
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, wird benötigt, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung in Lünen oder an einem anderen Ort in Nordrhein-Westfalen bezogen werden soll. Die Stadt Lünen prüft dafür unter anderem das Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Aufenthaltsberechtigung und die angemessene Wohnungsgröße.
Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein in Lünen
Nur Menschen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, dürfen eine öffentlich geförderte Wohnung nutzen. Dafür ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig. Zuständig ist in Lünen das Team Wohnen der Stadtverwaltung.
Nach den Angaben der Stadt Lünen sind wohnberechtigt:
- Wohnungssuchende und ihre Haushaltsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und ihren Wohnsitz auf längere Dauer in Deutschland begründen können,
- Wohnungssuchende ab 18 Jahren oder jüngere Antragsteller mit Einverständniserklärung der Eltern,
- Haushalte, deren gemeinsames Einkommen die gesetzlich festgelegten Grenzen nach § 13 WFNG NRW nicht überschreitet,
- Haushalte, bei denen die künftige Wohnung die zulässige Wohnungsgröße nach § 18 WFNG NRW und den Wohnraumnutzungsbestimmungen einhält.
Für Familien, Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Haushalte mit gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen können im Einzelfall Abzugsbeträge eine Rolle spielen. Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass die Berechnung im Einzelfall durch die Behörde erfolgt.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Lünen
Für Lünen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Lünen nennt auf ihrer offiziellen Serviceseite folgende Grenzen nach dem WFNG NRW. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das bereinigte Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 Prozent | Beispiel für mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen mit 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen mit 2 Kindern | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen mit 3 Kindern | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Brutto-Beispiele beruhen auf einer Modellrechnung, bei der eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung entrichtet. Bei Rentnern, Erwerbslosen, mehreren Verdienern oder besonderen Freibeträgen kann das Ergebnis anders ausfallen.
WBS Typ A und Typ B in Lünen
Bei geförderten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen wird häufig zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B unterschieden. Gruppe A entspricht der regulären Einkommensgrenze. Gruppe B kann bei bestimmten öffentlich geförderten Wohnungen für wirtschaftlich leistungsfähigere Haushalte gelten, deren anrechenbares Einkommen die Grenze um bis zu 40 Prozent überschreitet. Ob eine bestimmte Wohnung in Lünen für Gruppe A oder Gruppe B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderbindung und wird im Einzelfall geprüft.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein zählt das Einkommen aller Personen, die zur künftigen Haushaltsgemeinschaft gehören. Die Stadt Lünen nennt als Nachweise unter anderem Lohnabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Rentenbescheide und weitere Einkommensnachweise.
Entscheidend ist das bereinigte Jahreseinkommen. Vom Bruttoeinkommen können je nach Fall Abzüge, Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und besondere Freibeträge berücksichtigt werden. Auch Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit können die Berechnung beeinflussen. Deshalb ersetzen Tabellen keine Prüfung durch die Behörde.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Lünen werden Nachweise zum Haushalt und zum Einkommen benötigt. Die Stadt nennt ausdrücklich den WBS-Antrag, Identitätsdokumente und Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| WBS-Antrag | Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. |
| Identitätsdokumente | Personalausweis, Reisepass oder bei Nicht-EU-Angehörigen auch der Aufenthaltstitel. |
| Einkommensnachweise | Die letzten zwölf Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel Lohnabrechnungen, ALG-I-Bescheid, Bürgergeldbescheid oder Rentenbescheid. |
| Nachweise zu besonderen Lebenslagen | Je nach Fall etwa Nachweise zu Unterhalt, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder regelmäßig im Haushalt lebenden Kindern. |
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Stadt Lünen bittet deshalb um vorherige telefonische Rücksprache, wenn unklar ist, welche Nachweise benötigt werden.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr. Die Stadt Lünen kann nach Prüfung der Voraussetzungen entweder einen allgemeinen WBS oder einen gezielten WBS ausstellen.
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein: Er gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, sofern Wohnungstyp und Wohnungsgröße passen.
- Gezielter Wohnberechtigungsschein: Er gilt für eine bestimmte öffentlich geförderte Wohnung in Lünen.
- Einzug in ein anderes Bundesland: Wer außerhalb von Nordrhein-Westfalen eine geförderte Wohnung beziehen möchte, muss sich an die dort zuständige Gemeinde wenden.
Der WBS berechtigt nicht automatisch zum Abschluss eines Mietvertrages. Er ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf. Die Bewerbung um eine freie Wohnung erfolgt weiterhin beim Vermieter, bei einer Genossenschaft oder über andere Anbieter geförderter Wohnungen.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Lünen
Für öffentlich geförderte Wohnungen gelten angemessene Wohnungsgrößen. Die Stadt Lünen nennt folgende Werte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 Quadratmeter |
| 2 Personen | 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume |
| 5 Personen | 110 Quadratmeter oder 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich 15 Quadratmeter oder ein weiterer Wohnraum |
Besondere Wohnbedarfe können im Einzelfall berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen familiären Umständen. Entscheidend ist die Prüfung durch die zuständige Stelle.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Lünen
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist in Lünen seit Jahren hoch. Steigende Baukosten, eine wachsende Nachfrage nach Mietwohnungen und der Rückgang älterer Sozialwohnungen mit auslaufender Preisbindung führen dazu, dass öffentlich geförderte Wohnungen häufig innerhalb kurzer Zeit vergeben sind. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) deshalb oft die wichtigste Voraussetzung, um eine passende Wohnung zu finden.
Wer einen WBS besitzt, sollte sich möglichst frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren. Viele Wohnungen werden direkt über Wohnungsgenossenschaften oder kommunal geprägte Vermieter vergeben und erscheinen nur für kurze Zeit auf den jeweiligen Internetseiten oder in den Interessentenlisten.
Wie viele geförderte Wohnungen gibt es in Lünen?
Eine zentrale Rolle auf dem Lüner Wohnungsmarkt spielen die beiden großen Wohnungsgenossenschaften:
- Bauverein zu Lünen eG mit rund 5.500 Wohnungen in Lünen und der näheren Umgebung.
- WBG Lünen eG, die mehr als 4.800 Wohnungen in Lünen sowie den Nachbarstädten Kamen, Bergkamen, Unna, Selm, Werne und Lüdinghausen bewirtschaftet.
Zusammen verfügen beide Genossenschaften über mehr als 10.000 Wohnungen und gehören damit zu den wichtigsten Anbietern bezahlbaren Wohnraums in der Region. Zwar sind nicht alle Wohnungen öffentlich gefördert, dennoch vermieten beide Unternehmen regelmäßig preisgünstige Wohnungen und beteiligen sich an Neubau- und Modernisierungsprojekten.
Daneben besitzt auch VIVAWEST einen größeren Wohnungsbestand in Lünen und bietet in einzelnen Quartieren Wohnungen an, die für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein infrage kommen.
Wo finden WBS-Berechtigte Wohnungen?
Die größten Chancen auf eine öffentlich geförderte oder besonders preisgünstige Wohnung bestehen bei folgenden Wohnungsunternehmen:
- Bauverein zu Lünen – rund 5.500 Wohnungen, zahlreiche Quartiere im gesamten Stadtgebiet. Als Wohnungsgenossenschaft profitieren Mitglieder unter anderem von einem lebenslangen Wohnrecht und einer kontinuierlichen Bestandsentwicklung.
- WBG Lünen – über 4.800 Wohnungen in Lünen und der Region. Die Genossenschaft errichtet regelmäßig Neubauten und modernisiert ihren Bestand. Interessenten können sich über eine Wohnungsanfrage vormerken lassen.
- VIVAWEST Kundencenter Lünen – bietet Mietwohnungen in verschiedenen Stadtteilen an und beteiligt sich an der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums.
Darüber hinaus verfügen auch die LEG Immobilien sowie kleinere Wohnungsunternehmen über Mietwohnungen in Lünen. Für öffentlich geförderte Wohnungen gelten jedoch häufig besondere Einkommensgrenzen und Belegungsbindungen.
In welchen Stadtteilen gibt es viele Mietwohnungen?
Größere Wohnungsbestände der Genossenschaften und Wohnungsunternehmen befinden sich unter anderem in:
- Brambauer
- Gahmen
- Horstmar
- Lünen-Süd
- Alstedde
- Nordlünen
- Innenstadt
- Geistviertel
In diesen Stadtteilen stehen sowohl ältere Bestandswohnungen als auch modernisierte Mehrfamilienhäuser zur Verfügung. Neubauwohnungen entstehen vor allem auf Konversions- und Nachverdichtungsflächen sowie im Rahmen energetischer Quartiersentwicklungen.
Tipps für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein
Da öffentlich geförderte Wohnungen in Lünen stark nachgefragt werden, empfiehlt es sich:
- den Wohnberechtigungsschein möglichst frühzeitig zu beantragen,
- sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren zu lassen,
- regelmäßig die Wohnungsangebote der Genossenschaften zu prüfen,
- vollständige Bewerbungsunterlagen bereitzuhalten und
- auch benachbarte Städte wie Kamen, Bergkamen, Selm oder Werne in die Wohnungssuche einzubeziehen.
Gerade Wohnungsgenossenschaften vergeben viele Wohnungen über interne Interessentenlisten. Eine frühzeitige Registrierung kann daher die Chancen auf eine passende Wohnung deutlich erhöhen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Lünen
Die Stadt Lünen nennt für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro. Für einen gezielten Wohnberechtigungsschein werden 10 bis 20 Euro angegeben. Die genaue Gebühr hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig ist außerdem die Frist: Der Antrag auf einen WBS muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages gestellt werden. Wer bereits kurz vor Vertragsabschluss steht, sollte die Unterlagen deshalb möglichst vollständig einreichen.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Wohnung muss aber zur Personenzahl, zur Wohnfläche und zur Förderbindung passen.
Gezielter WBS für eine bestimmte Wohnung
Wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Lünen gefunden wurde, kann ein gezielter Wohnberechtigungsschein erforderlich sein. In diesem Fall prüft die Behörde nicht nur den Haushalt, sondern auch die konkrete Wohnung.
Änderung beim Einkommen
Ändert sich das Einkommen während des Antragsverfahrens, sollten Antragsteller die Behörde informieren. Für die Prüfung zählt das tatsächliche und nachweisbare Haushaltseinkommen. Unvollständige Angaben können die Bearbeitung verzögern.
Neuer Antrag nach Ablauf
Wird innerhalb der Gültigkeitsdauer keine passende Wohnung gefunden, muss in der Regel ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Der alte WBS kann nach Ablauf nicht mehr für einen neuen Mietvertrag genutzt werden.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Lünen
Gilt der Wohnberechtigungsschein Lünen nur in Lünen?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt nach Angaben der Stadt für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Ein gezielter WBS gilt dagegen nur für eine bestimmte Wohnung in Lünen.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr. In dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden öffentlich geförderten Wohnung genutzt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Lünen beantragen?
Offizielle Informationen zum Antrag, zu den Voraussetzungen, zu Gebühren, Unterlagen, Bearbeitungsdauer und Verfahrensablauf stellt die Stadt Lünen im Serviceportal bereit. Dort wird der Wohnberechtigungsschein als „Wohnberechtigungsschein (WBS) und Unterstützung bei der Wohnungssuche“ geführt.
Nach Angaben der Stadt kann der Antrag nach Einreichung der vollständigen Unterlagen geprüft werden. Die Unterlagen können postalisch, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden. Der WBS-Antrag muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages gestellt werden. Die offizielle Informationsseite ist hier erreichbar: Serviceportal der Stadt Lünen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind unterschiedlich und müssen getrennt geprüft werden.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen, der Aufenthalt nicht ausreichend geklärt ist oder die gewünschte Wohnung nicht zur Haushaltsgröße passt.
Wie schnell bearbeitet die Stadt Lünen den Antrag?
Nach Angaben der Stadt Lünen wird der Antrag nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei Wochen abschließend bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Angabe | Kontakt |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Lünen, Team Wohnen / Wohnen, Soziales & Inklusion |
| Anschrift | Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen |
| Telefon Stadtverwaltung | 02306 104-0 |
| Servicezeiten Team Wohnen | Montag und Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr, Mittwoch geschlossen |
| Offizielle Serviceseite | Serviceportal der Stadt Lünen |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Lünen sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen und Wohnberechtigung, sowie die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die praktische Prüfung sind außerdem die jeweils aktuellen Hinweise der Stadt Lünen maßgeblich. Sie nennt auf ihrer Serviceseite das WFNG NRW in Verbindung mit den Wohnraumnutzungsbestimmungen als Rechtsgrundlage.
