Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Herne

In Herne steigt der Bedarf nach Wohnraum, zugleich stehen im Stadtgebiet nur begrenzt geeignete Flächen für neue Wohnbebauung zur Verfügung. Die Stadt Herne verweist im Zusammenhang mit dem Kommunalen Handlungskonzept Wohnen auf einen Bedarf von knapp 4.000 Wohneinheiten bis 2035, also rund 265 Wohnungen pro Jahr. Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Herne deshalb besonders wichtig, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung gesucht wird.

Innenstadt von Herne

Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Solche Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden. Sie dürfen während der Bindungsdauer nur an Haushalte vermietet werden, die die Voraussetzungen erfüllen und einen passenden WBS vorlegen können.

Für Herne gelten die landesweiten Regeln in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder, die zulässige Wohnungsgröße und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Ein in Herne ausgestellter WBS gilt grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in ganz Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Herne

Wer einen Wohnberechtigungsschein in Herne beantragen möchte, muss die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach Angaben der Stadt Herne richtet sich die Erteilung unter anderem nach Volljährigkeit, Aufenthaltsrecht, Haushaltsgröße und Einkommen.

  • Der Antragsteller muss in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Bei jüngeren Antragstellern ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
  • Der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen müssen in der Lage sein, auf längere Dauer einen Wohnsitz in Deutschland zu begründen.
  • Ausländische Antragsteller benötigen in der Regel eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.
  • Das maßgebliche Jahreseinkommen des Haushalts darf die geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Die Wohnung muss zur Zahl der Haushaltsmitglieder und zur im WBS angegebenen Wohnungsgröße passen.

Der Wohnberechtigungsschein ersetzt keinen Mietvertrag und garantiert keine Wohnung. Er ist aber die Voraussetzung dafür, dass ein Haushalt eine passende Sozialwohnung oder eine andere öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen darf.

Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Herne

Für Herne gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich sind die Grenzen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte gelten nach der NRW-Tabelle für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Angegeben ist das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach das Bruttoeinkommen.

Haushalt Einkommensgruppe A / 100 Prozent Einkommensgruppe B / 140 Prozent
1 Person 23.540 Euro 32.956 Euro
2 Personen 28.350 Euro 39.690 Euro
2 Personen, davon 1 Kind 29.210 Euro 40.894 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 50.036 Euro
3 Personen, davon 2 Kinder 36.600 Euro 51.240 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 60.382 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 70.728 Euro
6 Personen, davon 4 Kinder 57.910 Euro 81.074 Euro

Die Einkommensgruppe A ist die reguläre Grenze. Die Einkommensgruppe B kann bei bestimmten geförderten Wohnungen relevant sein, deren Belegung für Haushalte mit höherer Einkommensgrenze vorgesehen ist. Ob ein Haushalt eine Wohnung der Einkommensgruppe A oder B beziehen darf, hängt von der konkreten Bindung der Wohnung ab.

Mehrbeträge für weitere Personen und Kinder

Für Haushalte, die nicht genau in der Tabelle stehen, gelten in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Berechnungsbausteine. Für jede weitere haushaltsangehörige Person werden 6.530 Euro angesetzt. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind kommt zusätzlich ein Kinderzuschlag von 860 Euro hinzu.

Berechnungsbaustein Betrag
1-Personen-Haushalt 23.540 Euro
2-Personen-Haushalt 28.350 Euro
Jede weitere Person plus 6.530 Euro
Jedes Kind zusätzlich plus 860 Euro

Wie wird das Einkommen bewertet?

Beim Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach das monatliche Nettogehalt und auch nicht nur das Bruttojahreseinkommen. Die Behörde prüft das maßgebliche Jahreseinkommen aller Personen, die in die neue Wohnung einziehen sollen. Dabei können je nach Lebenslage bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.

Das ist vor allem wichtig für Arbeitnehmer, Rentner, Selbständige, Empfänger von Sozialleistungen, Unterhaltspflichtige, Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie Familien mit Kindern. Deshalb kann ein Haushalt trotz eines höheren Bruttoeinkommens noch innerhalb der Einkommensgrenze liegen. Die verbindliche Prüfung erfolgt immer im Einzelfall durch die Wohnungsaufsicht der Stadt Herne.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die Stadt Herne weist darauf hin, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. In der Regel sollten Antragsteller vor allem folgende Unterlagen bereithalten:

Bereich Mögliche Nachweise
Identität und Aufenthalt Personalausweis oder Pass, bei Bedarf gültiger Aufenthaltstitel; Meldebescheinigung, wenn der aktuelle Wohnort nicht Herne ist
Einkommen Einkommenserklärung, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Steuerbescheid oder Nachweise über selbständige Einkünfte
Kinder und Familie Kindergeldnachweis, Schulbescheinigung ab 16 Jahren, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Nachweise über Unterhalt
Schwangerschaft Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
Schwerbehinderung oder Pflege Schwerbehindertenausweis, Pflegegeldbescheid oder Nachweis über die Notwendigkeit eines Rollstuhls
Vertretung Vollmacht, Bestellungsurkunde oder Einverständniserklärung der Eltern bei minderjährigen Antragstellern

Zusätzliche Unterlagen können verlangt werden. Wer unsicher ist, sollte vor der Antragstellung bei der Wohnungsaufsicht nachfragen, damit der Antrag nicht wegen fehlender Nachweise liegen bleibt.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit kann der Haushalt nach einer passenden öffentlich geförderten Wohnung suchen. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer WBS beantragt werden, wenn weiterhin eine geförderte Wohnung gesucht oder bezogen werden soll.

Ein neuer Wohnberechtigungsschein ist auch erforderlich, wenn ein Mieter auszieht und später erneut eine Sozialwohnung beziehen möchte. Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Immobilie kann eine neue Prüfung notwendig sein, wenn dafür ein neuer Mietvertrag über eine andere geförderte Wohnung abgeschlossen wird.

In Nordrhein-Westfalen wird außerdem zwischen unterschiedlichen Einkommensgruppen unterschieden. Wohnungen der Einkommensgruppe A richten sich an Haushalte innerhalb der regulären Einkommensgrenze. Wohnungen der Einkommensgruppe B können für Haushalte mit höherem, aber weiterhin begrenztem Einkommen vorgesehen sein. Welche Gruppe gilt, ergibt sich aus der Belegungsbindung der jeweiligen Wohnung.

Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein in Herne

Der WBS enthält Angaben zur Personenzahl und zur maximal zulässigen Wohnungsgröße. Die Stadt Herne nennt für eine Person bis zu 50 Quadratmeter und für zwei Personen bis zu 65 Quadratmeter oder zwei Wohnräume. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche in der Regel um 15 Quadratmeter oder um einen weiteren Wohnraum.

Haushalt Maximale Wohnungsgröße
1 Person bis 50 Quadratmeter
2 Personen bis 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume
3 Personen bis 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume
4 Personen bis 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume
5 Personen bis 110 Quadratmeter oder 5 Wohnräume
Jede weitere Person plus 15 Quadratmeter oder ein weiterer Wohnraum
Rollstuhlfahrer oder Bezug von Blindengeld ein zusätzlicher Raum kann berücksichtigt werden

Ob eine größere Wohnfläche genehmigt werden kann, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Gründe können zum Beispiel eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, ein besonderer Raumbedarf oder eine bevorstehende Geburt sein.

Formular Wohnberechtigungsschein Herne anfordern

Allgemeiner WBSHier stellen wir Ihnen einen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Herne zur Verfügung, den Sie ganz einfach per E-Mail anfordern können. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Herne finden

Wie groß ist das Angebot an Sozialwohnungen?

Herne verfügt über einen vergleichsweise großen Bestand an Wohnungen kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Ein erheblicher Teil dieser Wohnungen wurde mit öffentlichen Mitteln errichtet oder modernisiert und wird zu sozialverträglichen Mieten vermietet. Dennoch sind freie Sozialwohnungen häufig schnell vergeben. Deshalb empfiehlt die Stadt, sich nicht nur auf eine Vermittlung durch die Wohnungsaufsicht zu verlassen, sondern sich gleichzeitig direkt bei mehreren Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zu registrieren. Einen Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer Wohnung gibt es nicht.

Auf den Internetseiten der großen Vermieter werden regelmäßig freie Wohnungen veröffentlicht. Im Sommer 2026 bot allein die Wohnungsgenossenschaft Herne mehrere Wohnungen zwischen 53 und 89 Quadratmetern in den Stadtteilen Baukau, Horsthausen, Crange und Wanne an. Teilweise waren diese Wohnungen ausdrücklich nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein verfügbar. Die Nettokaltmieten lagen – je nach Größe und Lage – zwischen rund 374 Euro und 564 Euro monatlich.

Wo finden WBS-Berechtigte Wohnungen?

Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen bewerben. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:

  • Herner Gesellschaft für Wohnungsbau (HGW) – das kommunale Wohnungsunternehmen bewirtschaftet zahlreiche Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und beteiligt sich regelmäßig an Neubau- und Modernisierungsprojekten.
  • Wohnungsgenossenschaft Herne-Süd eG – einer der größten genossenschaftlichen Anbieter mit Wohnungsbestand in mehreren Herner Stadtteilen.
  • Wohnungsverein Herne eG – verwaltet rund 1.400 Wohnungen und bietet Wohnraum für Singles, Familien und Senioren.
  • Heimbau Herne eG – verfügt über rund 400 Wohnungen, vor allem im Stadtteil Herne-Süd.
  • Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Wanne-Eickel eG – vermietet Wohnungen überwiegend in Wanne-Eickel.
  • Wohnstätten Wanne-Eickel eG – bietet Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsgrößen und modernisiert kontinuierlich ihren Bestand.
  • Vivawest Wohnen GmbH – zählt ebenfalls zu den wichtigen Vermietern im Ruhrgebiet und verfügt über Wohnungen in Herne.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf Immobilienportale wie Immobilienscout24 oder Immowelt. Dort werden regelmäßig Wohnungen veröffentlicht, die ausschließlich an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Im Juli 2026 waren dort mehrere WBS-Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 48 und 92 Quadratmetern und Kaltmieten ab etwa 218 Euro verfügbar.

In welchen Stadtteilen gibt es viele Sozialwohnungen?

Ein großer Teil der öffentlich geförderten Wohnungen befindet sich in den Stadtteilen:

  • Herne-Mitte
  • Baukau
  • Horsthausen
  • Wanne
  • Eickel
  • Crange
  • Sodingen
  • Herne-Süd

Diese Stadtteile verfügen über größere Wohnungsbestände kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Hier bestehen häufig die besten Chancen, eine passende Wohnung mit Wohnberechtigungsschein zu finden.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Herne

Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhebt die Stadt Herne eine einkommensabhängige Gebühr. Nach Angaben im Serviceportal beträgt diese bis zu 20 Euro. Ob im Einzelfall ein niedrigerer Betrag anfällt, hängt von der persönlichen Situation und der behördlichen Prüfung ab.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Herne

Was gilt bei Umzug oder neuer Wohnung?

Ein Wohnberechtigungsschein wird für die aktuelle Wohnungssuche ausgestellt. Wer später erneut in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen möchte, muss in der Regel einen neuen WBS beantragen. Das gilt auch, wenn innerhalb eines Hauses eine andere geförderte Wohnung bezogen werden soll.

Was passiert bei Einkommensänderungen?

Maßgeblich ist die Prüfung durch die Behörde zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ändert sich das Einkommen deutlich, sollte dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Für die Entscheidung können Nachweise über das aktuelle und künftig zu erwartende Einkommen erforderlich sein.

Kann eine größere Wohnung möglich sein?

Eine größere Wohnung kann in besonderen Fällen möglich sein, etwa bei Rollstuhlnutzung, Blindengeld, Pflegebedürftigkeit oder besonderem familiären Bedarf. Die Behörde prüft solche Fälle individuell. Der zusätzliche Bedarf sollte durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.

Gilt der Wohnberechtigungsschein Herne nur in Herne?

Nein. Ein in Herne ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Wohnung muss aber zur angegebenen Haushaltsgröße, Einkommensgruppe und Wohnungsgröße passen.

Wie lange ist der WBS in Herne gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr ab Ausstellung. Danach ist ein neuer Antrag nötig, wenn weiterhin eine geförderte Wohnung gesucht oder bezogen werden soll.

Wohnberechtigungsschein Herne offiziell beantragen

Offizielle Informationen zum Wohnberechtigungsschein in Herne stehen im Serviceportal der Stadt Herne. Dort informiert die Stadt über Voraussetzungen, Kosten, Bearbeitungsdauer, zuständige Stelle und die verfügbaren Online-Dienstleistungen.

Zuständig ist die Abteilung 41/4 – Wohnungswesen im WEZ. Persönliche Vorsprachen sind nach Angaben der Stadt Herne nur mit Termin möglich. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 16-3168 möglich. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Entscheidung über den Antrag in der Regel innerhalb eines Monats.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche zuständige Stellen.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, das Einkommen zu hoch ist, Unterlagen fehlen oder der Aufenthalt nicht ausreichend nachgewiesen wird. Bei fehlenden Unterlagen sollte der Antragsteller die Nachweise möglichst schnell nachreichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Angaben der Stadt Herne erfolgt die Entscheidung bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats. Fehlen Nachweise, kann sich die Bearbeitung verlängern.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Herne ist die Abteilung 41/4 – Wohnungswesen im Wanner Einkaufszentrum. Die folgenden Angaben beruhen auf dem Serviceportal der Stadt Herne, Stand Mai 2026.

Kontaktpunkt Angaben
Zuständige Stelle Stadt Herne, Abteilung 41/4 – Wohnungswesen im WEZ
Anschrift Wanner Einkaufszentrum WEZ, Hauptstraße 241, 44649 Herne
Postanschrift Stadt Herne, Postfach 10 18 20, 44621 Herne
Telefon WBS 02323 16-3168
E-Mail wohnungsaufsicht@herne.de
Öffnungszeiten Montag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr; Dienstag und Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr; Mittwoch und Freitag geschlossen
Hinweis Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorherigem Termin möglich.
Offizielle Seite Serviceportal der Stadt Herne

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein in Herne ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz WFNG NRW. Dort sind unter anderem die Einkommensprüfung, die Zielgruppen der Wohnraumförderung und die Nutzung geförderter Wohnungen geregelt.

Für die praktische Anwendung sind außerdem die landesweiten Einkommensgrenzen, die Wohnraumförderbestimmungen und die Hinweise der Stadt Herne maßgeblich. Da die Berechnung im Einzelfall von Einkommen, Haushalt, Abzügen und besonderen Bedarfen abhängt, ersetzt eine Übersicht im Internet keine verbindliche Entscheidung der Behörde.

Weiterführende Informationen