Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Cottbus

Wohnberechtigungsschein Cottbus

Der Wohnberechtigungsschein Cottbus ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt in Cottbus/Chóśebuz eine öffentlich geförderte und mietpreisgebundene Wohnung im Land Brandenburg beziehen darf. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare jährliche Gesamteinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße.

Für Cottbus gelten die landesweiten Regelungen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Die bisher auf älteren Seiten häufig genannten Einkommensgrenzen von 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen sind für Brandenburg nicht mehr aktuell. Maßgeblich sind die seit dem 1. Januar 2024 geltenden Beträge, die im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023 bekannt gemacht wurden. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.

Wohnberechtigungsschein Cottbus: Wer grundsätzlich berechtigt ist

Ein WBS kommt für Wohnungssuchende in Betracht, deren Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet und die eine geförderte Wohnung im Land Brandenburg beziehen möchten. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Vermieter dürfen diese Wohnungen daher nur an Haushalte überlassen, die ihre Wohnberechtigung nachweisen können.

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Brandenburg grundsätzlich nur für geförderten Wohnraum innerhalb des Landes Brandenburg. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter WBS wird in Brandenburg nicht automatisch anerkannt. Umgekehrt ersetzt ein brandenburgischer WBS keinen Wohnberechtigungsschein für Berlin, Sachsen oder ein anderes Bundesland.

Besonders relevant ist der WBS in Cottbus für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie weitere Haushalte, die auf preisgebundenen Wohnraum angewiesen sind. Ein ausgestellter WBS bedeutet aber nicht automatisch, dass sofort eine passende Sozialwohnung verfügbar ist. Er bestätigt zunächst die grundsätzliche Berechtigung für eine passende geförderte Wohnung.

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Wohnberechtigungsschein Cottbus

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Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Cottbus

Die Einkommensgrenzen richten sich nach § 22 Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz und der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg. Für Cottbus gelten dieselben Beträge wie im übrigen Land Brandenburg. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung, sondern das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte jährliche Gesamteinkommen des Haushalts.

Haushalt / Zuschlag Einkommensgrenze pro Jahr
Einpersonenhaushalt 18.500 Euro
Zweipersonenhaushalt 26.000 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Person zusätzlich 5.800 Euro
Jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 EStG zusätzlich 2.000 Euro

Quelle der Beträge: Bekanntmachung „Einkommensgrenze nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz“ im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023; gültig seit 1. Januar 2024. Die nächste turnusmäßige Dynamisierung ist nach § 22 BbgWoFG zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Beispiele für typische Haushalte

Die folgende Übersicht zeigt häufige Konstellationen. Sie dient der Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Berechnung durch die zuständige Stelle, weil Freibeträge, Abzüge und Sonderfälle das anrechenbare Einkommen verändern können.

Haushalt Berechnung Grenze pro Jahr
1 erwachsene Person Grundbetrag Einpersonenhaushalt 18.500 Euro
2 erwachsene Personen Grundbetrag Zweipersonenhaushalt 26.000 Euro
1 erwachsene Person und 1 Kind 26.000 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag 28.000 Euro
2 erwachsene Personen und 1 Kind 26.000 Euro + 5.800 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag 33.800 Euro
1 erwachsene Person und 2 Kinder 26.000 Euro + 5.800 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag 35.800 Euro
2 erwachsene Personen und 2 Kinder 26.000 Euro + 11.600 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag 41.600 Euro

Wie das Einkommen beim Wohnberechtigungsschein bewertet wird

Beim Wohnberechtigungsschein Cottbus zählt das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts. Zum Haushalt gehören nicht nur die einzelne wohnungssuchende Person, sondern auch weitere Personen, die gemeinsam mit ihr wohnen und wirtschaften. Das können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, weitere Familienangehörige oder andere auf Dauer angelegte Haushaltsmitglieder sein.

Nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz wird das Gesamteinkommen aus den Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen gebildet. Davon können gesetzlich vorgesehene Frei- und Abzugsbeträge abgezogen werden. Dadurch kann das maßgebliche Einkommen niedriger sein als das tatsächlich ausgezahlte oder auf Lohnabrechnungen angegebene Einkommen.

Für die Einkommensprüfung werden grundsätzlich die Einkünfte aus den letzten zwölf Monaten vor dem maßgeblichen Prüfzeitpunkt berücksichtigt. Wenn sich das Einkommen dauerhaft geändert hat oder eine dauerhafte Änderung sicher zu erwarten ist, kann das geänderte monatliche Einkommen auf ein Jahr hochgerechnet werden. Bei selbstständiger Tätigkeit kann auf Durchschnittswerte aus den vorherigen Wirtschaftsjahren abgestellt werden.

Bereich Bedeutung für die Prüfung
Arbeitslohn, Rente, Sozialleistungen, Unterhalt werden je nach Art der Einnahme in die Einkommensermittlung einbezogen
Haushaltsgröße bestimmt die maßgebliche Einkommensgrenze und die angemessene Wohnungsgröße
Kinder im Haushalt erhöhen die Einkommensgrenze zusätzlich um 2.000 Euro je Kind
Freibeträge und Abzüge können das anrechenbare Jahreseinkommen mindern, etwa bei bestimmten persönlichen Belastungen

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Cottbus

Der Wohnberechtigungsschein enthält nicht nur eine Aussage zur Einkommensberechtigung, sondern auch zur angemessenen Wohnungsgröße. In Brandenburg werden Wohnfläche und Raumzahl berücksichtigt. Dabei genügt grundsätzlich, dass entweder die maßgebliche Wohnfläche oder die zulässige Raumzahl eingehalten wird.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche oder Wohnräume
1 Person bis zu 50 m² oder 2 Wohnräume
2 Personen bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume
3 Personen bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich bis zu 10 m² oder ein weiterer Wohnraum

In begründeten Einzelfällen kann eine abweichende Wohnungsgröße möglich sein, etwa bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen, gesundheitlichen Gründen, regelmäßigem zusätzlichem Raumbedarf oder zur Vermeidung einer besonderen Härte. Entscheidend ist immer die konkrete Prüfung nach den brandenburgischen Vorgaben.

Gültigkeit und Besonderheiten des WBS in Brandenburg

Ein Wohnberechtigungsschein in Brandenburg gilt in der Regel für ein Jahr. In begründeten Einzelfällen kann eine Gültigkeit von zwei Jahren in Betracht kommen, wenn offensichtlich nicht mit einer Änderung der Einkommensverhältnisse zu rechnen ist. Für Cottbus ist außerdem wichtig: Der WBS gilt für geförderten Wohnraum im Land Brandenburg, nicht automatisch für Wohnungen in anderen Bundesländern.

Neben dem klassischen WBS können bei bestimmten geförderten Wohnungen auch höhere Einkommensstufen relevant sein. Die Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung Brandenburg erlaubt nach Maßgabe der jeweiligen Förderbestimmungen eine Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenzen. Das bedeutet aber nicht, dass jede geförderte Wohnung für jede höhere Einkommensstufe offensteht. Maßgeblich ist immer die konkrete Bindung der jeweiligen Wohnung.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Der Wohnberechtigungsschein in Cottbus kann im Rathaus der Stadt beantragt werden. Auf der Seite der Stadt Cottbus sind das Antragsformular sowie weitere Informationen verfügbar. Um einen Wohnberechtigungsschein erteilen zu können, benötigen die Mitarbeiter den Antrag und einen Einkommensnachweis. Das Rathaus befindet sich in der Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus. Die Abteilung Wohnungswesen ist sowohl telefonisch unter der Nummer 0355 612 4421 als auch per E-Mail unter der Adresse wohngeldstelle@cottbus.de zu erreichen.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Cottbus

Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für eine Person in Cottbus?

Für einen Einpersonenhaushalt gilt in Brandenburg seit dem 1. Januar 2024 eine Einkommensgrenze von 18.500 Euro pro Jahr. Diese Grenze gilt auch 2026 für den Wohnberechtigungsschein Cottbus.

Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?

Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 26.000 Euro pro Jahr. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 5.800 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz erhöht sich die Grenze zusätzlich um 2.000 Euro.

Ist das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen entscheidend?

Entscheidend ist das gesetzlich ermittelte jährliche Gesamteinkommen des Haushalts. Dieses ist weder einfach mit dem Bruttoeinkommen noch mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen, weil bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.

Gilt ein Berliner WBS auch in Cottbus?

Nein. Ein Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Für geförderten Wohnraum in Cottbus ist daher ein WBS nach brandenburgischem Recht maßgeblich.

Bekommt man mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS bestätigt nur die grundsätzliche Wohnberechtigung. Ob eine konkrete Wohnung verfügbar ist und ob sie zur Haushaltsgröße sowie zur Einkommensstufe passt, hängt vom jeweiligen Wohnungsangebot ab.

Kontakt

Stadtverwaltung Cottbus
Bürgerservice
Servicebereich Wohngeld/Wohnungswesen
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Telefon: 0355 612 0
E-Mail: wohngeldstelle@cottbus.de

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Alle Öffnungszeiten sind auch auf cottbus.de zu finden.

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