Jena gehört zu den angespannten Wohnungsmärkten in Thüringen. Die Stadt verweist im Wohnstadt-Monitoring auf eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und knapper werdende preiswerte Wohnungen. Dazu kommt die Hochschulstruktur: Für das Wintersemester 2023/2024 schätzt das städtische Monitoring rund 17.700 Studenten, die in Jena eigenen Wohnraum nachfragen. Der Wohnberechtigungsschein Jena ist deshalb für viele Haushalte wichtig, deren Einkommen für eine frei finanzierte Wohnung kaum reicht.
Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie eine geförderte und damit meist günstigere Wohnung mieten. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, gewöhnlicher Aufenthalt und die passende Wohnungsgröße. Der Schein ist keine Garantie für einen Mietvertrag. Er ist aber häufig die Voraussetzung, um sich überhaupt auf eine belegungsgebundene Wohnung bewerben zu können.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Jena
Den Wohnberechtigungsschein stellt die Stadt Jena auf Antrag aus. Maßgeblich ist, ob der Haushalt die Voraussetzungen nach dem Thüringer Wohnraumförderrecht erfüllt. Die Behörde prüft den Einzelfall.
- Der Antragsteller muss grundsätzlich voll geschäftsfähig sein. Minderjährige ab 16 Jahren benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Der Aufenthalt in Deutschland muss berechtigt und für mindestens ein Jahr ab Antragstellung angelegt sein.
- Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ein weiterer Wohnsitz oder Wohneigentum steht dem Anspruch in der Regel entgegen.
- Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen muss innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen liegen.
- Die Haushaltsmitglieder müssen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden.
Studenten und Auszubildende können in Jena ebenfalls einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn Jena ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist und dieser Aufenthalt auf längere Dauer angelegt ist. Die Stadt nennt dafür mindestens ein Jahr. Nachzuweisen ist das zum Beispiel durch eine Studienbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag. Für reine Wohngemeinschaften wird nach den Hinweisen der Stadt Jena kein Wohnberechtigungsschein ausgestellt.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Jena
Für Jena gelten die Einkommensgrenzen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz. Die Stadt Jena weist außerdem darauf hin, dass die Einkommensgrenze seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 31.05.2023 bei bestimmten geförderten Wohnungen um bis zu 40 Prozent überschritten werden kann. Das Merkblatt der Stadt Jena nennt für den Wohnberechtigungsschein die folgenden Netto-Grenzen. Stand der kommunalen Angaben: Juni 2025.
| Haushalt | Jährliche Einkommensgrenze netto | Monatliche Einkommensgrenze netto |
|---|---|---|
| 1 Person | 20.160 Euro | 1.680 Euro |
| 2 Personen | 30.240 Euro | 2.520 Euro |
| 3 Personen | 37.240 Euro | 3.103,33 Euro |
| Jede weitere Person | zusätzlich 7.000 Euro | zusätzlich 583,33 Euro |
| Jedes Kind im Haushalt | zusätzlich 1.400 Euro | zusätzlich 116,67 Euro |
Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind gilt als 2-Personen-Haushalt. Hinzu kommt der Kinderzuschlag. Daraus ergibt sich nach den genannten Werten eine jährliche Netto-Grenze von 31.640 Euro. Ob diese Rechnung im Einzelfall genau so angewendet wird, prüft die zuständige Stelle.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für die Prüfung zählt nicht nur ein einzelner Monatslohn. Die Stadt betrachtet das Einkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Dazu können Arbeitslohn, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder weitere regelmäßige Einnahmen gehören.
Gleichzeitig können Abzüge und besondere Umstände eine Rolle spielen. Die Stadt Jena nennt unter anderem erhöhte Werbungskosten, junge Ehen und Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50. Deshalb kann ein Haushalt im Einzelfall auch dann noch berechtigt sein, wenn das Bruttoeinkommen zunächst zu hoch erscheint. Maßgeblich bleibt die Prüfung durch die Stadt Jena.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag in Jena
Die Stadt Jena nennt im Merkblatt zum Wohnberechtigungsschein verschiedene Nachweise. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Einkommen, Haushalt und persönlicher Situation ab.
| Unterlage | Wann sie wichtig ist |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | zur Identifikation, nach kommunalem Merkblatt mit Vorder- und Rückseite |
| Aufenthaltstitel und Zusatzblatt | bei Haushaltsmitgliedern ohne deutsche Staatsangehörigkeit, sofern vorhanden oder erforderlich |
| Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate | bei Arbeitnehmern, auch Nachweise über einmalige Zahlungen |
| Einkommensteuerbescheid, BWA und Selbstauskunft | bei selbstständiger Tätigkeit |
| Renten- oder Pensionsbescheide | bei Rentnern und Pensionären |
| Nachweise über ALG I, Bürgergeld, Grundsicherung oder Krankengeld | wenn entsprechende Leistungen bezogen werden |
| Nachweise über Elterngeld, Unterhalt oder gezahlten Unterhalt | bei Familien, getrennten Eltern oder Unterhaltspflichten |
| Geburtsurkunden minderjähriger Kinder | bei Kindern im Haushalt |
| Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung | bei Alleinerziehenden, wenn relevant |
| Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, BAföG-Nachweis oder Studienbescheinigung | bei Schülern ab 16 Jahren, Auszubildenden und Studenten |
| Mutterpass | bei Schwangerschaft, insbesondere wegen künftigem Wohnraumbedarf |
| Schwerbehindertenausweis | bei Behinderung oder besonderem Wohnbedarf |
| Eheurkunde | nach Merkblatt bei junger Ehe, wenn die Ehe noch keine 10 Jahre besteht und beide Ehepartner unter 40 Jahre alt sind |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein wird in Jena für die Dauer eines Jahres erteilt. Er darf nur für den Bezug einer geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz ist damit nicht gemeint.
Auf dem Wohnberechtigungsschein wird in der Regel vermerkt, für welche Haushaltsgröße und welche Wohnungsgröße der Haushalt berechtigt ist. Für einzelne geförderte Wohnungen können zusätzlich Vorgaben aus der jeweiligen Mietpreis- und Belegungsbindung gelten. Deshalb prüfen Vermieter bei einer Bewerbung häufig sowohl den WBS als auch die Angaben zur passenden Wohnungsgröße.
Wenn der Wohnberechtigungsschein abläuft, muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Wer bereits in einer geförderten Wohnung wohnt, sollte rechtzeitig klären, ob und wann ein neuer Nachweis verlangt wird.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Jena
Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Die Stadt Jena nennt im Merkblatt folgende Richtwerte.
| Haushaltsgröße | Zustehende Wohnräume oder Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | 1 Wohnraum oder bis 45 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 60 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 75 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 90 m² |
| Jede weitere Person | ein weiterer Wohnraum oder bis zu 15 m² zusätzlich |
In besonderen Fällen kann zusätzlicher Wohnraum erforderlich sein. Das kann zum Beispiel bei Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderer familiärer Situation relevant werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Jena
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostet in Jena 10 Euro. Nach dem Merkblatt der Stadt Jena sind Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung von jenarbeit von dieser Gebühr ausgenommen. Die Gebühr kann nach Angaben der Stadt vor Ort oder per Rechnung und Überweisung gezahlt werden.
Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Jena
Der soziale Wohnungsbau bezeichnet staatlich geförderten Wohnraum. Diese Wohnungen sind in der Regel mietpreisgebunden und belegungsgebunden. Das bedeutet: Die Wohnung darf nur an berechtigte Haushalte vermietet werden, und die Miete ist für die Dauer der Bindung begrenzt.
Die Zahl der eng belegungsgebundenen Wohnungen ist in Jena langfristig gesunken. Nach dem Wohnstadt-Monitoring der Stadt Jena wurden 2008 noch rund 3.500 belegungsgebundene Wohnungen erfasst. Ende 2023 lag die Zahl bei 824 Wohnungen. Gleichzeitig wurden 2023 in Jena 266 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Jena?
Eine exakte Zahl aller belegungsgebundenen Sozialwohnungen veröffentlicht die Stadt derzeit nicht. Das kommunale Wohnstadt-Monitoring umfasst jedoch 24.667 Wohnungen der wichtigsten Wohnungsunternehmen (Stand Ende 2025). Einen erheblichen Anteil daran hält die kommunale Wohnungsgesellschaft jenawohnen, die als größter Vermieter Thüringens mehrere tausend Wohnungen in nahezu allen Stadtteilen bewirtschaftet.
Da jedes Jahr ältere Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen, setzt die Stadt verstärkt auf den Neubau geförderter Wohnungen. Nach dem Jenaer Baulandmodell sollen bei größeren Wohnbauprojekten grundsätzlich mindestens 30 Prozent der neu entstehenden Wohnungen als sozial geförderter Wohnraum errichtet werden, sofern Fördermittel des Freistaats Thüringen zur Verfügung stehen.
Wo entstehen neue Sozialwohnungen?
In den kommenden Jahren soll das Angebot an geförderten Wohnungen deutlich wachsen. Ein wichtiges Beispiel ist die umfassende Modernisierung des Wohnquartiers Salvador-Allende-Platz im Stadtteil Lobeda. Dort entstehen nach Abschluss der Sanierung 292 öffentlich geförderte Wohnungen. Zusätzlich werden 54 barrierefreie Wohnungen geschaffen und mehrere kleinere Wohnungen zu großen Familienwohnungen zusammengelegt.
Darüber hinaus verfolgt die Stadt das Ziel, bis 2035 rund 5.000 neue Wohnungen zu schaffen. Angesichts des weiterhin hohen Bedarfs diskutiert Jena beschleunigte Genehmigungsverfahren („Bauturbo“), um den Wohnungsbau insgesamt zu beschleunigen.
Wo finden WBS-Berechtigte freie Wohnungen?
Die größte Auswahl an geförderten Wohnungen bietet die jenawohnen GmbH. Das kommunale Wohnungsunternehmen informiert auf seiner Internetseite regelmäßig über freie Wohnungen und erläutert die Voraussetzungen für die Anmietung einer WBS-Wohnung. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele Familien, Alleinerziehende, Rentner oder Studierende Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, ohne dies zu wissen.
Neben jenawohnen vermieten auch mehrere Wohnungsgenossenschaften Wohnungen zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Dazu gehören unter anderem:
- Örtliche Wohnungsgenossenschaft Jena eG
- Wohnungsgenossenschaft „Unter der Lobdeburg“ eG
- Wohnungsgenossenschaft Saaletal Jena eG
- Wohnungsgenossenschaft 1918 eG Jena
- Wohngenossenschaft Lobeda-West eG
Diese Genossenschaften vermieten zwar nicht ausschließlich Sozialwohnungen, verfügen aber über preisgünstige Bestände und beteiligen sich teilweise an öffentlich geförderten Neubauprojekten.
In welchen Stadtteilen gibt es die meisten geförderten Wohnungen?
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich insbesondere auf folgende Stadtteile konzentrieren:
- Lobeda-Ost und Lobeda-West – größter Bestand an Plattenbauwohnungen, zahlreiche Modernisierungen und mehrere geförderte Wohnprojekte.
- Winzerla – viele Wohnungen der kommunalen Wohnungsgesellschaft und verschiedener Genossenschaften.
- Jena-Nord – gemischter Wohnungsbestand mit kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen.
- Jena-Ost – kleinere Wohnanlagen mit öffentlich geförderten Wohnungen.
- Stadtzentrum – nur wenige geförderte Wohnungen, dafür sehr hohe Nachfrage und entsprechend lange Wartezeiten.
Gerade in Lobeda und Winzerla bestehen für WBS-Inhaber häufig die besten Chancen, eine passende Wohnung zu finden.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein Jena
Umzug innerhalb von Jena
Ein Wohnberechtigungsschein gilt nicht unbegrenzt für jede Wohnung. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommen und die zulässige Wohnungsgröße. Bei einem Umzug in eine andere geförderte Wohnung kann ein aktueller Nachweis erforderlich sein.
Studenten und Auszubildende
Studenten und Auszubildende sind in Jena antragsberechtigt, wenn Jena ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist und der Aufenthalt auf längere Dauer angelegt ist. Wer nur vorübergehend in Jena wohnt oder in einer klassischen Wohngemeinschaft lebt, sollte vorab mit der Stadt klären, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Änderung von Einkommen oder Haushaltsgröße
Ändert sich das Einkommen vor der Entscheidung über den Antrag, sollte die zuständige Stelle informiert werden. Gleiches gilt, wenn eine weitere Person in den Haushalt aufgenommen wird oder ein Kind erwartet wird. Solche Änderungen können die Einkommensgrenze und die zulässige Wohnungsgröße beeinflussen.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, der Aufenthalt nicht ausreichend gesichert ist, ein weiterer Wohnsitz besteht oder die Unterlagen nicht ausreichen. In diesem Fall sollte die Begründung genau geprüft werden. Häufig lässt sich klären, ob Unterlagen fehlen oder ob ein neuer Antrag zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Jena
Gilt der Wohnberechtigungsschein Jena nur in Jena?
Der Wohnberechtigungsschein wird von der zuständigen Stelle für den Bezug einer geförderten Wohnung ausgestellt. Wer in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis ziehen möchte, sollte dort nachfragen, ob ein neuer Antrag erforderlich ist.
Wie lange ist der WBS in Jena gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in Jena ein Jahr gültig. Danach muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein Jena beantragen?
Offizielle Informationen zum Antrag erhalten Sie über die Serviceseite der Stadt Jena. Dort finden Sie Hinweise zu Voraussetzungen, Einkommensgrenzen, zuständiger Stelle, Gebühren und Unterlagen. Zuständig ist das Team Wohnen und Quartierentwicklung der Stadt Jena. Die offizielle Informationsseite der Stadt Jena erreichen Sie hier: Stadt Jena.
Der Antrag sollte möglichst vollständig eingereicht werden. Fehlen Nachweise, kann sich die Bearbeitung verzögern. Eine verbindliche Bearbeitungszeit nennt die Stadt Jena auf der Serviceseite nicht. Wer bereits eine konkrete geförderte Wohnung gefunden hat, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen.
Ist der Wohnberechtigungsschein dasselbe wie Wohngeld?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für berechtigte Haushalte. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Können Studenten in Jena einen WBS bekommen?
Ja, Studenten können einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn Jena ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist und dieser Aufenthalt für mindestens ein Jahr angelegt ist. Reine Wohngemeinschaften erhalten nach den Hinweisen der Stadt Jena keinen Wohnberechtigungsschein.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist nur die Berechtigung, eine geförderte Wohnung beziehen zu dürfen. Einen Mietvertrag müssen Sie weiterhin mit dem Vermieter abschließen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Für den Wohnberechtigungsschein in Jena ist das Team Wohnen und Quartierentwicklung der Stadtverwaltung Jena zuständig. Die Stadt nennt als Ansprechperson für Wohnberechtigungsscheine und Wohnbauförderung Herrn Daniel Wansner.
| Angabe | Kontakt |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Jena, Team Wohnen und Quartierentwicklung |
| Ansprechperson | Herr Daniel Wansner, Sachbearbeiter Wohnberechtigungsscheine / Wohnbauförderung |
| Anschrift | Am Anger 26, 07743 Jena, Raum 2_29 |
| Telefon | 03641 49-5130 |
| wbs@jena.de | |
| Sprechzeiten laut Merkblatt der Stadt Jena | Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr |
| Offizielle Serviceseite | service.jena.de/de/ |
Vor einer persönlichen Vorsprache sollten die aktuellen Sprechzeiten über die offizielle Serviceseite geprüft werden, da kommunale Öffnungszeiten kurzfristig angepasst werden können.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Regeln zum Wohnberechtigungsschein in Jena ergeben sich aus dem Thüringer Wohnraumfördergesetz. Besonders relevant sind die Einkommensgrenzen nach § 10 ThürWoFG und die Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 19 ThürWoFG. Für geförderte Wohnungen sind außerdem die jeweiligen Mietpreis- und Belegungsbindungen wichtig.
Die soziale Wohnraumförderung wird in Thüringen durch Landesrecht und Förderrichtlinien konkretisiert. Für Wohnungssuchende ist vor allem entscheidend, ob der Haushalt die Voraussetzungen erfüllt und ob die gewünschte Wohnung zur Haushaltsgröße und zum Wohnberechtigungsschein passt.
Weiterführende Informationen
- Stadt Jena: Wohnberechtigungsschein beantragen
- Stadt Jena: Team Wohnen und Quartierentwicklung
- Stadt Jena: Wohnstadt-Monitoring
- Wohnberechtigungsschein Thüringen
