
Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) in Aachen bezogen werden können, sind weiterhin stark nachgefragt. Der Aachener Wohnungsmarkt gilt nach wie vor als angespannt, da die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum das vorhandene Angebot deutlich übersteigt. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Studierende und Senioren stehen vor Herausforderungen bei der Wohnungssuche.
Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, beteiligt sich die Stadt Aachen aktiv an der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurden in Aachen 578 neue öffentlich geförderte Wohneinheiten bewilligt. Dafür flossen rund 67,5 Millionen Euro an Fördermitteln in den geförderten Wohnungsbau. Damit erreichte die Wohnraumförderung erneut einen Höchststand.
Trotz dieser positiven Entwicklung nimmt der Bestand an geförderten Mietwohnungen seit Jahren ab. Zum Ende des Jahres 2024 standen in Aachen noch 8.924 öffentlich geförderte Mietwohnungen zur Verfügung. Im Vorjahr waren es noch 9.168 Wohnungen. Ursache hierfür sind insbesondere auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen älterer Wohnungsbestände.
Für viele dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Wer in Aachen eine Sozialwohnung sucht, sollte daher frühzeitig einen WBS beantragen und regelmäßig die Angebote von Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Vermietern prüfen. Trotz umfangreicher Fördermaßnahmen bleibt die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine der zentralen wohnungspolitischen Herausforderungen der Stadt Aachen.
Wohnberechtigungsschein Aachen: Wer ist berechtigt?
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung oder eine sogenannte Sozialwohnung bezogen werden soll. Der Schein bestätigt, dass der Haushalt die Voraussetzungen nach dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderungsrecht erfüllt. Er enthält unter anderem Angaben zur Haushaltsgröße, zur zulässigen Wohnungsgröße und gegebenenfalls zur passenden Einkommensgruppe.
Die rechtliche Grundlage bildet in Nordrhein-Westfalen vor allem das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Maßgeblich sind insbesondere die Einkommensgrenzen nach § 13 WFNG NRW sowie die Regeln zur Einkommensermittlung nach §§ 14 und 15 WFNG NRW. Für Aachen gelten dieselben landesweiten Einkommensgrenzen wie im übrigen Nordrhein-Westfalen.
Der Wohnberechtigungsschein ist in Aachen grundsätzlich ein Jahr gültig. Ein in NRW ausgestellter allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann in der Regel auch für die Suche nach einer passenden geförderten Wohnung in anderen Städten Nordrhein-Westfalens genutzt werden. Entscheidend bleibt aber immer, ob die konkrete Wohnung zur Personenzahl, zur Wohnfläche und zur jeweiligen Einkommensgruppe des Haushalts passt.
Formular Wohnberechtigungsschein Aachen anfordern

Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Aachen
Öffentlich geförderte Wohnungen sind in Aachen besonders gefragt, weil die Mieten in diesem Segment in der Regel unter dem frei finanzierten Mietniveau liegen. Gleichzeitig ist der Zugang begrenzt: Eine geförderte Wohnung darf nur an Haushalte vergeben werden, die die passende Berechtigung nachweisen und deren Haushaltsgröße zur Wohnung passt.
Zu den wichtigen Wohnungsunternehmen und Akteuren auf dem Aachener Wohnungsmarkt gehören unter anderem die gewoge AG, die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH und die GWG Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH. Die gewoge ist nach eigenen Angaben der größte Vermieter der Region und spielt auch in der städtischen Wohnungspolitik eine wichtige Rolle. Die Stadt Aachen setzt nach dem Wohnungsmarktbericht 2025 unter anderem auf die Stärkung der gewoge und die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, um den Bestand an leistbarem Wohnraum langfristig zu sichern und auszubauen.
Zu den wichtigsten Anbietern zählen:
- gewoge AG
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ist einer der größten Anbieter von bezahlbarem und öffentlich gefördertem Wohnraum in Aachen. Sie bewirtschaftet mehrere tausend Wohnungen im Stadtgebiet. - Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH
Das Unternehmen verfügt über zahlreiche Mietwohnungen in Aachen und bietet regelmäßig auch Wohnungen an, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. - Nassauische Heimstätte | Wohnstadt
Das Unternehmen ist auch außerhalb Hessens aktiv und verfügt teilweise über geförderte Wohnungsbestände. - Vonovia SE
Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen verfügt in Aachen über einen umfangreichen Wohnungsbestand. Einzelne Wohnungen können öffentlich gefördert sein. - LEG Immobilien SE
Die LEG bewirtschaftet zahlreiche Wohnungen in Nordrhein-Westfalen und bietet auch in Aachen Wohnungen mit Mietpreisbindung an. - Wohnungsgenossenschaften in Aachen
Mehrere örtliche Genossenschaften stellen ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung. Teilweise gehören dazu auch öffentlich geförderte Wohnungen.
Neben diesen Unternehmen vermitteln auch die Stadt Aachen und verschiedene soziale Träger Wohnungen, die im Rahmen der Wohnraumförderung entstanden sind.
Für Wohnungssuchende ist wichtig: Ein Wohnberechtigungsschein verbessert den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum, ersetzt aber keine Wohnungszusage. Auch mit gültigem WBS bleibt die tatsächliche Wohnungssuche vom verfügbaren Angebot, der passenden Wohnungsgröße und der jeweiligen Förderbindung abhängig.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Aachen
Für den Wohnberechtigungsschein Aachen gelten seit dem 01.01.2025 die aktualisierten Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Werte gelten nach den veröffentlichten NRW.BANK-Übersichten für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung, sondern das nach NRW-Recht berechnete anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts.
| Haushalt | Einkommensgruppe A / 100 % | Einkommensgruppe B / bis 140 % | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro | bis 50 m² |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 34.880 Euro | 48.832 Euro | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 41.410 Euro | 57.974 Euro | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| 5 Personen | 47.940 Euro | 67.116 Euro | 5 Wohnräume oder bis 110 m² |
| 6 Personen | 54.470 Euro | 76.258 Euro | 6 Wohnräume oder bis 125 m² |
| 7 Personen | 61.000 Euro | 85.400 Euro | 7 Wohnräume oder bis 140 m² |
| jede weitere Person | + 6.530 Euro | entsprechend erhöht | + 1 Wohnraum oder + 15 m² |
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 860 Euro pro Jahr. Dadurch gelten für Haushalte mit Kindern teilweise höhere Grenzen als bei gleich großen Haushalten ohne Kinder. Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen:
| Haushalt mit Kind | Einkommensgrenze A / 100 % | Einkommensgruppe B / bis 140 % |
|---|---|---|
| 2 Personen, davon 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | 51.240 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
| 6 Personen, davon 4 Kinder | 57.910 Euro | 81.074 Euro |
Stand der Einkommenswerte: 01.01.2025. Die Werte beruhen auf den landesweiten Vorgaben des Einkommenserlasses Wohnen Nordrhein-Westfalen und den NRW.BANK-Übersichten zu den Einkommensgrenzen 2025 bis 2027.
Wie wird das Einkommen beim WBS Aachen bewertet?
Beim Wohnberechtigungsschein Aachen zählt nicht allein das monatliche Brutto- oder Nettoeinkommen. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen nach den Regeln des WFNG NRW und des Einkommenserlasses Wohnen Nordrhein-Westfalen. Dabei werden die Einkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen betrachtet und nach gesetzlichen Vorgaben bereinigt.
Zum Einkommen können unter anderem Arbeitslohn, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen, bestimmte Sozialleistungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld I sowie Miet- und Pachteinnahmen gehören. Nicht jede Einnahme wird jedoch in gleicher Weise berücksichtigt. Außerdem können Abzüge, Pauschalen und Freibeträge das anrechenbare Einkommen mindern.
Wichtig sind zum Beispiel mögliche Pauschalabzüge für Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Auch Kinderbetreuungskosten, bestimmte Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit und gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen können eine Rolle spielen. Deshalb kann ein Haushalt im Einzelfall trotz eines höheren Bruttoeinkommens noch innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Aachen
Der Wohnberechtigungsschein gibt nicht nur Auskunft darüber, ob ein Haushalt grundsätzlich berechtigt ist, sondern auch darüber, welche Wohnungsgröße angemessen ist. Die Wohnfläche richtet sich in der Regel nach der Zahl der Haushaltsangehörigen. Für eine Person gelten bis zu 50 Quadratmeter als angemessen, für zwei Personen bis zu 65 Quadratmeter. Für jede weitere Person kommen üblicherweise ein weiterer Wohnraum oder 15 Quadratmeter hinzu.
In besonderen Lebenssituationen kann ein zusätzlicher Raumbedarf berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Pflegebedarf, Rollstuhlnutzung, Alleinerziehende oder Haushalte, bei denen sich die Zusammensetzung absehbar verändert. Entscheidend ist am Ende die Wohnungsgröße, die im konkreten Wohnberechtigungsschein eingetragen ist.
Welche Arten von Wohnberechtigungsscheinen gibt es in Aachen?
In Aachen kommen mehrere Arten von Wohnberechtigungsscheinen in Betracht. Am häufigsten ist der allgemeine Wohnberechtigungsschein. Er richtet sich an Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A nicht überschreitet und deren Haushaltsgröße zur gewünschten geförderten Wohnung passt.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ist die reguläre Berechtigung für öffentlich geförderte Mietwohnungen. Er weist aus, wie viele Personen zum Haushalt gehören und welche Wohnungsgröße angemessen ist. Für viele geförderte Wohnungen der Einkommensgruppe A ist dieser Nachweis ausreichend.
Ausnahmewohnberechtigungsschein
Ein Ausnahmewohnberechtigungsschein kann in Betracht kommen, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten wird. Nach den Angaben der Stadt Aachen ist dies grundsätzlich bei einer Überschreitung um bis zu 5 Prozent möglich. Der Ausnahmewohnberechtigungsschein kann unter Umständen auch auf eine bestimmte Wohnung bezogen sein.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein betrifft besondere Wechsel- oder Tauschsituationen. Er kann relevant werden, wenn eine Person bereits in einer geförderten Wohnung wohnt, wegen eines inzwischen höheren Einkommens aber keinen allgemeinen Wohnberechtigungsschein mehr erhält. Voraussetzung ist dann unter anderem, dass durch den Umzug anderer geförderter Wohnraum frei wird und die neue Wohnung die rechtlichen Bedingungen erfüllt.
Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B
Bestimmte geförderte Wohnungen sind für die Einkommensgruppe B vorgesehen. In dieser Gruppe darf das anrechenbare Einkommen die Grenze der Einkommensgruppe A um bis zu 40 Prozent überschreiten. Ob eine konkrete Wohnung zur Einkommensgruppe A oder B gehört, hängt von der jeweiligen Förderbindung der Wohnung ab.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Aachen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Aachen?
Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt in Aachen seit dem 01.01.2025 eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro pro Jahr für die Einkommensgruppe A. Für Wohnungen der Einkommensgruppe B kann die Grenze bis zu 32.956 Euro betragen.
Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?
Für zwei Personen liegt die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A bei 28.350 Euro pro Jahr. Gehört ein Kind zum Zwei-Personen-Haushalt, erhöht sich die Grenze wegen der Kinderkomponente auf 29.210 Euro.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Aachen sein?
Für eine Person sind in der Regel bis zu 50 Quadratmeter angemessen. Für zwei Personen gelten bis zu 65 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, für drei Personen bis zu 80 Quadratmeter oder drei Wohnräume. Für jede weitere Person kommen üblicherweise 15 Quadratmeter oder ein weiterer Wohnraum hinzu.
Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus Aachen nur in Aachen?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist trotzdem, ob die konkrete geförderte Wohnung zur Haushaltsgröße, zur Wohnfläche und zur Einkommensgruppe des Haushalts passt.
Ist der Wohnberechtigungsschein eine Garantie auf eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung, um eine passende öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu dürfen. Er begründet aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung und keine automatische Wohnungsvermittlung.
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