Die Antragsstellung eines Wohnberechtigungsscheines in Lübeck ist nicht mit Kosten verbunden. Im Gegensatz zu anderen Teilen des Bundesgebietet wurde das Antragsverfahren insofern vereinfacht, als dass andere Leistungsbescheide direkt auch als Wohnberechtigungsschein eingesetzt werden können.
Gemäß dem neuen Wohnraumförderungsgesetzes zählen dazu:
- Wohngeldleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 WoGG)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (§22 SGB II)
- Sozialhilfe (§ 35 SGB XII)
In jedem Stadtteil Lübecks gibt es darüber hinaus auch Stadtteilbüros. Die Kollegen vor Ort unterstützen aktiv bei der Suche einer passende Sozialwohnung. Insgesamt haben circa 35.000 Lübecker Anspruch auf günstigen Wohnraum. Die Tendenz ist stetig steigend. Im Gegensatz dazu steigen jedoch ebenso die Mieten in der Stadt Lübeck beträchtlich. Aktuell fehlen circa 10.000 Sozialwohnungen. 2012 waren 1.8000 Haushalte in Lübeck von Wohnungslosigkeit bedroht. Mehr Informationen sind auf der Seite der Stadt Lübeck zu finden.
Wohnberechtigungsschein Lübeck anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Lübeck per E-Mail anfordern.
Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Kontakt
Ansprechpartner: Statverwaltung, Wohnungswesen, soziale Sicherug
Adresse: Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck
Email: soziale-sicherung@luebeck.de
Telefon: 0451 – 122-6424 (122 – 6425, 122 – 6432)
Fax: 0451 – 122-6497
Öffnungszeiten
Mo, Die + Do 8:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung