Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Pforzheim

Pforzheim

Geförderter Wohnraum ist in Pforzheim knapp: Laut Sozialdatenbericht 2024 gab es in der Stadt 1.070 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Das entsprach 2,3 Prozent des erfassten Wohnungsbestands in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Zugleich lag die durchschnittliche Kaltmiete im Mietspiegel 2025 bei 8,58 Euro pro Quadratmeter und damit deutlich über dem Niveau früherer Jahre. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Pforzheim deshalb ein wichtiger Nachweis, um überhaupt eine geförderte Sozialmietwohnung beziehen zu können.

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Sozialmietwohnung. Er ist aber keine Garantie für eine Wohnung. Wer eine passende Wohnung findet, muss dem Vermieter einen gültigen und zur Wohnung passenden WBS vorlegen. Zuständig ist in Pforzheim das Jugend- und Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Pforzheim

Um in eine Sozialwohnung einzuziehen, müssen Sie zuerst einen Wohnberechtigungsschein in Pforzheim beantragen. Voraussetzung ist vor allem, dass Sie wohnungssuchend sind und dass Ihr Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für die Haushaltsangehörigen, die mit Ihnen in die geförderte Wohnung einziehen sollen.

Als wohnungssuchend gilt, wer sich nicht nur vorübergehend in Baden-Württemberg aufhält oder dort wohnen möchte. Er muss tatsächlich und rechtlich in der Lage sein, einen eigenen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Ausländer können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn sie sich länger als ein Jahr in Baden-Württemberg aufhalten dürfen. Die Einzelprüfung erfolgt durch die zuständige Gemeinde.

Wichtig ist außerdem: Mit einem Wohnberechtigungsschein haben Sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung. Er eröffnet nur die Möglichkeit, eine öffentlich geförderte und gebundene Mietwohnung anzumieten.

Formular Wohnberechtigungsschein für Pforzheim anfordern

Wohnberechtigungsschein PforzheimHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Pforzheim per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen

Für Pforzheim gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahresgesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen. Die aktuellen Grenzen beruhen auf dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 und der Fortschreibung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro. Nach den veröffentlichten Werten des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen gelten für die soziale Mietwohnraumförderung folgende Richtwerte:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze pro Jahr Hinweis
1 Person 60.350 Euro anrechenbares Jahreseinkommen
2 Personen 60.350 Euro anrechenbares Jahreseinkommen
3 Personen 69.350 Euro je weitere Person grundsätzlich plus 9.000 Euro
4 Personen 78.350 Euro je weitere Person grundsätzlich plus 9.000 Euro
5 Personen 87.350 Euro je weitere Person grundsätzlich plus 9.000 Euro
6 Personen 96.350 Euro je weitere Person grundsätzlich plus 9.000 Euro

Bei schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern können sich die Grenzen erhöhen. Beispiele des Landes nennen für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einer schwerbehinderten Person eine Einkommensgrenze von 63.900 Euro und bei zwei schwerbehinderten Personen 67.450 Euro. Entscheidend ist immer die Berechnung durch die Behörde.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Das Jahreseinkommen wird für jede Person im Haushalt gesondert berechnet und anschließend zusammengerechnet. Berücksichtigt werden unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Vermietung, Kapitalvermögen sowie bestimmte steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Bürgergeld.

Bei Arbeitnehmern wird regelmäßig der Bruttojahresverdienst abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten betrachtet. Bei Selbständigen zählt der steuerlich anerkannte Gewinn. Bei Alleinerziehenden kann der steuerliche Entlastungsbetrag berücksichtigt werden. Unterhalt kann je nach Rolle im Haushalt unterschiedlich behandelt werden: Beim Empfänger zählt er als Einkommen, beim Unterhaltspflichtigen können bestimmte Beträge abgezogen werden.

Das bedeutet: Die Grenze aus der Tabelle ist kein einfacher Netto- oder Bruttowert, sondern wird nach den Regeln des Landeswohnraumförderungsgesetzes geprüft. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen vollständig vorbereiten und die Berechnung durch das Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung vornehmen lassen.

 

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Die Stadt Pforzheim und service-bw nennen vor allem den Personalausweis und Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen sollen.

Unterlage Wann sie wichtig ist
Personalausweis oder Pass zur Identitätsprüfung des Antragstellers
Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern, soweit erforderlich
Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Sonderzahlungen bei Arbeitnehmern und weiteren erwerbstätigen Haushaltsmitgliedern
Einkommensteuerbescheid oder Einkommensteuererklärung zur Prüfung des Jahreseinkommens
Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbständigen
Renten-, Unterhalts- oder Leistungsbescheide wenn solche Einkünfte vorliegen
Nachweise zu Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder besonderem Wohnbedarf wenn eine größere Wohnung oder ein besonderer Bedarf geltend gemacht wird
aktueller Mietvertrag wird in lokalen Hinweisen der Stadt Pforzheim als mitzubringende Unterlage genannt

Bringen Sie die Unterlagen möglichst vollständig und geordnet mit. So kann die Behörde schneller prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Wohnungsgröße im Wohnberechtigungsschein eingetragen werden kann.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein ist in Baden-Württemberg landesweit verwendbar und maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst nach Ablauf dieses Jahres in eine Sozialmietwohnung ein, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen.

In der Regel wird ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt, wenn Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungssuche die Voraussetzungen erfüllen. In besonderen Fällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch Angaben zu einem besonderen Wohnbedarf enthalten. Das kann etwa bei Schwerbehinderung, barrierefreiem Wohnbedarf, betreutem Seniorenwohnen, Aufnahme einer Pflegeperson oder sonstigen Härtefällen relevant sein.

Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung ist erneut ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Der bisherige Schein ersetzt die neue Prüfung nicht automatisch.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. In Baden-Württemberg richtet sich die Größe nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen und nach dem Förderjahr der Wohnung. Für Wohnungen der Förderjahrgänge ab 2009 gelten folgende Richtwerte:

Haushalt Wohnfläche Wohnräume
1 Person bis 45 m² bis 2 Wohnräume
2 Personen bis 60 m² bis 3 Wohnräume
3 Personen bis 75 m² bis 4 Wohnräume
4 Personen bis 90 m² bis 5 Wohnräume
5 Personen bis 105 m² bis 6 Wohnräume
mehr als 5 Personen je weitere Person plus 15 m² je weitere Person ein weiterer Wohnraum

Die genannten Wohnungsgrößen dürfen unabhängig vom Förderjahrgang um bis zu 5 m² überschritten werden. Für Wohnungen bis einschließlich Förderjahrgang 2008 gelten teilweise andere Raumangaben. Für Schwerbehinderte, barrierefreie Wohnungen, betreutes Seniorenwohnen oder besondere Härtefälle kann sich die angemessene Wohnungsgröße erhöhen.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Pforzheim

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist in Pforzheim seit Jahren hoch. Als Oberzentrum zwischen Karlsruhe und Stuttgart wächst die Nachfrage nach preisgünstigen Mietwohnungen kontinuierlich, während das Angebot an öffentlich gefördertem Wohnraum begrenzt ist. Für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) bedeutet dies, dass freie Sozialwohnungen oft schnell vergeben werden und eine frühzeitige Bewerbung bei mehreren Vermietern sinnvoll ist.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Pforzheim?

Eine exakte Zahl der aktuell belegungsgebundenen Sozialwohnungen verändert sich regelmäßig, da ältere Wohnungen aus der Sozialbindung fallen und gleichzeitig neue geförderte Wohnungen entstehen. Der größte Anbieter ist die kommunale STADTBAU GmbH Pforzheim, die rund 7.000 Wohnungen bewirtschaftet und damit zu den größten Wohnungsunternehmen in Nordbaden zählt. Ein Teil dieses Bestandes besteht aus öffentlich geförderten Wohnungen oder Wohnungen mit städtischen Belegungsrechten, die bevorzugt an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

Darüber hinaus unterstützt das Land Baden-Württemberg den Neubau weiterer Sozialwohnungen über das Wohnraumförderprogramm. Gefördert werden unter anderem Neubauten, die Modernisierung bestehender Wohnungen sowie barrierefreie und altersgerechte Mietwohnungen. Während der Bindungsdauer dürfen diese Wohnungen ausschließlich an berechtigte Haushalte vermietet werden und unterliegen festgelegten Mietobergrenzen.

Wo befinden sich geförderte Wohnungen?

Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich auf nahezu das gesamte Stadtgebiet. Besonders viele Wohnungen befinden sich in Stadtteilen mit größeren Wohnungsbeständen kommunaler oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Dazu gehören unter anderem:

  • Nordstadt
  • Oststadt
  • Südstadt
  • Brötzingen
  • Buckenberg
  • Arlinger
  • Maihälden
  • Dillweißenstein

Vor allem in diesen Quartieren besitzen die kommunale Wohnungsbaugesellschaft und Wohnungsgenossenschaften größere zusammenhängende Bestände, sodass dort regelmäßig Wohnungen frei werden. Neubauprojekte mit geförderten Wohnungen entstehen außerdem im Rahmen von Quartiersentwicklungen und Nachverdichtungen.

Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?

Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Vermietern registrieren lassen.

Die wichtigsten Anbieter sind:

  • STADTBAU GmbH Pforzheim – größter kommunaler Vermieter mit rund 7.000 Wohnungen. Das Unternehmen errichtet regelmäßig Neubauten, modernisiert Bestände und vermietet einen Teil seiner Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.
  • Baugenossenschaft Arlinger eG – verfügt über einen umfangreichen Wohnungsbestand im Stadtteil Arlinger und bietet dauerhaft bezahlbare Genossenschaftswohnungen an.
  • Familienheim Pforzheim eG – eine der größten Wohnungsgenossenschaften der Region mit Mietwohnungen in mehreren Stadtteilen. Je nach Förderstatus werden auch öffentlich geförderte Wohnungen angeboten.
  • FLÜWO Bauen Wohnen eG – besitzt Wohnungsbestände in Pforzheim und vermietet teilweise preisgünstige Wohnungen sowie öffentlich geförderten Wohnraum.
  • Weitere kleinere Genossenschaften und private Investoren beteiligen sich regelmäßig an Neubauprojekten, die mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert werden.

Wie findet man eine Sozialwohnung in Pforzheim?

Ein Wohnberechtigungsschein allein führt nicht automatisch zu einer Wohnung. Nach Erhalt des WBS sollten sich Wohnungssuchende möglichst bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren und ihre Unterlagen aktuell halten.

Empfehlenswert ist insbesondere:

  • Registrierung bei der STADTBAU GmbH Pforzheim als größtem kommunalen Vermieter.
  • Bewerbung bei Wohnungsgenossenschaften wie der Baugenossenschaft Arlinger oder Familienheim Pforzheim.
  • Regelmäßige Kontrolle der Wohnungsangebote auf den Internetseiten der Vermieter.
  • Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen bei Änderungen der Einkommens- oder Haushaltsverhältnisse.
  • Kontaktaufnahme mit der Wohnungsvermittlung der Stadt Pforzheim, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe vorliegen.

Gute Chancen bestehen insbesondere bei

  • neu fertiggestellten Wohnanlagen mit Landesförderung,
  • barrierefreien Neubauwohnungen für Senioren,
  • familiengerechten Wohnungen mit drei bis fünf Zimmern,
  • Wohnungen kommunaler Wohnungsunternehmen nach Modernisierungen,
  • Projekten, die über das Wohnraumförderprogramm Baden-Württemberg bezuschusst werden.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Die Kosten richten sich laut service-bw nach der kommunalen Verwaltungsgebührensatzung. Eine einheitliche landesweite Gebühr gibt es deshalb nicht. Wenn Sie den Wohnberechtigungsschein Pforzheim beantragen, sollten Sie vorab bei der Stadt nachfragen, ob und in welcher Höhe eine Verwaltungsgebühr anfällt.

Sonderfälle und praktische Hinweise

  • Umzug: Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden.
  • Einkommensänderung: Änderungen, die im Antragsmonat oder in den folgenden elf Monaten sicher zu erwarten sind, können bei der Einkommensprognose berücksichtigt werden.
  • Größere Wohnung: Bei Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedarf oder anderen besonderen Umständen kann eine größere Wohnung in Betracht kommen. Die Behörde prüft den Einzelfall.
  • Ablehnung: Wird der Antrag abgelehnt, enthält der Bescheid Hinweise zum Rechtsbehelf.
  • Ablauf des WBS: Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Danach ist ein neuer Antrag nötig, wenn noch keine Sozialwohnung bezogen wurde.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Pforzheim

Gilt der Wohnberechtigungsschein Pforzheim nur in Pforzheim?

Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit. Er kann also grundsätzlich auch in anderen Gemeinden Baden-Württembergs genutzt werden, wenn er zur jeweiligen Sozialmietwohnung passt.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Wird innerhalb dieser Zeit keine Sozialmietwohnung bezogen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Pforzheim beantragen?

Der Wohnberechtigungsschein wird offiziell bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Für Pforzheim ist das Jugend- und Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung, zuständig. Die Stadt Pforzheim informiert auf ihrer Serviceseite zum Verfahren und verweist dort auch auf den Onlineantrag über service-bw. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Pforzheim.

Bekomme ich mit dem Wohnberechtigungsschein automatisch eine Wohnung?

Nein. Der WBS berechtigt nur dazu, eine geförderte Sozialmietwohnung anzumieten. Die Wohnungssuche und die Bewerbung bei Vermietern bleiben weiterhin notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Der Wohnberechtigungsschein ist dagegen ein Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Sozialmietwohnung beziehen darf. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig.

Kann ich den Wohnberechtigungsschein online beantragen?

Das Land Baden-Württemberg stellt den Kommunen seit Mai 2026 einen digitalen Antrag über service-bw zur Verfügung. Die Stadt Pforzheim verweist auf ihrer Serviceseite auf den Onlineantrag und die zuständige Verwaltungsstelle.

Kontakt & Öffnungszeiten

Für den Wohnberechtigungsschein in Pforzheim ist nach den offiziellen Angaben der Stadt das Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung zuständig.

Angabe Daten
Zuständige Stelle Stadt Pforzheim, Jugend- und Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung
Anschrift Zehnthofstraße 10+12, 75175 Pforzheim
Telefon +49 7231 39 2388
Fax +49 7231 39 2476
Öffnungszeiten Montag 08:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Offizielle Behördenseite Wohnungswesen/Wohnungssicherung der Stadt Pforzheim

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Pforzheim sind das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg, insbesondere die Vorschriften zu Einkommen und Überlassung von Mietwohnraum, sowie das Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Für einzelne Fragen zur Einkommensermittlung können außerdem Vorschriften des Einkommensteuergesetzes relevant sein, etwa beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Die Stadt Pforzheim und service-bw verweisen außerdem darauf, dass der Antrag bei der Gemeinde zu stellen ist, in der sich der Antragsteller gewöhnlich aufhält. Wer noch nicht in Baden-Württemberg wohnt, kann sich an die Gemeinde wenden, in der er künftig wohnen möchte.

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