Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Braunschweig

Braunschweig ist mit rund 250.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Niedersachsens. In den letzten 10 Jahren ist die Einwohnerzahl um ca. 5 Prozent gestiegen. Entsprechend hat sich auch der Bedarf an günstigen Wohnungen, die mit Wohnberechtigungsschein angemietet werden können, erhöht.

Da in Braunschweig in den nächsten Jahren aufgrund auslaufender Förderungen zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen aus der Belegungs- und Mietpreisbindung fallen, steuert die Stadt mit einem Handlungskonzept zur Wohnraumvorsorge aktiv gegen. So formulierten die Verantwortlichen das Ziel, bis zum Jahr 2020 rund 5.000 Wohnungen für einkommensschwache Haushalte zu schaffen.

Braunschweig

Welche Unternehmen schaffen Wohnungen, die mit Wohnberechtigungsschein gemietet werden können?

Wichtige Akteure im sozialen Wohnungsbau der Stadt Braunschweig sind die kommunale Nibelungen-Wohnbau GmbH sowie die Wohnungsbaugenossenschaften Wiederaufbau eG und die Braunschweiger Baugenossenschaft eG. Zusammen stellen alle drei Unternehmen etwa 20.000 Mietwohnungen bereit. Das entspricht rund 14 Prozent aller Mietwohnungen im gesamten Stadtgebiet von Braunschweig. Die städtische Nibelungen-Wohnbau GmbH hat einen Bestand von 7.173 Wohnungen.

Wohnberechtigungsschein Braunschweig anfordern

WBS Braunschweig

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Braunschweig per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








 

Wer kann in Braunschweig einen Wohnberechtigungsschein beantragen und was kostet das?

Grundsätzlich können alle Menschen einen Wohnberechtigungsschein beantragen, deren Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt. Zu diesem Personenkreis zählen zum Beispiel Arbeitslose, Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV), aber auch Alleinerziehende, Rentner, Menschen mit Behinderungen, Auszubildende und Studierende. Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung oder Sozialwohnung. Wohnungssuchende aus dem Ausland müssen neben den Einkommensnachweisen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr besitzen.

Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins stellt die Stadt Braunschweig folgende Gebühren in Rechnung: Für einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein 18 Euro und für einen Speziellen Wohnberechtigungsschein 35 Euro. Diese Geldbeträge können bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bar bezahlt oder entsprechend des Gebührenbescheides überwiesen werden. Erst nach Geldeingang stellt die Stadt den Wohnberechtigungsschein aus.

Wo erhält man einen Wohnberechtigungsschein in Braunschweig?

In Braunschweig muss man sich für einen Wohnberechtigungsschein an die Stadtverwaltung wenden. Zuständig ist die „Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe“. Sie befindet sich in der Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig.

Man erreicht die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter den Rufnummern 0531 470-5021 und 470-5022. Die Faxnummer lautet 0531 470-8809. Die „Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe“ ist montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich. Hier erhält man einen Überblick über die Lage im Stadtgebiet, bekommt Ansprechpartner und weiterführende Links genannt.

Wo und wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein ist gemäß des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) für den Bezug von Sozialwohnungen in Niedersachsen gültig. Wer eine öffentlich geförderte Wohnung in einem anderen Bundesland beziehen möchte, muss sich dort an die zuständige Stelle wenden. Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein ist für ein Jahr gültig.

Welche Wohnungsgrößen stehen Mietern in Braunschweig mit einem Wohnberechtigungsschein zu?

Mietern mit einem Wohnberechtigungsschein stehen in Braunschweig folgende Wohnungsgrößen zu: Singles können eine Wohnung mit bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche anmieten. 2-Personen-Haushalten stehen bis zu 60 Quadratmeter Wohnfläche zu. 3 Personen haben Anspruch auf bis zu 75 Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnfläche erhöht sich bei jedem weiteren Haushaltsangehörigen um 10 Quadratmeter. Die Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass in Einzelfällen Abweichungen möglich sind. Mitunter toleriert die Stadt eine Überschreitung der Wohnfläche. Außerdem gelten für bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Schwerbehinderte, Sonderregelungen.

Welche Einkommensgrenzen gelten für einen Wohnberechtigungsschein in Braunschweig?

Wichtig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Tatsache, dass das Haushaltsnettoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Dies müssen alle Haushaltsangehörigen durch entsprechende Dokumente, wie Gehaltsnachweise, Rentenbescheide, Steuererklärungen, Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, nachweisen. Entsprechende Formulare stehen auf der Internetseite der Stadt Braunschweig als PDF zum Download bereit.
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Größe des Haushaltes und der jeweiligen Förderung der Wohnung. Das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz (NwoFG) sieht vor, dass die Grenze unter bestimmten Umständen um bis zu 60 Prozent überschritten werden darf.
Wenngleich die Einkommenberechnung individuell erfolgen muss, so stellt die Stadt Braunschweig auf ihrer Internetseite entsprechende Einkommenstabellen zur Orientierung bereit. Trotzdem ist es dringend angeraten, die zentrale Stelle für Wohnraumhilfe persönlich aufzusuchen, um die Anträge und Nachweise einzureichen. Die Mitarbeiter können zum Wohnberechtigungsschein in Braunschweig umfassend beraten und wertvolle Tipps zur Vorgehensweise geben.