Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Moers

Moers ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, die sich im Ruhrgebiet befindet. Die Großstadt gehört zum Kreis Wesel sowie zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie befindet sich nördlich der Rheinschiene und westlich des Ruhrgebiets. Daher hat Moers den Beinamen Drehscheibe erhalten. Die Stadt hat etwa 104.000 Einwohner.

Wie ist die Wohnungsmarktsituation in Moers?

Aktuell ist die Wohnungsmarktsituation in Moers entspannt. Allerdings ist 2019 der Bau von Mehrfamilienhäusern zum ersten Mal zurückgegangen. Die Mietpreise in der Region sind moderat, doch die Nebenkosten schnellen in die Höhe. Wer einen Wohnberechtigungsschein für Moers beantragen möchte, kann diesen bei der Stadt Moers beantragen und sich dort auch bei der Wohnungsvermittlung registrieren lassen, um eine angemessene Wohnung zu erhalten.

Wie sieht die zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarkts in Moers aus?

Immer weniger Menschen wohnen in Moers mit absteigender Tendenz. Der Grund liegt darin, dass die Geburtenrate zurückgeht. Außerdem ist Moers keine Stadt, in der viele Zuwanderer leben, denn diese bevorzugen Großstädte wie Düsseldorf oder Köln. Deshalb erwarten Experten, dass 2025 nur noch circa 100.000 Einwohner dort leben. Ende des Jahres 2009 lebten noch ungefähr 108.000 Menschen dort. Darüber hinaus sinkt die Anzahl der älteren Menschen in Moers. 2025 sollen nur noch circa 37 Prozent der Einwohner über 60 Jahre sein.

Preußen Denkmal Altmarkt Moers
Das Preußen Denkmal auf dem Altmarkt von Moers

Der aktuelle Bestand an Wohnungen kann die Nachfrage der Zukunft nur zum Teil abdecken. Es sind mehr Wohnungen erforderlich, die für ein bis zwei Personen geeignet sind. Zudem werden mehr barrierefreie Wohnungen benötigt, die zudem altersentsprechend eingerichtet sind. Des Weiteren sollten sie sich nahe dem Zentrum von Moers befinden, damit alle wichtigen Wege zu Fuß erledigt werden können.

Obwohl die Einwohnerzahl abnimmt, werden mehr Wohnungen benötigt. Die Prognose für den Wohnflächenbedarf zeigt, dass bis 2025 ein zusätzlicher Bedarf von 30 Hektar Wohnbauland notwendig ist, obwohl es in Moers noch unbebaute Flächen gibt, auf denen Wohnungen entstehen sollen. Es handelt sich um einige Baulücken oder brachliegende Flächen, die nicht mehr genutzt werden. Die Stadt wird in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass die Eigentümer dieser Grundstücke sich um eine Bebauung kümmern. Bauunternehmen, die in Zukunft Sozialwohnungen bauen könnten, sind die Wohnungsbau Stadt Moers GmbH sowie der Bauverein Moers eG.

Wohnberechtigungsschein Moers anfordern

Wohnberechtigungsschein MoersFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Moers per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Moers?

Wer einen Wohnberechtigungsschein in Moers beantragen möchte, muss die vorgegebene Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen einhalten. Diese ist seit Januar 2019 folgendermaßen eingeteilt:

  • Eine Person darf bis zu 19.350 Euro pro Jahr verdienen, die Wohnung darf bis zu 50 Quadratmeter groß sein.
  • Zwei Personen dürfen zusammen bis zu 23.310 verdienen und dürfen eine Wohnung mit zwei Zimmern oder maximal 65 Quadratmeter bewohnen.
  • Das Einkommen einer dreiköpfigen Familie darf maximal 28.670 Euro pro Jahr betragen und eine Wohnung mit drei Zimmern oder bis zu 80 Quadratmeter bewohnen.
  • Vier Personen dürfen 34.030 Euro jährlich verdienen und eine Wohnung mit vier Zimmern oder maximal 95 Quadratmetern bewohnen.
  • Das Einkommen von fünf Personen darf 39.390 Euro im Jahr nicht übersteigen und eine Wohnung mit fünf Zimmern oder maximal 110 Quadratmeter groß sein.

Je weitere Person im Haushalt wird die Einkommensgrenze um 5.360 erhöht, die Größe der Wohnung um fünfzehn Quadratmeter angehoben.

Die Stadt Moers weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass nur eine Größe angegeben werden muss, um eine angemessene Wohnung zu erhalten, also nur die Quadratmeteranzahl oder die Anzahl der Zimmer. Gehören zum Haushalt Kinder gemäß Paragraf 32 Absatz ein bis fünf, wird die Einkommensgrenze pro Kind um 700 Euro zusätzlich erhöht. Der jeweiligen Einkommensgrenze wird mit dem realen Einkommen verglichen. Wird das Einkommen berechnet, gilt der Bezug meist dem Jahreseinkommen in den letzten Jahren.

Falls das Einkommen bei Antragsstellung nicht mehr den realen oder dem zu erwartenden Einkommen in den kommenden zwölf Monaten entspricht, müssen diese Umstände mit in die Berechnung einbezogen werden. Dazu geht die Stadt Moers vom Einkommen des letzten Jahres ein. Gibt es Änderungen, deren Auswirkungen oder Anfang nicht zu ermitteln ist, werden nicht berücksichtigt.

Wo können Sie den Wohnberechtigungsschein in Moers beantragen?

Einwohner, die einen Wohnberechtigungsschein in Moers beantragen möchten, können dies bei der Stadt tun. Auf der Seite der Stadt Moers gibt es alle weiteren Informationen, die für Antragssteller relevant sind. Auf dieser Seite stehen außerdem alle Formulare bereit, die für die Antragsstellung benötigt werden.

Dabei handelt es sich um die Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau, den Antrag und die Anlage zum Antrag für den Wohnberechtigungsschein in Moers.

Kontakt


Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers

Fachdienst 7.3 – Wohnen
Telefon: 0 28 41 / 201-792
E-Mail: wohnen@moers.de

Zuständige Mitarbeiter:

Frau Claßmann
Telefon: 0 28 41 / 201-795

Frau Zerwinski
Telefon: 0 28 41 / 201-795

Frau Vutz
Telefon: 0 28 41 / 201-798

Frau Verhalen
Telefon: 0 28 41 / 201-471

Öffnungszeiten

Montag               8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag             8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch            geschlossen
Donnerstag        8:00 – 12:00 Uhr
Freitag                 8:00 – 12:00 Uhr