsprojekte mit geförderten Wohnungen. Besonders die Springbach Höfe zählen zu den größeren Wohnentwicklungsgebieten der vergangenen Jahre, in denen ebenfalls öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wurde.
Wo finden Betroffene freie Sozialwohnungen?
Mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) gibt es in Paderborn mehrere Möglichkeiten, eine passende Wohnung zu finden:
- Das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn führt ein Verzeichnis der belegungsgebundenen Wohnungen und vermittelt freie Sozialwohnungen. Interessenten sollten ihren WBS möglichst frühzeitig dort registrieren lassen. Stadt Paderborn – Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
- Die Spar- und Bauverein Paderborn eG gehört zu den größten Wohnungsanbietern der Stadt und verfügt über einen umfangreichen Bestand an Mietwohnungen, darunter auch öffentlich geförderte Wohnungen. Freie Wohnungen werden regelmäßig auf der Internetseite veröffentlicht oder können nach vorheriger Registrierung angeboten werden. Savings and Building Association Paderborn eG
- Darüber hinaus vermieten auch weitere Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften einzelne öffentlich geförderte Wohnungen. Da die Nachfrage sehr hoch ist, empfiehlt es sich, sich parallel bei mehreren Vermietern vormerken zu lassen und Wohnungsangebote regelmäßig zu verfolgen.
Tipps für Wohnungssuchende
Wer in Paderborn eine Sozialwohnung sucht, sollte nicht ausschließlich auf Neubauwohnungen warten. Viele Wohnungen werden nach einem Mieterwechsel im Bestand neu vergeben. Sinnvoll ist es daher,
- den Wohnberechtigungsschein frühzeitig zu beantragen,
- sich unmittelbar nach Erhalt des WBS bei der Stadt registrieren zu lassen,
- Wohnungsunternehmen regelmäßig zu kontaktieren,
- den Suchradius auf mehrere Stadtteile auszudehnen und
- auch kleinere Wohnungen oder Randlagen in Betracht zu ziehen.
Da jedes Jahr etwa 1.200 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden, ist die Konkurrenz um freie Wohnungen entsprechend groß. Eine frühzeitige Bewerbung erhöht daher die Chancen auf eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung erheblich.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Stadt Paderborn erhebt für die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins je nach Einkommenshöhe eine Gebühr von 5,00 Euro bis 20,00 Euro. Die Zahlung erfolgt nach den Angaben im Serviceportal per Rechnung.
| Fall | Gebühr |
|---|---|
| Allgemeiner Wohnberechtigungsschein | 5,00 Euro bis 20,00 Euro |
| Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen | in der Regel Mindestgebühr von 5,00 Euro |
| Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze ohne Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG | nach Angaben der Stadt 10,00 Euro |
| Obdachlose und Personen ohne festen Wohnsitz, die Tagessätze erhalten | kostenfrei |
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein in Paderborn ausgestellter allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Wer also innerhalb des Landes eine geförderte Wohnung sucht, kann den Paderborner WBS grundsätzlich auch außerhalb der Stadt nutzen, solange er gültig ist und zur jeweiligen Wohnung passt.
Umzug in ein anderes Bundesland
Für eine geförderte Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens reicht der Paderborner Wohnberechtigungsschein nicht aus. Dann muss der Antrag bei der zuständigen Behörde des anderen Bundeslandes gestellt werden.
Konkrete Wohnung bereits gefunden
Wenn bereits eine bestimmte geförderte Wohnung gefunden wurde, kann zusätzlich eine Erklärung des Vermieters oder Verfügungsberechtigten erforderlich sein. Diese Erklärung gehört nach den Angaben der Stadt Paderborn zu den Unterlagen, wenn der WBS für eine konkrete Wohnung benötigt wird.
Größere Wohnung wegen besonderem Bedarf
Ein zusätzlicher Raum oder 15 Quadratmeter mehr können in besonderen Fällen berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse, Alleinerziehende mit Kindern in bestimmten Altersgruppen sowie schwerbehinderte Rollstuhlfahrer oder blinde Personen.
Wartezeit bei der Wohnungsvermittlung
Haben Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten, müssen Sie sich häufig trotzdem gedulden. Die Stadt Paderborn weist selbst auf lange Wartezeiten hin. Wie lange die Suche dauert, hängt stark von Haushaltsgröße, Dringlichkeit, gewünschter Wohnungsgröße und Verfügbarkeit passender Wohnungen ab.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Paderborn
Gilt der Wohnberechtigungsschein Paderborn nur in Paderborn?
Nein. Ein in Paderborn ausgestellter allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Für eine geförderte Wohnung in einem anderen Bundesland muss jedoch dort ein neuer Antrag gestellt werden.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr. Er muss beim Bezug der geförderten Wohnung gültig sein. Wird innerhalb dieser Zeit keine Wohnung gefunden, kann ein neuer Antrag erforderlich werden.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist eine Voraussetzung, aber keine Zusage für eine Wohnung. In Paderborn ist die Nachfrage hoch. Die Stadt kann bei bestimmten Wohnungen vermitteln, die Entscheidung über den Mietvertrag trifft aber der Vermieter.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Paderborn beantragen?
Offiziell zuständig ist in Paderborn das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Bereich Wohnungswesen. Informationen zum Antrag, zu den benötigten Unterlagen, zur Einkommensermittlung und zur Wohnungsgröße stellt die Stadt im Digitalen Serviceportal Paderborn bereit.
Die Anträge und Nachweise können nach den Angaben der Stadt ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen. Maßgeblich bleibt jedoch immer die Prüfung im Einzelfall.
Die offizielle Informationsseite der Stadt finden Sie hier im Digitalen Serviceportal Paderborn.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt beantragt.
Kann ein Antrag abgelehnt werden?
Ja. Ein Antrag kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die beantragte Wohnungsgröße nicht angemessen ist. Bei unklarer Einkommenslage sollte die Stadt Paderborn direkt kontaktiert werden.
Kontakt & Öffnungszeiten
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein Paderborn ist das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadtverwaltung Paderborn. Die Stadt nennt im Serviceportal folgende Kontaktdaten:
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Paderborn, Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen – Wohnungswesen |
| Anschrift | Bahnhofstraße 28/30, 33102 Paderborn |
| Ansprechpartner | Herr Aplas und Frau Rose |
| Telefon | 05251 88-111486 und 05251 88-11327 |
| da.aplas@paderborn.de und d.rose@paderborn.de | |
| Vorsprache | persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung; Unterlagen können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden |
| Offizielle Informationsseite | Digitales Serviceportal Paderborn |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Paderborn sind das Wohnraumförderungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Besonders relevant sind:
- das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere die Regelungen zu Einkommen und Wohnberechtigung,
- die Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen (WNB),
- die Hinweise der Stadt Paderborn zur Beantragung, Einkommensermittlung, Wohnungsgröße und Wohnungsvermittlung.
Da die Prüfung vom Einzelfall abhängt, ersetzen allgemeine Informationen keine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde.
