Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Marl

Marl – bedeutende Stadt im Norden des Ruhrgebietes

Mit ca. 85000 Einwohnern gehört Marl als zum Kreis Recklinghausen gehörig zu den wichtigsten Zentren im Norden des Ruhrgebiets. Die Stadt ist wirtschaftlich und kulturell sehr bedeutend und erlebt seit Jahren auch hinsichtlich der Bevölkerungswachstums einen Aufwärtstrend. Chemie sowie die Bergbau-(Steinkohle)-Industrie haben Marl geprägt. Die Chemie ist auch heute noch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Auch das bekannte Grimme-Institut hat hier in Marl seinen Sitz. Die Stadt bietet neben den wirtschaftlichen Faktoren als Oberzentrum und Arbeitsplatzanbieter auch kulturell viele Highlights. Dazu kommt die landschaftlich attraktive Lage an Rhein und Ruhr. Die Bedeutung der Stadt wird weiter hoch sein, was auch den Zuzug weitere Bewohner nach sich ziehen wird.

Sozialer Wohnungsbau in Marl

In der Stadt Marl wird der soziale Wohnungsbau seit über 70 Jahren durch die städtische Gesellschaft NEUMA verkörpert und zielstrebig und nachhaltig umgesetzt. Über 10000 Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau sind auf diese Weise seitdem entstanden, die zu ungefähr 3500 immer noch im Eigenbesitz der Gesellschaft sind.

Auch Gewerbeparks und soziale Einrichtungen gehören zum Baubereich der NEUMA. Mit dem Sozialen Wohnungsbau und zum Beispiel dem Abriss von Hochhäusern schafft die NEUMA wichtige Grundlagen und Impulse für den stadtbildprägenden Bauauftrag in der Stadt Marl und damit auch den sozialen Wohnungsbau in Marl. Die Hauptaufgabe bleibt für die NEUMA dabei aber die Schaffung von günstigem Wohnraum in Marl für die wachsende Bevölkerung.

Wohnberechtigungsschein Marl anfordern

Wohnberechtigungsschein MarlDen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Marl und weitere Informationsblätter können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.

Den Downloadlink für den Antrag, die Anlage für Haushaltsangehörige und das Informationsblatt erhalten Sie per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.








Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein Marl kann zusammen mit weiteren wichtigen Dokumenten auch auf der offiziellen Seite der Stadt Marl angefordert werden.

Wohnberechtigungsschein Marl – Bedingungen und Kreis der Berechtigten

Bestimmte Personen können einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Um für den Wohnberechtigungsschein berechtigt zu sein, muss der Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, die in Bezug zur Haushaltsgrösse stehen und gestaffelt sind. Darüber hinaus ist eine Wohnungsgröße zu beachten, die nach dem einschlägigen Gesetz angemessen ist. Der Wohnberechtigungsschein Marl umfasst Angaben zur Personenanzahl sowie zur Größe der Wohnung die maximal für den Bezug zugelassen ist.

Der Wohnberechtigungsschein Marl wird unterteilt in einen allgemeinen WBS und einen gezielten WBDS für eine konkrete Wohnung. Gegenstand des Bezuges sind Wohnungen, die öffentlich gefördert sind. Der ausgestellte Wohnberechtigungsschein Marl hat eine Gültigkeit für das gesamte Bundesland NRW und ist kalendarisch exakt 1 Jahr ab Erteilung befristet. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Regelungen des WFNG NRW sowie WNB.

Als zulässige Wohnungsgrößen gelten:

  • Für 1 Person: 50 qm
  • Für 2 Personen: 2 Räume oder maximal 65 qm
  • Für 3 Personen: 3 Räume oder 89 qm
  • jede weitere Person erhöht die zulässige Wohnungsgröße um 1 Raum bzw. zusätzliche 15qm.

Die Antragsteller (dazu zählen der Haushaltvorstand und etwaige Mitbewohner) dürfen die gültigen Einkommensgrenzen nach den Gesetzen des Landes NRW nicht überschreiten. Bei Stellung des Antrages wird die Einkommenssituation aller Beteiligten dahingehend überprüft, ob die Bestimmungen erfüllt sind. Es gelten auch gesetzlichen Abzüge, die zur Ermittlung des zulässigen Einkommens abzuziehen sind. Die genauen Bestimmungen können im Download der Behörde eingesehen werden. Dort ist auch einzusehen, welche Unterlagen bei der Antragstellung im Detail vorgelegt werden müssen. Die Höhe der Gebühren für die Erteilung des Wohnberechtigungsschein Marl beträgt 20 Euro.

Kontakt

Der Sachbereich der Verwaltung in Marl, der für die Ausstellung des Wohnberechtigungsschein Marl zuständig ist, ist unter der nachfolgenden Adresse per Post (bei schriftlichem Antrag) sowie durch persönliche Vorsprache mit vorherigem Termin zu erreichen:

Amt für Arbeit und Soziales der Stadt Marl
Turm II, R: 508
Creiler Platz 1
45768 Marl

Kontakt per EMail: sozialer-wohnungsbau@¬marl.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:30 Uhr

Es können außerhalb dieser allgemeinen Öffnungszeiten auch persönliche Termine vereinbart werden. Dafür muss sich an den bekannten Sachbearbeiter gewandt werden. Die Öffnungszeiten gelten für alle Angelegenheit für den Wohnberechtigungsschein Marl sowie die Wohnungssuche in Marl.