Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Mainz

Der soziale Wohnungsbau und die Wohnungsmarktsituation in Mainz

In ganz Deutschland ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt zurzeit schwierig. Mainz ist mit etwa 210.000 Einwohnern die größte Stadt in Rheinland-Pfalz. Seit 2011 sind in der Landeshauptstadt jährlich ca. 1.800 Einwohner hinzugekommen.

Blick über Mainz

Etwa 50 Prozent der Haushalte in Mainz sind Ein-Personen-Haushalte. Ca. 25 Prozent sind Zwei-Personen-Haushalte. Die Zahlen sind größtenteils auf den demografischen Wandel und den Fakt, dass Mainz eine Universitätsstadt ist, zurückzuführen.

Das Preisniveau für Wohnimmobilien ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Im Vergleich zum Einkommen sind die Mieten sehr teuer. Von 2007 bis 2016 nahmen die Wohnimmobilienpreise in Mainz um 4,1 Prozent zu. Die Mietpreise für Neubauten sind seit 2005 um 45 Prozent gestiegen, für Bestandswohnungen um 39 Prozent. Mainz zählt zu den zehn teuersten Städten in Deutschland.

Zwar ist die Beschäftigungszahl in Mainz in den letzten fünf Jahren um 6,3 Prozent gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag jedoch Ende 2016 bei 6,5 Prozent. Dementsprechend werden auch Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau benötigt.

Zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt Mainz

Aufgrund der steigenden Haushaltszahlen wird es in Mainz bis 2035 eine zunehmende Wohnungsnachfrage geben. Dies ist auch auf die knapp 38.000 Studenten zurückzuführen, die sich in Mainz angesiedelt haben.

Etwa 6.000 Einwohner wird Mainz in den nächsten 10 Jahren hinzugewinnen. Bis 2035 wird sich die Zahl wieder bei insgesamt 210.000 Einwohnern einpendeln.

Die Landesregierung verkündete 2017, dass von 2016 bis 2017 bis zu 1.000 Wohnungen mit preisgünstigen Mieten versehen werden sollten. Auf dem früheren IBM-Gelände sollen etwa 2.000 neue Wohnungen im Rahmen eines Quartierzentrums entstehen. Die Hälfte der Wohnungen sei für Geringverdiener vorgesehen. 25 Prozent der Neubauten werden sozial gefördert.

Wer stellt Sozialwohnungen zur Verfügung?

Wenn Sie nach einem Wohnraum suchen, den Sie mit einem Wohnberechtigungsschein beziehen können, informieren Sie sich beim Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz.

Kontakt erhalten Sie unter folgender Adresse:

Landeshauptstadt Mainz
50-Amt für soziale Leistungen
Abt. Wohngeld, Wohnberechtigungen, Fehlbelegungsabgabe
Kaiserstraße 3-5
Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon: 06131/12 – 3620
Telefax: 06131/12 – 34 45
E-Mail: amt-für-soziale-leistungen@stadt.mainz.de
Homepage: www.mainz.de/sozialamt

Wohnungen werden von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten. Hier erhalten Sie Informationen über die unterschiedlichen Anbieter:

https://www.mainz.de/leben-und-arbeit/bauen-und-wohnen/wohnungsmarkt.php

So bietet z. B. die Wohnbau Mainz öffentlich geförderte und frei finanzierte Wohnungen in vielen Stadtteilen von Mainz an. Auch das Gemeinnützige Siedlungswerk vermietet Sozialwohnungen.

Um eine Wohnung zu finden, müssen Sie sich mit den Anbietern in Verbindung setzen bzw. auf den Internetseiten der Gesellschaften nach verfügbarem Wohnraum suchen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Da Sozialwohnungen öffentlich gefördert sind, unterliegt man als Mieter bestimmten Voraussetzungen: Man muss einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein Mainz haben. Als Wohnungssuchender müssen Sie zur Wohnbevölkerung gehören, also entweder Deutsche sein oder eine Aufenthaltserlaubnis haben, die noch mindestens ein Jahr gilt.

Zum Haushalt gehören alle Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, also alle Haushaltsangehörigen. Die Wohnungsgröße muss angemessen sein, um dafür einen Wohnberechtigungsschein einzusetzen.

Als angemessene Wohnungsgröße gelten bei einem Ein-Personenhaushalt 50 qm oder 1 ZKB (ohne Begrenzung). Bei einem Zwei-Personenhaushalt gelten 60 qm oder 2 ZKB als angemessen. Für drei Personen gelten 80 qm oder 3 ZKB als angemessen, für vier Personen 90 qm oder 4 ZKB. Für jede weitere Person kommen 15 qm hinzu oder ein Wohnraum.

Das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen darf die festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein wird individuell berechnet. Zurzeit beträgt die Einkommensgrenze bei einem Ein-Personenhaushalt 15.000 Euro, für einen Zwei-Personenhaushalt 21.500 Euro. Dazu kommen 5.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 1.000 Euro.

Für schwerbehinderte Personen werden nach § 15 LWoFG Freibeträge gewährt.

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein Mainz?

Den Wohnberechtigungsschein Mainz beantragen Sie beim Amt für soziale Leistungen bei der Landeshauptstadt Mainz. Auf der Seite der Stadt Mainz finden Sie außerdem Informationen zu Adresse, Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit des Amtes.

Sind Sie auswärtig wohnungssuchend, dann erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein in Ihrer Heimatgemeinde. Mit diesem können Sie sich bei den unterschiedlichen Anbietern um eine Wohnung bewerben.