Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Marl

Wohnberechtigungsschein MarlDer Marler Wohnungsmarkt gilt nach dem Handlungskonzept Wohnen der Stadt als angespannt. Die Stadt rechnet langfristig mit zusätzlichem Wohnraumbedarf und setzt deshalb auf neue Wohnbauflächen, Bestandsentwicklung und öffentlich geförderten Wohnraum. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Marl deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine Sozialwohnung oder eine andere öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können.

Der Wohnberechtigungsschein wird in Marl von der Stadt ausgestellt. Entscheidend sind vor allem das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, die Zahl der Personen im Haushalt und die angemessene Wohnungsgröße. Der WBS gilt in Nordrhein-Westfalen und kann auch bei der Wohnungssuche in anderen NRW-Kommunen genutzt werden, sofern die jeweilige Wohnung zu den Angaben im Schein passt.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Marl

Bestimmte Personen können einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Voraussetzung ist, dass der Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält und die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt werden soll. Die Stadt Marl prüft dabei die Einkommensverhältnisse aller Personen, die dauerhaft in die Wohnung einziehen sollen.

Zum Haushalt zählen zum Beispiel Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, weitere Familienangehörige oder andere Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union kommt, muss nach den Hinweisen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Regel nachweisen können, dass der Aufenthalt in Deutschland und Nordrhein-Westfalen mindestens für ein Jahr erlaubt ist.

Ein Anspruch hängt nicht nur vom Nettoeinkommen ab. Auch Freibeträge, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder besondere Wohnbedarfe können im Einzelfall eine Rolle spielen. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die zuständige Stelle der Stadt Marl.

Formular Wohnberechtigungsschein Marl anfordern

Wohnberechtigungsschein MarlDen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Marl und weitere Informationsblätter können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern. Den Downloadlink für den Antrag, die Anlage für Haushaltsangehörige und das Informationsblatt erhalten Sie per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.








 

Einkommensgrenzen

Für Marl gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte beruhen auf den vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW und der NRW.BANK veröffentlichten Grenzen für die Wohnraumförderung. Sie gelten nach der aktuellen Übersicht für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027.

Haushalt Einkommensgrenze 100 % netto/Jahr Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen
1 Person 23.540 Euro 38.011 Euro
2 Personen 28.350 Euro 51.777 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 53.121 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 63.324 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 74.871 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 86.418 Euro

Die Bruttowerte sind nur Beispiele. Sie setzen nach der NRW.BANK-Übersicht unter anderem voraus, dass eine Person im Haushalt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und bestimmte Pauschalen berücksichtigt werden. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 Euro. Für jedes Kind kommt ein Kinderzuschlag von 860 Euro hinzu.

WBS Typ A und WBS Typ B in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird in der Wohnraumförderung häufig zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B unterschieden. Die Einkommensgruppe A entspricht der regulären Grenze nach § 13 WFNG NRW. Die Einkommensgruppe B kann für Wohnungen relevant sein, bei denen ein Einkommen bis zu 40 Prozent über dieser Grenze zulässig ist. Ob ein bestimmter Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung der Einkommensgruppe B ausreicht, hängt von der Förderung und Zweckbindung der konkreten Wohnung ab.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Gehalt auf dem Konto. Die Behörde prüft das anrechenbare Jahreseinkommen aller Personen, die in die Wohnung einziehen sollen. Dazu gehören regelmäßig Arbeitslohn, Renten, Sozialleistungen, Unterhalt, Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und weitere Einkünfte.

Von den Einkünften können je nach Fall Pauschalen, gesetzliche Abzüge und Freibeträge abgezogen werden. Abzüge können zum Beispiel für Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen oder bestimmte persönliche Lebenslagen berücksichtigt werden. Deshalb kann das mögliche Bruttoeinkommen höher liegen als die in der Tabelle genannte Einkommensgrenze.

Die Stadt Marl weist darauf hin, dass zur Ermittlung und Prüfung der Einkommensverhältnisse eine Beratung durch die Sachbearbeitung möglich ist. Gerade bei wechselndem Einkommen, Selbstständigkeit, Unterhalt, Pflegegrad oder Schwerbehinderung sollte der Antrag nicht nur nach einer groben Internetrechnung beurteilt werden.

 

Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Haushalts- und Einkommenssituation ab. Die Stadt Marl verweist auf die Informationen zum Antrag und empfiehlt die vorherige Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung. Üblicherweise sollten Antragsteller folgende Nachweise bereithalten:

Bereich Mögliche Unterlagen
Identität und Aufenthalt Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsbescheinigung für alle Haushaltsmitglieder
Arbeitnehmer Einkommenserklärung des Arbeitgebers oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate; bei kurzer Beschäftigung Arbeitsvertrag und vorhandene Abrechnungen
Rentenempfänger Aktueller Rentenbescheid oder aktuelle Rentenbescheide
Sozialleistungen Aktueller Bewilligungsbescheid, gegebenenfalls Zustimmung zum Umzug, wenn bereits eine Wohnung feststeht
Ausbildung Ausbildungsvertrag, letzte Lohnabrechnungen, gegebenenfalls Nachweis über Berufsausbildungsbeihilfe
Selbstständigkeit Gewinn- und Verlustrechnung, letzter Einkommensteuerbescheid, Nachweise zu Versicherungen bei freiwilliger Versicherung
Besondere Lebenslagen Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid, Mutterpass, Unterhaltsnachweise, Geburtsurkunden oder weitere Nachweise nach Anforderung der Behörde

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein Marl wird als allgemeiner oder gezielter Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Der allgemeine WBS wird erteilt, wenn noch keine bestimmte Wohnung feststeht. Er berechtigt nach erfolgreicher Prüfung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in der im WBS genannten Größe in ganz Nordrhein-Westfalen.

Ein gezielter Wohnberechtigungsschein wird für eine bestimmte Wohnung geprüft. Dabei kann zusätzlich relevant sein, ob die Wohnung besonderen Zweckbindungen unterliegt, zum Beispiel für bestimmte Personenkreise, Belegungsrechte oder andere Vorgaben aus der Förderung.

Der ausgestellte Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es in der Regel nicht.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur Personenzahl und zur maximal zulässigen Größe der Wohnung. Für Nordrhein-Westfalen gelten in der Praxis folgende Richtwerte:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnungsgröße
1 Person bis zu 50 qm
2 Personen 2 Räume oder bis zu 65 qm
3 Personen 3 Räume oder bis zu 80 qm
4 Personen 4 Räume oder bis zu 95 qm
5 Personen 5 Räume oder bis zu 110 qm
Jede weitere Person zusätzlich 1 Raum oder 15 qm

In besonderen Fällen kann eine größere Wohnfläche in Betracht kommen. Das kann etwa bei Rollstuhlnutzung, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder einem anderen anerkannten Wohnbedarf relevant sein. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle im Einzelfall.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Marl

Für viele Haushalte mit geringem Einkommen ist die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung auch in Marl zunehmend schwierig. Zwar liegen die Mieten im Vergleich zu vielen Großstädten des Ruhrgebiets noch auf einem moderaten Niveau, dennoch übersteigt die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen das verfügbare Angebot deutlich. Besonders Familien, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) müssen häufig längere Wartezeiten in Kauf nehmen, bis eine passende Wohnung frei wird.

Neue Sozialwohnungen in Marl

Auch 2026 entstehen in Marl neue öffentlich geförderte Wohnungen. Ein aktuelles Projekt umfasst 16 barrierefreie Mietwohnungen, die mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen errichtet wurden. Die Wohnungen sind für mindestens 25 Jahre an die soziale Wohnraumförderung gebunden und dürfen ausschließlich an Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Gebäude erfüllen moderne Energiestandards und verfügen über barrierearme Grundrisse, wodurch sie sich insbesondere für Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Familien eignen.

Trotz einzelner Neubauprojekte bleibt der Bedarf hoch. Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt deshalb weiterhin den Neubau und die Modernisierung preisgebundener Wohnungen durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe für Investoren und Wohnungsunternehmen.

Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Marl?

Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Vermietern registrieren lassen.

Zu den wichtigsten Wohnungsanbietern gehören:

  • Wohnbau Auguste Victoria GmbH – Das kommunale Wohnungsunternehmen verfügt über einen umfangreichen Wohnungsbestand in Marl und beteiligt sich regelmäßig an Neubau- und Modernisierungsprojekten. Ein Teil der Wohnungen ist öffentlich gefördert oder unterliegt Belegungsbindungen.
  • Alte Marler Wohnungsgenossenschaft eG – Die traditionsreiche Wohnungsgenossenschaft vermietet Wohnungen in mehreren Stadtteilen und bietet vergleichsweise günstigen Wohnraum für Mitglieder.
  • Wohnungsbaugesellschaft Hermann Enke KG – Das Unternehmen entwickelt und bewirtschaftet Wohnimmobilien im Stadtgebiet und beteiligt sich an Wohnungsbauprojekten.

Darüber hinaus werden geförderte Wohnungen auch von privaten Bauträgern errichtet, die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen und sich im Gegenzug verpflichten, die Wohnungen über viele Jahre zu günstigen Mieten an WBS-berechtigte Haushalte zu vermieten.

Wo finden Wohnungssuchende geförderte Wohnungen?

Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich in nahezu allen größeren Marler Stadtteilen. Besonders häufig finden sich größere Wohnungsbestände unter anderem in:

  • Alt-Marl
  • Brassert
  • Drewer
  • Hüls
  • Marl-Mitte
  • Sinsen-Lenkerbeck
  • Polsum

In diesen Quartieren besitzen kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften einen großen Teil ihres Bestandes. Freie Sozialwohnungen werden in der Regel nicht dauerhaft öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt über die jeweiligen Vermieter vergeben. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Suchaufträge einzurichten und regelmäßig Kontakt mit den Wohnungsunternehmen aufzunehmen.

Tipps für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein

Die Chancen auf eine geförderte Wohnung steigen deutlich, wenn Sie:

  • sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren,
  • Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig einreichen,
  • den Wohnberechtigungsschein bereits vor Beginn der Wohnungssuche beantragen,
  • bei der Wohnungsgröße und der Lage flexibel bleiben,
  • regelmäßig die Internetseiten der Wohnungsunternehmen prüfen und sich auf Wartelisten setzen lassen.

Gerade kleinere Wohnungen für Einzelpersonen sowie größere Familienwohnungen sind häufig schnell vergeben. Eine frühzeitige Registrierung verbessert daher die Chancen auf ein passendes Wohnungsangebot erheblich.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins Marl

Die Stadt Marl gibt für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins Kosten von bis zu 20,00 Euro an. Ob die Gebühr im Einzelfall niedriger ausfällt oder entfällt, sollte direkt mit der Sachbearbeitung geklärt werden. Maßgeblich ist die kommunale Gebührenpraxis zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen

Ein in Marl ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht nur in Marl, sondern in Nordrhein-Westfalen. Die Wohnung muss aber zur angegebenen Haushaltsgröße und Wohnfläche passen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich dort als wohnungssuchend registrieren zu lassen.

Einkommen ändert sich nach Antragstellung

Ändert sich das Einkommen während des Verfahrens, sollte die Behörde informiert werden. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Stadt. Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert eine Ablehnung oder spätere Probleme beim Mietverhältnis.

Größere Wohnung wegen besonderem Bedarf

Eine größere Wohnung kann im Einzelfall möglich sein, wenn ein besonderer Bedarf nachgewiesen wird. Das kann etwa bei einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder besonderen familiären Umständen der Fall sein. Entsprechende Nachweise sollten mit dem Antrag eingereicht werden.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Marl

Gilt der Wohnberechtigungsschein Marl nur in Marl?

Nein. Ein in Marl ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Wohnung muss aber zu den Angaben im WBS passen.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist stichtagsgenau ein Jahr gültig. Wird danach weiter eine geförderte Wohnung gesucht, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein Marl beantragen?

Offizielle Informationen zum Antrag, zu den zuständigen Stellen, Kosten, Unterlagen und zur Bearbeitung stellt die Stadt Marl auf ihrer Serviceseite zum Wohnberechtigungsschein bereit. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass vor Antragstellung Kontakt zur Sachbearbeitung per Telefon oder E-Mail aufgenommen werden soll. Die offizielle Informationsseite der Stadt Marl ist hier erreichbar: Stadt Marl.

Nach Angaben der Stadt Marl können Wohnberechtigungsscheine nach Terminabsprache innerhalb von 14 Tagen erstellt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Nachweise fehlen oder Rückfragen nötig sind.

Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen, die Angaben nicht plausibel sind oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt beantragt.

Bekommt man mit dem WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS ist die Berechtigung, eine passende geförderte Wohnung zu beziehen. Er ersetzt aber nicht die Wohnungssuche und garantiert keinen Mietvertrag.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein Marl ist die Servicestelle Wohnen im Amt für Soziales der Stadt Marl. Die Stadt nennt als Ansprechperson die Sachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine.

Angabe Kontakt
Zuständige Stelle Stadt Marl, Amt für Soziales, Servicestelle Wohnen
Ansprechperson Sachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine
Anschrift Stadthaus 3, Raum 71, Liegnitzer Straße 5, 45768 Marl
Telefon 02365 99-2384
Fax 02365 99-965001
E-Mail sozialer-wohnungsbau@marl.de
Öffnungszeiten Montag 8.00 – 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.30 Uhr, Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.30 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung
Offizielle Seite Stadt Marl

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Marl ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere aus den Regelungen zu Einkommensgrenzen und Einkommensermittlung, sowie aus den Verwaltungsvorschriften und Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Marl nennt als Rechtsgrundlagen WFNG NRW und WNB.

Für Antragsteller ist vor allem wichtig: Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass der Haushalt nach den landesrechtlichen Vorgaben zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Er ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Wohnung und garantiert keinen Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung.

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