Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Leverkusen

Wohnraum knapp

In Leverkusen sind aktuell (Stand Ende 2018) zahlreiche Menschen auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung. Bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Leverkusen (WGL) haben sich mehr als 1.800 Personen auf die Warteliste eintragen lassen, eine Lösung ist nicht absehbar.

Stadt LeverkusenVor allem Familien und Alleinstehende mit einem niedrigen Einkommen haben Schwierigkeiten, geeignete Wohnungen zu finden. Laut Aussage von Politikern der SPD betrug der Anteil geförderter Mietwohnungen im Jahr 2016 lediglich 8,4 Prozent, dies sei zu wenig, um deutliche Verbesserungen zu erreichen. Der Bau von Sozialwohnungen sei in den letzten Jahren rückläufig gewesen, ein neuer Aufschwung erforderlich. Gleichzeitig ist Leverkusen ein beliebter Zuwanderungsort.

Die Bevölkerungszahlen steigen an. Prognosen der Landesstatistiker des IT.NRW besagen, bis zum Jahr 2030 werden rund 170.500 Menschen in Leverkusen leben. Die Problematik der Wohnraumknappheit wird sich daher tendenziell verschärfen, sofern kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Eine Kehrtwende im Wohnungsbau ist erforderlich

Politiker fordern den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus. Anfang 2019 stand im Stadtrat ein Vorschlag der SPD zur Diskussion, eine 25-Prozent-Quote für Sozialwohnungen bei Neubauanträgen durchzusetzen. Zudem kritisieren einige Politiker, die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnraum würde zur Verschärfung des Problems beitragen. Betrachtet man jedoch die Leerstandsquote von rund 1 Prozent, dann kann nicht bestätigt werden, eine zunehmende Nutzung von festem Wohnraum als Ferienwohnung fände statt.

Obgleich keine verbindliche Quote für Sozialwohnungen in Leverkusen existiert, sind Bemühungen zu erkennen, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Bereits am 12. Juli 2013 beschloss der Stadtrat, preiswerten Bestandswohnraum zu sichern und den Neubau von Mietwohnungen zu unterstützen.
Ein Meilenstein soll das Jahr 2030 werden: 1.000 neue (geförderte) Wohnungen sollen bis zu diesem Zeitpunkt errichtet worden sein. Jedoch liegt dieser Zeitpunkt noch weit in der Zukunft und die angestrebte Zahl ist niedriger als der aktuelle Fehlbedarf. Leverkusen erhält jährlich 7,5 Millionen Euro aus einem Projekt des Landes, um den Wohnungsbau zu unterstützen. 75 Prozent dieser Gelder fließen an Wohnberechtigungsscheininhaber zur Wohnraumförderung.

Wohnberechtigungsschein Leverkusen anfordern

WBS Leverkusen

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Leverkusen per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wo und durch wen kann neuer Wohnraum entstehen?

Das innerstädtische Wohnraumpotenzial ist knapp. Mietpreise und Kaufpreise für Immobilien nehmen stetig zu. Es liegt somit vor allem in der Verantwortung städtischer Baugesellschaften, den Sozialbau auszuweiten. Die Option der öffentlich geförderten Mietwohnungen ist ein Anreiz für Wohnungsbaugesellschaften. Wer eine Wohnung sucht und einen Wohnberechtigungsschein für Leverkusen besitzt, der kann sich unter anderem an die WGL wenden.

Wer erhält einen Wohnungsberechtigungsschein?

Ausschlaggebend für die Frage, ob einem Haushalt ein Wohnungsberechtigungsschein zusteht, ist das Jahresbruttoeinkommen. In der folgenden Übersicht sind die Einkommensgrenzen in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße dargestellt:

Anzahl der Personen im Haushalt: 1
Einkommensgrenze: 18.430 Euro

Anzahl der Personen im Haushalt: 2
Einkommensgrenze: 22.210 Euro

Anzahl der Personen im Haushalt: 3
Einkommensgrenze: 27.310 Euro

Anzahl der Personen im Haushalt: 4
Einkommensgrenze: 32.410 Euro

Anzahl der Personen im Haushalt: 5
Einkommensgrenze: 37.510 Euro

Anzahl der Personen im Haushalt: 6
Einkommensgrenze: 42.610 Euro

Liegt das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushalts unter der definierten Grenze, so stellt die Stadt Leverkusen einen Wohnungsberechtigungsschein aus, der für ein Jahr gilt. Er enthält Angaben über die maximale Größe der Wohnung und die Personenanzahl. Ein in Leverkusen ausgegebener WBS ist nicht nur in der Region sondern in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Bei der Bestimmung des anzurechnenden Einkommens berücksichtigen die Sachbearbeiter folgende Einkunftsarten:

  • Steuerpflichtige Bruttoeinkünfte
  • Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung
  • Renten
  • Ausländische EinkünfteEinkünfte aus Vermietung und VerpachtungUnterhaltszahlungen
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Arbeitslosengeld

Abzüge erfolgen für die Lohnsteuer in Höhe von pauschal 12 Prozent. Für die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung findet ein Abzug von 12 Prozent statt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung führen zu einem pauschalisierten Abzug von 12 Prozent. Die Stadt Leverkusen bietet den Antragsstellern an, sich im Vorfeld beraten zu lassen, um weitere Abzugsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise die Anrechnung von Werbungskosten.

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, der wendet sich an die Abteilung „Soziale Leistungen“ der Stadt Leverkusen. Sachgebietsleiterin ist Frau Sültenfuß. Welcher Sachbearbeiter für die Antragsannahme zuständig ist, hängt vom Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Hauptantragsstellers ab. Alle acht Mitarbeiter sind an folgender Adresse erreichbar:

Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen

Die Öffnungszeiten lauten:

Montag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag (nur für Berufstätige): 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Die Postanschrift zum Einreichen schriftlicher Anträge lautet:

Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen

Kontakt

Der telefonische Kontakt ist unter folgenden Rufnummern möglich:

Buchstabenbereich A – Dia: Frau Wiedenhöfer (0214) 406-6433
Buchstabenbereich Dib – Gok: Frau Wilshaus (0214) 406-6440
Buchstabenbereich Gol – Jan: Frau Hamacher (0214) 406-6438
Buchstabenbereich Jao – Kri: Frau Bous (0214) 406-6425
Buchstabenbereich Krj – Mud: Frau Liebl (0214) 406-6439
Buchstabenbereich Mue – Pap: Frau Reiter (0214) 406-6436
Buchstabenbereich Paq – Sej: Frau Rignanese (0214) 406-6436
Buchstabenbereich Sek – Z: Frau Hütter (0214) 406-6439

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt Leverkusen verfügbar.