Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Aachen

Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein in Aachen bezogen werden können, sind sehr gefragt. Im Jahr 2017 konnten nur 30,8 Prozent der wohnungssuchenden Haushalte eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen. Dies geht aus dem Wohnungsmarktbericht 2017 hervor. Allerdings wurden in Aachen in diesem Jahr seit vielen Jahren erstmals mehr öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden, als vorhandene weggefallen sind. Insgesamt hat die nordrhein-westfälische Stadt 209 öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen. Aachen beteiligt sich am sogenannten Wohnraumförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Laut Wohnungsmarktbericht gab es zum 31.12.2017 im Aachener Stadtgebiet 10.105 Wohnungen, die mit Wohnberechtigungsschein angemietet werden können.

Welche Unternehmen stellen öffentlich geförderte Wohnungen in Aachen bereit?

AachenEs gibt drei wichtige Wohnungsbaugesellschaften in Aachen, die Wohnungen errichten und bereitstellen, die mit Wohnberechtigungsschein gemietet werden können: die gewoge AG, die Aachener Siedlungsgemeinschaft GmbH und die GWG – Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen GmbH. Die gewoge AG existiert seit über 125 Jahren und bewirtschaftet rund 7.000 Wohnungen im Stadtgebiet. Zusätzlich baut sie ca. 100 Wohnungen pro Jahr.

An der gewoge AG sind die Stadt Aachen, die Sparkassen Immobilien GmbH die E.V.A GmbH sowie 13 weitere Anteilseigner beteiligt. Die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH Wohnungen stellt seit 1949 günstigen Wohnraum bereit. Mitgesellschafter des Unternehmens sind die Erzbistümer Köln, Paderborn, Aachen und Münster, Essen und Trier.
Die GWG – Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen GmbH, wurde 1951 gegründet. Größter Gesellschafter ist die StädteRegion Aachen. Weitere Miteigentümer sind die ASEAG, Provinzial Versicherungen, Sparkasse Immobilien und die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen sowie die Gemeinde Simmerath.

Wohnberechtigungsschein Aachen anfordern

WBS Aachen Merkblatt

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem das Merkblatt für den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Aachen per E-Mail anfordern.

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Wer kann in Aachen einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Wer in Aachen eine öffentlich geförderte Wohnung oder „Sozialwohnung“ beziehen will, benötigt einen Wohnberechtigungsschein. Wichtig: Der Wohnberechtigungsschein ist nur ein Jahr lang gültig. Menschen, die ihren Wohnsitz nicht in Aachen, sondern in einer anderen Stadt oder Gemeinde in NRW haben, lassen sich den Allgemeinen Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle ihres Wohnortes ausstellen. Dieser Schein berechtigt auch in Aachen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wer in einem anderen Bundesland lebt, muss den Wohnberechtigungsschein direkt in Aachen beantragen.

Welche Wohnungsgrößen und Einkommensgrenzen gelten in Aachen?

Entscheidend für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins sind die vom Land NRW festgelegten Einkommensgrenzen sowie die Größe der Wohnung und die Anzahl der Mieter, die dort einziehen sollen.
Die Stadt Aachen stellt Alleinstehenden einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein über 50 Quadratmeter Wohnfläche aus, wenn das maximale Nettoeinkommen 19.350 Euro beträgt. 2-Personen-Haushalten mit einem Nettohaushaltseinkommen bis 23.310 Euro werden 2 Wohnräume und 65 Quadratmeter Wohnfläche zugestanden. Für einen 3-Personenhaushalt sind 3 Wohnräume oder 80 Quadratmeter vorgesehen, wenn das maximale Nettohaushaltseinkommen 28.670 Euro beträgt. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche um 1 Wohnraum und 15 Quadratmeter. Eine Tabelle mit den Einkommensgrenzen und Wohnraumgrößen stellt die Stadt Aachen auf ihrer Internetseite https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/service/3242 bereit.

Welche Wohnberechtigungsscheine gibt es in Aachen?

Neben dem Allgemeinen Wohnberechtigungsschein gibt es in Aachen drei weitere Wohnberechtigungsscheine: Den Ausnahmewohnberechtigungsschein, den Gezielten Wohnberechtigungsschein und den Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B.

Der Ausnahmewohnberechtigungsschein wird benötigt, falls die Einkommensgrenze um bis zu 5 % überschritten wird. Er gilt unter Umständen auch für eine bestimmte Wohnung.

Ein Gezielter Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, wenn ein Wohnungssuchender schon in einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein wohnt, aber das Einkommen für einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein zu hoch ist. Dieser Wohnberechtigungsschein wird gezielt für eine bestimmte Wohnung erteilt und gilt nur, wenn die Person durch den Umzug eine öffentlich geförderte Wohnung frei macht. Hierbei ist das Einverständnis des Eigentümers der neuen Wohnung notwendig.
Mit dem Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B dürfen auch Wohnungen bezogen werden, die auch mit höheren Einkommen gefördert werden. Eine Überschreitung von bis zu 40 Prozent ist möglich.

Wie und wo beantragt man einen Wohnberechtigungsschein in Aachen?

Den Antrag und die Anlagen, zum Beispiel das Formular für die Einkommensnachweise, kann man sich vorab auf der Internetseite der Stadt Aachen als PDF-Dokument herunterladen. Jedes Haushaltsmitglied mit Einkommen muss ein Exemplar ausfüllen. Alle Haushaltsmitglieder müssen ihr Einkommen für die letzten 12 Monate angeben und nachweisen. Zum Einkommen zählen auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Ausbildungsbeihilfen wie zum Beispiel das Bafög. Nicht auf das Einkommen angerechnet werden Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen, Leistungen der Kranken-, Pflege- oder gesetzlichen Unfallversicherung.

Wo kann man einen Wohnberechtigungsschein in Aachen beantragen?

Für Wohnberechtigungsscheine wendet man sich an die Stadtverwaltung oder an die Bezirksämter. Zuständig ist das Sachgebiet „Wohnberechtigung“ des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration. Für den Ausnahmewohnberechtigungsschein, den Gezielte Wohnberechtigungsschein und den Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B muss man die Hauptverwaltung aufsuchen. Es ist empfehlenswert, vorab die Zuständigkeiten zu erfragen und für die Beratung einen Termin zu vereinbaren.

Kontakt

Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
Fax: 0241 432-56470
E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de
serviceportal.aachen.de

Für die Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine gelten folgende Gebühren: Allgemeiner Wohnberechtigungsschein 10 Euro, Gezielter Wohnberechtigungsschein 20 Euro, Wohnberechtigungsschein Einkommensgruppe B 15 Euro.