Mainz wächst weiter, und genau das macht günstige Wohnungen besonders begehrt: Der Wohnungsmarktbericht 2025 der Landeshauptstadt nennt für 2024 rund 227.000 Einwohner, etwa 118.700 wohnungsmarktrelevante Haushalte und ein rechnerisches Defizit von rund 7.100 Wohnungen. Gleichzeitig ist Mainz Hochschul- und Medienstandort mit vielen jungen Erwachsenen, kleinen Haushalten und hoher Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Der Wohnberechtigungsschein Mainz ist deshalb für viele Haushalte der wichtigste Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können.
Mit einem Wohnberechtigungsschein weisen Mieter nach, dass sie in Rheinland-Pfalz zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt sind. Das ist vor allem für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen wichtig. In Mainz stellt das Amt für soziale Leistungen den Wohnberechtigungsschein aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Stadt vermittelt jedoch keine Wohnungen; die Entscheidung über den Mietvertrag trifft der jeweilige Vermieter, häufig eine Wohnungsgesellschaft wie die Wohnbau Mainz GmbH oder ein anderer Anbieter.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Mainz
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommen, Aufenthaltsstatus und die Frage, welche geförderte Wohnung bezogen werden soll. Zum Haushalt gehören alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften wollen.
Wohnungssuchende müssen zur Wohnbevölkerung gehören. Das bedeutet: Sie müssen Deutsche oder EU-Bürger sein oder über einen Aufenthaltstitel verfügen, der noch mindestens ein Jahr gültig ist. Außerdem muss die geförderte Wohnung zur Größe des Haushalts passen. Bei besonderen Lebenslagen, etwa Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, Unterhaltsverpflichtungen oder besonderem Wohnbedarf, prüft die Behörde den Einzelfall.
Einkommensgrenzen
Für den Wohnberechtigungsschein Mainz gelten die Einkommensgrenzen des Landes Rheinland-Pfalz. Die nachfolgende Übersicht beruht auf den ab 1. Januar 2026 geltenden Werten. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt aus dem Arbeitsvertrag, sondern das nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz berechnete Jahreseinkommen des Haushalts.
| Haushalt | Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG | Erweiterte Grenze für bestimmte Förderprogramme |
|---|---|---|
| 1 erwachsene Person | 20.000 Euro | 32.000 Euro |
| 2 erwachsene Personen | 28.700 Euro | 45.920 Euro |
| 1 erwachsene Person, 1 Kind | 30.000 Euro | 48.000 Euro |
| 2 erwachsene Personen, 1 Kind | 36.700 Euro | 58.720 Euro |
| 2 erwachsene Personen, 2 Kinder | 44.700 Euro | 71.520 Euro |
Die erweiterten Grenzen sind vor allem für Wohnungen relevant, die für Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert wurden. Ob eine bestimmte Wohnung unter die normale oder die erweiterte Einkommensgrenze fällt, ergibt sich aus der jeweiligen Förderzusage und wird von der zuständigen Stelle geprüft.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Behörde betrachtet das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen. Dazu können unter anderem Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und weitere Einnahmen gehören. Bei Arbeitnehmern werden bestimmte pauschale Abzüge berücksichtigt. Für Rentner, Beamte und Selbstständige können andere Abzugsregeln gelten.
Wichtig ist deshalb: Die Einkommensgrenze ist nicht mit dem Bruttojahreseinkommen gleichzusetzen. Das anrechenbare Einkommen kann niedriger liegen. Nachweise zu Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen, Schwangerschaft oder erhöhten Werbungskosten können im Einzelfall ebenfalls wichtig sein.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Lebenssituation des Haushalts ab. Die Stadt Mainz nennt auf ihrer Serviceseite eine umfangreiche Liste möglicher Nachweise. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente angefordert werden.
| Unterlage | Wann sie typischerweise benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Zur Identifikation; beim Reisepass in der Regel mit Meldebescheinigung |
| Einkommensnachweise | Bei Erwerbstätigkeit, Rente, Selbstständigkeit, Minijob, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder sonstigen Einnahmen |
| Bescheide über Sozialleistungen | Zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
| Nachweise zu Unterhalt | Wenn Unterhaltsleistungen gezahlt oder erhalten werden |
| Schwerbehindertenausweis, Pflegegeldbescheid oder ärztliche Bescheinigung | Bei besonderem Wohnbedarf, Pflegebedürftigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen |
| Mutterpass, Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis | Bei Schwangerschaft, Kindern im Haushalt oder besonderen familienrechtlichen Nachweisen |
| BAföG-Nachweis oder Schulbescheinigung | Bei Studenten, Auszubildenden oder Schülern ab 16 Jahren |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein ist in Rheinland-Pfalz höchstens ein Jahr gültig. Beim Bezug einer geförderten Wohnung darf er daher nicht älter als ein Jahr sein. Wer nach Ablauf der Gültigkeit weiter sucht, muss in der Regel einen neuen Antrag stellen.
Die Stadt Mainz unterscheidet zwei Varianten:
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein: Er berechtigt grundsätzlich dazu, eine passende geförderte Wohnung in Rheinland-Pfalz zu beziehen.
- Spezieller Wohnberechtigungsschein: Er bezieht sich auf eine bestimmte Sozialwohnung. Er ist erforderlich, wenn sich der Haushalt bereits auf eine konkrete geförderte Wohnung bewirbt und besondere Bezugsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem jeweiligen Förderprogramm. Im Wohnberechtigungsschein wird die maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl und/oder Wohnfläche angegeben. Für Haushalte mit geringem Einkommen gelten in Rheinland-Pfalz in der Regel folgende Werte:
| Haushalt | Regelmäßige Wohnungsgröße | Bei bestimmten Förderprogrammen mit erhöhter Einkommensgrenze |
|---|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² oder 1 Wohnraum | bis zu 50 m² oder 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis zu 60 m² oder 2 Wohnräume | bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume | bis zu 90 m² oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume | bis zu 100 m² oder 4 Wohnräume |
| jede weitere Person | plus 15 m² oder 1 Wohnraum | plus 15 m² oder 1 Wohnraum |
Bei rollstuhlgerechtem Wohnraum oder besonderen baulichen Anforderungen können abweichende Grenzen gelten. Entscheidend ist immer die Eintragung im konkreten Wohnberechtigungsschein.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz zählt zu den Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt. Die Nachfrage nach bezahlbaren Mietwohnungen übersteigt das Angebot seit Jahren deutlich. Aus diesem Grund investieren das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Mainz und kommunale Wohnungsunternehmen kontinuierlich in den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen. Gleichzeitig wurden die kommunalen Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau im Jahr 2025/2026 nochmals ausgeweitet. So erhalten Bauherren zusätzliche Zuschüsse für familiengerechte Mietwohnungen mit mindestens vier Zimmern, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Mainz?
Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen ist die kommunale Wohnbau Mainz. Das Unternehmen verwaltet inzwischen 11.026 Wohnungen, von denen rund 46 Prozent öffentlich gefördert sind. Damit stehen in Mainz über 5.000 preisgebundene Wohnungen allein im Bestand der Wohnbau Mainz zur Verfügung. Das Unternehmen gehört damit zu den größten Anbietern geförderten Wohnraums in Rheinland-Pfalz.
Der aktuelle Wohnungsmarktbericht der Stadt Mainz zeigt jedoch, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum weiterhin deutlich höher ist als das vorhandene Angebot. Deshalb analysiert die Stadt fortlaufend den Wohnungsbedarf bis 2035 und entwickelt zusätzliche Flächen für den geförderten Mietwohnungsbau.
Wo finden WBS-Inhaber geförderte Wohnungen?
Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen werden nicht über Immobilienportale angeboten, sondern direkt über die Wohnungsunternehmen vergeben.
Die wichtigsten Ansprechpartner sind:
- Wohnbau Mainz GmbH – größter Anbieter mit über 11.000 Wohnungen, davon rund 46 % öffentlich gefördert. Neue Wohnungen werden regelmäßig über die Unternehmenswebsite veröffentlicht.
- Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Mainz eG – vermietet preisgünstige Genossenschaftswohnungen und modernisiert kontinuierlich ihren Bestand.
- Ketteler Baugenossenschaft eG Mainz – bietet langfristig bezahlbare Genossenschaftswohnungen.
- Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG – verwaltet Wohnungen in verschiedenen Mainzer Stadtteilen.
Da frei werdende Sozialwohnungen häufig innerhalb weniger Tage vergeben werden, empfiehlt es sich, sich frühzeitig bei mehreren Vermietern registrieren zu lassen und Wohnungsangebote regelmäßig zu beobachten. Erfahrungen von Wohnungssuchenden zeigen, dass viele Wohnungen gar nicht erst auf den großen Immobilienportalen erscheinen.
Aktuelle Wohnprojekte
Die Wohnbau Mainz realisiert regelmäßig Neubau- und Quartiersprojekte mit öffentlich geförderten Wohnungen. Dazu gehören unter anderem:
- Wohnprojekt „Grüner Hof“ in Mainz-Hartenberg mit 55 Wohnungen, davon 25 barrierearm. Voraussetzung für den Einzug ist ein Wohnberechtigungsschein für geringe oder mittlere Einkommen sowie die Bereitschaft, sich im gemeinschaftlichen Wohnprojekt zu engagieren.
- Wohnprojekt für Alleinerziehende und Familien in der Fritz-Ohlhof-Straße mit 30 Wohnungen. Vier Wohnungen sind öffentlich gefördert und werden ausschließlich an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben.
Neben diesen Projekten investiert die Wohnbau Mainz kontinuierlich in Neubau, energetische Sanierung und Quartiersentwicklung. Ziel ist es, den Bestand an bezahlbaren Wohnungen trotz der angespannten Marktlage weiter auszubauen.
Tipps für Wohnungssuchende
Mit einem Wohnberechtigungsschein steigen zwar die Chancen auf eine geförderte Wohnung, eine schnelle Vermittlung kann jedoch nicht garantiert werden. Deshalb empfiehlt es sich,
- den WBS möglichst frühzeitig zu beantragen,
- sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften vormerken zu lassen,
- regelmäßig die Wohnungsangebote der Wohnbau Mainz zu prüfen,
- und auch angrenzende Stadtteile wie Bretzenheim, Gonsenheim, Hechtsheim, Mombach oder Finthen in die Wohnungssuche einzubeziehen.
Wer flexibel bei Wohnungsgröße oder Stadtteil ist, erhöht seine Chancen auf eine passende Wohnung erheblich.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Der rheinland-pfälzische Bürgerdienst nennt für den Wohnberechtigungsschein keine Gebühren beziehungsweise Kosten. Maßgeblich sind trotzdem die aktuellen Hinweise der zuständigen Stelle in Mainz. Wer unsicher ist, sollte vor der Antragstellung die Serviceseite der Stadt Mainz prüfen oder telefonisch nachfragen.
Sonderfälle: Umzug, größerer Wohnbedarf und Ablehnung
Ein bestehender Wohnberechtigungsschein kann nur innerhalb seiner Gültigkeitsdauer genutzt werden. Wer nach Mainz zieht, sollte vor der Bewerbung auf eine geförderte Wohnung prüfen, ob der vorhandene WBS für die konkrete Wohnung ausreicht oder ob ein spezieller Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.
Ein größerer Wohnbedarf kann sich zum Beispiel durch Familienzuwachs, Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung oder besondere gesundheitliche Gründe ergeben. Solche Fälle sollten im Antrag belegt werden. Wird der Antrag abgelehnt, liegt das häufig an überschrittenen Einkommensgrenzen, fehlenden Unterlagen oder einer nicht passenden Wohnungsgröße. Die Behörde muss den Einzelfall prüfen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Mainz
Gilt der Wohnberechtigungsschein Mainz nur in Mainz?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein weist grundsätzlich die Berechtigung zum Bezug einer passenden Sozialwohnung in Rheinland-Pfalz nach. Bei bestimmten Wohnungen kann aber ein spezieller Wohnberechtigungsschein für genau diese Wohnung erforderlich sein.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Beim Einzug in eine geförderte Wohnung darf er nicht älter als ein Jahr sein.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Mainz beantragen?
Den Wohnberechtigungsschein Mainz beantragen Sie offiziell beim Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz. Die Stadt stellt auf ihrer Serviceseite beantragen die aktuellen Informationen zum Antrag, zu den Unterlagen, zur zuständigen Stelle und zu den Kontaktmöglichkeiten bereit. Dort sind auch Hinweise zum Vordruck und zur Einreichung des Antrags abrufbar.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis für den Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Kann ich mit einem WBS automatisch eine Sozialwohnung bekommen?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist nur die Zugangsvoraussetzung. Die Wohnungssuche und die Bewerbung erfolgen direkt beim Vermieter oder bei der Wohnungsgesellschaft.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?
Bei der Antragstellung müssen die aktuellen und erwartbaren Einkommensverhältnisse vollständig angegeben werden. Ändert sich die Situation wesentlich, sollte die zuständige Stelle informiert werden. Bei einem neuen Antrag wird das Einkommen erneut geprüft.
Kontakt & Öffnungszeiten
Zuständig ist bei der Landeshauptstadt Mainz das Amt für soziale Leistungen, Bereich Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe. Für persönliche Gespräche soll vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die Sachbearbeitung ist nach Buchstabenbereichen aufgeteilt.
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Landeshauptstadt Mainz, Amt für soziale Leistungen, Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe |
| Besuchsanschrift | Stadthaus Kaiserstraße, Lauteren-Flügel, Kaiserstraße 3, 55116 Mainz |
| Postanschrift | Postfach 3620, 55026 Mainz |
| Telefon nach Buchstabenbereich | A-G, P-Q: 06131 12-2474; H-M, S: 06131 12-3143; N-O, R, T-Z: 06131 12-3951 |
| Fax | 06131 12-3445 |
| Sprechzeiten | Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
| Offizielle Serviceseite | Stadt Mainz |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Mainz stehen im Landeswohnraumförderungsgesetz Rheinland-Pfalz. Besonders relevant sind die Vorschriften zu Einkommensgrenzen, Einkommensermittlung, Freibeträgen und zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins. Die Einkommensgrenzen werden nach § 13 LWoFG festgelegt und regelmäßig angepasst. Der Wohnberechtigungsschein selbst ist im Zusammenhang mit § 17 LWoFG zu sehen.
Daneben sind die jeweiligen Förderprogramme für geförderte Mietwohnungen wichtig. Sie regeln unter anderem Mietbindungen, Belegungsbindungen, Wohnflächenobergrenzen und die Frage, ob eine Wohnung für Haushalte mit geringerem oder mittlerem Einkommen bestimmt ist.
