Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Salzgitter

Stadt SalzgitterSalzgitter hat seit Juni 2025 einen fortgeschriebenen einfachen Mietspiegel und zugleich einen Wohnungsmarkt, auf dem günstige Wohnungen nicht nur über freie Portale, sondern auch über kommunale und genossenschaftliche Anbieter gesucht werden. Für öffentlich geförderte Wohnungen ist der Wohnberechtigungsschein Salzgitter der zentrale Nachweis. Er zeigt dem Vermieter, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine Sozialwohnung erfüllt.

Der Wohnberechtigungsschein, oft kurz WBS oder B-Schein genannt, berechtigt zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Er ist aber keine Wohnungszuweisung. Das bedeutet: Die Stadt prüft die Berechtigung, die passende Wohnung müssen Antragsteller anschließend selbst suchen. In Salzgitter ist dafür der Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung der Stadt Salzgitter zuständig.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Salzgitter

Ein Wohnberechtigungsschein in Salzgitter kommt in Betracht, wenn ein Haushalt eine geförderte Wohnung in Niedersachsen beziehen möchte und die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Entscheidend sind vor allem die Zahl der Haushaltsmitglieder, das anrechenbare Jahreseinkommen und die Art der geförderten Wohnung.

Für alle Förderungen gilt grundsätzlich: Die Wohnung muss mit Hauptwohnsitz bezogen werden. Kommt ein Mietvertrag zustande, muss die ordnungsbehördliche Anmeldung nach den allgemeinen Meldevorschriften erfolgen. Ausländische Wohnungssuchende benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens ein Jahr gilt.

Manche geförderte Wohnungen sind zusätzlich bestimmten Personenkreisen vorbehalten. Die Stadt Salzgitter nennt dazu unter anderem kinderreiche Familien, Menschen mit Schwerbehinderung und Senioren ab 60 Jahren. Wenn eine Wohnung nur für einen solchen Personenkreis gefördert wurde, wird dieser besondere Wohnbedarf im Wohnberechtigungsschein berücksichtigt.

Formular Wohnberechtigungsschein Salzgitter anfordern

Wohnberechtigungsschein (WBS) SalzgitterFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Salzgitter per E-Mail an. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Wohnberechtigungsschein offiziell bei der Stadt Salzgitter beantragen

Offizielle Informationen zum Antrag, zu Formularen und zur zuständigen Stelle stellt die Stadt Salzgitter auf ihrer Serviceseite Ausstellung bereit. Dort finden Antragsteller auch Hinweise zum Verfahren und zur zuständigen Organisationseinheit.

In der Stadt Salzgitter ist der Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins zuständig. Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Wer unsicher ist, welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, sollte vorab Kontakt mit der Wohnraumförderstelle aufnehmen.

Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Salzgitter finden

Ein Wohnberechtigungsschein ersetzt nicht die Wohnungssuche. Er berechtigt lediglich dazu, eine geförderte Wohnung anzumieten. Einen Anspruch auf Vermittlung einer konkreten Sozialwohnung gibt es nicht.

Wohnungen in Salzgitter werden sowohl von privaten Vermietern angeboten als auch von Wohnungsbauunternehmen. Die Stadt Salzgitter verweist auf ihrer Seite zu Mietangeboten unter anderem auf die Wohnbau Salzgitter als städtische Gesellschaft sowie auf weitere Anbieter wie TAG Wohnen, die Baugenossenschaft Wiederaufbau, Van der Horst und andere Wohnungsunternehmen.

Die Wohnbau Salzgitter gehört zu den wichtigen Anbietern vor Ort. Das Unternehmen bietet nach eigenen Angaben rund 5.000 eigene Mieteinheiten an verschiedenen Standorten in Salzgitter und Peine an. Wer eine geförderte Wohnung sucht, sollte deshalb nicht nur auf Immobilienportale schauen, sondern auch Interessentenlisten und die Wohnungsangebote lokaler Anbieter prüfen.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Salzgitter

Für Salzgitter gelten die Einkommensgrenzen des Landes Niedersachsen. Sie wurden zum 1. März 2025 angehoben. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das nach den niedersächsischen Regeln ermittelte Gesamtjahreseinkommen des Haushalts.

Haushalt Einkommensgrenze in Niedersachsen Hinweis
1 Person 21.250 Euro Grundgrenze für einen Einpersonenhaushalt
2 Personen 28.750 Euro Grundgrenze für einen Zweipersonenhaushalt
jede weitere Person plus 3.750 Euro Erhöhung je weiterer zum Haushalt gehörender Person
jedes Kind zusätzlich plus 3.750 Euro zusätzlicher Kinderzuschlag nach niedersächsischem Recht

Beispiele: Ein Haushalt mit drei Personen ohne Kind liegt bei 32.500 Euro. Ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind liegt ebenfalls bei 32.500 Euro, weil zur Zweipersonengrenze der Kinderzuschlag hinzukommt. Ein Paar mit zwei Kindern liegt bei 43.750 Euro.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Bei der Prüfung zählt grundsätzlich das Einkommen aller Haushaltsangehörigen. Nach der niedersächsischen Durchführungsverordnung wird das voraussichtliche Einkommen in den zwölf Monaten nach Antragstellung betrachtet. Als Grundlage kann das Einkommen der letzten zwölf Monate dienen.

Von den Einnahmen können je nach Fall bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten, Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltsleistungen sowie besondere Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die genaue Berechnung übernimmt die zuständige Stelle. Antragsteller sollten deshalb nicht allein vom Bruttogehalt ausgehen, sondern die Prüfung durch die Behörde abwarten.

 

Benötigte Unterlagen

Die Stadt Salzgitter nennt für das Antragsverfahren mehrere Unterlagen. Welche Nachweise im Einzelfall notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation des Haushalts ab.

Unterlage Wann sie benötigt wird
Antragsformular und Einkommenserklärung grundsätzlich bei jeder Antragstellung
Personalausweis, Pass, Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis für alle Haushaltsmitglieder als Identitäts- und Aufenthaltsnachweis
Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate bei Arbeitnehmern und vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen
Rentenbescheid, Sozialleistungsbescheide, Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder BAföG wenn solche Einkünfte oder Leistungen bezogen werden
Nachweise über selbständige Tätigkeit bei Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld wenn entsprechende Leistungen gezahlt werden
Mutterpass bei Schwangerschaft
Schwerbehindertenausweis bei Schwerbehinderung, möglichst Vorder- und Rückseite
Nachweise über Unterhalt bei erhaltenem oder gezahltem Unterhalt

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung ein Jahr gültig. In Niedersachsen ausgestellte Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Wer eine Sozialwohnung in einem anderen Bundesland beziehen möchte, muss sich an die dort zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, zur Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen und zur maximal zulässigen Wohnfläche. Außerdem kann er vermerken, ob der Haushalt zu einem besonderen Personenkreis gehört, etwa Senioren, Menschen mit Behinderung oder kinderreichen Haushalten.

In der Praxis kann zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einem auf eine bestimmte Wohnung bezogenen Nachweis unterschieden werden. Entscheidend ist immer die jeweilige Förderung der Wohnung. Die Stadt prüft deshalb, welche Bescheinigung im konkreten Fall erforderlich ist.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Salzgitter

Der Wohnberechtigungsschein legt fest, wie groß die geförderte Wohnung höchstens sein darf. Die Stadt Salzgitter nennt dafür folgende Richtwerte:

Haushaltsgröße angemessene Wohnfläche
1 Person bis zu 50 qm
2 Personen bis zu 60 qm
3 Personen bis zu 75 qm
jede weitere Person bis zu 10 qm mehr

Im Einzelfall können höhere Wohnflächen möglich sein. Das kann zum Beispiel bei besonderem Wohnbedarf, einer Behinderung oder einer besonderen familiären Situation relevant werden. Solche Fälle sollten direkt mit der Wohnraumförderstelle besprochen werden.

Praktische Hinweise für die Wohnungssuche

  • Fragen Sie bei Wohnungsunternehmen gezielt nach geförderten Wohnungen oder Wohnungen mit WBS-Pflicht.
  • Halten Sie den Wohnberechtigungsschein bereit, wenn ein Vermieter ihn vor Abschluss des Mietvertrags verlangt.
  • Prüfen Sie, ob die Wohnungsgröße zum Haushalt passt.
  • Beachten Sie, dass manche Sozialwohnungen nur für bestimmte Personenkreise bestimmt sind.
  • Beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Wohnberechtigungsschein, wenn die Gültigkeit abläuft und noch keine Wohnung gefunden wurde.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins kostet in Salzgitter nach Angaben der Stadt 18,00 Euro. Die Gebühr wird für die Bearbeitung des Antrags erhoben. Ob in besonderen Einzelfällen abweichende Gebühren oder Ermäßigungen möglich sind, sollte direkt mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Umzug innerhalb Niedersachsens

Ein in Niedersachsen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Trotzdem muss die konkrete Wohnung zur im WBS angegebenen Wohnfläche und zur jeweiligen Förderung passen.

Änderung des Einkommens

Ändert sich das Einkommen während des Antragsverfahrens deutlich, sollte die Behörde informiert werden. Maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall. Wer unsichere oder schwankende Einkünfte hat, sollte möglichst vollständige Nachweise einreichen.

Größerer Wohnbedarf

Ein größerer Wohnbedarf kann zum Beispiel bei Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder einer besonderen familiären Lage entstehen. Ob dadurch eine größere Wohnung berücksichtigt werden kann, entscheidet die zuständige Stelle.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird oder notwendige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei fehlenden Unterlagen sollte der Antragsteller die Nachweise nachreichen, sobald die Behörde sie anfordert.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Salzgitter

Gilt der Wohnberechtigungsschein Salzgitter nur in Salzgitter?

Der Wohnberechtigungsschein wird in Salzgitter ausgestellt, gilt aber grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Für Wohnungen in anderen Bundesländern ist die dort zuständige Stelle zuständig.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung ein Jahr gültig. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, kann ein neuer Antrag erforderlich werden.

Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS ist nur der Nachweis der Berechtigung. Eine konkrete Wohnung muss weiterhin selbst gesucht werden. Vermieter entscheiden im Rahmen der geltenden Belegungsbindung über die Vermietung.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.

Kann ich den Antrag stellen, bevor ich eine konkrete Wohnung gefunden habe?

Ja, das ist in vielen Fällen sinnvoll. Vermieter geförderter Wohnungen verlangen den Wohnberechtigungsschein häufig vor Abschluss des Mietvertrags.

Kontakt

Für den Wohnberechtigungsschein in Salzgitter ist der Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung zuständig. Die Stadt nennt für die Bearbeitung aktuell Frau Martin als zuständige Ansprechpartnerin.

Bereich Angaben
Zuständige Stelle Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung
Ansprechpartner Frau Martin, Raum 06.16
Besucheranschrift Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung, Joachim-Campe-Straße 14, 38226 Salzgitter
Postanschrift Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
Telefon 05341 8393711
E-Mail sabrina.martin@stadt.salzgitter.de
Sprechzeiten Montag, Dienstag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr; Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr; Termin nach Vereinbarung
Offizielle Seite Stadt Salzgitter

Rechtliche Grundlagen

Die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen richtet sich vor allem nach dem Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz. Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus § 3 NWoFG. Die Ermittlung des Gesamtjahreseinkommens wird zusätzlich durch die Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz geregelt.

Für geförderte Mietwohnungen gilt: Vermieter dürfen diese Wohnungen nur an berechtigte Haushalte vergeben, wenn die jeweilige Förderung eine entsprechende Belegungsbindung vorsieht. Der Wohnberechtigungsschein dient dabei als Nachweis gegenüber dem Vermieter.

Weiterführende Informationen