Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Tübingen

Tübingen – pulsierende Studentenstadt im Süden Deutschlands

Die Universitätsstadt Tübingen ist eine bunte und vielseitige Stadt mit 85000 Einwohnern (allein 25000 Studenten). Die pulsierende Stadt wird eindeutig von der Universität und dem studentischen Leben in der Stadt geprägt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Einkaufmöglichkeiten und eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur. Tübingen ist zudem eine echte Fahrradstadt und viele Ziele sind auch fußläufig zu erreichen.

Marktplatz Tübingen
Der Marktplatz und das Rathhaus von Tübingen

Charakteristisch ist die beeindruckende Natur mit vielen Grünflächen an den Rändern der Stadt ebenso wie in der Innenstadt. Auch die umliegenden Weinberge stehen für das besondere Klima und Flair Tübingens. Bedingt durch das Studentenleben ist Tübingen auch kulturell sehr interessant und biet auch im Nachtleben aufregende und angesagte Clubs. Für Naturfreunde ist auch der botanische Garten und für Architekturfreunde die historische Altstadt mit vielen Bauten interessant.

Sozialer Wohnungsbau in Tübingen

Durch die hohe Anzahl von Studenten ist Tübingen natürlich ein Mangelort für Mietwohnungen. Der Wohnungsmarkt gerade an kleinen Wohnungen ist immer sehr angespannt. Die Stadt selbst ist im sozialen Wohnungsbau tätig und versucht damit, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu halten und zu erweitern. Gleichzeitig ist die Stadt auch bei Bauvorhaben im Sozialen Wohnungsbau bemüht, die vielen Grünflächen der Stadt nicht zu bebauen, sondern zu erhalten, um die Lebensqualität in der naturnahen Stadt zu erhalten.

Wohnberechtigungsschein Tübingen anfordern

Wohnberechtigungsschein TübingenHier finden Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Tübingen, den Sie einfach per E-Mail anfordern können.

Der Downloadlink kommt direkt per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.








Wohnberechtigungsschein Tübingen – wer ist anspruchsberechtigt?

Der Wohnberechtigungsschein Tübingen kann von allen Personen beantragt werden, die von ihrem Einkommen die erforderlichen Einkommensgrenzen zur Bewilligung nicht überschreiten. Mit dem Wohnberechtigungsschein Tübingen können bei allen Vermietern im Bundesland BW eine Wohnung angemietet werden, die mit sozialen Fördermitteln gebaut oder saniert wurde und als Sozialwohnung ausgewiesen ist.

Die Universitätsstadt Tübingen hat folgende Grenzen beim Einkommen für die Bewilligung des Wohnberechtigungsschein Tübingen:

(Rechtsgrundlagen sind einschlägige Landesgesetze sowie das bundesweite Wohnraumförderungsgesetz)

Ein alleinstehender Antragsteller darf bis zur Grenze von 48450 Euro Einkommen haben. Für eine Familie (2 Kinder) gilt eine Grenze von 66450 Euro Brutto Einkommen pro Jahr. Es gibt weitere ausnahmen für Mietwohnungen die besonders gefördert wurden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Ein Alleinstehender darf hinsichtlich der Wohnfläche 45 qm anmieten. Ein Haushalt mit zwei Personen darf mit dem Wohnberechtigungsschein bis zu 60 qm Wohnungsgrösse nutzen. Es gibt weiter Staffelungen für 3 und vier Personen-Haushalte, die im Einzelfall bei der Antragstellung zu erfragen sind oder auch online auf der Seite der Sozialen Leistungen einzusehen sind.

Welche Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein Tübingen benötigt?

Wenn ein Wohnberechtigungsschein beantragt wird, müssen durch den Antragsstellenden Haushaltsvorstand alle Einkommensunterlagen aller Mitantragsteller vorgelegt werden. Die Erteilung des Wohnberechtigungsschein ist vom Einkommen abhängig. Daher müssen die Unterlagen aktuell und komplett sein. Außerdem muss das gesamte Einkommen aller Antragsteller eindeutig daraus hervorgehen. Es ist die Vorlage de Personalausweises und eine rechtsgültige Unterschrift erforderlich. Zum Nachweis des Einkommens dienen zum Beispiel Gehaltsabrechnung oder der aktuelle letzte Steuerbescheid.

Welche Behörde ist zuständig und welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsschein ist der Bereich Soziale Leistungen der Universitätsstadt Tübingen zuständig. Es ist am besten, wenn eine Antragstellung persönlich erfolgt, weil dann auch gleich die erforderlichen Unterlagen persönlich vorgelegt werden können und Nachfragen ohne den Zeitverzug wie auf dem Postweg erfolgen können. Über vorgeschriebene Gebühren für die Antragstellung und etwaige Befreiungen (zum Beispiel bei Bezug von SGB II oder SGB XII informiert der Bereich Soziale Leistungen im Einzelfall.

Die Antragstellung für den Wohnberechtigungsscheins ist durch den Haushaltsvorstand zu stellen. Diese Antragstellung umfasst dann alle Mitbewohner als Mitantragsteller. Nur mit dem Wohnberechtigungsschein Tübingen ist der Zugang zu einer geförderten Sozialwohnung möglich. Eine Garantie auf die Zuteilung einer Sozialwohnung besteht aber mit dem Wohnberechtigungsschein Tübingen nicht.

Die Antragstellung ist auf dem Postweg und über eine persönliche Vorsprache möglich.

Ein Antrag für den Wohnberechtigungsschein muss bei der dafür zuständigen Abteilung Soziale Leistungen der Universitätsstadt Tübingen erfolgen. Zum einen kann dieses auf dem schriftlichen Weg erfolgen. Es ist aber auch natürlich möglich, den Antrag direkt bei der Behörde persönlich zu stellen.

Über die Dauer des Antragsverfahrens bis zur Erteilung des Wohnberechtigungsschein Tübingen können generell keine Angaben gemacht werden, das hängt vom Einzelfall und der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen bei der Antragstellung ab.

Kontakt

Universitätsstadt Tübingen
Soziale Leistungen
Bei der Fruchtschranne 5
72070 Tübingen

Telefon: 07071 204-1850
Telefax: 07071 204-41051
E-Mail: soziale-hilfen@tuebingen.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 8:30 Uhr – 11:30 Uhr

Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Unter dem Bereich Soziale Leistungen auf der Website der Stadt Tübingen sind alle Angaben und weitere Informationen auch online zu finden.