Das etwa 240.000 Einwohner zählende Magdeburg ist die Landeshauptstadt und zweitgrößte Metropole von Sachsen-Anhalt. Die Stadt an der Elbe zieht viele Auswärtige an und verfügt aktuell über mehr als 140.000 Wohnungen. Im vergangenen Jahr wurden in Magdeburg fast 600 neue Wohnungen fertiggestellt. Einen Plan für mehr sozialen Wohnraum braucht Magdeburg aus Sicht der Stadtverwaltung nicht, da es ausreichend günstige Wohnungen gebe. Für den Bezug von besonders günstigem Wohnraum benötigen interessierte Zuzügler einen Wohnberechtigungsschein in Magdeburg (Saale). Indes steigen seit 2015 die Mieten auch in Magdeburg rasant an, vor allem kinderreiche Familien mit geringem Einkommen finden nur sehr schwierig bezahlbare und ausreichend große Wohnungen.
Inhaltsverzeichnis
Keine Engpässe in Magdeburg
Im Mai 2018 erteilte die Stadtratsfraktion der Stadtverwaltung Magdeburg den Auftrag, einen Maßnahmenplan für sozialen und kommunal geförderten Wohnungsbau zu entwickeln. Beteiligt war die kommunale Wohnungsbaugesellschaft (Wobau), der Plan sollte bis September 2018 vorliegen.
Nachdem die Stadt eine Bestandsaufnahme vorgenommen hatte, kamen beide Parteien zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an günstigem Wohnraum gegenwärtig und auch für die Zukunft gedeckt sei. Die Stadtverwaltung berief sich bei der Begründung unter anderem auf eine von der Hans-Böckler-Stiftung angefertigte Studie. Demnach sei die Versorgungslage in Magdeburg auch hinsichtlich besonders günstigen Wohnraums vergleichsweise gut.
Die Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft verwies auf die sehr günstigen Plattenbausiedlungen in Reform und im Kannenberg. Das Unternehmen warnte allerdings vor einer Konzentration von Wohnungen im unteren Preissegment in einigen Stadtteilen und riet zur sozialen Durchmischung. Als vorbildlich wurde in diesem Zusammenhang der Umbau in Neu-Olvenstedt bezeichnet. In diesem Magdeburger Stadtteil wurden die preiswerten Plattenbauten zurückgebaut und durch Eigenheimprojekte ersetzt.
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Steigende Kosten für günstigen Wohnraum erwartet
Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft regte im Herbst 2018 dazu an, die Kosten für preiswerte Wohnungen zu erhöhen. Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit niedrigem Einkommen müssen den Wohnberechtigungsschein in Magdeburg (Saale) beantragen, um Wohnungen im Niedrigpreissegment anmieten zu können. Zugunsten einer angestrebten sozialen Durchmischung soll die Stadtverwaltung von den berechtigten Mietern höhere Preise verlangen. Entsprechend der aktuellen Richtlinie steht einem Drei-Personen-Haushalt eine Wohnung von 70 m2 zu. Die Kaltmiete darf maximal 418 Euro betragen.
Wer baut in Magdeburg den meisten Wohnraum?
Führend ist beim Bau von Wohn- und Gewerberaum die Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft Wobau. Darüber hinaus sind die Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft (MWG) und die örtliche Genossenschaft „Otto von Guericke“ nennenswerte Bauherren in der Landeshauptstadt. Alle drei Gesellschaften konzentrieren sich jedoch auf die Bereitstellung von Wohnraum im mittleren oder gehobenen Preissegment. Sozialer Wohnungsbau wird in Magdeburg von Bauunternehmen und Stadtverwaltung bis auf Weiteres nicht in Betracht gezogen.
Wer hat Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein in Magdeburg (Saale)?
Zum Bezug von Wohnraum, der durch Bauprogramme des Landes gefördert wurde, benötigen Interessenten auch in Magdeburg einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Bei geförderten Wohnungen sind die Mietpreise an bestehende Richtlinien gebunden, die Erteilung des WBS setzt nachfolgende Bedingungen voraus:
- Das Jahreseinkommen darf in einem Einpersonenhaushalt 12.000 Euro nicht überschreiten.
- Beim Zweipersonenhaushalt liegt das maximale Einkommen bei 18.000 Euro.
- 4.100 Euro werden für jedes weitere Haushaltsmitglied berücksichtigt.
- Pro Kind steigt diese Einkommensgrenze um 500 Euro.
Einen Wohnberechtigungsschein für Magdeburg (Saale) bekommt nur ein dauerhaft und berechtigt in der BRD lebender Antragsteller. Der WBS wird nicht für Wohngemeinschaften oder Zweitwohnungen erteilt.
Erhältlich ist der Wohnberechtigungsschein beim Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Magdeburg: Wilhelm-Höpfner-Ring 4. Antragsformulare können auf der Webseite heruntergeladen werden.
Für den WBS wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,30 Euro erhoben, Grundlage hierfür ist die AllGO-LSA (Allgemeine Gebührenordnung von Sachsen-Anhalt). Von der Gebühr befreit sind Bezieher von Leistungen gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII.
Woher erfahren interessierte Mieter, ob ein WBS benötigt wird?
Ob es sich bei einer angebotenen Mietwohnung um preisgebundenen Wohnraum handelt, erfahren Bewerber in der Regel vom Vermieter. Der Vermietende muss grundsätzlich bei der Bewerbung des Objekts auf die Notwendigkeit einer Wohnberechtigungsbescheinigung hinweisen.
Des Weiteren informiert das Wohnungs- und Sozialamt der Stadt über wissenswerte Details zur WBS. Zudem erteilt die Behörde Auskünfte bei Fragen wie beispielsweise: Wo gibt es in Magdeburg preisgebundenen Wohnraum?
Derzeitige Ansprechpartner sind der Sachgebietsleiter Herr Jörg Gleiche sowie die Sachbearbeiterin Frau Thiele. Telefonische Kontaktdaten, E-Mail-Adressen und Formulare sind auf der oben genannten Webseite ersichtlich.
Das Gesetz für die soziale Wohnraumförderung kann auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr.