
Rund 1.000 geförderte Wohnungen können in Moers bis 2039 aus der Bindung fallen. Damit bleibt der Wohnberechtigungsschein Moers für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ein wichtiger Nachweis, um eine preisgebundene Wohnung beziehen zu können. Die Stadt liegt als große kreisangehörige Stadt im Kreis Wesel an der Schnittstelle von Niederrhein, Rheinachse und westlichem Ruhrgebiet. Gerade kleine, bezahlbare und barrierearme Wohnungen sind deshalb für viele Antragsteller wichtig.
Mit einem Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, weist ein Haushalt nach, dass er die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Mietwohnung erfüllt. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die passende Wohnungsgröße. Zuständig ist in Moers der Fachdienst 7.3 – Wohnen der Stadt Moers.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Moers
Einen Wohnberechtigungsschein in Moers können Personen erhalten, die eine geförderte Wohnung beziehen möchten und die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen einhalten. Der WBS ist nicht an eine bestimmte Berufsgruppe gebunden. Er kommt unter anderem für Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende, Senioren, Auszubildende, Studenten, Rentner und Menschen mit Behinderung in Betracht.
Wichtig ist, dass alle Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, zum Haushalt gehören und bei der Prüfung angegeben werden. Die Stadt prüft außerdem, ob der Haushalt dauerhaft einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt begründen kann. Personen aus dem außereuropäischen Ausland müssen in der Regel nachweisen, dass sie sich mindestens ein Jahr in Deutschland aufhalten dürfen.
Bei besonderen Lebenslagen kann ein erhöhter Wohnbedarf anerkannt werden. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Schwerbehinderung, Pflegebedürftige, Schwangere oder Haushalte, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen mehr Wohnfläche benötigen. Ob ein solcher Mehrbedarf berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Formular Wohnberechtigungsschein Moers anfordern

Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Moers
Für Moers gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Nettoeinkommen oder das Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung. Die Behörde berechnet ein anrechenbares Jahreseinkommen nach den Regeln des WFNG NRW. Die folgenden Werte gelten nach der NRW.BANK-Übersicht für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027.
| Haushalt | Einkommensgruppe A / 100 % | Einkommensgruppe B / bis 140 % | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro | bis 50 m² |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 34.880 Euro | 48.832 Euro | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 41.410 Euro | 57.974 Euro | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| 5 Personen | 47.940 Euro | 67.116 Euro | 5 Wohnräume oder bis 110 m² |
| 6 Personen | 54.470 Euro | 76.258 Euro | 6 Wohnräume oder bis 125 m² |
Für jedes Kind im Haushalt wird zusätzlich ein Kinderzuschlag von 860 Euro berücksichtigt. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 Euro. Die Einkommensgruppe A ist die reguläre Grenze. Die Einkommensgruppe B kann bei bestimmten geförderten Wohnungen relevant sein, wenn die jeweilige Förderbindung dies vorsieht.
Beispiele für Haushalte mit Kindern
| Haushalt mit Kind | Einkommensgruppe A / 100 % | Einkommensgruppe B / bis 140 % |
|---|---|---|
| 2 Personen, davon 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | 51.240 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Einkommensgrenze wird mit dem anrechenbaren Jahreseinkommen des Haushalts verglichen. Dazu können unter anderem Arbeitslohn, Renten, Unterhalt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosengeld I, bestimmte Sozialleistungen sowie Miet- und Pachteinnahmen gehören. Die Behörde berücksichtigt nicht nur Einnahmen, sondern auch gesetzlich vorgesehene Abzüge und Freibeträge.
In der Regel wird zunächst auf das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres geschaut. Wenn sich das Einkommen dauerhaft geändert hat oder in den kommenden zwölf Monaten sicher ändern wird, kann die Stadt diese Entwicklung in die Berechnung einbeziehen. Das ist zum Beispiel bei Rentenbeginn, Arbeitsaufnahme, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Trennung oder Unterhaltsänderungen wichtig.
Die Werte in den Tabellen sind deshalb keine einfache Brutto-Grenze. Ein Arbeitnehmerhaushalt kann je nach Abzügen und Haushaltskonstellation ein höheres Bruttojahreseinkommen haben und trotzdem innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen. Eine verbindliche Auskunft ist erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen möglich.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Antragsteller sollten vor der Abgabe prüfen, welche Nachweise die Stadt Moers verlangt. Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt:
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel | Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus aller Haushaltsmitglieder |
| Einkommensnachweise | Prüfung des anrechenbaren Jahreseinkommens, zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Leistungsbescheide |
| Einkommensteuerbescheid oder Gewinnermittlung | Vor allem bei Selbstständigen oder bei zusätzlichen Einkünften |
| Nachweise zu Unterhalt | Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsansprüchen |
| Schwerbehindertenausweis, Pflegegradnachweis oder ärztliche Nachweise | Prüfung besonderer Freibeträge oder eines erhöhten Wohnbedarfs |
| Mutterpass oder Nachweis über Schwangerschaft | Berücksichtigung eines zukünftigen Haushaltsmitglieds |
Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn die Einkommens- oder Haushaltssituation nicht eindeutig ist. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Moers in der Regel zwölf Monate ab Ausstellung. Er berechtigt nicht automatisch zum Bezug jeder geförderten Wohnung. Die Wohnung muss zur Haushaltsgröße, zur Einkommensgruppe und zur jeweiligen Förderbindung passen.
In Nordrhein-Westfalen wird häufig zwischen der Einkommensgruppe A und der Einkommensgruppe B unterschieden. Die Gruppe A entspricht der regulären Einkommensgrenze. Die Gruppe B gilt für Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Grenze der Gruppe A um bis zu 40 Prozent überschreitet. Ob ein Haushalt mit WBS B eine bestimmte Wohnung beziehen darf, hängt von der Bindung dieser Wohnung ab.
Daneben kann es einen allgemeinen oder einen gezielten Wohnberechtigungsschein geben. Ein allgemeiner WBS dient als grundsätzlicher Nachweis für die Wohnungssuche. Ein gezielter WBS bezieht sich auf eine konkrete Wohnung. Welche Variante sinnvoll oder erforderlich ist, sollte mit der Stadt Moers oder dem Vermieter der geförderten Wohnung geklärt werden.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Im Wohnberechtigungsschein wird angegeben, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Dabei reicht in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich entweder die passende Wohnfläche oder die entsprechende Zahl der Wohnräume. Die Stadt Moers weist auf ihrer bisherigen Informationspraxis darauf hin, dass nicht beide Werte gleichzeitig erfüllt sein müssen.
| Personen im Haushalt | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| 5 Personen | 5 Wohnräume oder bis 110 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 m² |
Bei besonderem Wohnbedarf kann eine größere Wohnung in Betracht kommen. Das kann etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen familiären Umständen relevant sein. Auch hier entscheidet die Behörde nach den Nachweisen im Einzelfall.
Sozialer Wohnungsbau in Moers
Moers verfolgt gemeinsam mit dem Kreis Wesel und dem Land Nordrhein-Westfalen das Ziel, den Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen langfristig zu sichern. Dabei werden sowohl Neubauprojekte als auch die Modernisierung bestehender Wohnanlagen gefördert. Für viele dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Die Stadt selbst vermittelt keine Wohnungen, führt jedoch eine Übersicht über Wohnungsunternehmen, die öffentlich geförderte Wohnungen vermieten, und unterstützt Wohnungssuchende bei Fragen zum Wohnberechtigungsschein.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Moers?
Die größte Vermieterin in Moers ist die Wohnungsbau Stadt Moers GmbH. Das kommunale Wohnungsunternehmen verfügt über mehr als 2.800 eigene Wohnungen in Moers und den umliegenden Stadtteilen. Zum Bestand gehören Familienwohnungen, barrierefreie Wohnungen sowie seniorengerechte Wohnungen. Ein Teil dieser Wohnungen ist öffentlich gefördert und wird ausschließlich an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet.
Ein weiterer wichtiger Anbieter ist die Bauverein Moers eG. Die Genossenschaft bewirtschaftet rund 1.000 Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und bietet Wohnraum von Ein- bis Fünfzimmerwohnungen an. Auf ihrer Internetseite informiert sie sogar über die durchschnittlichen Wartezeiten für einzelne Wohnungsgrößen – ein hilfreicher Service für Wohnungssuchende.
Auch Vivawest Wohnen GmbH ist in Moers mit einem größeren Wohnungsbestand vertreten. Das Unternehmen verwaltet NRW-weit über 120.000 Wohnungen und veröffentlicht regelmäßig WBS-Wohnungen in Moers, insbesondere in den Stadtteilen Repelen und Meerbeck.
Darüber hinaus bietet die Stadt auf ihrer Internetseite eine Liste weiterer Wohnungsunternehmen an, die öffentlich geförderte Wohnungen vermieten. Dazu gehören unter anderem die Wohnungsbau Stadt Moers sowie weitere regionale Vermieter.
Wo befinden sich viele Sozialwohnungen?
Größere Bestände öffentlich geförderter Wohnungen finden sich unter anderem in folgenden Stadtteilen:
- Meerbeck
- Repelen
- Asberg
- Kapellen
- Utfort
- Moers-Mitte
Insbesondere in Repelen und Meerbeck werden regelmäßig Wohnungen mit WBS-Bindung angeboten. Auf Immobilienportalen finden sich dort beispielsweise 2,5- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit Kaltmieten zwischen etwa 330 und 400 Euro, wobei ein gültiger Wohnberechtigungsschein Voraussetzung ist.
Wie groß ist das Angebot?
Das Angebot an frei verfügbaren Sozialwohnungen ist vergleichsweise klein und wechselt ständig. Mitte 2026 waren auf großen Immobilienportalen lediglich ein bis drei direkt verfügbare WBS-Wohnungen in Moers inseriert. Gleichzeitig gab es im Umkreis – etwa in Kamp-Lintfort, Duisburg-Rheinhausen oder Neukirchen-Vluyn – deutlich mehr passende Angebote.
Das zeigt, dass viele öffentlich geförderte Wohnungen nicht über klassische Immobilienportale, sondern direkt über Wohnungsunternehmen vergeben werden. Eine Registrierung bei mehreren Vermietern erhöht daher die Chancen erheblich.
Tipps für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen, sollten Sie sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen als wohnungssuchend vormerken lassen. Sinnvoll ist insbesondere eine Bewerbung bei:
- Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
- Bauverein Moers eG
- Vivawest Wohnen GmbH
Darüber hinaus lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Wohnungsangebote in den Nachbarstädten Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Duisburg, da ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein grundsätzlich landesweit für öffentlich geförderte Wohnungen genutzt werden kann.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Moers
Die Stadt Moers weist auf ihrer Serviceseite darauf hin, dass für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins Gebühren anfallen können. Ein konkreter Betrag wird dort nicht als allgemein gültige Pauschale genannt. Antragsteller sollten deshalb vor der Abgabe bei der zuständigen Stelle prüfen, ob im eigenen Fall eine Gebühr erhoben wird und wie diese bezahlt werden kann.
Die Wohnungsvermittlung der Stadt wird als gebührenfreie Unterstützung beschrieben. Das betrifft die Hilfe bei der Suche nach einer passenden Wohnung, nicht automatisch die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins.
Sonderfälle: Umzug, Einkommensänderung und Ablehnung
Ändert sich das Einkommen während der Antragstellung, sollte dies der Stadt Moers mitgeteilt werden. Das gilt besonders bei Arbeitsaufnahme, Jobverlust, Rentenbeginn, Trennung, Geburt eines Kindes oder Aufnahme weiterer Haushaltsmitglieder. Solche Änderungen können die Einkommensberechnung und die zulässige Wohnungsgröße beeinflussen.
Wer bereits einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte vor einem Umzug prüfen, ob der WBS noch gültig ist und ob die neue Wohnung zur eingetragenen Haushaltsgröße und Einkommensgruppe passt. Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter allgemeiner WBS kann grundsätzlich für geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen relevant sein. Bei einem gezielten WBS ist die Berechtigung dagegen an eine bestimmte Wohnung gebunden.
Wird ein Antrag abgelehnt, liegt dies meist an überschrittenen Einkommensgrenzen, fehlenden Nachweisen oder einem nicht anerkannten Wohnbedarf. In solchen Fällen sollte der Bescheid genau geprüft und bei Bedarf fristgerecht reagiert werden.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Moers
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Moers?
Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2025 eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach der Berechnung der Behörde.
Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?
Für zwei Personen beträgt die Grenze 28.350 Euro. Gehört ein Kind zum Haushalt, erhöht sich die Grenze durch den Kinderzuschlag auf 29.210 Euro.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Danach muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Gilt der WBS Moers nur in Moers?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich für geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen. Ob eine konkrete Wohnung bezogen werden darf, hängt aber von Wohnungsgröße, Einkommensgruppe und Belegungsbindung ab.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Moers beantragen?
Offiziell wird der Wohnberechtigungsschein in Moers bei der Stadt Moers beantragt. Zuständig ist der Fachdienst 7.3 – Wohnen. Die Stadt stellt Informationen zum Antrag, zu Formularen und zu zuständigen Ansprechpartnern auf ihrer Serviceseite bereit: Stadt Moers.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein ist der Nachweis für den Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Bereich | Angabe |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Moers, Fachdienst 7.3 – Wohnen |
| Anschrift | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
| Allgemeine E-Mail | Wohnen@Moers.de |
| Ansprechpartner Wohnberechtigungsscheine | Herr Hartwig, Telefon: 0 28 41 / 201-798, E-Mail: H.Hartwig@Moers.de |
| Weitere Ansprechpartnerin | Frau Verhalen, Telefon: 0 28 41 / 201-471, E-Mail: Ulrike.Verhalen@Moers.de |
| Öffnungszeiten Fachdienst Wohnen | Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr; Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten |
| Offizielle Serviceseite | Stadt Moers |
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Moers ist vor allem das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz WFNG NRW. Dort sind unter anderem Einkommensgrenzen, Einkommensermittlung, Belegungsbindung und Wohnberechtigungsschein geregelt. Besonders wichtig sind die Vorschriften zu Einkommensgrenzen und Haushaltsermittlung in den §§ 13 bis 15 sowie die Regelung zum Wohnberechtigungsschein in § 18 WFNG NRW.
Für geförderten Wohnraum sind außerdem die Wohnraumnutzungsbestimmungen und die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen relevant. Sie bestimmen unter anderem, für welche Einkommensgruppen geförderte Wohnungen vorgesehen sind und welche Belegungsbindungen gelten.
