Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Cottbus

Marktplatz von CottbusDie Stadt Cottbus ist kreisfrei und gehört zum Bundesland Brandenburg und ist dessen zweitgrößte Stadt. Sie gehört außerdem zu den insgesamt vier Oberzentren des Bundeslandes. In Cottbus gibt es zwar nur eine Minderheit an Sorben, doch die Stadt ist dennoch das kulturelle und politische Zentrum dieser in diesem Gebiet. Darüber hinaus ist Cottbus ein Dienstleistungs-, Verwaltungs- und Wissenschaftszentrum. Zurzeit leben etwa 100.000 Einwohner in der Stadt. Es gibt 19 Ortsteile in Cottbus.

Die aktuelle Wohnungsmarktsituation des sozialen Wohnungsbaus

Die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Cottbus ist als positiv zu betrachten, da es leerstehende Wohnungen in der Stadt gibt. Es sind umfangreiche Baumaßnahmen geplant, zum Beispiel in Bezug auf Plattenbauten. Dort sollen vor allem leere Wohnungen, Aufzüge und Balkone renoviert werden. Modernisierungen sind ebenfalls geplant.

Es sollen außerdem neue Wohnungen gebaut werden, auch soziale Wohnungen, zum Beispiel auf der Briesemannstraße. Des Weiteren ist der Neubau des Regionalen Cottbuser Gründungszentrum geplant. Ein neues Zentrum der Wirtschaftsförderung soll ebenfalls gebaut werden, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Insbesondere die Bauunternehmen eG Wohnen 1902 und GWC sorgen dafür, dass in der nahen Zukunft neue soziale Wohnungen in Cottbus entstehen sollen. Um dort einziehen zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein in Cottbus erforderlich.

Wohnberechtigungsschein Cottbus anfordern

Wohnberechtigungsschein CottbusFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Cottbus per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Wer hat Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Cottbus?

Die Berechtigung einen Wohnberechtigungsschein in Cottbus zu erhalten, ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, nämlich im Wohnungsbindungsgesetz und im Wohnraumförderungsgesetz. Darüber hinaus auch in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums zur Stadtentwicklung und im Gebührengesetz des Landes Brandenburg. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Die Antragsteller müssen dauerhaft in Deutschland leben und gemeinsam mit den weiteren im Haushalt lebenden Personen einen dauerhaften Wohnsitz als Mittelpunkt in der Stadt haben. Außerdem darf das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Lediglich volljährige Personen dürfen einen Wohnberechtigungsschein in Cottbus beantragen und erhalten.

Zudem erhalten Einwohner einen Wohnberechtigungsschein, wenn sie während der Gültigkeitsdauer volljährig geworden sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Personen, die 16 Jahre und älter sind, dürfen einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn sie sich als geeignet erweisen, einen eigenen Haushalt zu führen. Das bedarf jedoch einer vorherigen Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Das Jugendamt führt in der Regel die Prüfung vor. Außerdem müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Ausländische Personen benötigen eine Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr, um den Wohnberechtigungsschein in Cottbus zu erhalten.

Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen

Nicht nur in Cottbus, sondern überall in Brandenburg, werden alle staatlich geförderten Wohnungen zu bestimmten Bedingungen vermietet. Ein Haushalt mit einer Person darf 50 Quadratmeter groß sein oder zwei Räume haben. Zwei Personen dürfen in einer Wohnung bis zu 65 Quadratmeter oder zwei Räume haben. Ein Haushalt mit drei Personen darf eine maximal 80 Quadratmeter große Wohnung oder eine Wohnung mit drei Räumen beziehen.

Vier Personen können in eine Wohnung mit vier Räumen oder eine bis zu 90 Quadratmeter große Wohnung ziehen. Pro weiteren Bewohner erhöht sich die Fläche um weitere zehn Quadratmeter oder einen zusätzlichen Raum. Ein Single Haushalt darf bis zu 12.000 Euro im Jahr verdienen. Zwei Personen ist es erlaubt, maximal 18.000 Euro jährlich zu verdienen. Für jeden weiteren Bewohner wird diese Summe um 500 Euro erhöht. Daraus ergeben sich somit die jeweiligen Einkommensgrenzen.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Der Wohnberechtigungsschein in Cottbus kann im Rathaus der Stadt beantragt werden. Auf der Seite der Stadt Cottbus sind das Antragsformular sowie weitere Informationen verfügbar. Um einen Wohnberechtigungsschein erteilen zu können, benötigen die Mitarbeiter den Antrag und einen Einkommensnachweis. Das Rathaus befindet sich auf der Karl-Marx-Straße 67 in 03046 Cottbus. Die Abteilung Wohnungswesen ist sowohl telefonisch unter der Nummer 0355 612 0 als auch per E-Mail unter der Adresse wohngeldstelle@cottbus.de zu erreichen.

Die Stadt Cottbus empfiehlt, rechtzeitig Termine zu vereinbaren, da es zu langen Wartezeiten kommen kann. Zur Terminvereinbarung gibt es für die Einwohner der Stadt verschiedene Möglichkeiten. Sie können dies telefonisch, per E-Mail oder per Terminbriefkasten tun, der sich am Rathaus vor Ort befindet. Dazu muss ein Terminformular ausgefüllt werden. Alternativ dazu ist es auch möglich, einen persönlichen Termin im Rathaus zu vereinbaren.

Kontakt

Stadtverwaltung Cottbus
Bürgerservice
Servicebereich Wohngeld/Wohnungswesen
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus

Telefon: 0355 612 0
E-Mail: wohngeldstelle@cottbus.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Alle Öffnungszeiten sind auch auf cottbus.de zu finden.