Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Worms

Worms – Historische Domstadt am Rhein

Worms liegt im Südosten von Rheinland-Pfalz und ist eine der 12 kreisfreien Städte im Bundesland. Aufgrund seiner günstigen Lage am Rand der Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main mit guter Verkehrsanbindung über Autobahn und an der Hauptbahnstrecke zwischen Mannheim und Mainz ist die Einwohnerzahl von 2015 bis 2019 um mehr als 4.500 auf heute knapp 87.000 gewachsen. Das hat auch einen Einfluss auf die Anzahl der benötigten Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau, da auch die Zahl der Anspruchsberechtigten mit Wohnberechtigungsschein in Worms steigt.

Sozialer Wohnungsbau in Worms – wer stellt Sozialwohnungen zur Verfügung

Fünf Wohnungsbaugesellschaften vermieten in Worms Wohnungen an Personen mit Wohnberechtigungsschein für Worms. Die Stadt Worms stellt auf ihrer Internetseite eine entsprechende Liste mit Kontaktdaten und Bürozeiten zur Verfügung.

Die städtische Wohnungsbau hält derzeit ungefähr 4.000 Wohnungen für Anspruchsberechtigte mit Wohnberechtigungsschein für Worms. Im Frühling letzten Jahres standen rund 1.500 Interessenten auf der Warteliste. Der Bedarf an günstigem Wohnraum ist enorm.

Wohnberechtigungsschein Worms anfordern

Wohnberechtigungsschein WormsDen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Worms und weitere Informationsblätter können Sie mit unserem Formular ganz einfach anfordern.

Über den Downloadlink erhalten Sie per Mail den Laufzettel, den Antrag für den WBS Worms, die Verdienstbescheinigung und zusätzlich eine Liste der Gesellschaften für Vermietung in Worms.








Sozialer Wohnungsbau in Worms – kurze Lageskizze und Ausblick

Die städtische Wohnungsbau überprüft (Stand: 04/2019) die Machbarkeit von mehreren Wohnprojekten, die insgesamt einen Umfang von 435 bis 585 Einheiten haben. Jedoch gibt es keine genaueren Angaben darüber, wo sich diese Projekte befinden.

Wasserturm Worms
Blick auf den Wasserturm Worms

Gerade Anfang 2020 hat der Stadtrat für die Erweiterung des Baugebietes Lüssen im Stadtteil Neuhausen beschlossen, im Bebauungsplan einen Anteil von 25% sozial verträglichem Wohnraum festzulegen. Allerdings wird die Anzahl der Wohnungen, die tatsächlich gebaut werden, wesentlich geringer sein, als die ersten Planungen vorsahen. Grund ist hier der Lärmschutz.

Ähnliche Ambitionen bei der Neubebauung eines Gebietes im innerstädtischen Bereich auf dem Gelände eines ehemaligen Möbelgeschäftes wurden im Frühjahr 2019 ad acta gelegt. Der Starnberger Investor „ehret+klein“ möchte nach Umwidmung des Gewerbegeländes in Wohngebiet eine neue Wohnsiedlung mit knapp 500 Wohnungen errichten. Welcher Anteil hiervon dem Sozialen Wohnungsbau vorbehalten bleiben ist jedoch unklar.

Ein paar Fakten aus den Quellen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zum Wohnungsbau in Worms (Bezugsjahr 2017):

Der Wohnungsbestand lag mit 500 – 520 Wohnungen auf 1.000 Einwohner im Bereich des Landesmittels von 512.
In 2017 wurden 3,6 und mehr Wohnungen pro 1.000 Einwohner in Worms fertiggestellt. Der Landeswert lag bei 2,7. Die Bautätigkeit ist vergleichsweise hoch. Die Anzahl der Baugenehmigungen hinkte jedoch hinter dem Landesvergleichswert von 3,3 Wohnungen pro 1.000 Einwohner her.

Die Kaltmieten für Wohnungen in Worms liegen unter den durchschnittlichen Mietpreisen in Deutschland. In der Innenstadt wird Wohnraum bereits für unter 6,00 Euro/qm angeboten, in den Stadtteilen sind es bis zu 8,80 Euro/qm.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass – trotz im Bundesschnitt geringerer Kaltmieten – auch in Worms Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht. Das lässt sich alleine an der Länge der Warteliste bei der städtischen Wohnungsbau erkennen.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein für Worms beantragen?

Antragsberechtigt sind volljährige Wohnungssuchende, deren Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze, die sich aus dem Landeswohnraumförderungsgesetz ergibt, nicht übersteigt.

Hierzu ist bei der Stadtverwaltung Worms eine entsprechende Verdienstbescheinigung vorzulegen.

Die Einkommensgrenzen (bereinigtes Jahreseinkommen) liegen für

  • Einpersonenhaushalte bei 15.000 Euro,
  • Zweipersonenhaushalte bei 21.500 Euro.

Hinzu kommen für

  • jede weitere Person 5.000 Euro,
  • jedes weitere Kind 1.000 Euro.

Eine Familie mit drei Kindern wäre bei einem bereinigten Jahreseinkommen von 24.500 Euro anspruchsberechtigt.

Die Stadt Worms stellt auf ihrer Internetseite zusätzlich einen „Laufzettel“ zur Verfügung, auf dem alle Unterlagen aufgelistet sind, die bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines vorzulegen sind.

Für die Beantragung werden keine Gebühren erhoben.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines, der jeweils ein Jahr Gültigkeit hat, kann auch auf der Seite der Stadt Worms heruntergeladen werden.

Welche Wohnungsgrößen sind zulässig?

Meist gilt eine Wohnungsgröße von bis zu 50 m² für einen Einpersonenhaushalt angemessen. Für weitere Personen im Haushalt werden in einigen Fällen 10 – 15 m² pro zusätzliche Person zugeschlagen. Auf welchen Wohnraum oder wie viele Wohnräume tatsächlich Anspruch besteht, wird in den meisten Fällen individuell entschieden und kann dem Wohnberechtigungsschein entnommen werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Worms
Sozial- und Familienbüro
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
Telefon: 06241/853-5888
E-Mail: sofam@worms.de

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Annahmeschluss ist jeweils 15 Minute vor Ende der Öffnungszeit.