Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Magdeburg

Magdeburg steht auf dem Wohnungsmarkt vor einer anderen Lage als viele teure Großstädte: Rein rechnerisch gibt es in Sachsen-Anhalt keinen allgemeinen Wohnungsmangel, zugleich fehlen aber in großen Stadtregionen häufiger passende, barrierearme und bezahlbare Wohnungen für kleine Haushalte, Familien mit geringem Einkommen oder Menschen mit besonderem Wohnbedarf. Wer in Magdeburg eine belegungsgebundene oder öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, benötigt dafür in der Regel einen Wohnberechtigungsschein Magdeburg.

Magdeburg

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er bestätigt aber, dass ein Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und persönlicher Situation berechtigt sein kann, eine preis- oder belegungsgebundene Wohnung zu mieten. Zuständig ist in Magdeburg das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Magdeburg

Einen Wohnberechtigungsschein in Magdeburg können Haushalte erhalten, die dauerhaft in Deutschland leben dürfen und deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen einer Person, sondern das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, die gemeinsam in die Wohnung einziehen wollen.

Nach den Angaben des Bundesportals und der Stadt Magdeburg gehören zu den wichtigen Voraussetzungen insbesondere:

  • deutsche Staatsangehörigkeit, EU-Staatsangehörigkeit oder ein gültiger Aufenthaltstitel, in der Regel mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr,
  • gewöhnlicher Aufenthalt oder geplanter Lebensmittelpunkt in Deutschland,
  • Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze,
  • Angabe aller Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen sollen,
  • Volljährigkeit oder Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Antragstellern.

Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Dazu zählen zum Beispiel Kinder im Haushalt, Alleinerziehung, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegegrad, höheres Alter oder ein besonderer Wohnbedarf. Die Behörde prüft diese Punkte im Einzelfall.

Einkommensgrenzen für den WBS Magdeburg

Die Grundwerte ergeben sich aus § 9 Wohnraumförderungsgesetz. Für die Landeshauptstadt Magdeburg nennt die offizielle städtische Leistungsseite zusätzlich den Hinweis, dass die Einkommensgrenze des § 9 WoFG für alle belegungsgebundenen Wohnungen um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden darf. Maßgeblich bleibt die Prüfung der zuständigen Stelle und der konkrete Förderweg der Wohnung.

Haushalt Grundwert nach § 9 WoFG Mögliche Grenze in Magdeburg bei +40 Prozent
1 Person 12.000 Euro 16.800 Euro
2 Personen 18.000 Euro 25.200 Euro
Jede weitere Person + 4.100 Euro + 5.740 Euro
Zusätzlicher Zuschlag je Kind + 500 Euro + 700 Euro

Beispiel: Für zwei Erwachsene mit einem Kind ergibt sich nach den Grundwerten ein Betrag von 22.600 Euro. Bei einer zulässigen Überschreitung um 40 Prozent läge die rechnerische Grenze bei 31.640 Euro. Ob dieser Wert im konkreten Fall gilt, hängt von der jeweiligen Wohnung und der Prüfung durch die Stadt Magdeburg ab.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Für den Wohnberechtigungsschein zählt das anrechenbare Jahreseinkommen. Dieses ist nicht immer identisch mit dem Bruttolohn. Bei der Berechnung können nach den Regeln des Wohnraumförderungsgesetzes Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden, zum Beispiel für Steuern, Pflichtbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen oder besondere persönliche Umstände.

Die Stadt Magdeburg kann Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder verlangen, die eigenes Einkommen haben. Dazu gehören je nach Situation Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Unterhaltsnachweise oder weitere Belege. Wer unsicher ist, sollte den Antrag nicht nach einer groben Selbsteinschätzung ausschließen, sondern die Unterlagen von der zuständigen Stelle prüfen lassen.

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WBS Magdeburg

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Wohnberechtigungsschein in Magdeburg offiziell beantragen

Der Wohnberechtigungsschein wird offiziell bei der zuständigen Kommunalverwaltung beantragt. In Magdeburg ist dafür die Landeshauptstadt Magdeburg zuständig. Informationen zum Antrag, zur Terminreservierung und zu den erforderlichen Unterlagen stehen auf der offiziellen Leistungsseite der Stadt bereit: Wohnberechtigungsschein beantragen – Landeshauptstadt Magdeburg.

Der Antrag kann nach den städtischen Hinweisen über die offiziellen Wege der Stadt eingereicht werden. Ob ein Online-Antrag, eine Terminreservierung oder eine schriftliche Antragstellung im Einzelfall genutzt werden soll, sollte direkt auf der offiziellen Leistungsseite geprüft werden. Direkte Formular-Downloads werden hier bewusst nicht verlinkt, weil die Stadt ihre Unterlagen und Verfahrenshinweise ändern kann.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Die Behörde muss nachvollziehen können, wer in den Haushalt einzieht, welches Einkommen vorhanden ist und ob besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden müssen.

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus
Einkommenserklärung aller Haushaltsmitglieder mit eigenem Einkommen Grundlage für die Einkommensprüfung
Lohnabrechnungen, Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung Nachweis von Erwerbseinkommen
Renten-, BAföG-, Bürgergeld-, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld- oder Wohngeldbescheid Nachweis sonstiger Einnahmen oder Leistungen
Nachweise zu Unterhalt, Schwerbehinderung, Pflegegrad, Schwangerschaft oder besonderem Wohnbedarf Prüfung möglicher Freibeträge oder besonderer Wohnbedarfe
Angaben zur gewünschten oder bereits angebotenen Wohnung Prüfung, ob die Wohnung zur Haushaltsgröße und Bindung passt

Diese Liste ist nicht abschließend. Die Stadt kann weitere Nachweise verlangen, wenn Angaben unklar sind oder besondere Umstände geprüft werden müssen.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Nach dem Einzug wird der WBS dem Vermieter vorgelegt. Für eine spätere Wohnungssuche ist in der Regel ein neuer Antrag erforderlich.

Der WBS enthält Angaben zu den berechtigten Personen, zur Einhaltung der Einkommensgrenze und zur zulässigen Wohnungsgröße. Manche geförderten Wohnungen sind zusätzlich an bestimmte Personengruppen gebunden, etwa Senioren, Menschen mit Behinderung, Studierende, Auszubildende oder kinderreiche Haushalte. Ob ein allgemeiner oder ein auf eine bestimmte Wohnung bezogener Nachweis benötigt wird, ergibt sich aus der konkreten Wohnungsbindung.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Die Wohnung darf die im Wohnberechtigungsschein angegebene Größe grundsätzlich nicht überschreiten. In Sachsen-Anhalt werden bei geförderten Wohnungen regelmäßig Wohnflächenhöchstgrenzen verwendet. Nebenräume wie Küche, Bad, WC und Flur zählen zur Wohnfläche.

Haushaltsgröße Übliche Wohnflächenhöchstgrenze
1 Person bis 50 m²
2 Personen bis 60 m²
3 Personen bis 70 m²
4 Personen bis 80 m²
5 Personen bis 90 m²
Jede weitere Person + 10 m²

Bei Rollstuhlnutzung, Behinderung, Pflegebedarf oder anderen besonderen Gründen kann im Einzelfall eine abweichende Wohnfläche in Betracht kommen. Darüber entscheidet die zuständige Stelle.

Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Magdeburg finden

Ob eine Wohnung nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden darf, ergibt sich aus der jeweiligen Belegungsbindung. Vermieter weisen in Wohnungsanzeigen oder im Bewerbungsverfahren in der Regel darauf hin, wenn ein WBS erforderlich ist. Wer einen Wohnberechtigungsschein Magdeburg erhält, muss sich deshalb zusätzlich aktiv um eine passende Wohnung bewerben.

In Magdeburg gehören die kommunale Wohnungsbaugesellschaft WOBAU, die Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft MWG und die Wohnungsbaugenossenschaft „Otto von Guericke“ zu den wichtigen Anbietern am lokalen Wohnungsmarkt. Die frühere Bestandsaufnahme der Stadt sah in Magdeburg keine flächendeckenden Engpässe bei günstigem Wohnraum. Der Wohnungs- und Mietmarktbericht Sachsen-Anhalt 2025 ordnet die Lage differenzierter ein: Landesweit bleibt das Mietniveau moderat, in größeren Stadtregionen steigen aber Anforderungen an kleine, gut erreichbare, barrierearme und modernisierte Wohnungen.

Praktisch sinnvoll ist daher eine parallele Suche über mehrere Wege:

  • Wohnungsangebote kommunaler und genossenschaftlicher Anbieter regelmäßig prüfen,
  • bei Anzeigen gezielt auf Hinweise wie „WBS erforderlich“ oder „geförderte Wohnung“ achten,
  • den Vermieter früh fragen, ob die Wohnung belegungsgebunden ist,
  • den WBS-Antrag nicht erst stellen, wenn die Bewerbungsfrist für eine konkrete Wohnung bereits fast abgelaufen ist,
  • bei besonderem Wohnbedarf die Nachweise direkt mit einreichen.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Magdeburg

Für die Bearbeitung des Antrags nennt die Stadt Magdeburg eine Gebühr von 10,30 Euro. Grundlage ist die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gebühr kann auch bei Ablehnung, Rücknahme nach begonnener Bearbeitung oder fehlender Mitwirkung anfallen. Bei Leistungsbezug oder besonderer wirtschaftlicher Lage sollte direkt bei der Stadt geklärt werden, ob eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist.

Sonderfälle rund um den WBS

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich nur für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung innerhalb seiner Gültigkeitsdauer. Nach dem Bezug ist er verbraucht. Wer später erneut umziehen möchte, muss in der Regel einen neuen Antrag stellen.

Größere Wohnung bei Familienzuwachs oder besonderem Bedarf

Wenn ein Kind erwartet wird, ein Pflegebedarf vorliegt oder eine Behinderung zusätzlichen Platz erforderlich macht, sollten entsprechende Nachweise mit dem Antrag eingereicht werden. Die Stadt prüft dann, ob eine größere Wohnfläche berücksichtigt werden kann.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass ein bereits erteilter Wohnberechtigungsschein widerrufen wird.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Magdeburg

Gilt der Wohnberechtigungsschein Magdeburg auch in anderen Bundesländern?

Der WBS gilt in der Regel in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Sachsen-Anhalt ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist daher nicht automatisch in Berlin, Niedersachsen, Sachsen oder einem anderen Bundesland nutzbar.

Wie lange ist der WBS gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel zwölf Monate. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, kann ein neuer Antrag erforderlich werden.

Ist der WBS dasselbe wie Wohngeld?

Nein. Der WBS berechtigt zum Bezug bestimmter geförderter Wohnungen. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und müssen getrennt beantragt werden.

Kann ich ohne konkrete Wohnung einen WBS beantragen?

Ja, ein Antrag ist grundsätzlich auch möglich, wenn noch keine konkrete Wohnung gefunden wurde. Hat der Antragsteller bereits ein Wohnungsangebot, kann die Behörde dieses bei der Prüfung berücksichtigen.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?

Änderungen, die für die Entscheidung wichtig sind, sollten der Stadt bis zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins mitgeteilt werden. Bei späteren Änderungen kommt es auf den Einzelfall und den Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses an.

Kontakt

Für die offizielle Bearbeitung des Wohnberechtigungsscheins ist in Magdeburg die zuständige Stelle der Landeshauptstadt Magdeburg beim Sozial- und Wohnungsamt zuständig. Aktuelle Sprechzeiten, Terminmöglichkeiten und Verfahrenshinweise sollten vor einer Vorsprache über die offizielle Leistungsseite geprüft werden.

Angabe Kontakt
Zuständige Stelle Landeshauptstadt Magdeburg, Sozial- und Wohnungsamt, Obdachlosenangelegenheiten / WBS
Anschrift Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg
Behördennummer 115
Telefon WBS +49 391 540-6635
Fax +49 391 540-3402
E-Mail wbs@magdeburg.de
Offizielle Seite Wohnberechtigungsschein beantragen – Landeshauptstadt Magdeburg

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für den Wohnberechtigungsschein ist vor allem das Wohnraumförderungsgesetz. § 9 WoFG regelt die Einkommensgrenzen, §§ 20 bis 24 WoFG betreffen die Einkommensermittlung. Für Sachsen-Anhalt kommen landesrechtliche Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung und zur Einkommensgrenze hinzu. Die konkrete Anwendung richtet sich nach dem Förderweg der Wohnung und der Entscheidung der zuständigen Kommune.

Wichtig ist außerdem: Der WBS bestätigt die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung. Er verpflichtet Vermieter aber nicht, eine bestimmte Wohnung an einen bestimmten Antragsteller zu vergeben.

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