Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Siegen

Stadt SiegenÖffentlich geförderter Wohnraum ist in Siegen besonders knapp: Das Wohnungsmarktbarometer 2025 der Universitätsstadt beschreibt das preisgebundene Mietsegment als „sehr angespannt“, sowohl bei kleinen als auch bei größeren Wohnungen. Für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ist der Wohnberechtigungsschein Siegen deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine geförderte Wohnung überhaupt beziehen zu dürfen.

Die Kreisstadt Siegen liegt im Süden Nordrhein-Westfalens und ist eine Universitätsstadt mit zusätzlicher Wohnraumnachfrage durch Studenten, Auszubildende und Pendler. Wer eine Sozialwohnung in Siegen sucht, braucht in der Regel einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Stadt Siegen, Arbeitsteam Wohnen. Die Stadt betreibt außerdem eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle für öffentlich geförderte Mietwohnungen.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Siegen

Ein Wohnberechtigungsschein wird in Siegen erteilt, wenn der Haushalt die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhält und die weiteren persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind vor allem Haushaltsgröße, Einkommen, Aufenthaltsstatus und der geplante gewöhnliche Aufenthalt.

Der Wohnberechtigungsschein Siegen kommt insbesondere für folgende Haushalte in Betracht:

  • Alleinstehende mit geringem oder mittlerem Einkommen, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird,
  • Paare und Familien, deren anrechenbares Jahreseinkommen innerhalb der NRW-Grenzen liegt,
  • Alleinerziehende,
  • Senioren mit kleiner Rente,
  • Studenten und Auszubildende, wenn sie einen eigenen Haushalt führen oder eine geförderte Wohnung beziehen wollen,
  • Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, wenn ein besonderer Wohnbedarf nachgewiesen werden kann,
  • Schwangere, wenn die Schwangerschaft bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden soll.

Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union müssen in der Regel nachweisen, dass sie sich dauerhaft beziehungsweise für einen ausreichenden Zeitraum in Deutschland aufhalten dürfen. Die Stadt Siegen prüft den Einzelfall anhand der eingereichten Unterlagen.

Formular Wohnberechtigungsschein Siegen anfordern

Wohnberechtigungsschein SiegenFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Siegen per E-Mail an. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Siegen

Für Siegen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Siegen nennt für den Wohnberechtigungsschein die folgenden Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen ab dem 01.01.2025. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr Angemessene Wohnungsgröße
1 Person 23.540 Euro 50 qm
2 Personen 28.350 Euro 65 qm oder 2 Zimmer, Küche, Bad
1 Erwachsener und 1 Kind 29.210 Euro 65 qm bei Kind unter 6 Jahren, 80 qm bei Kind über 6 Jahren
3 Erwachsene 34.880 Euro 80 qm oder 3 Zimmer, Küche, Bad
2 Erwachsene und 1 Kind 35.740 Euro 80 qm oder 3 Zimmer, Küche, Bad
1 Erwachsener und 2 Kinder 36.600 Euro 80 qm bei Kindern unter 6 Jahren, 95 qm bei Kindern über 6 Jahren
4 Erwachsene 41.410 Euro 95 qm oder 4 Zimmer, Küche, Bad
3 Erwachsene und 1 Kind 42.270 Euro 95 qm oder 4 Zimmer, Küche, Bad
2 Erwachsene und 2 Kinder 43.130 Euro 95 qm oder 4 Zimmer, Küche, Bad

Für jede weitere Person wird die Einkommensgrenze um 6.530 Euro erhöht. Für jedes weitere Kind kommt ein zusätzlicher Betrag von 860 Euro hinzu. Bei der Wohnungsgröße wird für jede weitere Person in der Regel ein weiteres Zimmer und 15 qm zusätzliche Wohnfläche berücksichtigt.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Die Einkommensprüfung erfolgt nicht allein anhand einer einzelnen Gehaltsabrechnung. Die Stadt Siegen berücksichtigt die Einkünfte der Haushaltsmitglieder und prüft, welches Einkommen nach den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen anrechenbar ist. Dabei können je nach Lebenslage Abzüge und Freibeträge eine Rolle spielen.

Wichtig ist: Ein höheres Bruttoeinkommen führt nicht automatisch dazu, dass kein Wohnberechtigungsschein erteilt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass unter anderem Steuern, Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit die Berechnung beeinflussen können. Die verbindliche Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die Stadt Siegen nennt für den Wohnberechtigungsschein eine Reihe von Nachweisen. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße, Familienstand, Aufenthaltsstatus und besonderem Wohnbedarf ab.

Unterlage Wann sie typischerweise benötigt wird
Personalausweis oder Pass Für den Antragsteller und alle einziehenden Haushaltsmitglieder
Nachweis zum Aufenthaltsstatus Bei Personen ohne deutschen Pass oder bei ausländerrechtlich relevanten Fragen
Einkommensnachweise Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Leistungsbescheid oder Nachweise über Krankengeld
Nachweise für Studenten, Schüler und Auszubildende Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid, Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Nachweise über Nebenjob oder Unterstützung durch Eltern
Geburtsurkunden der Kinder Wenn Kinder zum Haushalt gehören
Mutterpass Bei Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche
Unterhaltsnachweise Bei Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss oder gerichtlichen Regelungen
Schwerbehindertenausweis, Pflegegutachten oder ärztliches Attest Bei Behinderung, Pflegebedarf, Rollator- oder Rollstuhlnutzung und besonderem Wohnbedarf
Nachweise für Selbstständige Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen zwölf Monate sowie Nachweise zu Krankenversicherung und weiteren relevanten Ausgaben
Siegener Ausweis Wenn eine Gebührenbefreiung für den Wohnberechtigungsschein geprüft werden soll

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Nach den Angaben der Stadt Siegen ist er maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine geförderte Wohnung genutzt, gilt die Wohnberechtigung für die Dauer des Bezugs dieser Wohnung.

In Nordrhein-Westfalen wird häufig zwischen Wohnungen für verschiedene Einkommensgruppen unterschieden. Der normale Wohnberechtigungsschein bezieht sich auf die Einkommensgruppe A. Daneben gibt es geförderte Wohnungen mit erhöhten Einkommensgrenzen, häufig als Einkommensgruppe B bezeichnet. Ob ein Haushalt eine solche Wohnung beziehen kann, hängt von der konkreten Förderung der Wohnung und der Prüfung durch die Behörde ab.

In besonderen Lebenslagen kann ein zusätzlicher Wohnbedarf relevant sein. Das betrifft zum Beispiel Behinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft, Familienzuwachs oder gesundheitliche Gründe. Solche Umstände sollten im Antrag mit Nachweisen belegt werden.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Siegen

Auf dem Wohnberechtigungsschein wird angegeben, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Stadt Siegen orientiert sich dabei an der Zahl der Haushaltsmitglieder und an besonderen Lebenslagen.

Haushaltsgröße Regelmäßige Wohnungsgröße
1 Person bis 50 qm
2 Personen bis 65 qm oder 2 Zimmer, Küche, Bad
3 Personen bis 80 qm oder 3 Zimmer, Küche, Bad
4 Personen bis 95 qm oder 4 Zimmer, Küche, Bad
Jede weitere Person zusätzlich 15 qm und in der Regel ein weiteres Zimmer

Bei Kindern, Schwangerschaft, Behinderung, Rollstuhlnutzung oder Pflegebedarf kann eine abweichende Bewertung möglich sein. Entscheidend ist die Prüfung durch die Stadt Siegen.

Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Siegen

Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Siegen?

Genaue tagesaktuelle Belegungszahlen veröffentlicht die Stadt Siegen nicht. Das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen verteilt sich auf mehrere tausend Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet. Gleichzeitig laufen viele ältere Sozialbindungen aus, während durch Neubauprogramme kontinuierlich neue geförderte Wohnungen entstehen. Aufgrund der hohen Nachfrage sind freie Sozialwohnungen häufig nur für kurze Zeit verfügbar. Wohnungssuchende sollten sich deshalb frühzeitig bei der städtischen Wohnungsvermittlung und mehreren Wohnungsunternehmen registrieren lassen.

Wo befinden sich Sozialwohnungen in Siegen?

Öffentlich geförderte Wohnungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Größere Bestände befinden sich insbesondere in:

  • Geisweid
  • Weidenau
  • Siegen-Mitte
  • Fischbacherberg
  • Eiserfeld
  • Kaan-Marienborn

Vor allem in Weidenau und Geisweid stehen zahlreiche Mehrfamilienhäuser kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Auch in neueren Wohnquartieren werden regelmäßig öffentlich geförderte Wohnungen errichtet, die barrierefrei geplant und für Familien sowie Senioren geeignet sind. Zusätzlich entwickelt die Stadt mit dem Wohnbaugebiet Wellersberg ein neues Quartier mit rund 225 Wohneinheiten, in dem weiterer bedarfsgerechter Wohnraum entstehen soll.

Welche Wohnungsgrößen werden angeboten?

Das Angebot umfasst unterschiedliche Wohnungsgrößen und richtet sich nach den Vorgaben des Wohnberechtigungsscheins:

  • 1 bis 2 Zimmer (ca. 45–65 m²): vor allem für Alleinstehende, Studierende und Senioren.
  • 3 Zimmer (ca. 65–80 m²): für Paare und kleine Familien.
  • 4 bis 5 Zimmer (80–100 m² oder mehr): für Familien mit mehreren Kindern.

Besonders gefragt sind Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen. Größere Familienwohnungen sind deutlich seltener verfügbar und häufig mit längeren Wartezeiten verbunden.

Die wichtigsten Wohnungsunternehmen in Siegen

Ein Großteil der öffentlich geförderten Wohnungen wird von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen verwaltet. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:

  • Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH Siegen – eines der größten Wohnungsunternehmen der Region mit einem umfangreichen Bestand an Mietwohnungen und öffentlich gefördertem Wohnraum.
  • Wohnstättengenossenschaft Siegen eG – vermietet Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und bietet regelmäßig auch preisgünstige Wohnungen an.
  • WGH-Wohnungsgenossenschaft Hüttental eG – besitzt zahlreiche Wohnungen insbesondere in Weidenau und Geisweid.
  • Wohnungsgenossenschaft Südwestfalen eG – verwaltet Wohnungsbestände in Siegen und der Umgebung.
  • Baugenossenschaft Siegerland eG – bietet genossenschaftliche Mietwohnungen, darunter auch öffentlich geförderte Wohnungen.

Bei den meisten dieser Unternehmen werden freie Wohnungen über Wartelisten oder Bewerberdateien vergeben. Eine frühzeitige Registrierung erhöht daher die Chancen auf eine passende Wohnung.

So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Sozialwohnung

Wer in Siegen eine Sozialwohnung sucht, sollte sich nicht nur auf einzelne Wohnungsangebote verlassen. Empfehlenswert ist es,

  • einen gültigen Wohnberechtigungsschein zu beantragen,
  • sich zusätzlich bei der Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt Siegen registrieren zu lassen,
  • sich parallel bei mehreren Wohnungsunternehmen auf Wartelisten setzen zu lassen,
  • vollständige Bewerbungsunterlagen (Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise und WBS) bereitzuhalten.

Gerade bei kleineren Wohnungen können Angebote innerhalb weniger Tage vergeben sein. Eine parallele Bewerbung bei mehreren Vermietern verbessert die Erfolgsaussichten deutlich. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Wohnungsvermittlung ausschließlich öffentlich geförderte Mietwohnungen vermittelt und eine vorherige Registrierung erforderlich ist.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Siegen

Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist in Siegen gebührenpflichtig. Nach den Angaben der Stadt Siegen beträgt die Gebühr 10 Euro. Die Gebühr wird vor der Bearbeitung des Antrags fällig. Die Stadt teilt die notwendigen Zahlungsdaten per E-Mail oder Schreiben mit.

Bei Vorlage des Siegener Ausweises ist die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei. Der Siegener Ausweis muss dann bei der Antragstellung eingereicht werden.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen kann grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen verwendet werden. Wer aus einer anderen Stadt nach Siegen ziehen möchte, sollte trotzdem frühzeitig klären, ob die konkrete Wohnung zur eingetragenen Wohnungsgröße und Einkommensgruppe passt.

Familienzuwachs oder Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft kann ab der 12. Schwangerschaftswoche berücksichtigt werden. Dafür verlangt die Stadt Siegen den Mutterpass. Dadurch kann sich die Haushaltsgröße und damit die zulässige Wohnungsgröße verändern.

Behinderung oder Pflegebedarf

Bei Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder dauerhafter Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Die Stadt Siegen nennt unter anderem Schwerbehindertenausweis, Pflegegutachten und ärztliches Attest.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wer eine Ablehnung erhält, sollte prüfen, ob Nachweise fehlen oder ob eine Wohnung mit erhöhter Einkommensgrenze in Betracht kommt.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Siegen

Gilt der Wohnberechtigungsschein Siegen nur in Siegen?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich in Nordrhein-Westfalen gültig. Für die Vermittlung geförderter Wohnungen in Siegen ist aber die Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt Siegen zuständig. Dort ist eine Registrierung erforderlich.

Wie lange ist der WBS gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist nach den Angaben der Stadt Siegen maximal ein Jahr gültig. Wird er innerhalb dieser Zeit für eine geförderte Wohnung genutzt, gilt die Wohnberechtigung für die Dauer des Bezugs dieser Wohnung.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Siegen beantragen?

Der Wohnberechtigungsschein Siegen kann offiziell bei der Stadt Siegen beantragt werden. Die Stadt stellt auf ihrer Webseite Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zu den Einkommensgrenzen, zu den notwendigen Unterlagen, zur Gebühr und zum Online-Service bereit. Die offizielle Informationsseite der Stadt Siegen ist hier erreichbar: Stadt Siegen

Kann ich ohne WBS eine Sozialwohnung in Siegen mieten?

Für öffentlich geförderte Wohnungen wird in der Regel ein gültiger Wohnberechtigungsschein benötigt. In Sonderfällen kann eine Freistellung oder besondere Genehmigung eine Rolle spielen. Das sollte der Vermieter mit der Stadt Siegen klären.

Wo stelle ich den Antrag, wenn ich nicht in der Stadt Siegen wohne?

Wer in eine Wohnung in Siegen ziehen möchte, kann sich an die Stadt Siegen wenden. Wer in einer anderen Kommune des Kreises Siegen-Wittgenstein wohnt oder dorthin ziehen möchte, sollte die zuständige Stadt, Gemeinde oder den Kreis Siegen-Wittgenstein prüfen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein Siegen ist das Arbeitsteam Wohnen der Universitätsstadt Siegen im Rathaus Weidenau. Die Stadt nennt für den Wohnberechtigungsschein die folgenden Ansprechpartner.

Bereich Angaben
Zuständige Stelle Universitätsstadt Siegen, Arbeitsgruppe 5/1-3 Wohnen und weitere soziale Leistungen, Arbeitsteam Wohnen
Anschrift Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen
Ansprechpartner Alexandra Hahn, Raum 7, Telefon 0271 404-2243, E-Mail: a.hahn@siegen.de
Ansprechpartner Susanne Schon, Raum 7, Telefon 0271 404-2241, E-Mail: s.schon@siegen.de
Fax 0271 404-2718
Sprechzeiten Wohnberechtigungsschein, Wohnungsaufsicht und Zinssenkungsanträge Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Offizielle Informationsseite Stadt Siegen

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Siegen ergeben sich aus dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderungsrecht. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen und die Regelungen zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere §§ 13 bis 15 und § 18 WFNG NRW
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen
  • Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Wohnberechtigungsschein
  • Informationen der Stadt Siegen zum Wohnberechtigungsschein, zu Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen, Unterlagen und Gebühren

Weiterführende Informationen