Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Wuppertal

Stadt Wuppertal

Der Wohnberechtigungsschein Wuppertal ermöglicht den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Die Miete in diesen Wohnungen ist niedriger als in den Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden. Der WBS vermittelt jedoch keine Wohnung, sondern weist nach, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung erfüllt.

Die Stadt Wuppertal führt für berechtigte Wohnungssuchende eine Wohnungsvermittlung. Wegen der hohen Nachfrage empfiehlt sie, neben der Registrierung auch selbstständig nach passenden Wohnungen zu suchen und Vermieter direkt anzusprechen. In Wuppertal weist die städtische Wohnungsvermittlung wegen der Vielzahl registrierter Wohnungssuchender ausdrücklich auf mögliche Wartezeiten hin.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Wuppertal

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller einen eigenen Haushalt gründen oder einen bestehenden Haushalt führen will und das maßgebliche Einkommen die geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ausschlaggebend ist die Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen.

Zum Haushalt zählen in der Regel Personen, die dauerhaft zusammen wohnen sollen, etwa Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere Angehörige. Die Stadt prüft dabei immer den konkreten Einzelfall. Für Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ist außerdem ein Aufenthaltstitel erforderlich, der einen Aufenthalt von mindestens einem Jahr ermöglicht.

Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung wichtig sein. Das betrifft zum Beispiel Alleinerziehende, Schwangere, Familien mit Kindern, Menschen mit Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder einem besonderen Wohnbedarf.

Formular Wohnberechtigungsschein Wuppertal anfordern

WBS WuppertalHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Wuppertal per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wohnberechtigungsschein Wuppertal offiziell beantragen

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt Wuppertal. Aktuelle Hinweise zum Ablauf, zu den erforderlichen Unterlagen und zur zuständigen Stelle finden Sie auf der offiziellen Informationsseite der Stadt Wuppertal.

Die Stadt bearbeitet vollständige Anträge nach eigenen Angaben durchschnittlich innerhalb von etwa zwei Wochen. Sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt, können die Unterlagen auch von Dritten eingereicht werden.

Wer bereits in einer anderen Kommune in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Wuppertal ziehen möchte, kann einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein grundsätzlich bei der zuständigen Behörde des bisherigen Wohnortes beantragen. Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern berechtigen nach Hinweis der Stadt Wuppertal nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung in Wuppertal.

Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Wuppertal finden

Ein gültiger WBS berechtigt dazu, sich auf Wohnungen mit entsprechender Sozialbindung zu bewerben. Solche Angebote sind häufig mit Hinweisen wie „WBS erforderlich“, „öffentlich gefördert“ oder „Einkommensgruppe A/B“ gekennzeichnet.

Die städtische Wohnungsvermittlung ermöglicht Wohnungssuchenden mit gültigem WBS eine Registrierung. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass wegen der hohen Zahl registrierter Wohnungssuchender Wartezeiten entstehen können. Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer Wohnung besteht nicht.

Zu den Akteuren des sozialen Wohnungsbaus in Wuppertal zählen diverse Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften. Dies sind die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG, die Genossenschaften GWM, GWW, Ost-West, Eisenbahn-Bauverein Elberfeld, Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Cronenberg, die Barmer Grundbesitz GmbH, sowie die Immobilienkonzerne Vonovia SE und die LEG Wohnen NRW GmbH.

Es empfiehlt sich deshalb, parallel selbst zu suchen, Angebote von Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zu prüfen sowie Vermieter direkt auf den vorhandenen WBS hinzuweisen. Der WBS sollte bei Besichtigungen und Bewerbungen möglichst aktuell und vollständig vorliegen.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Wuppertal

Für den WBS gelten in Nordrhein-Westfalen landesweit festgelegte Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist das nach den NRW-Regeln berechnete anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Die folgenden Werte gelten nach Angaben der Stadt Wuppertal und dem Einkommenserlass Wohnen NRW mit Stand Juni 2026.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze pro Jahr
1 Person 23.540 Euro
2 Personen 28.350 Euro
3 Personen, darunter 1 Kind 35.740 Euro
4 Personen, darunter 2 Kinder 43.130 Euro
5 Personen, darunter 3 Kinder 50.520 Euro

Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 Euro. Für jedes Kind kommt ein zusätzlicher Betrag von 860 Euro hinzu. Die genannten Werte sind keine einfache Netto- oder Bruttolohn-Grenze, sondern dienen als Grundlage für die individuelle Berechnung durch die Behörde.

Bei einzelnen geförderten Wohnungen kann zusätzlich die Einkommensgruppe B relevant sein. Dort darf das Einkommen je nach Bindung der Wohnung höher liegen als bei Einkommensgruppe A. Ob diese Möglichkeit im konkreten Fall besteht, ergibt sich aus der Bindung der jeweiligen Wohnung und dem ausgestellten WBS.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Für die Berechnung berücksichtigt die Stadt grundsätzlich die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, die 16 Jahre oder älter sind. Dazu können Arbeitslohn, Einkommen aus Selbstständigkeit, Renten, Unterhalt, Sozialleistungen, Ausbildungsvergütungen oder andere regelmäßige Einkünfte gehören.

Entscheidend ist nicht nur das aktuelle Monatseinkommen. Die Stadt verlangt in der Regel Nachweise über die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres sowie über die laufenden Einkünfte. Abzüge, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge können berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen und die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Bei schwankendem Einkommen, Selbstständigkeit, einem bevorstehenden Arbeitsplatzwechsel oder einer veränderten familiären Situation sollte der Antrag möglichst vollständig erläutert werden. Die verbindliche Berechnung nimmt die zuständige Stelle der Stadt Wuppertal vor.

 

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die Stadt prüft jeden Antrag individuell. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der Haushalts- und Einkommenssituation ab. Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei Bedarf mit Aufenthaltstitel,
  • ausgefüllter Antrag sowie Einkommenserklärungen aller Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren,
  • Nachweise über Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres und die aktuellen Einkünfte,
  • bei Arbeitnehmern zum Beispiel Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung,
  • bei Rentnern aktuelle Rentenbescheide,
  • bei Selbstständigen aktuelle steuerliche Unterlagen und Nachweise zur laufenden Einkommenssituation,
  • bei Sozialleistungen die jeweiligen Bewilligungsbescheide,
  • bei Auszubildenden oder Studenten gegebenenfalls Ausbildungs-, BAföG- oder Studiennachweise,
  • bei besonderen Lebenslagen etwa Nachweise über Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder Unterhaltszahlungen.

Wichtig: den gültigen Personalausweis mitbringen. Die Stadt kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen. Vor der Antragstellung lohnt sich deshalb ein Blick auf die aktuelle Checkliste auf der offiziellen WBS-Seite der Stadt.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann er für die Suche nach einer passenden öffentlich geförderten Wohnung verwendet werden. Nach Ablauf ist für einen späteren Wohnungsbezug normalerweise ein neuer Antrag erforderlich.

Die Stadt Wuppertal verwendet auf ihrer Informationsseite auch die Bezeichnung „B-Schein“ für den Wohnberechtigungsschein. Davon zu unterscheiden ist die Einkommensgruppe B bei bestimmten geförderten Wohnungen. Diese Wohnungen können für Haushalte vorgesehen sein, deren Einkommen über der regulären Einkommensgrenze liegt, aber die jeweils zulässige Grenze noch nicht überschreitet.

Ob ein WBS für eine konkrete Wohnung passt, hängt immer von der Förderbindung, der Haushaltsgröße und der Einkommensgruppe ab. Vermieter und Wohnungsvermittlung prüfen deshalb regelmäßig den WBS vor Abschluss eines Mietvertrags.

Wie groß darf eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein sein?

Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Die NRW-Regelungen sehen folgende Orientierungswerte vor. Die konkrete Bindung der Wohnung und die Angaben im WBS bleiben maßgeblich.

Haushalt Orientierungswert Wohnfläche Orientierungswert Räume
1 Person bis 50 m² 1 Raum
2 Personen bis 65 m² 2 Räume
3 Personen bis 80 m² 3 Räume
4 Personen bis 95 m² 4 Räume
5 Personen bis 110 m² 5 Räume

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche um 15 Quadratmeter und 1 Wohnraum. Bei Alleinerziehenden, einem besonderen Pflegebedarf oder einer Rollstuhlnutzung können zusätzliche Flächen berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen sind.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Wuppertal

Abhängig vom Einkommen verlangt die Stadt Wuppertal für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen Gebühren. Nach Angaben der Stadt liegen diese in der Regel zwischen 5 und 10 Euro.

Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder von Grundsicherung kann die Gebühr je nach Einkommen zwischen 0 und 5 Euro liegen. Maßgeblich ist die Entscheidung der Stadt im konkreten Einzelfall.

Sonderregelungen und häufige Sonderfälle

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Innerhalb Nordrhein-Westfalens kann ein allgemeiner WBS grundsätzlich auch für einen Umzug nach Wuppertal genutzt werden. Bei einem WBS aus einem anderen Bundesland sollte vor der Wohnungssuche unbedingt die Stadt Wuppertal kontaktiert werden.

Größerer Haushalt oder Geburt eines Kindes

Verändert sich die Haushaltsgröße, kann ein neuer WBS oder eine Anpassung notwendig sein. Das gilt besonders, wenn eine größere Wohnung gesucht wird oder zusätzlicher Wohnbedarf entsteht.

Einkommensänderungen

Bei einer neuen Antragstellung wird die aktuelle Einkommenssituation erneut geprüft. Wer unsicher ist, ob eine Gehaltserhöhung, ein Arbeitsplatzwechsel oder der Beginn einer Selbstständigkeit Auswirkungen hat, sollte die Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle besprechen.

Ablehnung des Antrags

Wird ein Antrag abgelehnt, sollte der Bescheid genau geprüft werden. Häufig fehlen Unterlagen oder die Einkommensberechnung muss anhand weiterer Nachweise ergänzt werden. Die Stadt kann erläutern, welche Angaben für eine erneute Prüfung erforderlich sind.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Wuppertal

Kann ich den Wohnberechtigungsschein direkt in Wuppertal beantragen?

Ja, wenn Wuppertal Ihr Wohnort ist oder Sie aus einem anderen Bundesland nach Wuppertal ziehen möchten. Wer bereits in Nordrhein-Westfalen wohnt, kann für einen Umzug nach Wuppertal in vielen Fällen auch einen allgemeinen WBS bei der zuständigen Behörde seines bisherigen Wohnortes beantragen.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Der WBS ist in Wuppertal in der Regel ein Jahr gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung in Wuppertal?

Die Stadt Wuppertal nennt für vollständige Anträge eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen. Die Suche nach einer passenden Wohnung kann wegen der hohen Nachfrage deutlich länger dauern.

Ist Wohngeld dasselbe wie ein Wohnberechtigungsschein?

Nein. Der WBS berechtigt zur Bewerbung auf öffentlich geförderte Wohnungen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Ein Anspruch auf Wohngeld ergibt sich nicht automatisch aus einem WBS und umgekehrt.

Kann ich mit höherem Einkommen trotzdem eine geförderte Wohnung bekommen?

Bei Wohnungen der Einkommensgruppe B können höhere Einkommensgrenzen gelten. Ob dies möglich ist, hängt von der Förderbindung der jeweiligen Wohnung und der individuellen Einkommensberechnung ab.

Kontakt

Stelle Kontakt
Zuständige Stelle Stadt Wuppertal
Ressort 105.32 – Allgemeine öffentliche Wohnraumangelegenheiten
Anschrift Hofaue 89
42103 Wuppertal
Telefon 0202 563-0
E-Mail wohnen@stadt.wuppertal.de
Sprechzeiten Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Offizielle Kontaktseite Allgemeine öffentliche Wohnraumangelegenheiten der Stadt

Rechtliche Grundlagen

Der Wohnberechtigungsschein richtet sich in Nordrhein-Westfalen insbesondere nach dem Wohnraumförderungsgesetz, dem Einkommenserlass Wohnen NRW sowie den aktuellen Förderbestimmungen des Landes. Diese Regelungen bestimmen unter anderem die Einkommensgrenzen, die Berechnung des anrechenbaren Einkommens und die Voraussetzungen für öffentlich geförderte Wohnungen.

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