
Ingolstadt baut weiter Wohnungen, doch günstiger Mietraum bleibt ein knappes Gut. Nach Angaben der Stadt wurden 2024 zwar 763 Wohnungen fertiggestellt, zugleich gingen die Genehmigungen deutlich zurück. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ist deshalb der Wohnberechtigungsschein Ingolstadt besonders wichtig: Er ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf.
Der Wohnberechtigungsschein wird in Ingolstadt nicht nur für klassische Sozialwohnungen gebraucht. Je nach Förderung kann auch ein Vormerkbescheid oder ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein erforderlich sein. Entscheidend sind vor allem das Einkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Wohnungsgröße und die konkrete Bindung der Wohnung.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Ingolstadt
Einen Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, die sich am freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deren Einkommen innerhalb der maßgeblichen Grenzen liegt. In Ingolstadt prüft die Stadt dabei nicht nur eine einzelne Person, sondern den gesamten Haushalt.
Zum Haushalt zählen insbesondere Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, die dauerhaft gemeinsam wohnen und wirtschaften sollen. Auch Verwandte, Pflegekinder oder andere dauerhaft in den Haushalt aufgenommene Personen können berücksichtigt werden.
Wichtig sind vor allem diese Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen.
- Das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts darf die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
- Die Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen und zur jeweiligen Wohnberechtigung gehören.
- Bei besonderem Wohnbedarf können Nachweise wichtig sein, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Krankheit, Trennung oder drohendem Wohnungsverlust.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Bayern
Für den Wohnberechtigungsschein Ingolstadt gelten die bayerischen Regeln. Bayern arbeitet bei der Wohnraumförderung mit Einkommensstufen. Welche Stufe für eine Wohnung maßgeblich ist, hängt von der Förderung und der Belegungsbindung der konkreten Wohnung ab.
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen nach der Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand April 2026. Maßgeblich ist das bereinigte Gesamteinkommen des Haushalts, nicht einfach das Bruttojahreseinkommen.
| Haushaltsgröße oder Zuschlag | Stufe I | Stufe II | Stufe III / Obergrenze nach Art. 11 BayWoFG |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| 2-Personen-Haushalt | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Jede weitere Person | + 5.000 Euro | + 7.850 Euro | + 10.700 Euro |
| Jedes Kind im Haushalt | + 1.300 Euro | + 2.250 Euro | + 3.200 Euro |
Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind zählt als Drei-Personen-Haushalt mit Kinderzuschlag. In Stufe III ergibt sich rechnerisch eine Grenze von 43.200 Euro plus 10.700 Euro für die dritte Person plus 3.200 Euro Kinderzuschlag. Das sind 57.100 Euro bereinigtes Gesamteinkommen pro Jahr.
Diese Werte ersetzen keine Einzelfallprüfung. Bei bereits gebundenem Wohnraum, bestimmten Förderprogrammen oder besonderen Belegungsbindungen können abweichende Werte relevant sein. Die Stadt Ingolstadt prüft deshalb immer den konkreten Antrag und die konkrete Wohnung.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Beim Wohnberechtigungsschein zählt nicht automatisch das Bruttogehalt aus der Gehaltsabrechnung. Nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz ist das Gesamteinkommen die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen abzüglich bestimmter Freibeträge und Abzüge.
Berücksichtigt werden können zum Beispiel Einkommen aus Arbeit, Rente, Ausbildung, selbstständiger Tätigkeit, Unterhalt oder bestimmten Sozialleistungen. Abgesetzt werden können unter anderem Freibeträge für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, ein Freibetrag für Ehepaare und Lebenspartner in den ersten sieben Jahren sowie bestimmte gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen.
Deshalb kann das tatsächliche Bruttoeinkommen eines Haushalts höher sein als die in der Tabelle genannten Grenzen. Verbindlich entscheidet aber nur die zuständige Stelle nach Prüfung aller Nachweise.
Wohnberechtigungsschein beantragen: Ablauf in Ingolstadt
Der Antrag wird in Ingolstadt beim Amt für Soziales, Bereich Wohnungswesen und Wohnberechtigungsschein, gestellt. Die Stadt bietet Informationen zur Beantragung, zur Benennung für eine Wohnung und zum Online-Verfahren auf ihrer offiziellen Serviceseite an.
Der Antrag sollte vollständig eingereicht werden. Fehlen Unterlagen, kann sich die Bearbeitung verzögern. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass für viele öffentlich geförderte Wohnungen in Ingolstadt ein Benennungs- oder Vormerkverfahren gilt. In diesem Fall werden berechtigte Haushalte nach Dringlichkeit für passende Wohnungen vorgeschlagen.
Offizielle Antragstellung bei der Stadt Ingolstadt
Offizielle Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zum Vormerkbescheid, zur Benennung für eine Wohnung und zum Online-Antrag stellt die Stadt Ingolstadt auf ihrer Serviceseite bereit. Dort finden Antragsteller auch die zuständige Stelle und Hinweise zum Verfahren. Die offizielle Informationsseite ist hier abrufbar.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, hängt von Haushalt, Einkommen und Wohnsituation ab. Die Stadt kann weitere Nachweise anfordern, wenn sie für die Prüfung erforderlich sind.
| Unterlage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel | Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus |
| Einkommensnachweise der letzten 12 Monate | Grundlage für die Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens |
| Leistungsbescheide | Zum Beispiel Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Rente |
| Nachweise zu allen Haushaltsangehörigen | Erforderlich, weil sich die Wohnberechtigung auf den gesamten Haushalt bezieht |
| Aktueller Mietvertrag und Nachweise zur Miete | Kann für die Bewertung der Wohnsituation und Dringlichkeit relevant sein |
| Nachweise zu besonderem Wohnbedarf | Zum Beispiel Schwerbehindertenbescheid, Mutterpass, Scheidungsurteil, Schulbescheinigung oder Regelung zum Umgangsrecht |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Bayern in der Regel ein Jahr. Wer innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung findet, muss bei weiterem Bedarf erneut einen Antrag stellen. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein kann grundsätzlich in Bayern genutzt werden. In Städten mit besonderem Vormerk- oder Benennungsverfahren, wie Ingolstadt, können jedoch zusätzliche lokale Regeln gelten.
Vormerkbescheid in Ingolstadt
Bei vielen Sozialwohnungen in Ingolstadt läuft die Vergabe über ein Vormerkverfahren. Wenn die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden, kann ein Vormerkbescheid ausgestellt werden. Die Stadt berücksichtigt dann die Dringlichkeit und benennt berechtigte Haushalte für frei werdende Wohnungen.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt für sonstige geförderte Mietwohnungen. Hier müssen sich Wohnungssuchende in der Regel selbst bei den maßgeblichen Vermietern bewerben. Der Vermieter entscheidet dann, wer die Wohnung erhält, sofern die Wohnberechtigung zur Wohnung passt.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte geförderte Wohnung erteilt. Er ist deshalb enger gefasst als der allgemeine Wohnberechtigungsschein.
Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 des Freistaats Bayern nennen für geförderten Mietwohnraum folgende Orientierungswerte.
| Wohnungstyp | Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|---|
| Ein-Zimmer-Wohnung | 1 Person | bis 40 m² |
| Zwei-Zimmer-Wohnung | 1 Person | bis 50 m² |
| Zwei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | bis 55 m² |
| Drei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | bis 65 m² |
| Drei-Zimmer-Wohnung | 3 oder 4 Personen | bis 75 m² |
| Vier-Zimmer-Wohnung | 4 Personen | bis 90 m² |
| Größere Wohnung | ab 5 Personen | bis zu 15 m² zusätzlich je weiterer Person |
| Rollstuhlgerechte Wohnung | bei entsprechendem Bedarf | bis zu 15 m² zusätzlich möglich |
Die konkrete Wohnberechtigung richtet sich immer nach dem Bescheid. Besondere persönliche oder gesundheitliche Gründe können im Einzelfall berücksichtigt werden.
Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Ingolstadt finden
Das Wohnungsamt vermietet selbst keine Sozialwohnungen. Es prüft die Wohnberechtigung, stellt Bescheide aus und kann im Benennungsverfahren berechtigte Haushalte vorschlagen. Der Mietvertrag wird anschließend mit dem jeweiligen Vermieter geschlossen.
Der größte Anbieter im sozialen Wohnungsbau in Ingolstadt ist die städtische Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt. Die GWG weist darauf hin, dass sie neben freifinanzierten Wohnungen auch öffentlich geförderte Wohnungen anbietet, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Daneben nennt die Stadt unter anderem das St.-Gundekar-Werk und weitere Vermieter als mögliche Ansprechpartner.
Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte deshalb zweigleisig vorgehen:
- den Wohnberechtigungsschein oder Vormerkbescheid bei der Stadt Ingolstadt beantragen,
- sich parallel bei Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen registrieren oder bewerben,
- bei Wohnungsangeboten auf Hinweise wie „WBS erforderlich“, „EOF“ oder „öffentlich gefördert“ achten,
- den Bescheid aktuell halten und Änderungen bei Einkommen, Haushalt oder Adresse mitteilen.
Ingolstadt hat in den vergangenen Jahren mehrere Programme für bezahlbaren Wohnraum aufgelegt. Zu den größeren Vorhaben gehörte das Wohnbauprogramm 2.0 mit dem Ziel, bis 2026 weitere Wohnungen zu schaffen, darunter viele mit Sozialbindung. Auch Projekte wie öffentlich geförderte Wohnungen im Nordwesten der Stadt zeigen, dass neuer geförderter Wohnraum entsteht. Trotzdem bleibt die Nachfrage nach günstigen Wohnungen hoch.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig. Das BayernPortal nennt für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins regelmäßig Gebühren zwischen 7,50 Euro und 20,00 Euro. Bei bestimmten Abweichungen können höhere Gebühren anfallen. Für die Benennung für eine bestimmte Wohnung werden im BayernPortal 12,50 Euro bis 25,00 Euro genannt.
Die Stadt Ingolstadt weist darauf hin, dass die Höhe der Gebühr und der Verwendungszweck schriftlich mitgeteilt werden. Bei Abschluss eines Mietvertrags kann eine weitere Gebühr entstehen.
Sonderregelungen und häufige Fälle
Umzug innerhalb Bayerns
Ein allgemeiner bayerischer Wohnberechtigungsschein kann grundsätzlich auch in anderen bayerischen Gemeinden genutzt werden. In Städten mit Vormerkverfahren kann aber ein zusätzlicher örtlicher Bescheid erforderlich sein. Wer gezielt in Ingolstadt eine Sozialwohnung sucht, sollte deshalb direkt die Stadt Ingolstadt kontaktieren.
Änderung des Einkommens
Ändert sich das Einkommen während des laufenden Antragsverfahrens, sollte dies der Behörde mitgeteilt werden. Das gilt auch für Änderungen bei Haushaltsgröße, Adresse, Familienstand oder Aufenthaltsstatus.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnung kann im Einzelfall in Betracht kommen, wenn ein besonderer Bedarf besteht. Das kann etwa bei einer anerkannten Behinderung, Rollstuhlnutzung, Schwangerschaft oder besonderen familiären Umständen relevant sein. Entscheidend ist der Nachweis im Antrag.
Ablehnung des Antrags
Wird der Antrag abgelehnt, liegt das häufig an zu hohem Einkommen, fehlenden Unterlagen oder einer nicht passenden Haushaltskonstellation. Antragsteller sollten den Bescheid genau prüfen und bei Unklarheiten die zuständige Stelle kontaktieren.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Ingolstadt
Gilt der Wohnberechtigungsschein Ingolstadt nur in Ingolstadt?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Bayern grundsätzlich für ein Jahr. Für viele Sozialwohnungen in Ingolstadt ist aber ein örtliches Vormerk- oder Benennungsverfahren wichtig. Deshalb sollte der Bescheid zur konkreten Wohnung passen.
Habe ich mit dem Wohnberechtigungsschein Anspruch auf eine Wohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Zugangsvoraussetzung für geförderte Wohnungen, aber keine Garantie für einen Mietvertrag. Der Vermieter entscheidet, welcher berechtigte Bewerber die Wohnung erhält.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Beide Leistungen sind verschieden und müssen getrennt beantragt werden.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, die Stadt Ingolstadt verweist auf ein Online-Verfahren für den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine Wohnung. Die Informationen dazu stehen auf der offiziellen Serviceseite der Stadt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Bearbeitungszeit wird von der Stadt nicht pauschal genannt. Vollständige Unterlagen helfen, Verzögerungen zu vermeiden. Fehlen Nachweise, fordert die Behörde diese nach.
Kontakt
Zuständig ist die Stadt Ingolstadt, Amt für Soziales, Bereich Wohnungswesen und Wohnberechtigungsschein. Vorsprachen erfolgen nach Terminvereinbarung, unter anderem telefonisch, per E-Mail oder online.
| Angabe | Kontakt |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Ingolstadt, Amt für Soziales – Wohnungswesen – Wohnberechtigungsschein |
| Anschrift | Rathaus Auf der Schanz, Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt |
| Telefon | 0841 305-50160 |
| sww@ingolstadt.de | |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag bis Mittwoch 09:00 bis 11:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr, Freitag 09:00 bis 11:00 Uhr |
| Offizielle Seite | Amt für Soziales – Wohnungswesen |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Ingolstadt sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz, das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz und die Wohnraumförderungsbestimmungen des Freistaats Bayern. Für die Einkommensgrenzen ist insbesondere Art. 11 BayWoFG wichtig. Für die Berechnung des Gesamteinkommens ist Art. 5 BayWoFG maßgeblich.
Das BayernPortal weist außerdem darauf hin, dass es in Bayern keine einheitliche Einkommensgrenze für alle geförderten Mietwohnungen gibt. Die maßgebliche Grenze hängt von der jeweiligen Wohnung und deren Förderung ab.
