Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Wuppertal

Im Gegensatz zu vielen anderen Groß- und Mittelstädten, gab es in Wuppertal über viele Jahre ein großes Angebot an Mietwohnungen – auch in den niedrigeren Preisklassen. Allerdings hatte die Stadt bedingt durch hohe Leerstände vermehrt Probleme mit „Schrottimmobilien“ und alten, nicht mehr zeitgemäßen Großwohnanlagen. Durch stärkere Zuzüge von Geflüchteten ab 2015 zog die Wohnungsmarktsituation in Wuppertal etwas an. Erstmals wurden bei der Stadt Wuppertal wieder Anträge auf Förderung von sozialen Wohnungsbauprojekten eingereicht. So beteiligt sich die Stadt mittlerweile an einem Förderprogramm des Landes NRW zum sozialen Wohnungsbau.

Stadt WuppertalDabei stellt das Land NRW für Investoren zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Sozialwohnungen zur Verfügung. Durch die Förderung sollen günstige Wohnungen für Familien und Alleinerziehende, Senioren, Studenten, Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung errichtet werden, die nach Fertigstellung mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden können.

Die Stadt Wuppertal fördert zum Beispiel den Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen auch in der Form von

  • Gruppenwohnungen
  • Genossenschaftswohnungen
  • Mieteinfamilienhäusern.

Zu den Akteuren des sozialen Wohnungsbaus in Wuppertal zählen diverse Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften. Dies sind die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG, die Genossenschaften GWM, GWW, Ost-West, Eisenbahn-Bauverein Elberfeld, Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Cronenberg, die Barmer Grundbesitz GmbH, sowie die Immobilienkonzerne Vonovia SE und die LEG Wohnen NRW GmbH.

Wohnberechtigungsschein Wuppertal anfordern

WBS Wuppertal

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Wuppertal per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wohnberechtigungsschein Wuppertal beantragen

Der Wohnberechtigungsschein Wuppertal ermöglicht den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Die Miete in diesen Wohnungen ist niedriger als in den Wohnungen, die auf dem freien Markt angeboten werden. Personen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, haben guten Aussichten auf einen Wohnberechtigungsschein, zum Beispiel Alleinerziehende, – Studenten, Arbeitslose, Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV), Auszubildende, Behinderte und Rentner. Personen, die ihren Wohnsitz in Wuppertal haben, stellen den Antrag beim dortigen Rathaus.

Wer in anderen Kommunen in NRW wohnt und nach Wuppertal ziehen möchte, muss sich an die zuständige Behörde seines aktuellen Wohnortes wenden, um einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein für NRW zu erhalten. Personen, die aus anderen Bundesländern nach Wuppertal umziehen wollen, müssen sich ebenfalls direkt an die Wuppertaler Behörde wenden. Grundsätzlich sind alle Formulare zur Wohnungssuche als auch zur Antragsstellung per Download auf der Seite der Stadt Wuppertal verfügbar.

Abhängig vom Einkommen verlangt die Stadt Wuppertal für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen Gebühren. Diese liegen zwischen 5 und 10 Euro. Wer ALG II oder Grundsicherung erhält, muss nur 5 Euro bezahlen.

Wie groß darf eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein sein?

Das Land NRW legt die Größen der Wohnungen fest, die mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden dürfen. Ausschlaggebend ist die Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen. Singles dürfen eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche anmieten. 2-Personen-Haushalten steht mit einem Wohnberechtigungsschein eine 2-Raum-Wohnungen mit 65 Quadratmetern zu. Paare mit einem Kind können eine 3-Raum-Wohnung mit 80 Quadratmetern beziehen. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche um 15 Quadratmeter und 1 Wohnraum. Alleinerziehende mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren oder Schwerbehinderte im Rollstuhl gelten als Sonderfälle. Ihnen stehen ein zusätzlicher Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche mehr zu. Das Land NRW toleriert eine Überschreitung der Wohnfläche von bis zu 5 Quadratmetern.

Wohnberechtigungsschein in Wuppertal – wie beantragen?

Für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen ist in Wuppertal das Rathaus zuständig. Die erforderlichen Anträge und die Einkommenserklärung kann man sich auf der Internetseite der Stadt Wuppertal als PDF-Dokumente herunterladen oder bei den zuständigen Dienststellen abholen. Um den Antrag zu bearbeiten, benötigen die Sachbearbeiter von allen Haushaltsmitgliedern den Nachweis über den Verdienst des gesamten Vorjahres und die laufenden Einkünfte bis zum Monat vor der Antragsstellung. Falls der Antragssteller in den nächsten Monaten eine neue Arbeitsstelle antritt, gehört diese Information ebenfalls in den Antrag. Alle aktuellen Rentenbescheide, der Schwerbehindertenausweis und bei Selbständigen die Steuererklärung vom Vorjahr und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das derzeitige Monatseinkommen vom laufenden Jahr müssen ebenfalls beigelegt werden. Arbeitslose, Empfänger von Sozialleistungen, Pflegegeld oder elterlicher Unterstützung (Studenten) müssen die entsprechenden Nachweise einreichen. Mit den vollständigen Unterlagen spricht man im Rathaus persönlich vor. Die Sachbearbeiter können dazu beraten und über den weiteren Prozess informieren. Auch Unstimmigkeiten können vor Ort geklärt werden. Sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt, können die Unterlagen auch von Dritten eingereicht werden. Wichtig: den gültigen Personalausweis mitbringen.

Antragsformulare für Wohnberechtigungsscheine gibt es im Rathaus Wuppertal-Barmen an der Infotheke, bei den Bezirksaußenstellen, im Verwaltungsgebäude Elberfeld (Neumarkt) und im Dienstgebäude Winklerstr. 1.

Den Antrag für den WBS Wuppertal finden Sie als PDF-Dokument auch auf der Website der Stadt Wuppertal. Darüber hinaus erhalten Sie dort alle weiteren relevanten Informationen.

Kontakt

Stadt Wuppertal
Abteilung Bauförderung und Wohnen
Wohnberechtigungsscheine/ Wohnungsvermittlung/ Bestands- und Belegungskontrolle/ Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1
42283 Wuppertal
Tel.: 0202 5638088

Sprechzeiten
Mo, Di, Do, Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Do
14.00 – 17.30 Uhr

Ansprechpartner/innen:
Silke Kube
Expertin
Tel.: 0202 5632718

Bernd Mehlich
Wohnberechtigungsscheine, Genehmigungen zum Bezug einer Sozialwohnung
Tel.: 0202 5635734

Angelika Sander
Wohnberechtigungsscheine, Genehmigungen zum Bezug einer Sozialwohnung
Tel.: 0202 5636043

Andrea Schrenke
Wohnberechtigungsscheine, Genehmigungen zum Bezug einer Sozialwohnung
Tel.: 0202 5635137

Sharon von Gahlen
Wohnberechtigungsscheine, Genehmigungen zum Bezug einer Sozialwohnung
Tel.: 0202 5635501