Ein Wohnberechtigungsschein Dortmund ist erforderlich, wenn Sie in Dortmund eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Der WBS bestätigt, dass Ihr Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach nordrhein-westfälischem Landesrecht einhält und damit grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Zuständig ist in Dortmund das Amt für Wohnen. Die Einkommensgrenzen wurden nach den aktuellen offiziellen Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Dortmund aktualisiert.
Wichtig ist: Ein Wohnberechtigungsschein garantiert noch keine Wohnung. Er verbessert aber die Chancen auf geförderten Wohnraum, weil entsprechende Wohnungen nur an berechtigte Haushalte vergeben werden dürfen. In Dortmund erfolgt die Wohnungsvermittlung nicht allein nach Reihenfolge, sondern auch nach Wartezeit, Haushaltsgröße, Wohnungsangebot und sozialer Dringlichkeit.
Wohnberechtigungsschein Dortmund: Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich kommt ein Wohnberechtigungsschein in Dortmund für Personen und Haushalte infrage, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ihren Lebensmittelpunkt hier haben oder begründen möchten und die geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Wer weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt, benötigt nach den Angaben der Stadt Dortmund eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens ein Jahr gültig ist.
Zum Haushalt zählen alle Personen, die gemeinsam eine Wohnung beziehen möchten. Dazu gehören zum Beispiel Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Alleinerziehende mit Kindern oder weitere Haushaltsangehörige. Entscheidend ist nicht nur die Zahl der Personen, sondern auch, ob Kinder mit Kindergeldanspruch zum Haushalt gehören.
Wohnberechtigungsschein Dortmund anfordern
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS Dortmund
Für Dortmund gelten die landesweiten Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts nach Abzug der zulässigen Frei- und Abzugsbeträge. Die Beträge sind daher nicht mit dem reinen Bruttoeinkommen oder dem monatlichen Nettogehalt gleichzusetzen.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % pro Jahr | Einkommensgruppe B bis 140 % |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro |
| 2 Personen ohne Kind | 28.350 Euro | 39.690 Euro |
| 2 Personen, davon 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | 51.240 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
| 6 Personen, davon 4 Kinder | 57.910 Euro | 81.074 Euro |
Stand: 2026. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 23.540 Euro, für zwei Personen bei 28.350 Euro. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 Euro. Die Einkommensgruppe B ist nur relevant, wenn die konkrete geförderte Wohnung für diese Einkommensgruppe vorgesehen ist.
Orientierung zum möglichen Brutto-Jahreseinkommen
Die folgenden Bruttowerte sind nur Orientierungswerte. Sie können im Einzelfall abweichen, weil Freibeträge, Abzüge, Versicherungsbeiträge, Steuern, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden können.
| Haushalt | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen als Orientierung |
|---|---|
| Alleinstehend | ca. 38.011 Euro |
| 2 Personen | ca. 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | ca. 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | ca. 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | ca. 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | ca. 80.168 Euro |
Wie das Einkommen für den Wohnberechtigungsschein Dortmund bewertet wird
Bei der Prüfung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet. Anschließend werden die nach dem Landesrecht zulässigen Abzüge und Freibeträge berücksichtigt. Deshalb kann ein Haushalt trotz eines auf den ersten Blick höheren Bruttoeinkommens noch innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen.
Zu den typischen Nachweisen gehören je nach Lebenssituation Lohn- oder Gehaltsnachweise, Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Nachweise über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Auch Nachweise zu Freibeträgen können wichtig sein, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft, gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen oder Kinderbetreuungskosten.
Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Dortmund
Der Wohnberechtigungsschein nennt nicht nur die berechtigten Personen, sondern auch die angemessene Wohnungsgröße. Die geförderte Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen. Nach den Dortmunder Angaben gelten folgende Richtwerte:
| Haushalt | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 m² |
Einzelne geförderte Wohnungen können zusätzlich bestimmten Personengruppen vorbehalten sein, zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Studierenden, Seniorinnen und Senioren oder kinderreichen Haushalten. Deshalb reicht es nicht aus, nur die Einkommensgrenze einzuhalten; auch die Förderbindung der konkreten Wohnung muss passen.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein und Wohnungssuche in Dortmund
Die Stadt Dortmund stellt seit dem 01.11.2024 für den Bezug geförderter Wohnungen Allgemeine Wohnberechtigungsscheine aus. Ein solcher WBS kann in Nordrhein-Westfalen verwendet werden, wenn die Wohnung für den jeweiligen Haushalt geeignet ist und die Förderbindung dies zulässt. Bei geförderten Wohnungen mit Besetzungs- oder Benennungsrecht der Stadt Dortmund muss die Wohnung weiterhin ordnungsgemäß freigemeldet werden.
Wer in die Wohnungssuchendendatei aufgenommen wird, kann bei passenden Wohnungen berücksichtigt werden. Die Vermittlung richtet sich nach Wartezeit und Dringlichkeit; ein bestimmter Zeitpunkt für ein Wohnungsangebot kann nicht vorhergesagt werden. Wer die Suche stark auf einzelne Stadtteile begrenzt, kann die Chancen auf ein passendes Angebot zusätzlich einschränken.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Dortmund
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Dortmund?
Für eine alleinstehende Person gilt in Dortmund die NRW-Einkommensgrenze von 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Als grobe Orientierung entspricht dies bei einer alleinstehenden Person einem möglichen Brutto-Jahreseinkommen von etwa 38.011 Euro, wenn die vom Land zugrunde gelegten Beispielannahmen passen.
Gilt der WBS Dortmund nur in Dortmund?
Ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Dortmund gilt grundsätzlich in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend bleibt aber, dass die konkrete geförderte Wohnung zur Haushaltsgröße, zur Einkommensgruppe und zur jeweiligen Förderbindung passt.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Dortmund?
Den WBS finden Sie auch auf dem Portal der Stadt Dortmund. Alle Infos hier:
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Dortmund sein?
Für eine Person gelten bis zu 50 m² als angemessen. Für zwei Personen sind 2 Wohnräume oder bis zu 65 m² vorgesehen. Für jede weitere Person kommen in der Regel ein Wohnraum oder 15 m² hinzu.
Was bedeutet Einkommensgruppe B?
Einkommensgruppe B betrifft Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die normale Grenze nicht um mehr als 40 Prozent überschreitet. Diese Gruppe ist nur relevant, wenn eine geförderte Wohnung ausdrücklich für diese Einkommensgruppe vorgesehen ist.
Wie schnell bekommt man mit WBS eine Sozialwohnung in Dortmund?
Eine feste Wartezeit lässt sich nicht seriös nennen. Die Stadt Dortmund berücksichtigt bei der Vermittlung unter anderem Wartezeit, Wohnungsangebot, Haushaltsgröße und soziale Dringlichkeit. Ein WBS ist daher eine wichtige Voraussetzung, aber keine Zusage für eine bestimmte Wohnung.
Kontakt
Ansprechpartner: Amt für Wohnen und Stadterneuerung – Wohnraumversorgung
Adresse: Südwall 2-4, 44137 Dortmund
Email: wbs@stadtdo.de
Telefon: 0231 – 50-16200
Öffnungszeiten
Mo 07:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Die 07:30-12:00 Uhr, ab 13:00 Uhr nur mit Termin
Do 07:30-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr 07:30-12:00 Uhr
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich
Weiterführende Informationen
- Stadt Dortmund: Wohnberechtigungsschein (WBS)
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Wohnberechtigungsschein
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- NRW.BANK: Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung

