Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Cottbus

Wohnberechtigungsschein Cottbus

Der Wohnberechtigungsschein Cottbus ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt in Cottbus/Chóśebuz eine öffentlich geförderte und mietpreisgebundene Wohnung im Land Brandenburg beziehen darf. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare jährliche Gesamteinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße.

Für Cottbus gelten die landesweiten Regelungen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Die bisher auf älteren Seiten häufig genannten Einkommensgrenzen von 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen sind für Brandenburg nicht mehr aktuell. Maßgeblich sind die seit dem 1. Januar 2024 geltenden Beträge, die im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023 bekannt gemacht wurden. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.

Wohnberechtigungsschein Cottbus: Wer grundsätzlich berechtigt ist

Ein WBS kommt für Wohnungssuchende in Betracht, deren Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet und die eine geförderte Wohnung im Land Brandenburg beziehen möchten. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Vermieter dürfen diese Wohnungen daher nur an Haushalte überlassen, die ihre Wohnberechtigung nachweisen können.

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Brandenburg grundsätzlich nur für geförderten Wohnraum innerhalb des Landes Brandenburg. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter WBS wird in Brandenburg nicht automatisch anerkannt. Umgekehrt ersetzt ein brandenburgischer WBS keinen Wohnberechtigungsschein für Berlin, Sachsen oder ein anderes Bundesland.

Besonders relevant ist der WBS in Cottbus für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie weitere Haushalte, die auf preisgebundenen Wohnraum angewiesen sind. Ein ausgestellter WBS bedeutet aber nicht automatisch, dass sofort eine passende Sozialwohnung verfügbar ist. Er bestätigt zunächst die grundsätzliche Berechtigung für eine passende geförderte Wohnung.

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Wohnberechtigungsschein Cottbus

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Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Cottbus

Die Einkommensgrenzen richten sich nach § 22 Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz und der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg. Für Cottbus gelten dieselben Beträge wie im übrigen Land Brandenburg. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung, sondern das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte jährliche Gesamteinkommen des Haushalts.

HaushaltAngemessene Wohnräume / WohnflächeWBSWBSplus +40WBSplus +60
1 Person2 Wohnräume oder 50 m²18.500 Euro25.900 Euro29.600 Euro
2 Personen ohne Kind2 Wohnräume oder 65 m²26.000 Euro36.400 Euro41.600 Euro
2 Personen, davon 1 Kind2 Wohnräume oder 65 m²28.000 Euro39.200 Euro44.800 Euro
3 Personen ohne Kind3 Wohnräume oder 80 m²31.800 Euro44.520 Euro50.880 Euro
3 Personen, davon 1 Kind3 Wohnräume oder 80 m²33.800 Euro47.320 Euro54.080 Euro
3 Personen, davon 2 Kinder3 Wohnräume oder 80 m²35.800 Euro50.120 Euro57.280 Euro
4 Personen ohne Kind4 Wohnräume oder 90 m²37.600 Euro52.640 Euro60.160 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder4 Wohnräume oder 90 m²41.600 Euro58.240 Euro66.560 Euro
5 Personen ohne Kind5 Wohnräume oder 100 m²43.400 Euro60.760 Euro69.440 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder5 Wohnräume oder 100 m²49.400 Euro69.160 Euro79.040 Euro

Quelle der Beträge: Bekanntmachung „Einkommensgrenze nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz“ im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023; gültig seit 1. Januar 2024. Die nächste turnusmäßige Dynamisierung ist nach § 22 BbgWoFG zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Beispiele für typische Haushalte

Die folgende Übersicht zeigt häufige Konstellationen. Sie dient der Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Berechnung durch die zuständige Stelle, weil Freibeträge, Abzüge und Sonderfälle das anrechenbare Einkommen verändern können.

HaushaltBerechnungEinkommensgrenze pro Jahr
1 erwachsene PersonGrundbetrag Einpersonenhaushalt18.500 Euro
2 erwachsene PersonenGrundbetrag Zweipersonenhaushalt26.000 Euro
1 erwachsene Person und 1 Kind26.000 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag28.000 Euro
2 erwachsene Personen und 1 Kind26.000 Euro + 5.800 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag33.800 Euro
1 erwachsene Person und 2 Kinder26.000 Euro + 5.800 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag35.800 Euro
2 erwachsene Personen und 2 Kinder26.000 Euro + 11.600 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag41.600 Euro

Wie das Einkommen beim Wohnberechtigungsschein bewertet wird

Beim Wohnberechtigungsschein Cottbus zählt das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts. Zum Haushalt gehören nicht nur die einzelne wohnungssuchende Person, sondern auch weitere Personen, die gemeinsam mit ihr wohnen und wirtschaften. Das können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, weitere Familienangehörige oder andere auf Dauer angelegte Haushaltsmitglieder sein.

Nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz wird das Gesamteinkommen aus den Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen gebildet. Davon können gesetzlich vorgesehene Frei- und Abzugsbeträge abgezogen werden. Dadurch kann das maßgebliche Einkommen niedriger sein als das tatsächlich ausgezahlte oder auf Lohnabrechnungen angegebene Einkommen.

Für die Einkommensprüfung werden grundsätzlich die Einkünfte aus den letzten zwölf Monaten vor dem maßgeblichen Prüfzeitpunkt berücksichtigt. Wenn sich das Einkommen dauerhaft geändert hat oder eine dauerhafte Änderung sicher zu erwarten ist, kann das geänderte monatliche Einkommen auf ein Jahr hochgerechnet werden. Bei selbstständiger Tätigkeit kann auf Durchschnittswerte aus den vorherigen Wirtschaftsjahren abgestellt werden.

Bereich Bedeutung für die Prüfung
Arbeitslohn, Rente, Sozialleistungen, Unterhalt werden je nach Art der Einnahme in die Einkommensermittlung einbezogen
Haushaltsgröße bestimmt die maßgebliche Einkommensgrenze und die angemessene Wohnungsgröße
Kinder im Haushalt erhöhen die Einkommensgrenze zusätzlich um 2.000 Euro je Kind
Freibeträge und Abzüge können das anrechenbare Jahreseinkommen mindern, etwa bei bestimmten persönlichen Belastungen

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Cottbus

Der Wohnberechtigungsschein enthält nicht nur eine Aussage zur Einkommensberechtigung, sondern auch zur angemessenen Wohnungsgröße. In Brandenburg werden Wohnfläche und Raumzahl berücksichtigt. Dabei genügt grundsätzlich, dass entweder die maßgebliche Wohnfläche oder die zulässige Raumzahl eingehalten wird.

Einkommensgrenze Sachsen1-Personen-Haushalt2-Personen-HaushaltJede weitere PersonZusätzlich je Kind
Erste Einkommensgrenze nach § 1 SächsEinkGrenzVO20.520 Euro30.780 Euro7.011 Euro855 Euro
Zweite Einkommensgrenze nach § 2 SächsEinkGrenzVO23.640 Euro35.460 Euro8.077 Euro985 Euro

In begründeten Einzelfällen kann eine abweichende Wohnungsgröße möglich sein, etwa bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen, gesundheitlichen Gründen, regelmäßigem zusätzlichem Raumbedarf oder zur Vermeidung einer besonderen Härte. Entscheidend ist immer die konkrete Prüfung nach den brandenburgischen Vorgaben.

Gültigkeit und Besonderheiten des WBS in Brandenburg

Ein Wohnberechtigungsschein in Brandenburg gilt in der Regel für ein Jahr. In begründeten Einzelfällen kann eine Gültigkeit von zwei Jahren in Betracht kommen, wenn offensichtlich nicht mit einer Änderung der Einkommensverhältnisse zu rechnen ist. Für Cottbus ist außerdem wichtig: Der WBS gilt für geförderten Wohnraum im Land Brandenburg, nicht automatisch für Wohnungen in anderen Bundesländern.

Neben dem klassischen WBS können bei bestimmten geförderten Wohnungen auch höhere Einkommensstufen relevant sein. Die Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung Brandenburg erlaubt nach Maßgabe der jeweiligen Förderbestimmungen eine Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenzen. Das bedeutet aber nicht, dass jede geförderte Wohnung für jede höhere Einkommensstufe offensteht. Maßgeblich ist immer die konkrete Bindung der jeweiligen Wohnung.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Cottbus

Der soziale Wohnungsbau gewinnt in Cottbus seit einigen Jahren wieder deutlich an Bedeutung. Durch den Strukturwandel in der Lausitz, die Ansiedlung neuer Unternehmen, den Ausbau der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) sowie zahlreiche Forschungs- und Industrieprojekte wächst die Stadt kontinuierlich. Mit der steigenden Einwohnerzahl nimmt auch der Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen zu. Deshalb verfolgt die Stadt Cottbus das Ziel, bei neuen Wohnquartieren einen angemessenen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohngebäude zu modernisieren.

Aktuelle Entwicklung

Ein Schwerpunkt der Wohnraumentwicklung liegt derzeit im Quartier Briesmannstraße nahe der Innenstadt. Dort errichtet die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (GWC) in drei Bauabschnitten insgesamt 147 neue Wohnungen. Ein Teil der Wohnungen wird öffentlich gefördert und richtet sich an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein. Die ersten geförderten Wohnungen konnten bereits 2026 bezogen werden. Das Quartier bietet barrierearme Grundrisse, moderne Energiekonzzepte und eine zentrale Lage mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

Parallel dazu entwickelt sich Cottbus durch den Lausitzer Strukturwandel zu einem attraktiven Wohnstandort für Fachkräfte, Studierende und Familien. Um den steigenden Wohnraumbedarf zu decken, plant die Stadt weitere Wohnbauflächen in Bahnhofsnähe und in anderen Entwicklungsgebieten. Dabei sollen sowohl klassischer Mietwohnungsbau als auch öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.

Unternehmen mit gefördertem Wohnraum

Der wichtigste Anbieter bezahlbaren Wohnraums ist die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (GWC). Als kommunales Wohnungsunternehmen bewirtschaftet sie mehrere tausend Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und investiert kontinuierlich in Neubau, energetische Sanierung und barrierearmen Wohnraum. Mit dem Quartier Briesmannstraße realisiert die GWC derzeit das größte Wohnungsneubauprojekt in Cottbus. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über rund 400 barrierearme Wohnungen, die insbesondere älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen zugutekommen.

Ein weiterer wichtiger Akteur ist die eG Wohnen 1902, eine der größten Wohnungsgenossenschaften der Region. Sie errichtet derzeit mehrere moderne Mehrfamilienhäuser und investiert regelmäßig in die Modernisierung ihres Wohnungsbestandes. Ergänzt wird das Angebot durch weitere Wohnungsgenossenschaften und private Bauträger, die im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg bezahlbare Mietwohnungen schaffen.

 

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Cottbus

Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für eine Person in Cottbus?

Für einen Einpersonenhaushalt gilt in Brandenburg seit dem 1. Januar 2024 eine Einkommensgrenze von 18.500 Euro pro Jahr. Diese Grenze gilt auch 2026 für den Wohnberechtigungsschein Cottbus.

Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?

Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 26.000 Euro pro Jahr. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 5.800 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz erhöht sich die Grenze zusätzlich um 2.000 Euro.

Ist das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen entscheidend?

Entscheidend ist das gesetzlich ermittelte jährliche Gesamteinkommen des Haushalts. Dieses ist weder einfach mit dem Bruttoeinkommen noch mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen, weil bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.

Gilt ein Berliner WBS auch in Cottbus?

Nein. Ein Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Für geförderten Wohnraum in Cottbus ist daher ein WBS nach brandenburgischem Recht maßgeblich.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Der Wohnberechtigungsschein in Cottbus kann im Rathaus der Stadt beantragt werden. Auf der Seite der Stadt Cottbus sind das Antragsformular sowie weitere Informationen verfügbar. Um einen Wohnberechtigungsschein erteilen zu können, benötigen die Mitarbeiter den Antrag und einen Einkommensnachweis. Das Rathaus befindet sich in der Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus. Die Abteilung Wohnungswesen ist sowohl telefonisch unter der Nummer 0355 612 4421 als auch per E-Mail unter der Adresse wohngeldstelle@cottbus.de zu erreichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung zur Ausstellung des WBS?

Nach Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen und Nachweise beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel etwa 4 bis 5 Wochen. Über eine bevorzugte Bearbeitung in dringenden Fällen entscheidet gegebenenfalls die zuständige Behörde.

Bekommt man mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS bestätigt nur die grundsätzliche Wohnberechtigung. Ob eine konkrete Wohnung verfügbar ist und ob sie zur Haushaltsgröße sowie zur Einkommensstufe passt, hängt vom jeweiligen Wohnungsangebot ab.

Kontakt

Stadtverwaltung Cottbus
Bürgerservice
Servicebereich Wohngeld/Wohnungswesen
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Telefon: 0355 612 4421
E-Mail: wohngeldstelle@cottbus.de

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Alle Öffnungszeiten sind auch auf cottbus.de zu finden.

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