
Ein Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung erfüllt. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und die angemessene Wohnungsgröße. In Hannover stellt die Landeshauptstadt den B-Schein aus, wenn Sie im Stadtgebiet wohnen oder eine konkrete geförderte Wohnung in Hannover beziehen möchten.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Hannover
Für den Wohnberechtigungsschein Hannover müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der B-Schein ist kein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, sondern ein Nachweis für Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder die städtische Wohnungsvermittlung.
Wichtig sind insbesondere diese Punkte:
- Der Haushalt muss die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten.
- Die Haushaltsgröße muss zur geförderten Wohnung passen.
- Der Antragsteller muss sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
- Ausländische Wohnungssuchende benötigen nach den Hinweisen der Stadt eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens noch ein Jahr gültig ist.
- Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann zusätzlich entscheidend sein, ob der Haushalt zu einer bestimmten Zielgruppe gehört, etwa Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Rollstuhlfahrer.
Die Stadt Hannover weist außerdem darauf hin, dass es je nach Förderung unterschiedliche Einkommensgrenzen geben kann. Bei manchen Wohnungen gilt die normale Grenze nach § 3 NWoFG, bei anderen eine erhöhte oder erweiterte Einkommensgrenze. Wer eine konkrete Wohnung in Aussicht hat, sollte deshalb prüfen lassen, welche Grenze für genau diese Wohnung gilt.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Hannover
Die Einkommensgrenzen in Niedersachsen wurden zum 1. März 2025 erhöht. Grundlage ist § 3 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes. Für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein gelten zunächst die gesetzlichen Jahresgrenzen. Je nach Förderprogramm können Grenzen um 20 Prozent oder bis zu 60 Prozent erhöht sein. Das ist besonders wichtig, wenn ein Vermieter für eine bestimmte geförderte Wohnung einen B-Schein verlangt.
| Haushalt | Gesetzliche Einkommensgrenze | Grenze plus 20 % | Grenze plus 60 % |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 21.250 Euro | 25.500 Euro | 34.000 Euro |
| 2 Personen | 28.750 Euro | 34.500 Euro | 46.000 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind oder 3 Personen ohne Kind | 32.500 Euro | 39.000 Euro | 52.000 Euro |
| Paar mit 1 Kind oder 4 Personen ohne Kind | 36.250 Euro | 43.500 Euro | 58.000 Euro |
| Alleinerziehend mit 2 Kindern | 40.000 Euro | 48.000 Euro | 64.000 Euro |
| Paar mit 2 Kindern | 43.750 Euro | 52.500 Euro | 70.000 Euro |
Für jede weitere Person erhöht sich die gesetzliche Einkommensgrenze um 3.750 Euro. Für jedes Kind, das zum Haushalt gehört, kommt zusätzlich ein Zuschlag von 3.750 Euro hinzu. Die Werte beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Sie sind nicht immer mit dem Bruttoarbeitslohn identisch, weil bei der Prüfung bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Behörde prüft nicht nur den letzten Monatslohn, sondern das maßgebliche Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Berücksichtigt werden die Einkünfte aller Personen, die zur Wohnung gehören sollen. Dazu können Arbeitslohn, Renten, Sozialleistungen, Unterhalt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge oder andere regelmäßige Einnahmen zählen.
Nach den Hinweisen der Landeshauptstadt können je nach Einkommensart pauschale Abzüge, Werbungskosten, Sozialabgaben, Steuern und besondere Freibeträge eine Rolle spielen. Freibeträge sind zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder für Alleinerziehende möglich. Die konkrete Berechnung erfolgt immer im Einzelfall durch die zuständige Stelle.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein Hannover nötig sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Die Landeshauptstadt nennt im Antrag und im Service-Portal unter anderem folgende Nachweise. Kopien reichen in vielen Fällen aus; im Zweifel sollte vorher telefonisch nachgefragt werden.
| Unterlage | Wann sie wichtig ist |
|---|---|
| Antragsformular | Immer erforderlich; der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. |
| Einkommenserklärung | Für Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen. |
| Personalausweis, Pass, Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis | Für alle Haushaltsmitglieder, je nach persönlicher Situation. |
| Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate | Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid oder Nachweise über selbstständige Tätigkeit. |
| Bescheide über Sozialleistungen | Zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. |
| Nachweise über Unterhalt | Wenn Unterhalt gezahlt oder erhalten wird. |
| Mutterpass, Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad-Bescheid | Wenn besondere Lebenslagen oder zusätzlicher Wohnbedarf geltend gemacht werden. |
| Mietvertrag, Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsunterlagen | Vor allem, wenn zusätzlich Wohnungsvermittlung oder besondere Dringlichkeit eine Rolle spielt. |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen für ein Jahr. Er kann nur für geförderte Wohnungen in Niedersachsen verwendet werden. Wer in ein anderes Bundesland zieht, braucht dort eine neue Bescheinigung nach den jeweiligen Landesregeln.
In Niedersachsen wird zwischen einem allgemeinen und einem wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsschein unterschieden. Ein allgemeiner B-Schein bestätigt die grundsätzliche Berechtigung und nennt die angemessene Wohnungsgröße. Ein wohnungsbezogener Wohnberechtigungsschein bezieht sich auf eine konkrete geförderte Wohnung. Welche Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt davon ab, ob bereits eine bestimmte Wohnung in Aussicht steht.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Hannover
Der Wohnberechtigungsschein legt fest, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Landeshauptstadt Hannover nennt im Service-Portal folgende Richtwerte:
| Haushalt | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 qm |
| 2 Personen | bis 60 qm |
| 3 Personen | bis 75 qm |
| jede weitere Person | zusätzlich 10 qm |
Im Einzelfall kann eine größere Wohnfläche anerkannt werden. Das kann etwa bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, besonderem Raumbedarf oder bestimmten geförderten Wohnungen relevant sein. Die Stadt empfiehlt in solchen Fällen eine Beratung.
Formular Wohnberechtigungsschein Hannover anfordern

Kosten des Wohnberechtigungsscheins Hannover
Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins ist in Hannover gebührenpflichtig. Im offiziellen Antragsblatt der Stadt wird eine Gebühr von 18 Euro genannt. Bei einem besonderen Einzelfall mit Ausnahmewohnberechtigungsschein kann eine höhere Gebühr erforderlich werden. Die Wohnungsvermittlung selbst ist nach den städtischen Hinweisen gebührenfrei.
Wichtig: Die Gebühr kann auch dann anfallen, wenn der Antrag später zurückgezogen oder abgelehnt wird. Wer unsicher ist, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, sollte sich vor der Antragstellung beraten lassen.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug innerhalb Niedersachsens
Ein in Niedersachsen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nur für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Für Hannover ist die Landeshauptstadt zuständig, wenn Sie im Stadtgebiet wohnen oder konkret in eine geförderte Wohnung in Hannover ziehen möchten.
Einkommen knapp über der Grenze
Ein Einkommen knapp über der gesetzlichen Grenze führt nicht in jedem Fall automatisch dazu, dass keine geförderte Wohnung infrage kommt. Bei bestimmten Wohnungen gelten erhöhte oder erweiterte Einkommensgrenzen. Außerdem kann es Freibeträge geben. Die Behörde prüft den Einzelfall.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnfläche kann möglich sein, wenn ein besonderer Wohnbedarf nachgewiesen wird. Das kann zum Beispiel bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder einer besonderen familiären Situation eine Rolle spielen.
Ablehnung des Antrags
Wird der Antrag abgelehnt, enthält der Bescheid Informationen zum möglichen Rechtsbehelf. Wer eine Ablehnung erhält, sollte die Begründung sorgfältig prüfen und fehlende oder unklare Nachweise zeitnah nachreichen, sofern dies noch möglich ist.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Hannover
Hannover gehört zu den Städten in Niedersachsen mit einer dauerhaft hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Familien, Senioren sowie Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) stehen häufig vor der Herausforderung, eine passende Wohnung zu finden. Obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche Neubauprojekte realisiert wurden, übersteigt die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen das verfügbare Angebot weiterhin deutlich.
Die Landeshauptstadt verfolgt deshalb das Ziel, den Bestand an gefördertem Wohnraum kontinuierlich auszubauen. Neue Wohnquartiere entstehen unter anderem auf ehemaligen Gewerbe- und Konversionsflächen sowie in bestehenden Stadtteilen durch Nachverdichtung. Gleichzeitig werden ältere Wohnanlagen energetisch modernisiert und teilweise weiterhin als öffentlich geförderter Wohnraum erhalten.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Hannover?
Einen erheblichen Teil des preisgünstigen Wohnraums stellen die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen bereit. Die städtische hanova bewirtschaftet rund 15.000 Wohnungen und gehört damit zu den größten Vermietern der Stadt. Das Unternehmen verfolgt ausdrücklich das Ziel, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und errichtet regelmäßig neue öffentlich geförderte Wohnungen.
Ebenfalls von großer Bedeutung ist der Spar- und Bauverein Hannover eG (spar+bau). Mit rund 8.200 Wohnungen und Reihenhäusern sowie mehr als 27.000 Mitgliedern ist er die größte Wohnungsgenossenschaft Hannovers. Die Genossenschaft investiert kontinuierlich in Neubauten und Modernisierungen, um langfristig bezahlbaren Wohnraum anzubieten.
Zusammen verfügen diese beiden Anbieter bereits über mehr als 23.000 Wohnungen in Hannover. Hinzu kommen weitere Genossenschaften und Wohnungsunternehmen, die ebenfalls öffentlich geförderte oder vergleichsweise günstige Wohnungen vermieten.
Wo finden WBS-Inhaber Sozialwohnungen?
Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich nicht nur auf ein einzelnes Wohnungsunternehmen verlassen. Die größten Chancen bestehen, wenn Sie sich gleichzeitig bei mehreren Vermietern registrieren und regelmäßig nach neuen Angeboten suchen.
Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
- hanova – das kommunale Wohnungsunternehmen mit einem großen Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen und laufenden Neubauprojekten. Freie Wohnungen werden über die eigene Wohnungssuche veröffentlicht.
- Spar- und Bauverein Hannover eG (spar+bau) – größte Wohnungsgenossenschaft Hannovers mit Wohnungen in zahlreichen Stadtteilen wie List, Vahrenwald, Linden, Nordstadt, Ricklingen, Wettbergen und Kleefeld.
- Weitere Wohnungsgenossenschaften wie die Baugenossenschaft Gartenheim, die Ostland Wohnungsgenossenschaft oder die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr vermieten ebenfalls preisgünstige Wohnungen und nehmen Interessenten häufig über Wartelisten oder Bewerbungsformulare auf.
In welchen Stadtteilen entstehen neue Wohnungen?
Neue geförderte Wohnungen entstehen regelmäßig in verschiedenen Stadtteilen Hannovers. Zu den wichtigsten Entwicklungsgebieten gehören unter anderem:
- Kronsberg-Süd
- Wasserstadt Limmer
- Mühlenberg
- Kleefeld
- Vahrenwald
- Nordstadt
- Ricklingen
- Wettbergen
In diesen Quartieren entstehen sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Mietwohnungen. Insbesondere bei größeren Neubauprojekten wird ein Teil der Wohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein reserviert.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Hannover
Gilt der Wohnberechtigungsschein Hannover nur in Hannover?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Niedersachsen gilt für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Für Wohnungen in anderen Bundesländern reicht er nicht aus. Wenn der Antrag für eine konkrete Wohnung in Hannover gestellt wird, prüft die Landeshauptstadt den Fall.
Wie lange ist der B-Schein gültig?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen ein Jahr. Wenn innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden wird, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zur Miete oder Belastung. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.
Kann ich den Wohnberechtigungsschein Antrag online stellen?
Offizielle Informationen zum Antrag, zur Online-Übermittlung und zur zuständigen Stelle stellt die Landeshauptstadt Hannover im Service-Portal bereit. Dort wird der Wohnberechtigungsschein als „B-Schein“ geführt. Die Stadt erklärt, dass der Antrag schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht, während der Sprechzeiten abgegeben oder online übermittelt werden kann.
Die offizielle Informationsseite der Landeshauptstadt finden Sie hier: Wohnberechtigungsschein „B-Schein“ im Service-Portal Hannover.
Bekomme ich mit B-Schein automatisch eine Wohnung?
Nein. Der B-Schein ist ein Nachweis der Berechtigung. Er ersetzt keine Wohnungssuche und garantiert keine bestimmte Wohnung. Er kann aber Voraussetzung sein, damit ein Vermieter eine geförderte Wohnung überhaupt vergeben darf.
Kontakt
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Hannover ist die Wohnraumversorgung der Landeshauptstadt Hannover im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Bereich Stadterneuerung und Wohnen.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Landeshauptstadt Hannover, Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine, Bereich Stadterneuerung und Wohnen |
| Anschrift | Sallstr. 16, 30171 Hannover |
| Telefon | +49 511 168-46406 |
| Fax | +49 511 168-41598 |
| wohnraumversorgung@hannover-stadt.de | |
| Öffnungszeiten und Telefonsprechstunde | Montag 9 bis 11 Uhr, Dienstag 15 bis 17 Uhr, Donnerstag 9 bis 11 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr nur Telefonsprechstunde |
| Offizielle Seite | Service-Portal Hannover: |
Rechtliche Grundlagen
Für den Wohnberechtigungsschein Hannover sind vor allem die niedersächsischen Regelungen maßgeblich. Das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz regelt die Einkommensgrenzen, die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins und die Bindungen geförderter Wohnungen. § 3 NWoFG enthält die Einkommensgrenzen. § 8 NWoFG regelt die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins und die Gültigkeit des allgemeinen B-Scheins für ein Jahr.
Zusätzlich ist die Durchführungsverordnung zum NWoFG wichtig, weil sie die Ermittlung des Gesamtjahreseinkommens, Freibeträge und abweichende Einkommensgrenzen konkretisiert. Für Hannover ist außerdem relevant, dass die Landeshauptstadt durch die niedersächsische Verordnung zu Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in die entsprechende Gebietskulisse aufgenommen wurde.
