
Der Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel ist für Haushalte wichtig, die eine öffentlich geförderte Wohnung in Castrop-Rauxel beziehen möchten. Mit dem WBS wird nachgewiesen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sozialwohnung erfüllt sind. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Personen im Haushalt und die passende Wohnungsgröße.
Castrop-Rauxel liegt im Kreis Recklinghausen im nördlichen Ruhrgebiet und gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Stadt ist durch ihre Lage zwischen Dortmund, Bochum, Herne, Recklinghausen und dem Münsterland gut angebunden. Nach Angaben der Stadt lebten Ende 2025 rund 75.662 Menschen mit Hauptwohnsitz in Castrop-Rauxel. Für viele Haushalte bleibt bezahlbarer Wohnraum ein wichtiges Thema, da geförderte Wohnungen oft deutlich günstiger sind als frei finanzierte Mietwohnungen.
Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel: Voraussetzungen im Überblick
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt dazu, eine öffentlich geförderte Wohnung anzumieten. Ein Anspruch besteht nicht automatisch für jede Person mit geringem Einkommen. Maßgeblich sind die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Neben dem Einkommen können auch die Haushaltsgröße, besondere Wohnbedarfe und Zweckbindungen einzelner Wohnungen eine Rolle spielen.
Der WBS gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel für ein Jahr ab Ausstellung. Er ersetzt jedoch keine Wohnungssuche und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Vermieter entscheiden weiterhin selbst über den Abschluss eines Mietvertrages. Der WBS sorgt aber dafür, dass sich Haushalte überhaupt auf geförderte Wohnungen bewerben können, die nur an berechtigte Personen vergeben werden dürfen.
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in NRW
Für den Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte entsprechen den aktuellen Angaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Grenzen beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann im Einzelfall höher liegen, weil bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Beispielwerte zum Brutto-Jahreseinkommen dienen nur der Orientierung. In der Praxis wird das Einkommen individuell geprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen können Freibeträge berücksichtigt werden, etwa bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften, bei schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen sowie bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen. Wird die Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten, kann in einzelnen Fällen ebenfalls eine Prüfung möglich sein.
Welche Unterlagen üblicherweise benötigt werden
Für die Prüfung eines Wohnberechtigungsscheins sind in der Regel ein ausgefüllter Antragsvordruck und Nachweise über das gesamte Einkommen erforderlich. Dazu können Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Unterhaltsnachweise oder andere Einkommensunterlagen gehören. Auch Nachweise zu besonderen persönlichen Umständen können relevant sein, zum Beispiel ein Schwerbehindertenausweis, Pflegegradnachweise oder Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen.
Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der persönlichen Lebenssituation und der Haushaltszusammensetzung ab. Entscheidend ist das Einkommen aller Personen, die zur künftigen Wohnungsgemeinschaft gehören. Nicht jede Zahlung wird dabei gleich behandelt; Kindergeld, Wohngeld oder bestimmte Sozialleistungen können anders bewertet werden als Erwerbseinkommen.
Wohnungsgröße und Haushaltsgröße
Der Wohnberechtigungsschein bezieht sich nicht nur auf das Einkommen, sondern auch auf die angemessene Wohnungsgröße. Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto größer darf die geförderte Wohnung in der Regel sein. Zusätzlich können besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden, zum Beispiel bei Menschen mit Behinderung, Pflegebedarf oder besonderen familiären Situationen.
| Haushalt | Übliche Orientierung bei der Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis etwa 50 m² |
| 2 Personen | bis etwa 65 m² |
| 3 Personen | bis etwa 80 m² |
| 4 Personen | bis etwa 95 m² |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich etwa 15 m² |
Die Angaben zur Wohnungsgröße sind Richtwerte. Bei einzelnen geförderten Wohnungen können besondere Zweckbindungen gelten, etwa für ältere Menschen, Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder bestimmte Einkommensgruppen. Deshalb sollte bei der Wohnungssuche immer geprüft werden, ob die jeweilige Wohnung zur eigenen Haushaltsgröße und zur im WBS genannten Berechtigung passt.
Sozialer Wohnungsbau in Castrop-Rauxel
Wie angespannt ist der Wohnungsmarkt?
Castrop-Rauxel zählt rund 75.000 Einwohner und gehört zum Kreis Recklinghausen. Die Stadt ist Teil der Metropolregion Ruhr und profitiert von ihrer guten Verkehrsanbindung nach Dortmund, Bochum und Herne. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach bezahlbaren Mietwohnungen kontinuierlich. Viele Sozialwohnungen verlieren nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfristen ihre Mietpreisbindung und stehen anschließend nicht mehr ausschließlich Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Dadurch verkleinert sich der Bestand an preisgebundenen Wohnungen, obwohl der Bedarf weiterhin hoch bleibt.
Für Wohnungssuchende bedeutet dies häufig längere Wartezeiten. Besonders gefragt sind barrierefreie Wohnungen, familiengerechte Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen sowie kleinere Wohnungen für alleinstehende Seniorinnen und Senioren. Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich deshalb möglichst früh bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren und regelmäßig nach neuen Wohnungsangeboten suchen.
Welche Unternehmen bieten geförderten Wohnraum an?
Die größten Chancen auf eine öffentlich geförderte Wohnung bestehen bei den größeren Wohnungsunternehmen der Stadt:
- Wohnungsbaugenossenschaft Castrop-Rauxel eG – Die Genossenschaft verwaltet mehrere tausend Wohnungen im Stadtgebiet und modernisiert ihren Bestand kontinuierlich. Ein Teil der Wohnungen unterliegt einer öffentlichen Förderung oder wird zu vergleichsweise günstigen Mieten angeboten.
- Vivawest Wohnen GmbH – Das Unternehmen besitzt zahlreiche Wohnungen in Castrop-Rauxel und vermietet regelmäßig auch öffentlich geförderte Wohnungen. Für viele Angebote ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.
- LEG Immobilien SE – Die LEG gehört ebenfalls zu den größten Vermietern der Region. Je nach Objekt befinden sich auch Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung im Bestand.
- Daneben bieten kleinere Wohnungsunternehmen, kirchliche Träger und private Eigentümer vereinzelt öffentlich geförderte Wohnungen an.
Tipps für Wohnungssuchende
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Sozialwohnung in Castrop-Rauxel sucht, sollte seine Chancen durch mehrere Bewerbungen erhöhen. Empfehlenswert ist es,
- sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen vormerken zu lassen,
- die Wohnungsangebote regelmäßig zu prüfen,
- Suchaufträge bei kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern einzurichten,
- auch benachbarte Städte wie Herne, Dortmund, Recklinghausen oder Bochum in die Wohnungssuche einzubeziehen, sofern der Wohnberechtigungsschein dort ebenfalls gültig ist.
Da öffentlich geförderte Wohnungen häufig bereits kurz nach der Veröffentlichung vergeben werden, verbessert eine frühzeitige Registrierung die Erfolgsaussichten erheblich.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Castrop-Rauxel
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Wird in dieser Zeit eine passende geförderte Wohnung gefunden und angemietet, bleibt die Wohnberechtigung für dieses Mietverhältnis maßgeblich.
Gilt ein WBS aus Castrop-Rauxel auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS ist daher für geförderte Wohnungen in NRW relevant, nicht automatisch für andere Bundesländer.
Wo erhalte ich den Wohnberechtigungsschein für Castrop-Rauxel?
Den Antrag, auch online können Sie stellen auf der Website der Stadt.
Was passiert, wenn das Einkommen etwas über der Grenze liegt?
Bei einer geringfügigen Überschreitung kann im Einzelfall eine genauere Prüfung sinnvoll sein. Außerdem können Freibeträge und Abzüge das anrechenbare Einkommen verringern. Entscheidend ist nicht allein das Bruttoeinkommen, sondern die rechtliche Einkommensberechnung nach den Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?
Nein. Der WBS ist eine Berechtigung, sich auf öffentlich geförderte Wohnungen zu bewerben. Die konkrete Wohnungsvergabe erfolgt durch Vermieter. Der WBS verbessert aber die Chancen, weil geförderte Wohnungen nur an berechtigte Haushalte vergeben werden dürfen.
Kontakt
Rathaus Castrop-Rauxel
Bereich Soziales
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Telefon: 02305 / 106-2816
Fax: 02305 / 106-2299
E-Mail: wohnungswesen@castrop-rauxel.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Weiterführende Informationen
- Stadt Castrop-Rauxel: Antrag stellen
- Wohnberechtigungsschein (WBS) NRW
