Der Wohnberechtigungsschein Braunschweig, häufig auch B-Schein oder WBS genannt, ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung erfüllt. Er ist vor allem für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen relevant, etwa für Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende, Rentner, Studierende, Auszubildende oder Haushalte mit Bürgergeld-, Wohngeld- oder Sozialleistungsbezug.
In Braunschweig ist bezahlbarer Wohnraum weiterhin ein wichtiges Thema. Die Stadt hat mehr als 250.000 Einwohner und gehört zu den größten Städten Niedersachsens. Gleichzeitig zeigt das Wohnraumversorgungskonzept der Stadt, dass es besonders bei kleinen, preisgünstigen Wohnungen sowie bei größeren Wohnungen für Familien Engpässe gibt. Ein Wohnberechtigungsschein verbessert deshalb die Zugangsmöglichkeiten zu gefördertem Wohnraum, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche und bedeutet auch keine bevorzugte Vergabe.
Wohnberechtigungsschein Braunschweig: Wofür wird er benötigt?
Mit einem Wohnberechtigungsschein können berechtigte Haushalte eine öffentlich geförderte Wohnung in Braunschweig oder in Niedersachsen beziehen, sofern die konkrete Wohnung zur Haushaltsgröße, zur Einkommensgrenze und zur jeweiligen Zweckbindung passt. Manche geförderten Wohnungen sind allgemein für einkommensberechtigte Haushalte vorgesehen, andere zusätzlich für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Senioren, Menschen mit Behinderung, kinderreiche Familien oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf.
Wichtig ist: Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur die grundsätzliche Berechtigung. Ob eine bestimmte Wohnung tatsächlich angemietet werden kann, hängt zusätzlich vom Wohnungsangebot, der Wohnungsgröße, der Förderart der Wohnung und der Entscheidung des jeweiligen Vermieters ab.
Wohnberechtigungsschein Braunschweig anfordern
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Wer den Wohnberechtigungsschein in Braunschweig erhalten kann
Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Art der geförderten Wohnung. Grundlage sind das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) und die dazugehörigen Regelungen zur Einkommensermittlung. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttoeinkommen aus dem Arbeitsvertrag, sondern das nach den gesetzlichen Vorgaben berechnete Einkommen des gesamten Haushalts.
Zum Haushalt zählen die antragstellende Person sowie weitere Personen, die gemeinsam mit ihr in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Bei ausländischen Wohnungssuchenden ist zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die mindestens für ein Jahr gilt.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Braunschweig
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen wurden zum 1. März 2025 angehoben. Seitdem beträgt die gesetzliche Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFG 21.250 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 28.750 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 3.750 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts erhöht sich die Grenze zusätzlich um weitere 3.750 Euro.
| Haushalt | Gesetzliche Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFG | Bei zulässiger Überschreitung um 20 % | Bei zulässiger Überschreitung um 60 % |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 21.250 Euro | 25.500 Euro | 34.000 Euro |
| 2 Personen | 28.750 Euro | 34.500 Euro | 46.000 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind oder 3 Personen ohne Kind | 32.500 Euro | 39.000 Euro | 52.000 Euro |
| Paar mit 1 Kind oder 4 Personen ohne Kind | 36.250 Euro | 43.500 Euro | 58.000 Euro |
| Alleinerziehend mit 2 Kindern oder 5 Personen ohne Kind | 40.000 Euro | 48.000 Euro | 64.000 Euro |
| Paar mit 2 Kindern | 43.750 Euro | 52.500 Euro | 70.000 Euro |
| Paar mit 3 Kindern | 51.250 Euro | 61.500 Euro | 82.000 Euro |
Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Grenzen als Orientierung. Bei bestimmten geförderten Wohnungen können abweichende oder erhöhte Grenzen gelten, zum Beispiel eine Überschreitung um bis zu 20 oder 60 Prozent. Welche Grenze im Einzelfall maßgeblich ist, hängt von der konkreten Förderung der Wohnung ab.
Warum das Bruttoeinkommen nicht allein entscheidet
Die gesetzlichen Einkommensgrenzen entsprechen näherungsweise einem bereinigten Jahresnettoeinkommen. Bei der Berechnung können unter anderem Werbungskosten, pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sowie bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Dadurch kann das tatsächliche Bruttoeinkommen höher liegen als die gesetzliche Einkommensgrenze. Die Stadt Braunschweig stellt hierfür eine Orientierungstabelle bereit, die je nach Einkommensart unterschiedliche grobe Bruttowerte ausweist, etwa für Angestellte, Beamte, Rentner oder Personen ohne pauschale Abzüge.
Welche Wohnungsgröße mit WBS in Braunschweig angemessen ist
Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf. In Braunschweig gelten dafür die niedersächsischen Orientierungswerte. Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, etwa bei besonderen persönlichen Bedürfnissen, gesundheitlichen Einschränkungen oder einer besonderen familiären Situation.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² |
| 2 Personen | bis zu 60 m² |
| 3 Personen | bis zu 75 m² |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich bis zu 10 m² |
Geförderte Wohnungen und wichtige Anbieter in Braunschweig
Zu den wichtigen Akteuren auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt gehören unter anderem die kommunale Nibelungen-Wohnbau GmbH, die Baugenossenschaft Wiederaufbau eG und die Braunschweiger Baugenossenschaft eG. Diese Unternehmen und Genossenschaften stellen in Braunschweig einen relevanten Teil des bezahlbaren Wohnungsbestandes bereit. Ob für eine konkrete Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, ergibt sich jedoch immer aus dem jeweiligen Wohnungsangebot und der zugrunde liegenden Förderung.
Das Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Braunschweig zeigt, dass öffentlich geförderter Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte weiterhin besonders wichtig ist. Ende 2021 gab es in Braunschweig rund 3.050 preisgebundene Wohnungen. Ohne neue Bindungen würde der Bestand bis 2030 deutlich sinken. Besonders angespannt ist die Lage bei kleinen, preisgünstigen Wohnungen für Einpersonenhaushalte sowie bei größeren Wohnungen für Familien.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Braunschweig
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Braunschweig gültig?
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen für ein Jahr ab Ausstellung. Danach muss die Berechtigung erneut geprüft werden, wenn weiterhin eine geförderte Wohnung gesucht wird oder ein neuer Nachweis erforderlich ist.
Gilt der Wohnberechtigungsschein Braunschweig nur in der Stadt?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein nach niedersächsischem Recht gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Bei speziellen Wohnberechtigungsscheinen oder zweckgebundenen Wohnungen kann der Geltungsbereich enger sein.
Welche Einkommensgrenze gilt für eine Sozialwohnung in Braunschweig?
Die Grundgrenze liegt seit dem 1. März 2025 bei 21.250 Euro für eine Person und 28.750 Euro für zwei Personen. Für weitere Haushaltsmitglieder und Kinder erhöhen sich die Beträge. Je nach Förderung der Wohnung können auch erhöhte Grenzen gelten.
Zählt das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen?
Entscheidend ist das nach den gesetzlichen Vorschriften berechnete Gesamtjahreseinkommen. Dieses wird aus den Einkünften des Haushalts ermittelt und kann durch pauschale Abzüge, Werbungskosten und Freibeträge niedriger ausfallen als das Bruttoeinkommen.
Garantiert ein WBS eine Wohnung in Braunschweig?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung für geförderten Wohnraum, garantiert aber keine konkrete Wohnung. Die tatsächliche Vergabe hängt vom Angebot, der Wohnungsgröße, der Zweckbindung und der Auswahl durch den Vermieter ab.
Weiterführende Informationen
- Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig
- Einkommensgrenzen-Tabelle der Stadt Braunschweig
- Niedersächsisches Ministerium: Wohnberechtigung in Sozialwohnungen
- § 3 NWoFG: Einkommensgrenzen in Niedersachsen
- NBank: Einkommensermittlung für die soziale Wohnraumförderung
- Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Braunschweig

