Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel

Die „grüne Stadt“ Castrop-Rauxel liegt im Kreis Recklinghausen im nördlichen Ruhrgebiet und ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr. Sie ist etwas kleiner als die Nachbarstädte Dortmund und Bochum. Die verkehrsgünstige Lage in der Nähe der großen Städte des Ruhrgebietes und der Erholungsgebiete Münsterland und Sauerland bietet eine ideale Verbindung von erreichbaren Arbeitsplätzen und Erholung. Ende 2019 lebten gut 73.000 Menschen in der Stadt.

Entwicklung der Einwohnerzahlen und Einwohnerstruktur

Trotz der guten Lage sind die Einwohnerzahlen rückläufig. Während Ende 2001 noch ca. 78.500 Menschen in Castrop-Rauxel lebten, sank die Einwohnerzahl in den vergangenen Jahren auf 73.343 Einwohner Ende 2019. Die höchsten Einwohnerzahlen hatte Castrop-Rauxel in den 1960er Jahren, als knapp 88.000 Menschen dort lebten.

Der Rückgang der Einwohnerzahlen lässt sich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt erklären. Während der Industrialisierung entstanden in Castrop-Rauxel mehrere Zechen und das Stadtbild war vom Bergbau geprägt. Dies führte dazu, dass viele Menschen nach Castrop-Rauxel zogen, um dort Arbeit zu finden. Seitdem 1983 die letzte Zeche geschlossen wurde, gingen die Einwohnerzahlen wieder zurück, auch wenn sie sich in den letzten Jahren zwischen 73.000 und 74.000 Einwohner eingependelt haben.
Heute gehört Castrop-Rauxel zu den Städten mit dem geringsten Pro-Kopf-Einkommen in Nordrhein-Westfalen. Es haben sich überwiegend kleine und mittelständige Unternehmen angesiedelt; es gibt nur noch einen Großindustriebetrieb.

Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel anfordern

Um den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Arnsberg zu erhalten, müssen Sie nur das folgende Download-Formular ausfüllen.

Wohnberechtigungsschein Castrop-RauxelÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag per Mail zugeschickt.








Sozialer Wohnungsbau in Castrop-Rauxel

Da viele Menschen nur über ein geringes Einkommen verfügen, ist der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum hoch. Der soziale Wohnungsbau spielt daher auch in Castrop-Rauxel eine bedeutende Rolle. 2018 gab es gut 2.300 sozial geförderte Wohnungen. Ob diese Zahl ausreicht, darüber ist sich die Politik uneinig. Ein Vorschlag, dass Investoren bei Neubaugebieten einen Teil der Fläche für den sozialen Wohnungsbau nutzen müssen, wurde 2019 abgelehnt.

Die LEG, die ehemalige Entwicklungsgesellschaft des Landes NRW, betreibt in Castrop-Rauxel 2.500 Wohnungen. Sie ist neben Venovia und Altro Mondo der größte Wohnungsanbieter in der Stadt. Alle drei Gesellschaften sind jedoch privatisiert worden, so dass die Steuerungsmöglichkeiten von Politik und Verwaltung hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus begrenzt sind.

Daher steht seit 2016 die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft im Raum, die bislang aber nicht umgesetzt wurde. Bei einem größeren Bauprojekt, das 2017 begann, entstanden immerhin 16 neue sozial geförderte Wohnungen. Bei neu geschaffenen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau hat die Stadtverwaltung für die Dauer von 15 Jahren nach dem Erstbezug zudem ein so genanntes Vorschlagsrecht. Wohnberechtigte Wohnungssuchende können sich für eine solche Wohnung bewerben und die Stadtverwaltung kann die Bewerber dann als Mieter vorschlagen. So kann die Verwaltung beeinflussen, dass Menschen, die günstigen Wohnraum benötigen, diesen auch bekommen.

Investoren und Vermieter im sozialen Wohnungsbau

In Castrop-Rauxel gibt es verschiedene Anbieter von sozial geförderten Wohnungen. Neben den bereits genannten Unternehmen LEG, Venovia und Altro Mondo gibt es weitere Anbieter wie VIVAWEST. Sozial geförderte Wohnungen können auf den verschiedenen Portalen für die Wohnungssuche im Internet leicht gefunden werden.

Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel beantragen

Um eine sozial geförderte Wohnung beziehen zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel kann bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Der Antrag muss im Original und eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben bei der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Die Kosten betragen zwischen 15 und 20 Euro. Wenn der Antragsteller bereits eine Wohnung gefunden hat, kann er einen speziellen Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung beantragen. Dazu muss im Antragsformular die Anschrift der Wohnung benannt werden. Zudem muss eine Einverständniserklärung des Verfügungsberechtigten vorgelegt werden. Ohne diese Erklärung kann nur ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden.

Der Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel ist auch auf der Seite der Stadt Castrop-Rauxel zu finden.

Einkommensgrenzen

Wer einen Wohnberechtigungsschein für Castrop-Rauxel beantragen möchte, muss nachweisen, dass sein Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze in Castrop-Rauxel bemisst sich nach den für den Kreis Recklinghausen geltenden Regeln.

Demnach darf eine Einzelperson ein Jahreseinkommen von maximal 19.350 EUR haben, ein Zweipersonenhaushalt ein Einkommen von 23.310 EUR. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.360 EUR, für jedes Kind um 700 EUR. Die Einkommensgrenze ist damit im Kreis Recklinghausen höher als im bundesweiten Durchschnitt.

Vorgelegt werden müssen Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung und des gesamten Vorjahres. Welche Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen sind, kann man dem Antragsformular entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular und den Einkommensbescheinigungen können weitere Nachweise wie ein Schwerbehindertenausweis erforderlich sein. Im Antragsformular gibt es eine Auflistung über möglicherweise benötigte Unterlagen. Die Auflistung soll jedoch lediglich eine Orientierung bieten. Im Zweifel bietet es sich daher an, mit den jeweiligen Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung Rücksprache zu halten, welche Unterlagen benötigt werden.

Kontakt

Rathaus Castrop-Rauxel
Raum Block D, 1. Etage
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Telefon: 02305 / 106 – 2475, – 2452, – 2111
Fax: 02305 / 106 – 2299
E-Mail: soziales@castrop-rauxel.de

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung