Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Hamburg

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Hamburg baut weiter geförderte Wohnungen, doch die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum bleibt hoch. Nach Angaben der Stadt wurden 2025 insgesamt 6.369 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt; für 2026 stellt Hamburg erneut hohe Fördermittel für Sozialbindungen, Modernisierungen und geförderten Neubau bereit. Für viele Haushalte ist der Wohnberechtigungsschein Hamburg deshalb der entscheidende Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung überhaupt anmieten zu dürfen.

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt, dass Einkommen, Haushaltsgröße und weitere Voraussetzungen grundsätzlich zum Bezug einer Sozialwohnung passen. Er garantiert aber keine Wohnung. Wohnungssuchende müssen sich weiterhin bei Vermietern, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften bewerben. In Hamburg ist wichtig: Die früher oft genannte Drei-Jahres-Regel gilt nach den aktuellen Angaben der Stadt nicht allgemein für jeden Wohnberechtigungsschein. Sie ist vor allem beim Dringlichkeitsschein relevant.

Wohnberechtigungsschein Hamburg: Voraussetzungen

Ein Wohnberechtigungsschein Hamburg kommt für Haushalte infrage, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Außerdem prüft die zuständige Stelle, wer zum Haushalt gehört, welche Wohnungsgröße angemessen ist und ob ein gesicherter Aufenthalt vorliegt.

Nach den Angaben des Hamburg Service gelten vor allem diese Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Für 16- bis 18-Jährige sind Ausnahmen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
  • Das Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Alle Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen sollen, werden bei Haushaltsgröße und Einkommen berücksichtigt.
  • Personen mit eigenem Einkommen müssen ihre Einkünfte nachweisen.
  • Bei befristetem Aufenthaltstitel muss dieser für mindestens zwölf Monate ausgestellt sein und bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Für einen Dringlichkeitsschein muss zusätzlich eine besondere Notlage vorliegen. Außerdem muss der Hauptwohnsitz in der Regel seit mindestens drei Jahren in Hamburg bestehen.

Hamburg unterscheidet beim geförderten Wohnraum mehrere Förderwege. Neben klassischen Sozialwohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es auch geförderte Wohnungen für mittlere Einkommen. Deshalb können in Hamburg mehr Haushalte grundsätzlich WBS-berechtigt sein als in vielen anderen Regionen. Entscheidend bleibt aber immer die Prüfung im Einzelfall.

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Einkommensgrenzen beim Wohnberechtigungsschein Hamburg

Die Einkommensgrenzen richten sich in Hamburg nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und nach dem jeweiligen Förderweg der Wohnung. Die Stadt Hamburg nennt für die Förderwege Netto-Jahreseinkommen und ungefähre Brutto-Jahreseinkommen. Die Brutto-Werte sind nur Richtwerte, weil die tatsächliche Berechnung von Steuern, Sozialabgaben, Freibeträgen und persönlichen Umständen abhängt.

Förderweg 1 Person 2 Personen Jede weitere Person Einordnung
1. Förderweg 19.200 Euro netto pro Jahr, etwa 28.600 Euro brutto 28.800 Euro netto pro Jahr, etwa 42.300 Euro brutto plus rund 8.100 Euro netto, etwa 11.600 Euro brutto klassische Sozialwohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen
2. Förderweg 24.000 Euro netto pro Jahr, etwa 35.500 Euro brutto 36.000 Euro netto pro Jahr, etwa 52.600 Euro brutto plus rund 12.200 Euro netto, etwa 14.500 Euro brutto geförderte Wohnungen für mittlere Einkommen
3. Förderweg 28.800 Euro netto pro Jahr, etwa 42.000 Euro brutto 43.200 Euro netto pro Jahr, etwa 62.900 Euro brutto plus rund 12.200 Euro netto, etwa 17.500 Euro brutto neuer Förderweg für mittlere Einkommen

Quelle der Werte: Stadt Hamburg, Informationsseite „Sozialwohnungen Hamburg“, Stand 2026. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank bietet zusätzlich einen unverbindlichen Einkommensrechner an. Dieser Rechner ersetzt nicht die verbindliche Prüfung durch das zuständige Bezirksamt.

Wie wird das Einkommen beim WBS Hamburg bewertet?

Beim Wohnberechtigungsschein Hamburg wird das Einkommen des gesamten Haushalts betrachtet. Maßgeblich sind also nicht nur die Einkünfte einer einzelnen Person, sondern die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, die in die geförderte Wohnung einziehen sollen.

Zum Antrag gehören nach den Angaben des Hamburg Service unter anderem Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate. Dazu können Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide, Rentenbescheide, Nachweise über Bürgergeld, Unterhalt oder andere Einkünfte gehören. Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Unterlagen an.

Die Prüfung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Freibeträge, Werbungskosten, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder besondere Wohnbedarfe können je nach Fall eine Rolle spielen. Deshalb kann eine Einkommensgrenze in Tabellenform nur eine erste Orientierung geben.

Wohnberechtigungsschein Hamburg beantragen: Ablauf und zuständige Stelle

Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein kann in Hamburg bei der zuständigen Stelle der Bezirksämter gestellt werden. Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirksamts, in dessen Bezirk der Antragsteller gemeldet ist. Wer noch nicht in Hamburg wohnt, aber eine Sozialwohnung in Hamburg sucht, kann den Wohnberechtigungsschein nach Angaben der Stadt Hamburg bei einem der sieben Hamburger Bezirksämter beantragen.

Der Antrag kann auch online über den Hamburg Service gestellt werden. Dafür wird ein Servicekonto benötigt. Unterlagen wie Einkommensnachweise können im Online-Verfahren hochgeladen werden; die Gebühr kann ebenfalls online bezahlt werden. Wer einen Dringlichkeitsschein beantragen möchte, kann den Online-Dienst für den normalen WBS nach Angaben der Stadt nicht nutzen und sollte sich direkt an die zuständige Stelle wenden. Hamburg Service.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom Haushalt und vom Einzelfall ab. Die folgenden Nachweise werden nach den Angaben des Hamburg Service und der Stadt Hamburg regelmäßig verlangt oder können erforderlich sein:

Unterlage Wofür sie gebraucht wird
Ausgefüllter Antrag Grundlage für die Prüfung durch das zuständige Bezirksamt
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Nachweis von Identität und Aufenthaltsstatus
Personaldokumente aller Haushaltsmitglieder Prüfung, wer zum Haushalt gehört
Einkommenserklärung für jede Person mit eigenem Einkommen Berechnung des Haushaltseinkommens
Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate Nachweis von Lohn, Leistungen, Rente, Unterhalt oder sonstigen Einkünften
Aktuelle Meldebestätigung Nachweis der Wohnanschrift, sofern verlangt
Heiratsurkunde oder Nachweis zum persönlichen Verhältnis Kann bei mehreren Personen im Haushalt erforderlich sein
Nachweise zu besonderen Lebenslagen Zum Beispiel ärztliche Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung, Nachweis einer Schwerbehinderung oder besonderer Wohnbedarf

Wer Unterlagen vollständig einreicht und eine Telefonnummer für Rückfragen angibt, erleichtert die Bearbeitung. Die Behörde kann trotzdem weitere Auskünfte oder Nachweise verlangen.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins in Hamburg

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Hamburg in der Regel zwei Jahre ab Ausstellungsdatum. Wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht grundlegend geändert haben und weiterhin eine geförderte Wohnung gesucht wird, kann ein neuer WBS beantragt werden.

Normaler Wohnberechtigungsschein

Der normale Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Er enthält Angaben zur berechtigten Haushaltsgröße und zur angemessenen Wohnungsgröße.

WBS für den 1., 2. und 3. Förderweg

Hamburg unterscheidet beim geförderten Mietwohnraum mehrere Förderwege. Der 1. Förderweg richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der 2. und der 3. Förderweg sollen auch Haushalten mit mittlerem Einkommen Zugang zu preisgedämpften Wohnungen ermöglichen. Welche Wohnung ein Haushalt anmieten darf, hängt vom im Wohnberechtigungsschein ausgewiesenen Förderweg und von der jeweiligen Wohnung ab.

Dringlichkeitsschein

Der Dringlichkeitsschein ist ein Wohnberechtigungsschein für besondere Notlagen. Er kann zum Beispiel bei drohender Wohnungslosigkeit, schweren gesundheitlichen Gründen oder dringenden familiären Gründen eine Rolle spielen. Für den Dringlichkeitsschein muss nach Angaben der Stadt Hamburg eine Notlage nachgewiesen werden. Außerdem ist in der Regel ein Hauptwohnsitz in Hamburg seit mindestens drei Jahren erforderlich.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Hamburg

Der Wohnberechtigungsschein Hamburg gibt auch an, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Nach Angaben der Stadt Hamburg gilt neben der sogenannten Kopf-Raum-Regelung auch eine Orientierung an bestimmten Gesamtwohnflächen.

Haushalt Angemessene Wohnfläche
1 Person bis 50 m²
2 Personen bis 60 m²
3 Personen bis 75 m²
4 Personen bis 90 m²
Mehr als 4 Personen plus 15 m² für jede weitere Person

Bei barrierefreien Wohnungen für behinderte oder ältere Menschen kann eine Überschreitung um 5 m² möglich sein. Bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer kann eine Überschreitung um 10 m² möglich sein. Weitere Räume können im Einzelfall auf Antrag berücksichtigt werden.

Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Hamburg

Der WBS ist nur der erste Schritt. Eine Sozialwohnung wird nicht automatisch zugeteilt. Wohnungssuchende müssen sich aktiv bewerben und sollten bei Anzeigen genau darauf achten, ob ein bestimmter Förderweg, eine Wohnungsgröße oder ein Dringlichkeitsschein verlangt wird.

Öffentlich geförderten Wohnraum finden Wohnungssuchende nach Angaben der Stadt Hamburg über Vermieterlisten der Wohnungsämter, im Internet und in Tageszeitungen. Auch Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sind wichtige Anlaufstellen. Die städtische SAGA bietet frei finanzierte und öffentlich geförderte Wohnungen an; für geförderte Wohnungen ist ein passender Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Welche Unternehmen bieten geförderte Wohnungen an?

Der größte Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen ist die SAGA Unternehmensgruppe. Mit rund 140.000 Wohnungen ist sie das größte kommunale Wohnungsunternehmen Deutschlands. Fast jeder siebte Hamburger lebt heute in einer SAGA-Wohnung. Freie Wohnungen werden überwiegend über das Bewerbungsportal Immomio vergeben. Wer sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben möchte, muss dort seinen gültigen Wohnberechtigungsschein hinterlegen.

Neben der SAGA vermieten auch zahlreiche Hamburger Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen geförderte Wohnungen, darunter unter anderem:

  • Bauverein der Elbgemeinden (BVE)
  • HANSA Baugenossenschaft eG
  • Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (VHW)
  • Baugenossenschaft freier Gewerkschafter (BGFG)
  • Schiffszimmerer-Genossenschaft
  • Gartenstadt Hamburg eG

Viele dieser Genossenschaften errichten ebenfalls neue Wohnungen oder modernisieren ihren Bestand mit Unterstützung der Hamburger Wohnraumförderung. Für Genossenschaftswohnungen ist häufig zusätzlich eine Mitgliedschaft oder Warteliste erforderlich.

Wo entstehen derzeit neue Sozialwohnungen?

Hamburg baut den Bestand an geförderten Wohnungen kontinuierlich aus. Besonders die SAGA realisiert in nahezu allen Bezirken neue Wohnquartiere. Zu den größten laufenden oder kürzlich fertiggestellten Projekten gehören unter anderem:

  • Winterhude (Pergolenviertel): 272 öffentlich geförderte Wohnungen
  • Horn (Weddestraße): 220 öffentlich geförderte Wohnungen
  • Rothenburgsort (Moosrosenquartier): 200 öffentlich geförderte Wohnungen innerhalb eines Quartiers mit 540 Wohnungen
  • HafenCity (Baakenallee): 180 öffentlich geförderte Wohnungen
  • Stellingen (Sportplatzring): 153 öffentlich geförderte Wohnungen
  • Wandsbek (Stephanstraße): 141 öffentlich geförderte Wohnungen
  • Horn (Dahrendorfweg): 142 öffentlich geförderte Wohnungen
  • Billstedt, Wilhelmsburg, Neugraben-Fischbek, Groß Borstel und Hummelsbüttel: zahlreiche weitere Neubauprojekte mit jeweils 50 bis über 100 geförderten Wohnungen.

Die meisten Neubauten verfügen über barrierefreie oder barrierearme Wohnungen, Aufzüge sowie Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsgrößen. Viele Quartiere bieten zusätzlich Kindertagesstätten, Gemeinschaftsräume oder begrünte Innenhöfe.

Tipps für Wohnungssuchende

Wer in Hamburg eine Sozialwohnung sucht, sollte sich nicht nur bei einem Wohnungsunternehmen registrieren. Empfehlenswert ist es, sich parallel bei mehreren Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zu bewerben und das Bewerbungsprofil regelmäßig aktuell zu halten. Besonders bei der SAGA erfolgt die Vergabe neuer Wohnungen überwiegend digital über das Bewerbungsportal. Da große Familienwohnungen nur in begrenzter Zahl verfügbar sind, empfiehlt die SAGA, sich frühzeitig beraten zu lassen, wenn Wohnraum für mehr als fünf Personen benötigt wird.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins Hamburg

Für den Wohnberechtigungsschein Hamburg fallen nach den aktuellen Angaben des Hamburg Service Gebühren an. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und liegt zwischen 10,25 Euro und 20,50 Euro. Bei der Online-Antragstellung kann die Gebühr nach Angaben der Stadt direkt im Portal bezahlt werden.

Wer persönlich oder schriftlich beantragt, sollte sich vorher beim zuständigen Bezirksamt informieren, welche Zahlungsart akzeptiert wird und ob ein Termin erforderlich ist.

Sonderregelungen und häufige Sonderfälle

In bestimmten Fällen reicht der normale Online-Antrag nicht aus oder es ist eine persönliche Klärung mit der zuständigen Stelle sinnvoll. Das gilt insbesondere bei besonderer Dringlichkeit, bei unverheirateten Paaren ohne Kinder, bei Vermögen oder Immobilien sowie bei Haushalten mit besonderen Wohnbedarfen.

  • Dringlichkeitsschein: Er ist für besondere Notlagen vorgesehen und kann nicht über den Online-Dienst für den normalen WBS beantragt werden.
  • Zuzug nach Hamburg: Wer noch nicht in Hamburg wohnt, aber eine Sozialwohnung in Hamburg sucht, kann sich an eines der sieben Bezirksämter wenden.
  • Bestehender WBS: Wer nach Ablauf weiter sucht, kann einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen.
  • Wohnung passt nicht zum WBS: Förderweg, Wohnungsgröße und Haushaltsgröße müssen zur jeweiligen Wohnung passen. Der WBS allein reicht für eine bestimmte Wohnung nicht aus.
  • Besonderer Wohnbedarf: Bei Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft oder anderen besonderen Lebenslagen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Hamburg

Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Hamburg?

Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle in Hamburg gestellt. In der Regel ist das Wohnungsamt des Bezirksamts zuständig, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind. Zusätzlich steht der Online-Dienst des Hamburg Service zur Verfügung.

Gilt der Wohnberechtigungsschein nur in Hamburg?

Ein Wohnberechtigungsschein ist an die jeweiligen rechtlichen Vorgaben gebunden. Wer eine geförderte Wohnung in Hamburg sucht, sollte deshalb einen WBS nach Hamburger Vorgaben beantragen oder vor der Bewerbung klären, ob ein vorhandener WBS anerkannt wird.

Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?

Der WBS berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und ersetzen einander nicht.

Kann ein Antrag auf Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen, der Aufenthaltsstatus nicht passt oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gegen eine Entscheidung ist nach den Angaben des Hamburg Service der Widerspruch möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand und von der aktuellen Auslastung der Behörde ab. Vollständige Unterlagen helfen, Rückfragen zu vermeiden.

Kontakt

Zuständig sind in Hamburg die Wohnungsämter beziehungsweise Wohnungsabteilungen der Bezirksämter. Welches Bezirksamt zuständig ist, hängt in der Regel von der Wohnanschrift ab. Die zuständige Einrichtung kann über die offizielle Serviceseite der Stadt Hamburg ermittelt werden.

Bereich Angaben
Zuständige Stelle Wohnungsamt des zuständigen Bezirksamts
Zuständigkeit in der Regel nach Meldeadresse; bei geplantem Zuzug nach Hamburg ist laut Stadt Hamburg eines der sieben Bezirksämter möglich
Telefonischer Hamburg Service 115 oder 040 42828-0
Offizielle Serviceseite Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen beim Hamburg Service
Online-Dienst über den Hamburg Service; dafür wird ein Servicekonto benötigt
Wohnungslose Menschen oder Unterbringung bei Fördern & Wohnen nach Angaben des Bezirksamts Hamburg-Mitte ist die Fachstelle für Wohnungsnotfälle zuständig

Da Zuständigkeiten, Sprechzeiten und persönliche Vorsprachen je nach Bezirksamt unterschiedlich geregelt sein können, sollte vor einer Vorsprache die zuständige Einrichtung über den Hamburg Service geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Hamburg sind das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz, insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen und Einkommensermittlung, sowie bundesrechtliche Vorschriften zum Wohnberechtigungsschein.

  • § 8 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz: Einkommensgrenzen
  • § 5 Wohnungsbindungsgesetz
  • § 27 Wohnraumförderungsgesetz

Maßgeblich ist immer die konkrete Prüfung durch die zuständige Hamburger Stelle. Gesetze, Förderwege und Verwaltungsvorgaben können sich ändern.

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