
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für öffentlich geförderten Wohnraum erfüllt. Er ersetzt aber keine Wohnungssuche. Wer einen WBS erhält, darf sich auf passende Sozialwohnungen bewerben und kann zusätzlich die Wohnungsvermittlung der Hansestadt Lübeck nutzen, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Lübeck
Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller mit den weiteren Haushaltsmitgliedern einen Haushalt im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsrechts bildet und die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Stelle der Hansestadt Lübeck.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Der Haushalt muss eine geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen wollen.
- Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen wird geprüft.
- Die Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen.
- Ausländische Antragsteller müssen ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
- Besondere Lebenslagen wie Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder Alleinerziehung können bei der Wohnungsgröße oder Dringlichkeit eine Rolle spielen.
Wohnungsvermittlung der Hansestadt Lübeck
Für die Aufnahme in die städtische Wohnungsvermittlung gelten zusätzliche örtliche Kriterien. Die Hansestadt nennt als grundsätzliche Voraussetzung, dass Wohnungssuchende die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein einhalten und seit mindestens einem Jahr in Lübeck gemeldet sind und/oder einer Erwerbstätigkeit in Lübeck nachgehen.
Leistungsbescheid als Nachweis der Wohnberechtigung
In Lübeck kann in bestimmten Fällen auch ein aktueller Leistungsbescheid als Nachweis der Wohnberechtigung dienen. Das betrifft insbesondere Bescheide über:
- Wohngeldleistungen nach dem Wohngeldgesetz,
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II,
- Leistungen für Unterkunft nach dem SGB XII.
Aus dem Leistungsbescheid müssen die zum Haushalt gehörenden Personen hervorgehen. Außerdem muss die für den Haushalt angemessene Wohnungsgröße eingehalten werden. Wer unsicher ist, sollte vor einer Wohnungsbewerbung bei der Wohnungsvermittlung der Hansestadt Lübeck nachfragen.
Formular Wohnberechtigungsschein Lübeck anfordern

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Lübeck
Für Lübeck gelten die Einkommensgrenzen des Landes Schleswig-Holstein. Die folgende Übersicht beruht auf der amtlichen Einkommensgrenzentabelle für die soziale Wohnraumförderung im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau. Sie gilt rückwirkend ab 6. Januar 2026. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das von der Behörde berechnete Gesamteinkommen nach den gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen.
| Haushalt | Basis-Einkommensgrenze | Grenze bei zulässiger Überschreitung bis 20 % | Grenze bei zulässiger Überschreitung bis 40 % |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 23.000 Euro | 27.600 Euro | 32.200 Euro |
| 2 Erwachsene | 32.000 Euro | 38.400 Euro | 44.800 Euro |
| 1 Erwachsener mit 1 Kind | 32.800 Euro | 39.360 Euro | 45.920 Euro |
| 2 Erwachsene mit 1 Kind | 37.700 Euro | 45.240 Euro | 52.780 Euro |
| 1 Erwachsener mit 2 Kindern | 38.600 Euro | 46.320 Euro | 54.040 Euro |
| 2 Erwachsene mit 2 Kindern | 45.500 Euro | 54.600 Euro | 63.700 Euro |
| 2 Erwachsene mit 3 Kindern | 53.200 Euro | 63.840 Euro | 74.480 Euro |
Die Spalten mit 20 oder 40 Prozent Überschreitung sind vor allem für Wohnungen relevant, deren Förderung eine erweiterte Einkommensgrenze zulässt. Ob das bei einer konkreten Wohnung gilt, ergibt sich aus der Förderzusage und wird im Wohnberechtigungsschein beziehungsweise bei der Wohnungsvermittlung berücksichtigt.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts. Dabei werden die Einkünfte aller Personen berücksichtigt, die gemeinsam in die Wohnung einziehen wollen. Die Behörde prüft im Einzelfall, welche Einnahmen zählen und welche Abzüge, Freibeträge oder besonderen Belastungen anerkannt werden können.
Für Arbeitnehmer ist deshalb nicht allein das Jahresbrutto entscheidend. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Unterhaltspflichten oder bestimmte Freibeträge können das anrechenbare Einkommen verändern. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Rente, Unterhalt oder andere regelmäßige Zahlungen erhält, sollte die entsprechenden Bescheide vollständig einreichen.
Benötigte Unterlagen
Für den Wohnberechtigungsschein müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse belegt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.
| Unterlage | Wann sie benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Grundsätzlich bei jedem Antrag |
| Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis | Bei ausländischen Antragstellern |
| Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder | Zur Prüfung der Einkommensgrenze |
| Geburtsurkunden der Kinder | Wenn Kinder zum Haushalt gehören |
| Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über mindestens Pflegegrad 2 | Bei gesundheitlich bedingtem Mehrbedarf |
| Mutterpass oder ärztliches Zeugnis | Bei Schwangerschaft |
| Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung | Bei Studenten oder Schülern außerhalb der allgemeinen Schulpflicht |
Zusätzliche Unterlagen für die Wohnungsvermittlung
Wer nicht nur einen WBS beantragen, sondern auch in die Wohnungsvermittlung der Hansestadt Lübeck aufgenommen werden möchte, muss nach den Hinweisen der Stadt weitere Nachweise einreichen. Dazu gehören insbesondere Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, der aktuelle Mietvertrag sowie, falls vorhanden, Kündigungsschreiben, Räumungsklage, Atteste oder Nachweise über eine zu hohe Miete nach Mitteilung des Jobcenters oder der Grundsicherung.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Schleswig-Holstein ab Ausstellung ein Jahr. Er muss bei Mietbeginn noch gültig sein. Bei einem Umzug in eine andere geförderte Wohnung ist unabhängig von der restlichen Laufzeit ein neuer Wohnberechtigungsschein erforderlich.
In Schleswig-Holstein wird zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Der allgemeine WBS weist die Wohnberechtigung für geförderten Wohnraum in der zulässigen Größe aus. Ein gezielter WBS bezieht sich auf eine bestimmte Wohnung und kommt vor allem in besonderen Fällen in Betracht, etwa wenn die Wohnung wegen Lage oder Ausstattung benötigt wird.
Ein außerhalb Schleswig-Holsteins ausgestellter Wohnberechtigungsschein berechtigt in der Regel nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung in Schleswig-Holstein. Wer aus einem anderen Bundesland nach Lübeck ziehen möchte, sollte den WBS deshalb am gewünschten Zuzugsort beantragen.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. In Schleswig-Holstein gelten folgende Orientierungswerte:
| Haushalt | Angemessene Wohnfläche | Wohnräume |
|---|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² | keine feste Raumzahl |
| 2 Personen | bis zu 60 m² | oder 2 Räume |
| 3 Personen | bis zu 75 m² | oder 3 Räume |
| 4 Personen | bis zu 90 m² | oder 4 Räume |
| 5 Personen | bis zu 105 m² | oder 5 Räume |
| jede weitere Person | zusätzlich 10 m² | oder 1 weiterer Raum |
In besonderen Lebenslagen kann die zuständige Stelle im Einzelfall eine größere Wohnfläche anerkennen. Das kommt etwa bei schwerer Behinderung, Pflegebedürftigkeit, dauerhaftem gesundheitlichem Mehrbedarf oder bei Alleinerziehenden mit Kindern in Betracht, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Lübeck
Die Hansestadt Lübeck investiert seit Jahren verstärkt in den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus. Hintergrund ist die hohe Nachfrage nach bezahlbaren Mietwohnungen für Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren sowie Haushalte mit geringem Einkommen. Für viele dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) Voraussetzung. Trotz zahlreicher Neubauprojekte bleibt die Nachfrage deutlich höher als das verfügbare Angebot.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Lübeck?
Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen ist die kommunale Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH. Sie bewirtschaftet rund 8.600 eigene Wohnungen, hinzu kommen etwa 380 Wohnungen, die sie im Auftrag der Hansestadt und verschiedener Stiftungen verwaltet. Besonders wichtig für WBS-Berechtigte: Rund ein Drittel des gesamten Wohnungsbestands der TRAVE ist öffentlich gefördert und damit für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vorgesehen. Damit gehört die TRAVE zu den größten Anbietern geförderter Wohnungen in Schleswig-Holstein.
Neben der TRAVE entstehen kontinuierlich weitere geförderte Wohnungen durch Wohnungsgenossenschaften und private Bauträger. Die Stadt Lübeck verfolgt das Ziel, den Bestand an preisgebundenem Wohnraum dauerhaft zu erhöhen und gleichzeitig ältere Sozialwohnungen zu modernisieren.
Aktuelle Neubauprojekte
Auch 2026 werden in Lübeck mehrere größere Wohnungsbauprojekte umgesetzt.
Ein besonders großes Projekt sind die Musikerhöfe im Stadtteil St. Lorenz Nord. Dort errichtet die TRAVE insgesamt 139 neue Wohnungen, von denen ein erheblicher Teil zu bezahlbaren Mieten angeboten werden soll. Das Quartier richtet sich an Singles, Familien und ältere Menschen und verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Im Stadtteil Moisling werden am Rumpelstilzchenweg derzeit 54 Wohnungen umfassend modernisiert. Die Wohnungen verfügen über zwei bis dreieinhalb Zimmer und Wohnflächen zwischen 63,5 und 75,5 Quadratmetern. Die Fertigstellung erfolgt ab Frühjahr 2027. Ziel der Sanierung ist es, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in einem Stadtteil mit hohem Förderanteil zu erhalten.
Bereits seit mehreren Jahren investieren die Hansestadt Lübeck, die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die TRAVE gemeinsam in die Quartiere Moisling und Kücknitz, um dort öffentlich geförderte Wohnungen langfristig zu sichern und modernisierte Wohnungen weiterhin zu sozialverträglichen Mieten anbieten zu können.
Wo finden WBS-Berechtigte eine Wohnung?
Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren. Die größten Anbieter sind:
- Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH – rund 8.600 Wohnungen, davon etwa ein Drittel öffentlich gefördert.
- NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft eG – großer Bestand in Lübeck und Umgebung mit regelmäßig frei werdenden Mietwohnungen.
- Lübecker Bauverein eG – traditionsreiche Genossenschaft mit Wohnungen in zahlreichen Stadtteilen.
- Vereinigte Baugenossenschaften Lübeck eG – Wohnungsbestand in mehreren Lübecker Quartieren.
- Wohnungsbaugesellschaft Bauhütte AG – kommunal geprägtes Wohnungsunternehmen mit Mietwohnungen im Stadtgebiet.
Eine vollständige Übersicht der größeren Wohnungsunternehmen stellt die Hansestadt Lübeck auf ihrer Internetseite bereit.
Tipps für Wohnungssuchende
Da öffentlich geförderte Wohnungen häufig schon kurz nach der Ausschreibung vergeben werden, empfiehlt es sich, nicht nur auf einzelne Wohnungsanzeigen zu warten. Sinnvoll ist es, sich frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen als wohnungssuchend registrieren zu lassen und die Online-Wohnungsbörsen regelmäßig zu prüfen. Besonders gute Chancen bestehen häufig bei Neubauprojekten, da dort viele Wohnungen gleichzeitig vergeben werden. Außerdem lohnt es sich, auch Stadtteile wie Moisling, Kücknitz, St. Lorenz Nord, Buntekuh oder St. Gertrud in die Suche einzubeziehen, da dort regelmäßig öffentlich geförderte Wohnungen modernisiert oder neu errichtet werden. Erfahrungen von Wohnungssuchenden zeigen ebenfalls, dass eine Registrierung bei mehreren Genossenschaften und der TRAVE die Chancen auf ein Wohnungsangebot erhöhen kann.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Antragstellung eines Wohnberechtigungsscheins in Lübeck ist gebührenfrei. Auch die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist nach den schleswig-holsteinischen Verwaltungsbestimmungen gebührenfrei.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein
Wer in eine andere geförderte Wohnung ziehen möchte, benötigt grundsätzlich einen neuen Wohnberechtigungsschein. Der alte WBS genügt dafür nicht automatisch, auch wenn er noch nicht abgelaufen ist.
Mehr Wohnfläche bei besonderem Bedarf
Ein zusätzlicher Wohnraum oder zusätzliche Wohnfläche kann bei nachgewiesenem besonderen Bedarf berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Behinderungen, Pflegebedürftigkeit oder Alleinerziehende mit Kindern.
Ablehnung des Antrags
Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Antragsteller einen Bescheid. Entscheidend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei veränderten Einkommens- oder Haushaltsverhältnissen kann ein neuer Antrag sinnvoll sein.
WBS und Wohngeld
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sind unterschiedliche Dinge. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Der WBS ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Lübeck
Gilt der Wohnberechtigungsschein Lübeck nur in Lübeck?
Ein in Schleswig-Holstein ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderten Wohnraum in Schleswig-Holstein. Für die städtische Wohnungsvermittlung in Lübeck gelten aber zusätzliche örtliche Voraussetzungen.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung ein Jahr gültig. Bei einem neuen Umzug in eine geförderte Wohnung muss in der Regel ein neuer WBS beantragt werden.
Kann ich den WBS online beantragen?
Ja. Die Hansestadt Lübeck verweist auf ihrer offiziellen Serviceseite auf den Online-Dienst. Dort finden Antragsteller auch Hinweise zur Antragstellung und zu den Unterlagen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Lübeck beantragen:
Offiziell zuständig ist in Lübeck die Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Wohnungsbauförderung/Wohnungsvermittlung. Informationen zum Antrag, zum Online-Antrag, zur persönlichen Vorsprache und zur Abgabe per Post oder an der Rezeption stellt die Stadt auf ihrer Serviceseite bereit: Hansestadt Lübeck.
Nach den Angaben der Stadt kann der Antrag online gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins und die Aufnahme in die Wohnungsvermittlung nicht zwingend erforderlich. Wer persönlich vorsprechen möchte, benötigt einen Termin.
Die Bearbeitungsdauer gibt die Hansestadt Lübeck mit mindestens vier bis sechs Wochen an. In seltenen Fällen kann die Prüfung bis zu vier Monate dauern. Daher sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden, wenn ein Umzug in eine geförderte Wohnung geplant ist.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS berechtigt zur Anmietung einer passenden geförderten Wohnung. Die Wohnungssuche und Bewerbung bleiben trotzdem erforderlich.
Was passiert, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann eine Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 20 oder 40 Prozent zulässig sein. Ob das möglich ist, hängt von der konkreten Wohnung und der Förderung ab.
Kontakt
| Angabe | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Stelle | Hansestadt Lübeck, Soziale Sicherung; Wohnungsbauförderung/Wohnungsvermittlung |
| Adresse | Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck |
| Telefon | +49 451 115 |
| wohnungsvermittlung@luebeck.de | |
| Öffnungszeiten | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Montag 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr; Mittwoch und Freitag geschlossen |
| Offizielle Serviceseite | Hansestadt Lübeck |
Rechtliche Grundlagen
Für den Wohnberechtigungsschein in Lübeck sind vor allem das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes, das Schleswig-Holsteinische Wohnraumförderungsgesetz, die Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes sowie die Verwaltungsbestimmungen zur sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein maßgeblich.
Die rechtlichen Grundlagen regeln unter anderem, wer wohnberechtigt ist, welche Einkommensgrenzen gelten, wie lange der WBS gültig ist, welche Wohnungsgröße angemessen ist und wann ein besonderer Wohnbedarf berücksichtigt werden kann.
