Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Lünen

Lünen, die größte Stadt im Landkreis Unna ist ein Mittelzentrum und besteht aus 14 Ortsteilen. Ihre gute Lage an der Grenze zum Münsterland und die Einbindung in den Regionalverband Ruhr lockt Menschen in die Stadt. Die Bewohnerzahl hat sich auf 88.409 erhöht (Angaben 31.12.2018).

Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein in Lünen

Wohnungen mit öffentlicher Förderung sind über die Stadt verteilt. 28 Prozent der Bewohner von Sozialwohnungen sind Kinder und Jugendliche. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt an, gleichzeitig nimmt die Zahl der Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein ab. Kleine Wohnungen und große Familienwohnungen fehlen. Von allen Wohnungen mit öffentlicher Förderung fallen bis 2030 rund 1.000 Wohnungen weg. Der Neubau hat sich seit 2017 reduziert. Im Jahr 2016 wurden 9.301 Wohnungen gebaut, im Jahr 2017 sind es 7.230 Wohneinheiten. Erschlossenes Bauland wird nicht abgerufen.

Wohnberechtigungsschein Lünen anfordern

Wohnberechtigungsschein LünenHier finden Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Lünen, den Sie einfach per E-Mail anfordern können.

Der Downloadlink kommt direkt per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.








Wohnungsbau und Sozialwohnungen in Lünen

Lünen verfolgt ein ‚Integriertes Handlungskonzept‘ zur Verbesserung der Stadtteile und Erhöhung des Wohnungsbaus. Die Wohnungsbauunternehmen haben aktuell ihre Pläne für Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein in Lünen in drei Bauprojekten gemindert. Zwei Gründe sind für die Reduzierung des sozialen Wohnungsbaus wichtig. Durch die guten Konditionen auf dem Geldmarkt haben die Wohnungsbauunternehmen geringe Anreize, öffentliche Fördermittel abzurufen. Zudem gelten in Nordrhein-Westfalen seit 2018 neue Mietstufen für Sozialwohnungen. Der Mietpreis in Lünen liegt neu mit 5.00 Euro pro Quadratmeter 25 Cent unter dem alten Preis.

Anbieter von Sozialwohnungen

Lünen hat kein eigenes Wohnungsunternehmen. Wohnungsbauunternehmen realisieren geförderte Wohnungen innerhalb ihrer Wohnbauprojekte. Zum Einzug in eine Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein für Lünen notwendig. Der Bezug einer Sozialwohnung der Baugenossenschaft erfordert zusätzlich die Mitgliedschaft.

Bauverein zu Lünen
Adresse: Lange Straße 99, 44532 Lünen
Telefon: 02306 202110
E-Mail: info@bauverein.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 7.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr

LEG Wohnen GmbH
Niederlassung Bergkamen
Ebertstraße 21, 59192 Bergkamen
Telefon: 0211 7407400
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 15.30 Uhr

Vivawest Wohnen GmbH
Kundencenter Lünen, Friedenstraße 17, 44532 Lünen
Telefon: 02306 24040
Formular E-Mail Kontakt: https://suche.vivawest.de/kontakt/

Wohnungsbaugenossenschaft Lünen (WBG)
Adresse: Kurt-Schumacher-Str. 11, 44534 Lünen
Telefon: 02306 70060
E-Mail: info@wbg-luenen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein in Lünen

Nur Menschen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, dürfen einen öffentlich geförderten Wohnraum nutzen. Dafür ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig.
Kosten für die Bearbeitung: Je nach Fall 10 und 30 Euro.

Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen

Die Wohnungsgrößen sind vorgeschrieben:

  • 1 Person: 50 Quadratmeter
  • 2 Personen: 65 Quadratmeter
  • 3 Personen: 80 Quadratmeter
  • Für jede zusätzliche Person werden weitere 15 Quadratmeter angerechnet.

Berechnungsbeispiele für Haushaltseinkommen:

Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen Erwerbsbeteiligung Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) Bruttoeinkommen*
1 Berufstätige 19.350 Euro 30.318 Euro
Rentner 19.350 Euro 21.602 Euro
Erwerbslose 19.350 Euro 19.549 Euro
2 Berufstätige 23.310 Euro 42.378 Euro
Rentner 23.310 Euro 30.446 Euro
Erwerbslose 23.310 Euro 23.708 Euro
3 Ehepaar mit 1 Kind Erwerbstätige 29.370 Euro 45.500 Euro
Erwerbslose 29.370 Euro 29.768 Euro
4 Ehepaar mit 2 Kindern Erwerbstätige 35.430 Euro 54.681 Euro
Erwerbslose 35.430 Euro 35.828 Euro

Im Einzelfall können die Berechnungen zu anderen Ergebnissen führen. Lassen Sie sich bitte beraten.
Die Zahlen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Stadt Lünen.
Das Formular zum Antrag Wohnberechtigungsschein in Lünen können Sie ebenfalls auf der Seite der Stadt Lünen herunterladen.

Unterlagen zum Antrag

  • Verdienstbescheinigungen
  • Bescheinigungen über den Bezug von Leistungen (Sozialgesetzbuch SGB)

Im Einzelfall sind weitere Unterlagen notwendig. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch der Dienststelle.

Kontakt

Wohnen und Soziales
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen

Gunther Pletz
Raum: 303, 3. OG
E-Mail: gunther.pletz.16@­luenen.de
Telefon: 02306 104-1655
Telefon: 02306 104-211668

Doris Lux
Raum: 304, 3. OG
E-Mail: doris.lux.16@­luenen.de
Telefon: 02306 104-1653
Telefon: 02306 104-211668

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr