
Sozialwohnungen sind in Tübingen besonders knapp: Die Stadt weist selbst darauf hin, dass preisgünstiger Wohnraum stark nachgefragt ist und Sozialwohnungen oft mit langen Wartezeiten verbunden sind. Zugleich können nach Angaben der Universitätsstadt rund 40 bis 45 Prozent der Tübinger Haushalte grundsätzlich Anspruch auf eine Sozialwohnung haben. Der Wohnberechtigungsschein Tübingen ist deshalb für viele Haushalte der wichtigste Nachweis, um sich auf eine geförderte und gebundene Mietwohnung bewerben zu können.
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht automatisch zu einer Wohnung. Er zeigt Vermietern aber, dass ein Haushalt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sozialmietwohnung erfüllt. In Baden-Württemberg ausgestellte Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb Baden-Württembergs und sind nach Angaben der Stadt Tübingen ein Jahr gültig.
Die Universitätsstadt Tübingen ist stark von der Universität und vom studentischen Leben geprägt. Viele Studenten, Auszubildende, Familien und Beschäftigte suchen zugleich bezahlbare Wohnungen. Besonders kleine und günstige Wohnungen sind daher häufig schwer zu finden. Die Stadt bemüht sich nach eigenen Angaben um zusätzlichen geförderten Wohnraum; dennoch bleibt das Angebot an Sozialwohnungen begrenzt.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Tübingen
Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn der Haushalt wohnungssuchend ist und das maßgebliche Jahreseinkommen die geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person, sondern das Einkommen aller Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen möchten.
Nach den landesrechtlichen Vorgaben in Baden-Württemberg muss der Antragsteller außerdem in der Lage sein, in Baden-Württemberg einen Wohnsitz als Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu begründen. Auch ausländische Staatsangehörige können berücksichtigt werden, wenn sie sich längerfristig rechtmäßig in Baden-Württemberg aufhalten dürfen. Die Gemeinde prüft den Einzelfall.
Zum Haushalt zählen in der Regel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern und weitere Angehörige, wenn sie mit dem Antragsteller eine gemeinsame Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Auch Personen, die voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate in den Haushalt aufgenommen werden, können berücksichtigt werden, etwa bei Geburt eines Kindes.
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Aktuelle Einkommensgrenzen
Für den Wohnberechtigungsschein Tübingen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich ist die aktuelle Tabelle des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Die Werte beruhen auf der Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro und gelten laut Ministerium seit dem Erlass vom 1. Dezember 2025.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 60.350 Euro | allgemeine Mietwohnraumförderung |
| 2 Personen | 60.350 Euro | allgemeine Mietwohnraumförderung |
| 3 Personen | 69.350 Euro | Zuschlag ab der dritten Person |
| 4 Personen | 78.350 Euro | zum Beispiel Familie mit zwei Kindern |
| 5 Personen | 87.350 Euro | weitere Person: plus 9.000 Euro |
| 6 Personen | 96.350 Euro | weitere Person: plus 9.000 Euro |
Bei größeren Haushalten erhöht sich die Grenze in der allgemeinen Mietwohnraumförderung um 9.000 Euro je weiterer Person. Für Haushalte mit schwerbehinderten Personen können abweichende Werte gelten. Die zuständige Stelle prüft außerdem, ob eine bestimmte geförderte Wohnung besondere Belegungsregeln hat. Deshalb kann es in Einzelfällen auch dann eine Prüfung geben, wenn die allgemeine Grenze überschritten wird.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Einkommensprüfung erfolgt nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person getrennt ermittelt und anschließend zu einem Haushaltseinkommen zusammengerechnet. Dabei kommt es nicht nur auf einen einzelnen Lohnzettel an.
Nach den Hinweisen des Landes ist grundsätzlich das Einkommen maßgeblich, das im Monat der Antragstellung und in den folgenden elf Monaten zu erwarten ist. Sind sichere Angaben für diesen Zeitraum nicht möglich, kann die Behörde auf die Einkünfte der letzten zwölf Monate zurückgreifen. Änderungen, die bereits feststehen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, können berücksichtigt werden, etwa der Beginn oder das Ende einer Ausbildung, Elternzeit oder Beschäftigung.
Wichtig ist: Die genannten Einkommensgrenzen sind keine einfache Netto-Tabelle für den Alltag. Die Behörde berechnet das anrechenbare Jahreseinkommen nach den gesetzlichen Vorgaben. Deshalb sollten Antragsteller alle Einkommensnachweise vollständig vorlegen und besondere Lebenslagen im Antrag angeben.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Tübingen stellt eine eigene Checkliste für die Antragstellung bereit. Danach werden insbesondere Nachweise zum Einkommen und zur persönlichen Situation benötigt. Je nach Haushalt können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
| Unterlage | Wann sie benötigt wird |
|---|---|
| Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag | immer erforderlich |
| Personalausweis oder gültiger Aufenthaltstitel | zum Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus |
| Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate oder Arbeitsvertrag | bei Erwerbseinkommen, Ausbildung oder geringfügiger Beschäftigung |
| Steuerbescheid oder Einnahmen-Überschussrechnung | bei selbständiger Arbeit |
| Aktuelle Leistungsbescheide | zum Beispiel Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Elterngeld oder Ausbildungsförderung |
| Nachweise zu Unterhalt | bei gezahltem oder erhaltenem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltstitel |
| Nachweis zur Sorgerechtsregelung | bei Trennung oder Scheidung |
| Nachweis besonderer Wohnbedürfnisse | zum Beispiel bei Behinderung, Rollstuhlnutzung oder Schwangerschaft |
| Schulbescheinigung | für Haushaltsmitglieder ab dem 18. Lebensjahr, wenn einschlägig |
| Nachweis über Eigentum oder Vermögen | wenn Eigentum oder verwertbares Vermögen vorhanden ist |
Die Unterlagen müssen aktuell und vollständig sein. Das ist wichtig, weil die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins vom Einkommen und von der Haushaltsgröße abhängt. Fehlende Nachweise können die Bearbeitung verzögern.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein ist nach den Angaben der Stadt Tübingen ein Jahr gültig und auf Baden-Württemberg begrenzt. Er kann für die Wohnungssuche innerhalb des Landes verwendet werden. Nach Ablauf muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
In der Praxis ist vor allem der allgemeine Wohnberechtigungsschein wichtig. Er bestätigt, dass der Haushalt die Voraussetzungen für geförderten Mietwohnraum erfüllt. Daneben kann es bei einzelnen geförderten Wohnungen besondere Belegungsbindungen geben. Dann prüft die Behörde, ob der Haushalt zur jeweiligen Wohnung und zum jeweiligen Förderprogramm passt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist keine Wohnungszusage. Er eröffnet nur die Möglichkeit, sich auf eine Sozialmietwohnung zu bewerben und mit einem Vermieter einen Mietvertrag abzuschließen.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Tübingen
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Die Stadt Tübingen nennt für den Wohnberechtigungsschein folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 45 qm Wohnfläche |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 60 qm Wohnfläche |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 75 qm Wohnfläche |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 90 qm Wohnfläche |
| jede weitere Person | plus 1 Wohnraum oder plus 15 qm Wohnfläche |
Bei besonderen Wohnbedürfnissen kann eine größere Wohnfläche in Betracht kommen. Das gilt zum Beispiel, wenn wegen einer Behinderung oder Rollstuhlnutzung mehr Platz benötigt wird. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle nach Prüfung der Nachweise.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Leistungsseite der Stadt Tübingen nennt keine konkrete Gebühr für den Wohnberechtigungsschein. Das Serviceportal Baden-Württemberg verweist allgemein darauf, dass Kosten je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung entstehen können. Antragsteller sollten die mögliche Gebühr deshalb direkt bei der Fachabteilung Soziale Hilfen erfragen.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Tübingen
Tübingen zählt zu den Städten mit den angespanntesten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg. Die hohe Nachfrage durch Studierende, Beschäftigte der Universität und des Universitätsklinikums sowie das begrenzte Flächenangebot führen seit Jahren zu einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) sind öffentlich geförderte Wohnungen deshalb besonders gefragt. Die Stadt verfolgt seit vielen Jahren eine aktive Wohnraumpolitik und gilt mit dem sogenannten „Tübinger Modell“ bundesweit als Vorbild für die Entwicklung sozial gemischter Wohnquartiere. Bei größeren Neubaugebieten muss in der Regel mindestens ein Drittel der Wohnungen dauerhaft als Sozialwohnungen oder preisgebundene Mietwohnungen entstehen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Tübingen?
Der Bestand an Sozialwohnungen ist trotz zahlreicher Neubauprojekte weiterhin begrenzt. Freie Wohnungen sind entsprechend selten und häufig bestehen längere Wartezeiten. Nach Angaben der Stadt liegen die Mieten öffentlich geförderter Wohnungen etwa 33 bis 40 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, weshalb die Nachfrage deutlich höher ist als das Angebot. Die Stadt empfiehlt WBS-Inhabern deshalb, sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen zu registrieren und zusätzlich die Beratungsangebote der Clearingstelle Wohnen zu nutzen.
In den kommenden Jahren soll das Angebot jedoch weiter wachsen. Allein im neuen Quartier Marienburger Straße entstehen rund 380 Wohnungen, von denen bereits etwa 270 Wohnungen dem geförderten, preisgedämpften oder gemeinwohlorientierten Wohnungsbau zugeordnet sind. Damit gehört das Quartier zu den größten Neubauprojekten für bezahlbaren Wohnraum in Tübingen.
Wo entstehen neue Sozialwohnungen?
Der Schwerpunkt des geförderten Wohnungsbaus liegt derzeit auf mehreren Stadtentwicklungsgebieten:
- Quartier Marienburger Straße: Rund 380 neue Wohnungen, davon etwa 270 geförderte oder preisgedämpfte Wohnungen durch die GWG Tübingen, die Genossenschaft Neustart und weitere Projektträger.
- Französisches Quartier und Loretto: Bereits in den vergangenen Jahren entstanden zahlreiche dauerhaft preisgebundene Wohnungen durch Baugruppen, Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen. Diese Quartiere gelten als Vorbilder für sozial gemischtes Wohnen.
- Neue Stadtentwicklungsgebiete: Bei zukünftigen Wohnbauprojekten schreibt der Baulandbeschluss weiterhin einen hohen Anteil an gefördertem Wohnraum vor, sodass kontinuierlich neue Sozialwohnungen entstehen sollen.
Wohnungsunternehmen mit Sozialwohnungen
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst früh bei mehreren Vermietern registrieren. Zu den wichtigsten Anbietern öffentlich geförderter Wohnungen in Tübingen gehören:
- Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbH (GWG Tübingen) – Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist der größte Anbieter bezahlbarer Mietwohnungen in der Stadt. Sie verwaltet mehrere tausend Wohnungen und realisiert einen Großteil der neuen geförderten Wohnungsbauprojekte, unter anderem im Quartier Marienburger Straße.
- Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH – Vermietet geförderte Mietwohnungen in verschiedenen Stadtteilen und beteiligt sich regelmäßig an Neubauprojekten mit öffentlich gefördertem Wohnraum.
- GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH – Bietet ebenfalls öffentlich geförderte Mietwohnungen im Stadtgebiet an.
- Die Postbaugenossenschaft Tübingen verfügt ebenfalls über Wohnungsbestände in Tübingen und vergibt Wohnungen überwiegend an ihre Mitglieder.
In welchen Stadtteilen gibt es Sozialwohnungen?
Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich unter anderem in:
- Derendingen
- Lustnau
- Südstadt
- Französisches Quartier
- Loretto
- Waldhäuser Ost
- WHO
- Innenstadt sowie in neuen Entwicklungsgebieten wie der Marienburger Straße.
Da Wohnungen nach Freiwerden neu vergeben werden, gibt es keine festen Kontingente je Stadtteil. Die größten Chancen bestehen häufig in neu fertiggestellten Quartieren oder bei Neubauprojekten kommunaler Wohnungsunternehmen.
Hinweise für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein
Wer in Tübingen eine Sozialwohnung sucht, sollte sich nicht ausschließlich auf ein Wohnungsunternehmen verlassen. Die Stadt empfiehlt ausdrücklich, Bewerbungen parallel bei mehreren Wohnungsunternehmen einzureichen und den Wohnberechtigungsschein bereits bei der Registrierung vorzulegen. Zusätzlich unterstützt die Clearingstelle Wohnen WBS-Berechtigte bei der Wohnungssuche. Aufgrund der angespannten Marktlage müssen Wohnungssuchende trotz gültigem Wohnberechtigungsschein häufig mit längeren Wartezeiten rechnen.
Sonderfälle bei Antrag, Umzug und Ablehnung
Umzug nach Tübingen
Wer aus einem anderen Bundesland nach Tübingen ziehen möchte, kann den Wohnberechtigungsschein nach den Angaben der Stadt Tübingen bei der Stadt Tübingen beantragen. Wer dagegen bereits in einer anderen baden-württembergischen Gemeinde wohnt und nach Tübingen ziehen will, stellt den Antrag grundsätzlich bei der aktuellen Wohnortgemeinde.
Änderung des Einkommens
Ändert sich das Einkommen absehbar, sollte dies im Antrag angegeben und belegt werden. Die Behörde berücksichtigt nach den landesrechtlichen Hinweisen das erwartete Einkommen für den maßgeblichen Zeitraum. Das kann etwa bei Ausbildungsende, Elternzeit, Arbeitsaufnahme oder Rentenbeginn wichtig sein.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Ein besonderer Wohnbedarf kann etwa bei Behinderung, Rollstuhlnutzung, Schwangerschaft oder einer bevorstehenden Vergrößerung des Haushalts relevant sein. Dafür verlangt die Stadt Tübingen entsprechende Nachweise.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Auch erhebliches verwertbares Vermögen oder angemessenes Wohneigentum kann der Erteilung entgegenstehen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Tübingen
Gilt der Wohnberechtigungsschein Tübingen nur in Tübingen?
Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist nach den Angaben der Stadt auf Baden-Württemberg begrenzt. Er kann daher grundsätzlich auch für passende Sozialmietwohnungen in anderen Städten und Gemeinden des Landes verwendet werden.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Wer danach weiterhin eine Sozialwohnung sucht, muss rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.
Bekomme ich mit dem Wohnberechtigungsschein automatisch eine Wohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist nur die Voraussetzung, um eine geförderte Sozialmietwohnung beziehen zu dürfen. Eine Garantie auf eine Wohnung gibt es nicht.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Tübingen beantragen?
Offizielle Informationen zur Antragstellung bietet die Universitätsstadt Tübingen auf ihrer Leistungsseite. Nach Angaben der Stadt kann der Wohnberechtigungsschein online, persönlich oder auf dem Postweg beantragt werden. Wer in Tübingen gemeldet ist oder aus einem anderen Bundesland nach Tübingen ziehen möchte, kann den Antrag bei der Stadt Tübingen stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Bewerbung auf eine geförderte Sozialmietwohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja. Die Stadt Tübingen weist auf ihrer Leistungsseite darauf hin, dass der Wohnberechtigungsschein online beantragt werden kann. Der Online-Service läuft über service-bw.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Soziale Hilfen / Soziale Leistungen |
| Hausadresse | Derendinger Straße 50, 72072 Tübingen |
| Postadresse | Postfach 2540, 72015 Tübingen |
| Telefon Zentrale Soziale Hilfen | 07071 204-1850 |
| Telefax | 07071 204-41051 |
| soziale-hilfen@tuebingen.de | |
| Ansprechpartner Wohnberechtigungsschein | Elke Waller, Telefon 07071 204-1331; Ulrike Ilg, Telefon 07071 204-2434 |
| Öffnungszeiten | Offene Sprechstunde Montag und Mittwoch 8:30 bis 11:30 Uhr; zusätzliche Termine nach Vereinbarung |
| Offizielle Seite | Universitätsstadt Tübingen |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Tübingen sind das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg und die landesrechtlichen Regelungen zur sozialen Mietwohnraumförderung. Für die aktuellen Einkommensgrenzen ist das Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 mit der Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro maßgeblich.
Der Wohnberechtigungsschein dient als Nachweis gegenüber Vermietern, dass ein Haushalt eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen darf. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Gemeinde. In Tübingen ist dies die Universitätsstadt Tübingen.
