Der Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel ist der amtliche Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte und belegungsgebundene Wohnung in Brandenburg an der Havel beziehen darf. Er ist vor allem für Menschen relevant, deren Einkommen für den freien Wohnungsmarkt zu niedrig ist, die aber zugleich eine eigenständige Mietwohnung als Lebensmittelpunkt führen können.
Maßgeblich sind in Brandenburg insbesondere das anrechenbare jährliche Gesamteinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder, die angemessene Wohnungsgröße und die Vorgaben des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Ein in Brandenburg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich nur für geförderten Wohnraum im Land Brandenburg. Er garantiert keine bestimmte Wohnung, bestätigt aber die grundsätzliche Berechtigung für passende Sozialwohnungen oder andere öffentlich geförderte Mietwohnungen.
Stand der Einkommensgrenzen: Mai 2026. Die derzeit maßgeblichen Werte gelten seit dem 1. Januar 2024. Die nächste gesetzlich vorgesehene Dynamisierung der Einkommensgrenzen erfolgt nach § 22 BbgWoFG zum 1. Januar 2028.
Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel: Voraussetzungen und Bedeutung
Der Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel richtet sich an Wohnungssuchende, deren Haushalt die landesrechtlichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet und die eine geförderte Mietwohnung beziehen möchten. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Vermieter dürfen diese Wohnungen daher nur an Haushalte überlassen, die ihre Wohnberechtigung nachweisen können.
Für die Prüfung ist nicht allein das auf der Lohnabrechnung ausgewiesene Bruttoeinkommen entscheidend. Maßgeblich ist das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts nach den Berechnungsregeln des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Dabei werden die Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen berücksichtigt und gesetzlich zulässige Frei- und Abzugsbeträge einbezogen.
Besonders berücksichtigt werden nach den landesrechtlichen Vorgaben unter anderem Schwangere, Familien und andere Haushalte mit Kindern, junge Ehepaare, alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere Menschen sowie schwerbehinderte Menschen. Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch eine Wohnung zugeteilt wird. Entscheidend bleibt, ob eine passende geförderte Wohnung verfügbar ist und ob die jeweilige Wohnung zur Haushaltsgröße und Berechtigung passt.
Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel anfordern
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel
Die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel ergibt sich aus § 22 Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz und der im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemachten Dynamisierung. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 18.500 Euro |
| Zweipersonenhaushalt | 26.000 Euro |
| Jede weitere zum Haushalt rechnende Person | zusätzlich 5.800 Euro |
| Jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz | zusätzlich 2.000 Euro |
Für die Praxis ist wichtig: Die Werte sind Jahresgrenzen. Bei mehreren Personen werden die Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen zusammengerechnet. Kinder erhöhen die Einkommensgrenze zusätzlich, wenn sie im Sinne des Einkommensteuergesetzes zum Haushalt gehören. Dadurch können Familien und Alleinerziehende je nach Haushaltsgröße deutlich höhere Grenzen haben als alleinstehende Personen.
Beispiele für typische Haushalte
Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, welche Einkommensgrenzen sich aus den aktuellen Brandenburg-Werten ergeben können. Die Tabelle dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung, weil Freibeträge, Abzüge und besondere Lebenslagen das Ergebnis beeinflussen können.
| Haushalt | Berechnung | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 erwachsene Person | Grundbetrag Einpersonenhaushalt | 18.500 Euro |
| 2 erwachsene Personen | Grundbetrag Zweipersonenhaushalt | 26.000 Euro |
| 1 erwachsene Person und 1 Kind | 26.000 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag | 28.000 Euro |
| 2 erwachsene Personen und 1 Kind | 26.000 Euro + 5.800 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag | 33.800 Euro |
| 1 erwachsene Person und 2 Kinder | 26.000 Euro + 5.800 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag | 35.800 Euro |
| 2 erwachsene Personen und 2 Kinder | 26.000 Euro + 11.600 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag | 41.600 Euro |
Wie das Einkommen beim WBS in Brandenburg an der Havel bewertet wird
Für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel wird das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts betrachtet. Nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz ist dabei grundsätzlich das Einkommen maßgeblich, das innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Prüfung erzielt wurde. Wenn sich das Einkommen dauerhaft geändert hat oder eine dauerhafte Änderung sicher zu erwarten ist, kann das geänderte monatliche Einkommen auf ein Jahr hochgerechnet werden.
Zum Haushalt zählen nicht nur die antragstellende Person, sondern auch weitere Haushaltsangehörige, die gemeinsam eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Dazu können Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und andere Personen gehören, die dauerhaft mit in die Wohnung ziehen sollen. Auch Kinder, deren Geburt aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist, können bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden.
Bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens können gesetzliche Frei- und Abzugsbeträge eine Rolle spielen. Deshalb kann das Ergebnis von der einfachen Addition der Bruttoeinkommen abweichen. Relevant können beispielsweise Pflichtbeiträge, bestimmte Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen oder Freibeträge für schwerbehinderte Menschen sein. Gerade bei wechselnden Einkommen, Selbstständigkeit, Renten, Transferleistungen oder Unterhalt sollte daher immer die konkrete Haushaltslage betrachtet werden.
Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält nicht nur eine Aussage zur Einkommensberechtigung, sondern auch zur angemessenen Wohnungsgröße. Für Brandenburg an der Havel gelten die in Brandenburg üblichen Belegungsnormen. Angegeben wird die Wohnungsgröße entweder nach Quadratmetern oder nach Wohnräumen.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche oder Wohnräume |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² oder 2 Wohnräume |
| 2 Personen | bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich bis zu 10 m² oder ein weiterer Wohnraum |
In begründeten Einzelfällen kann zusätzlicher Raumbedarf berücksichtigt werden. Das kann etwa bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen, bei einer Schwangerschaft, bei absehbarem zusätzlichem Raumbedarf oder zur Vermeidung einer besonderen Härte relevant sein. Auch barrierefreier Wohnraum kann eine besondere Rolle spielen, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder eine Schwerbehinderung vorliegen.
Sozial geförderter Wohnraum in Brandenburg an der Havel
Brandenburg an der Havel ist als kreisfreie Stadt ein wichtiges Wohnzentrum im Land Brandenburg. Die Stadt verbindet historische Bausubstanz, Wasserlage und Nähe zum Berliner Raum. Dadurch ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in den vergangenen Jahren spürbar relevant geblieben. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen kann geförderter Wohnraum deshalb eine wichtige Entlastung sein.
Sozialwohnungen und andere öffentlich geförderte Mietwohnungen sind nicht automatisch frei verfügbar. Auch mit einem Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Der WBS ist vielmehr die Voraussetzung dafür, eine passende belegungsgebundene Wohnung überhaupt beziehen zu dürfen. Ob ein Mietvertrag zustande kommt, hängt vom konkreten Wohnungsangebot, der Belegungsvorgabe und der Entscheidung des Vermieters ab.
In Brandenburg können neben dem klassischen WBS auch höhere Einkommensstufen eine Rolle spielen, wenn eine konkrete geförderte Wohnung dafür vorgesehen ist. Die Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung erlaubt nach Maßgabe der Förderbestimmungen Überschreitungen der gesetzlichen Einkommensgrenzen um bis zu 100 Prozent. Das ersetzt den klassischen WBS nicht, kann aber erklären, warum in Wohnungsanzeigen gelegentlich Hinweise wie WBS +20, WBS +40, WBS +60 oder ähnliche Stufen auftauchen.
Gültigkeit und regionale Begrenzung des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein in Brandenburg gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. In begründeten Einzelfällen kann nach § 14 BbgWoFG auch eine längere Geltungsdauer möglich sein, wenn mit einer Änderung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse offensichtlich nicht zu rechnen ist.
Wichtig ist außerdem die regionale Begrenzung: Ein im Land Brandenburg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für geförderten Wohnraum in Brandenburg. Ein WBS aus Berlin oder einem anderen Bundesland wird für Brandenburg nicht automatisch anerkannt. Umgekehrt gilt ein brandenburgischer WBS nicht ohne Weiteres für Sozialwohnungen in anderen Bundesländern.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person?
Für einen Einpersonenhaushalt liegt die maßgebliche Einkommensgrenze in Brandenburg seit dem 1. Januar 2024 bei 18.500 Euro pro Jahr. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach den gesetzlichen Berechnungsregeln, nicht nur das einfache Bruttoeinkommen.
Welche Einkommensgrenze gilt für Familien mit Kindern?
Für einen Zweipersonenhaushalt gilt eine Grenze von 26.000 Euro pro Jahr. Für jede weitere Person kommen 5.800 Euro hinzu. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Grenze zusätzlich um 2.000 Euro. Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind liegt damit beispielsweise bei 33.800 Euro pro Jahr.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Brandenburg an der Havel angemessen?
Für eine Person gelten bis zu 50 m² oder zwei Wohnräume als angemessen. Für zwei Personen sind es bis zu 65 m² oder zwei Wohnräume, für drei Personen bis zu 80 m² oder drei Wohnräume und für vier Personen bis zu 90 m² oder vier Wohnräume. Für jede weitere Person kommen in der Regel bis zu 10 m² oder ein weiterer Wohnraum hinzu.
Garantiert der Wohnberechtigungsschein eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur, dass ein Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer passenden öffentlich geförderten Wohnung berechtigt ist. Eine bestimmte Wohnung wird dadurch nicht zugesichert. Entscheidend bleibt, ob geeigneter Wohnraum verfügbar ist.
Gilt ein Berliner WBS auch in Brandenburg an der Havel?
Nein. Ein Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich auf das Bundesland begrenzt, in dem er ausgestellt wurde. Für geförderten Wohnraum in Brandenburg an der Havel ist daher ein Wohnberechtigungsschein nach brandenburgischem Landesrecht maßgeblich.
Kontakt
Sozialamt der Stadt Brandenburg an der Havel
Adresse für die persönliche Vorsprache
Wiener Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
Öffnungszeiten
Di 09:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 18:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 15:00 Uhr
Zusätzlich können auch telefonisch oder online individuelle Termine für die Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel vereinbart werden. Es ist auch der Kontakt über E-Mail und soziale Medien möglich. Auch per Fax kann die Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel erfolgen. Allerdings müssen dann die Unterlagen in der Regel auch im Original nachgereicht werden.
Alle genauen Informationen zum Wohnberechtigungsschein Brandenburg an der Havel finden sich auch auf der Website der Stadt Brandenburg.
Weiterführende Informationen
- Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)
- Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023: Einkommensgrenzen ab 1. Januar 2024
- Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung Brandenburg (BbgWoFEGV)
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg: Rechtsgrundlagen zum Wohnen
- Stadt Brandenburg an der Havel: Soziales und Wohnen
