Leverkusen gehört weiterhin zu den Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt. Ende 2024 gab es in der Stadt noch 4.684 öffentlich geförderte Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen). Gegenüber dem Vorjahr ging der Bestand erneut um 155 Wohneinheiten zurück. Gleichzeitig lag die Leerstandsquote bei lediglich 1,1 Prozent, sodass freie Wohnungen nur selten verfügbar sind. Nach Einschätzung der Stadt wird sich die Situation im preisgünstigen und öffentlich geförderten Mietsegment auch in den kommenden Jahren nicht spürbar entspannen.
Wer in Leverkusen eine Sozialwohnung oder eine andere öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen möchte, benötigt in der Regel einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er bestätigt, dass Einkommen, Haushaltsgröße und die persönlichen Voraussetzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Wohnberechtigungsschein verbessert zwar die Chancen auf eine geförderte Wohnung, stellt jedoch keine Garantie für eine Wohnungsvermittlung dar. Aufgrund der hohen Nachfrage und des begrenzten Angebots müssen Wohnungssuchende häufig längere Wartezeiten in Kauf nehmen und sich zusätzlich bei kommunalen sowie genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen registrieren.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Leverkusen
Einen Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, deren anrechenbares Jahreseinkommen die für Nordrhein-Westfalen geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Bruttoeinkommen, sondern die Berechnung nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben der Stadt Leverkusen kommt ein WBS insbesondere in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Antragsteller ist volljährig.
- Der Haushalt verfügt nur über ein begrenztes Einkommen.
- Es soll ein dauerhafter Wohnsitz begründet werden.
- Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder eine andere Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens ein Jahr gültig ist.
- Das anrechenbare Einkommen aller Haushaltsmitglieder bleibt unter der maßgeblichen Einkommensgrenze.
Auch besondere Lebenslagen können eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, Unterhaltsverpflichtungen, Alleinerziehung oder ein besonderer Wohnbedarf. Die Stadt prüft immer den Einzelfall.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Leverkusen
Für Leverkusen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Werte wurden für den Zeitraum 2025 bis 2027 angepasst. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach der Berechnung der Behörde.
| Haushalt | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
Die Einkommensgruppe A ist der Regelfall für viele klassische Sozialwohnungen. Die Einkommensgruppe B kann bei bestimmten geförderten Wohnungen gelten, wenn die jeweilige Wohnung dafür vorgesehen ist. Ob ein Haushalt einen WBS der Einkommensgruppe A oder B benötigt, hängt deshalb auch von der konkreten Wohnung ab.
Einfache Orientierung zur Einkommensgrenze
Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze der Einkommensgruppe A bei 23.540 Euro. Für zwei Personen gelten 28.350 Euro. Für jede weitere Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes haushaltsangehörige Kind mit Kindergeldanspruch erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 Euro.
Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt in der Einkommensgruppe A bei einer Grenze von 43.130 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Entscheidend bleibt aber die Berechnung durch die Stadt Leverkusen, weil Abzüge und Freibeträge das Ergebnis verändern können.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Bei der Prüfung zählt das Einkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören und gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen wollen. Dazu können unter anderem gehören:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
- Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung,
- Renten und Pensionen,
- Arbeitslosengeld,
- Unterhaltszahlungen,
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- ausländische Einkünfte.
Vom Einkommen können je nach Fall pauschale Abzüge, Freibeträge und besondere Belastungen berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Steuern, Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Kinderbetreuungskosten. Die Stadt Leverkusen empfiehlt eine Beratung, wenn unklar ist, ob das Einkommen noch innerhalb der Grenze liegt.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Die Stadt Leverkusen nennt für den Antrag mehrere Unterlagen. Je nach Einkommen, Aufenthaltsstatus und persönlicher Situation können weitere Nachweise erforderlich sein.
| Bereich | Typische Nachweise |
|---|---|
| Antrag | Ausgefüllter Antrag, unterschrieben von jeder volljährigen Person im Haushalt |
| Identität | Kopie des Personalausweises oder der ID-Card; bei ausländischer Staatsangehörigkeit Kopie des Reisepasses und Nachweis einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis |
| Wohnsitz | Aktuelle Meldebescheinigung, wenn der Antragsteller nicht in Leverkusen gemeldet ist; sie darf nach Angabe der Stadt nicht älter als zwei Monate sein und muss alle Haushaltsmitglieder ausweisen |
| Einkommen | Einkommenserklärung für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen, Lohnabrechnungen, Lohnsteuerjahresbescheinigung, Einkommensteuerbescheid oder andere Einkommensnachweise |
| Selbstständigkeit | Betriebswirtschaftliches Ergebnis des Vorjahres sowie Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Jahres bis zum Vormonat der Antragstellung |
| Besondere Lebenslagen | Schwerbehindertenausweis, Rentenbescheid, Immatrikulationsbescheinigung, Bescheid des Jobcenters, Sozialhilfebescheid oder weitere Nachweise je nach Einzelfall |
Die Liste ist nicht abschließend. Wer unsicher ist, sollte vor der Abgabe des Antrags bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein in Leverkusen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich ein Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums kann er für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrags muss der WBS dem Vermieter vorgelegt werden.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Leverkusen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt daher in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ausländische Personen eine Wohnsitzauflage haben. Dann kann der WBS auf das Gebiet der Wohnsitzauflage beschränkt werden.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann für die Suche nach einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung. Welche Variante erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Wohnungsangebot und von der Förderbindung ab.
WBS der Einkommensgruppe A und B
In Nordrhein-Westfalen wird bei gefördertem Wohnraum häufig nach Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B unterschieden. Wohnungen der Einkommensgruppe B sind für Haushalte gedacht, deren Einkommen oberhalb der Gruppe A liegt, aber noch innerhalb der erweiterten Grenze bleibt. Für Wohnungssuchende ist deshalb wichtig, bei einem konkreten Angebot zu prüfen, welche Einkommensgruppe verlangt wird.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. In Nordrhein-Westfalen gelten folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Übliche Raumzahl |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis 65 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 80 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 95 m² | 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 110 m² | 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich 15 m² | zusätzlich 1 Wohnraum |
Eine geringfügige Überschreitung kann im Einzelfall zulässig sein. Bei besonderem Wohnbedarf, etwa bei Rollstuhlnutzung, Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder wachsendem Haushalt, kann die Behörde zusätzliche Wohnfläche berücksichtigen.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Leverkusen
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in Leverkusen seit Jahren deutlich höher als das Angebot. Durch die Nähe zu Köln, den starken Wirtschaftsstandort und die steigenden Mieten suchen immer mehr Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) nach einer öffentlich geförderten Wohnung. Gleichzeitig laufen bei älteren Sozialwohnungen regelmäßig die Mietpreis- und Belegungsbindungen aus. Nach dem wohnungspolitischen Handlungskonzept der Stadt müssten deshalb bis 2030 rund 1.000 neue geförderte Mietwohnungen entstehen, um den Rückgang des Sozialwohnungsbestandes auszugleichen und den Bedarf langfristig zu decken.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es?
Der größte Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen in Leverkusen ist die kommunale WGL – Wohnungsgesellschaft Leverkusen. Das Unternehmen verwaltet insgesamt 7.037 Wohnungen, von denen 1.713 öffentlich gefördert sind. Rund 15.000 Menschen wohnen bereits in Wohnungen der WGL. Zwischen 2026 und 2029 plant die Gesellschaft den Bau von 200 weiteren Wohnungen sowie zwei Kindertagesstätten.
Ein aktuelles Neubauprojekt entsteht in der Bodelschwinghstraße in Manfort. Dort errichtet die WGL 19 Mietwohnungen, von denen 12 öffentlich gefördert werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2026 vorgesehen.
In welchen Stadtteilen gibt es geförderte Wohnungen?
Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich in nahezu allen größeren Stadtteilen Leverkusens. Besonders viele Bestände finden sich unter anderem in:
- Rheindorf
- Manfort
- Steinbüchel
- Alkenrath
- Opladen
- Küppersteg
- Schlebusch
Vor allem in den größeren Quartieren der kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften werden regelmäßig Wohnungen mit Mietpreisbindung angeboten. Neubauprojekte entstehen derzeit insbesondere in Manfort, Rheindorf und im Bereich der Neuen Bahnstadt Opladen.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?
Wenn Sie eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein suchen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren.
Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
- WGL – Wohnungsgesellschaft Leverkusen – größter kommunaler Vermieter mit 1.713 öffentlich geförderten Wohnungen und zahlreichen Neubauprojekten.
- Gemeinnütziger Bauverein Opladen eG – Wohnungsgenossenschaft mit Wohnungen in Opladen und weiteren Stadtteilen.
- Bauverein Bergisches Heim eG – genossenschaftlicher Wohnungsbestand in mehreren Leverkusener Quartieren.
- Rhein-Wupper-Bau Wohnungs- und Siedlungsgemeinschaft eG – Wohnungsgenossenschaft mit Mietwohnungen in Leverkusen.
- Sahle Wohnen Servicebüro Leverkusen-Steinbüchel – bietet ebenfalls Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen an, darunter auch öffentlich geförderte Wohnungen.
Viele Vermieter führen Wartelisten. Deshalb empfiehlt es sich, sich parallel bei mehreren Unternehmen zu bewerben und die Unterlagen aktuell zu halten.
Wie sind die Chancen auf eine Sozialwohnung?
Die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen ist in Leverkusen hoch. Besonders gefragt sind barrierefreie Wohnungen, kleinere Einheiten für Einzelpersonen und größere Familienwohnungen. Freie Wohnungen werden häufig innerhalb kurzer Zeit vergeben.
Mit einem Wohnberechtigungsschein erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich, dennoch sollten Sie sich nicht ausschließlich auf einen Anbieter verlassen. Eine gleichzeitige Bewerbung bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften verbessert die Aussichten deutlich.
Da der in Leverkusen ausgestellte Wohnberechtigungsschein in ganz Nordrhein-Westfalen gilt, lohnt sich auch die Suche in benachbarten Städten wie Köln, Bergisch Gladbach, Monheim am Rhein oder Langenfeld.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Leverkusen
Die Stadt Leverkusen erhebt für den Wohnberechtigungsschein Gebühren. Für Empfänger von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII ist die Bescheinigung nach Angaben der Stadt kostenfrei.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Wohnberechtigungsschein | 10,00 Euro |
| Ausnahme-Wohnberechtigungsschein | 20,00 Euro |
| Bezugsgenehmigung | 15,00 Euro |
| Ablehnung oder Rückgabe des WBS-Antrags | 7,50 Euro |
| Bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung nach SGB XII | kostenfrei |
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug mit bestehendem WBS
Ein in Leverkusen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen. Wer innerhalb des Landes eine geförderte Wohnung sucht, kann den WBS grundsätzlich auch außerhalb Leverkusens nutzen. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland ist ein neuer Wohnberechtigungsschein nach den dortigen Regeln nötig.
Einkommensänderung nach Antragstellung
Ändert sich das Einkommen dauerhaft, kann dies für die Berechnung relevant sein. Deshalb sollten absehbare Änderungen, etwa ein neuer Arbeitsvertrag, Renteneintritt, Elternzeit, Trennung oder der Wegfall von Unterhalt, im Antrag angegeben werden.
Größere Wohnung bei wachsender Familie
Wenn ein Kind erwartet wird oder ein weiteres Haushaltsmitglied einziehen soll, kann dies bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden. Dafür verlangt die Behörde entsprechende Nachweise, etwa einen Mutterpass oder andere geeignete Unterlagen.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei unklaren Fällen ist eine vorherige Beratung sinnvoll.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Leverkusen
Gilt der Wohnberechtigungsschein Leverkusen nur in Leverkusen?
Nein. Ein in Leverkusen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Bei einer Wohnsitzauflage kann die Gültigkeit aber räumlich beschränkt sein.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer geförderten Wohnung genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug bestimmter geförderter Wohnungen. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Kann ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung bekommen?
Nein. Der WBS ist eine Voraussetzung für viele geförderte Wohnungen, aber keine Wohnungszusage. Wohnungssuchende müssen sich weiterhin bei Vermietern, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsangeboten bewerben.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Leverkusen beantragen?
Offiziell zuständig ist in Leverkusen der Bereich Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine. Informationen zum Antrag, zum Verfahren, zu Kosten, Unterlagen und zuständigen Kontaktpersonen stellt die Stadt über das Kommunalportal bereit.
Der Antrag kann nach Angaben der Stadt digital oder in Papierform vorbereitet und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Auch eine schriftliche Antragstellung oder Einreichung per E-Mail ist möglich. Die Behörde prüft anschließend, ob ein Anspruch besteht. Bei Rückfragen fordert sie weitere Angaben oder Unterlagen an.
Die offizielle Informationsseite der Stadt Leverkusen finden Sie hier: Kommunalportal der Stadt Leverkusen.
Was passiert, wenn mein Einkommen später steigt?
Ein später steigendes Einkommen führt nicht automatisch dazu, dass ein bestehendes Mietverhältnis sofort endet. Für einen neuen WBS oder einen Wohnungswechsel wird das Einkommen jedoch erneut geprüft.
Kontakt
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein ist in Leverkusen der Bereich Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine. Die folgenden Angaben beruhen auf dem Kommunalportal der Stadt Leverkusen.
| Kontaktpunkt | Angaben |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine |
| Besucheranschrift | Verwaltungsgebäude Hauptstraße 119, 51373 Leverkusen |
| Postanschrift | Stadt Leverkusen, Stadtverwaltung, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen |
| 504-wohngeld@stadt.leverkusen.de | |
| Telefon allgemeine Auskunft | 0214 406-50441 |
| Telefon Sachbearbeitung | 0214 406-50445 und 0214 406-50444 |
| Telefonische Servicezeiten | Montag bis Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr |
| Offizielle Seite | Kommunalportal Leverkusen |
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Leverkusen ergeben sich vor allem aus dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderrecht. Besonders relevant sind:
- das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen, Wohnberechtigung und Nutzung geförderten Wohnraums,
- die Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen, unter anderem zur angemessenen Wohnungsgröße,
- der Einkommensermittlungserlass des Landes Nordrhein-Westfalen zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens,
- die örtlichen Hinweise der Stadt Leverkusen zum Verfahren, zu Unterlagen, Gebühren und Kontaktstellen.
Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung.
