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Das Leben in Sozialwohnungen
Eine Vielzahl der Bürger ist nicht in der Lage eine eigene Wohnung zu finanzieren. Daher setzen viele Städte auf sogenannte Wohnberechtigungsscheine. Der Wohnberechtigungsschein für Jena ist vor allem für Bedürftige geeignet, welche über ein Gehalt verfügen, das nicht für eine normale Wohnung ausreicht. Sozialwohnungen sind daher eine Alternative für Familien, aber auch für Alleinstehende. Wie Sie an einen Wohnberechtigungsschein in Jena gelangen und wie es um den sozialen Wohnungsbau in der Stadt steht, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Die Stadt Jena – Studentenstadt und Erholungsort
Hört man den Namen Jena, denke viele zuerst an die da vorhandenen und bekannte Friedrich-Schiller-Universität, welche die größte Volluniversität des Bundeslandes Thüringen darstellt und etwa 18 000 Studenten eine Ausbildung in ihrem Wunschfach bietet.
Neben den unterschiedlichen Bildungswegen in der Stadt ist auch die Altstadt ein beliebtes Anlaufziel bei Besuchern. Aber auch die Wander- und Radwege rund um die Stadt laden zu sportlichen Ausflügen und entspannten Sonnenuntergängen ein.
Der Wohnungsbau in Jena entwickelt sich stetig. Daher nimmt auch die Attraktivität der deutschen Unamiversitätsstadt zu und die Gastronomie und Kultur wird vorangebracht.
Wohnberechtigungsschein Jena anfordern
Fordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Jena per E-Mail an.
Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.
Die aktuelle Wohnungsmarktsituation hinsichtlich des Sozialen Wohnungsbaus in Jena
Jena interessiert sich allerdings nicht nur für die Förderung der Studenten, sondern auch für das Wohl der anderen Mitbürger. Daher wurde von der Bauministerin des Bundeslandes Thüringen im Jahr 2019 eine neue Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau in der Stadt Jena präsentiert.
Diese gilt bis zum Ende des Jahres 2020 und besagt, dass bei einer Verlängerung der sogenannten Belegungsbindung um weitere fünf Jahre, durch einen Vermieter, auch die Zinsfreiheit bei einem Darlehen für die Finanzierung um fünf Jahre verlängert wird. Die Höhe der angemessenen Miete für eine Sozialwohnung wurde von auf 5,20 Euro pro qm bis 5,90 Euro pro qm erhöht.
Aktuell werden in Jena etwa 2 000 Sozialwohnungen angeboten. 2008 wurden 114 neue Wohnungen im Spitzweidenweg 20 geschaffen und im folgenden Jahr 9 Wohnungen in der Löbstedter Str. 8. Im Jahr 2010 wurden wiederum 73 Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau eingerichtet.
Dennoch reicht die Anzahl der vorhandenen Wohnungen nicht für den Bedarf aus.
Anspruchsberechtigte des Wohnberechtigungsscheins Jena
Nach der Beantragung und Ausstellung gilt dieser Schein für circa ein Jahr und muss vor Ablauf verlängert werden. Sollte dies nicht geschehen, verfällt Ihr Anspruch auf die Sozialwohnung, welche Sie eventuell bezogen haben. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines keine Garantie für einen Mietvertrag einer Sozialwohnung. Auch das Alter und eine eventuelle Behinderung spielen bei der Vergabe des Scheines eine wichtige Rolle.
Vor Beantragung sollten Sie daher alle nötigen Unterlagen zusammensuchen und mit Ihrem persönlichen Berater über die Möglichkeiten mit einem Wohnberechtigungsschein reden.
Studenten können ebenfalls einen Wohnberechtigungsschein beantragen, sofern Sie nicht in einer Wohngemeinschaft wohnen und der dauerhafte Aufenthalt in Jena ist.
Wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?
Für die Beantragung benötigen Sie außerdem Personalausweis oder Reisepass, einen Anspruchsausweis, den Einkommensnachweise und gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r.
Für die Ausstellung von einem Wohnberechtigungsschein für Jena müssen Sie außerdem die Kosten von 1 bis 25 Euro in Anspruch nehmen.
Wenn Sie im Umland der Stadt Jena wohnen, müssen Sie sich gegebenenfalls an die öffentlichen Behörden in Ihrem Landkreis wenden und sich dort mit dem Verantwortlichen für Wohnberechtigungsscheine in Kontakt setzen. Die Telefonnummern der Behörden finden Sie ohne Probleme im Internet oder in den Unterlagen über Ihren aktuellen Wohnsitz.
Weitere Informationen finden Sie auf auf dem Serviceportal der Stadt Jena.
Kontakt
Ein Fax erhält sie über folgende Nummer: 0049 3641 49-5205.
Persönlichen Kontakt können Sie in der Stadtverwaltung Jena im Raum: 02_29 mit Frau Waschinski aufnehmen.
Sollten weitere Fragen bei der Beantragung von einem Wohnberechtigungsschein auftreten, sollten Sie sich mit der Bearbeiterin Frau Waschinski in Verbindung setzen.
Sie wird Ihnen gegebenenfalls auch mögliche Wohnorte nennen, bei denen Sie sich dann für einen Mietvertrag bewerben können.
Vor der Beantragung sollten Sie außerdem überprüfen, ob Sie unter der festgeschriebenen und von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt variierenden Einkommensgrenze liegen.
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Die Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung sind derzeit geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind aktuell ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich und unter Beachtung der Hygieneregeln möglich.