Der Wohnberechtigungsschein Bochum ist für Haushalte relevant, die in Bochum eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Solche Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und dürfen nur an Personen vergeben werden, die ihre Wohnberechtigung nachweisen können. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Haushaltsgröße, die passende Wohnungsgröße und die konkrete Bindung der jeweiligen Wohnung.
Stand dieser Aktualisierung: 6. Mai 2026. Die Einkommensgrenzen wurden auf Grundlage der aktuell veröffentlichten NRW-Regelungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 aktualisiert. Für Bochum ist weiterhin das Amt für Stadtplanung und Wohnen zuständig. Die bisher auf der Seite enthaltenen älteren Angaben zum Sozialwohnungsbestand wurden durch aktuellere Angaben aus der Bochumer Wohnungsmarktbeobachtung ersetzt.
Wohnberechtigungsschein Bochum: Bedeutung für geförderte Wohnungen
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt, dass ein Haushalt nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. In Bochum betrifft das Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und deshalb nur an berechtigte Haushalte vermietet werden dürfen. Der WBS ist damit kein Wohnungsangebot und keine Mietgarantie, sondern der notwendige Nachweis gegenüber Vermietern, wenn eine geförderte Wohnung frei wird.
Die Stadt Bochum unterscheidet wie andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS wird ausgestellt, wenn noch keine bestimmte Wohnung feststeht. Er gilt ab Bekanntgabe ein Jahr in Nordrhein-Westfalen und nennt unter anderem die zulässige Wohnungsgröße. Ein gezielter WBS bezieht sich dagegen auf eine konkrete öffentlich geförderte Wohnung, bei der zusätzlich die besonderen Belegungsbindungen geprüft werden.
Der Bochumer Markt für preisgebundenen Wohnraum bleibt angespannt. Nach dem Wohnungsmarktbarometer 2025 der Stadt Bochum war der geförderte Wohnungsbestand Ende 2024 weiter leicht rückläufig und lag bei rund 12.000 Wohnungen. Das bedeutet: Ein gültiger Wohnberechtigungsschein verbessert die Chancen auf eine Sozialwohnung, ersetzt aber nicht die aktive Wohnungssuche und garantiert keinen sofortigen Wohnraum.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS Bochum
Für den Wohnberechtigungsschein Bochum gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage ist § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Die Werte gelten nach der aktuellen NRW.BANK-Übersicht für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen als Orientierung |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Brutto-Werte sind nur Orientierungswerte. Sie wurden für typische Arbeitnehmer- oder Angestelltenhaushalte berechnet und hängen davon ab, welche Abzüge, Freibeträge und Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften, schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen sowie bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen können zusätzliche Abzugsbeträge relevant sein. Deshalb kann das tatsächlich zulässige Bruttoeinkommen im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen.
Einkommensgruppe A und B: Was bei geförderten Wohnungen zählt
In Nordrhein-Westfalen werden geförderte Mietwohnungen häufig nach Einkommensgruppen eingeordnet. Die Einkommensgruppe A entspricht der regulären Grenze von 100 Prozent. Daneben kann je nach Förderbindung auch die Einkommensgruppe B relevant sein, bei der höhere Einkommen bis zu 140 Prozent der Einkommensgrenze berücksichtigt werden können. Ob eine Wohnung für Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderzusage beziehungsweise aus der konkreten Wohnungsbindung.
| Haushalt | Einkommensgruppe A: mögliches Brutto-Jahreseinkommen | Einkommensgruppe B: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 38.000 Euro | 52.700 Euro |
| 2 Personen | 51.700 Euro | 69.400 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 57.000 Euro | 79.400 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 68.600 Euro | 95.500 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 53.100 Euro | 71.300 Euro |
| Alleinerziehend mit 2 Kindern | 58.400 Euro | 81.200 Euro |
Quelle der Orientierungswerte: NRW.BANK, Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung für den Zeitraum 2025 bis 2027. Die Werte ersetzen keine Einzelfallprüfung, sind aber eine sinnvolle erste Einschätzung, ob ein Haushalt grundsätzlich in den Bereich des geförderten Wohnens fallen kann.
Angemessene Wohnungsgröße beim Wohnberechtigungsschein Bochum
Der Wohnberechtigungsschein legt nicht nur fest, ob ein Haushalt einkommensmäßig berechtigt ist. Er enthält auch Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt grundsätzlich angemessen ist. Grundlage sind die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. In besonderen Lebenslagen kann zusätzlicher Wohnraum berücksichtigt werden, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Rollstuhlnutzung oder einem absehbaren zusätzlichen Raumbedarf.
| Haushalt | Regelmäßig angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| jede weitere Person | zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 m² |
Eine geringfügige Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße kann nach den NRW-Vorgaben in der Regel bis zu 5 m² möglich sein. Ob eine größere Wohnung akzeptiert wird, hängt jedoch vom Einzelfall und von der konkreten Bindung der Wohnung ab.
Welche Voraussetzungen in Bochum geprüft werden
Bei der Prüfung für den Wohnberechtigungsschein Bochum zählt das Gesamteinkommen aller haushaltsangehörigen Personen. Außerdem wird berücksichtigt, wer tatsächlich zum Haushalt gehört oder in absehbarer Zeit dazugehören wird. Dazu können zum Beispiel Kinder, Ehepartner, Lebenspartner oder weitere Angehörige zählen, wenn sie gemeinsam wohnen sollen.
Die Stadt Bochum nennt je nach Lebenslage unterschiedliche Nachweise, die für die Einkommensprüfung relevant sein können. Dazu gehören bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einkommensangaben aus Beschäftigung, bei Auszubildenden der Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsnachweise, bei Rentnerinnen und Rentnern aktuelle Rentenmitteilungen, bei Studierenden Studienbescheinigungen und Nachweise über Unterhalt, BAföG oder Stipendien sowie bei Selbstständigen Gewinnermittlungen und Prognosen. Bei Transferleistungen können Bescheide des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes maßgeblich sein.
Besondere Lebenslagen können ebenfalls eine Rolle spielen. Nach den Angaben der Stadt Bochum wird eine Schwangerschaft ab der 16. Schwangerschaftswoche berücksichtigt. Junge Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen gesondert betrachtet werden, wenn beide Partner unter 40 Jahre alt sind und die Eheschließung nicht länger als fünf Kalenderjahre zurückliegt. Auch Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und Elternzeit können für die Prüfung bedeutsam sein.
Kosten, Gültigkeit und zuständige Stelle in Bochum
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines fallen in Bochum nach Angaben der Stadt Gebühren zwischen 15 und 30 Euro an. Zuständig ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum. Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich in Bochum nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen; für Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren gibt es gesonderte Ansprechpersonen.
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich ein Jahr in NRW. Er berechtigt nicht automatisch zum Bezug jeder geförderten Wohnung, sondern nur zu Wohnungen, deren Größe, Einkommensgruppe und Zweckbindung zum jeweiligen Haushalt passen. Wird eine Wohnung etwa nur für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung oder eine bestimmte Haushaltsgröße gefördert, muss auch diese besondere Bindung erfüllt sein.
Sozialwohnungen und Wohnungssuche in Bochum
Wer mit einem WBS in Bochum eine geförderte Wohnung sucht, sollte berücksichtigen, dass das Angebot begrenzt ist. Die Stadt Bochum veröffentlicht freigemeldete Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus nach Wohnungsgrößen. Nach Angaben der Stadt werden die Wohnungsangebote einmal wöchentlich aktualisiert. Die dort genannten Angaben zu Ausstattung, Miethöhe und Nebenkosten stammen von den jeweiligen Eigentümern oder Vermietern.
Wichtig ist: Für die Vermittlung öffentlich geförderter oder sonstiger preisgebundener Wohnungen darf von Wohnungssuchenden keine Vermittlungsgebühr verlangt werden. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und wird auch auf der Bochumer Informationsseite zu freigemeldeten Wohnungen hervorgehoben.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein Bochum
Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Bochum?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt ab Bekanntgabe grundsätzlich ein Jahr in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb dieser Zeit kann er für passende öffentlich geförderte Wohnungen genutzt werden, sofern Haushaltsgröße, Einkommensgruppe und Wohnungsbindung übereinstimmen.
Gelten die Einkommensgrenzen nur in Bochum?
Nein. Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein richten sich nach den landesweiten Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Für Bochum gelten daher dieselben NRW-Werte wie für andere Städte im Bundesland.
Ist das Bruttoeinkommen allein entscheidend?
Nein. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen. Vom Bruttoeinkommen können je nach Situation Pauschalen, Abzüge und Freibeträge abgezogen werden. Deshalb sind die Brutto-Werte in Tabellen nur eine Orientierung.
Bekomme ich mit einem WBS automatisch eine Sozialwohnung in Bochum?
Nein. Der WBS ist der notwendige Berechtigungsnachweis, aber keine Wohnungszusage. Wegen des begrenzten Angebots in Bochum kann die Suche nach einer passenden geförderten Wohnung weiterhin Zeit benötigen.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS möglich?
Für eine alleinstehende Person gelten regelmäßig bis zu 50 m² als angemessen, für zwei Personen 2 Wohnräume oder bis zu 65 m². Für jede weitere Person kommen in der Regel ein Wohnraum oder 15 m² hinzu. Sonderfälle können abweichend geprüft werden.
Weiterführende Informationen
- MHKBD NRW: Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen
- NRW.BANK: Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung 2025 bis 2027
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW mit Vorgaben zur Wohnungsgröße
- Stadt Bochum: Freigemeldete Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus
- Stadt Bochum: Wohnungsmarktbarometer 2025
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