
Der Wohnberechtigungsschein Bochum ist für Haushalte relevant, die in Bochum eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Solche Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und dürfen nur an Personen vergeben werden, die ihre Wohnberechtigung nachweisen können. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Haushaltsgröße, die passende Wohnungsgröße und die konkrete Bindung der jeweiligen Wohnung.
Der Bochumer Markt für preisgebundenen Wohnraum bleibt angespannt. Nach dem Wohnungsmarktbarometer 2025 der Stadt Bochum war der geförderte Wohnungsbestand Ende 2024 weiter leicht rückläufig und lag bei rund 12.000 Wohnungen. Das bedeutet: Ein gültiger Wohnberechtigungsschein verbessert die Chancen auf eine Sozialwohnung, ersetzt aber nicht die aktive Wohnungssuche und garantiert keinen sofortigen Wohnraum.
Stand dieser Aktualisierung: 6. Mai 2026. Die Einkommensgrenzen wurden auf Grundlage der aktuell veröffentlichten NRW-Regelungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 aktualisiert. Für Bochum ist weiterhin das Amt für Stadtplanung und Wohnen zuständig. Die bisher auf der Seite enthaltenen älteren Angaben zum Sozialwohnungsbestand wurden durch aktuellere Angaben aus der Bochumer Wohnungsmarktbeobachtung ersetzt.
Formular Wohnberechtigungsschein Bochum anfordern

Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS Bochum
Für den Wohnberechtigungsschein Bochum gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage ist § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Die Werte gelten nach der aktuellen NRW.BANK-Übersicht für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen als Orientierung |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Brutto-Werte sind nur Orientierungswerte. Sie wurden für typische Arbeitnehmer- oder Angestelltenhaushalte berechnet und hängen davon ab, welche Abzüge, Freibeträge und Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften, schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen sowie bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen können zusätzliche Abzugsbeträge relevant sein. Deshalb kann das tatsächlich zulässige Bruttoeinkommen im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen.
Einkommensgruppe A und B: Was bei geförderten Wohnungen zählt
In Nordrhein-Westfalen werden geförderte Mietwohnungen häufig nach Einkommensgruppen eingeordnet. Die Einkommensgruppe A entspricht der regulären Grenze von 100 Prozent. Daneben kann je nach Förderbindung auch die Einkommensgruppe B relevant sein, bei der höhere Einkommen bis zu 140 Prozent der Einkommensgrenze berücksichtigt werden können. Ob eine Wohnung für Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderzusage beziehungsweise aus der konkreten Wohnungsbindung.
| Haushalt | Einkommensgruppe A: mögliches Brutto-Jahreseinkommen | Einkommensgruppe B: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 38.000 Euro | 52.700 Euro |
| 2 Personen | 51.700 Euro | 69.400 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 57.000 Euro | 79.400 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 68.600 Euro | 95.500 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 53.100 Euro | 71.300 Euro |
| Alleinerziehend mit 2 Kindern | 58.400 Euro | 81.200 Euro |
Quelle der Orientierungswerte: NRW.BANK, Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung für den Zeitraum 2025 bis 2027. Die Werte ersetzen keine Einzelfallprüfung, sind aber eine sinnvolle erste Einschätzung, ob ein Haushalt grundsätzlich in den Bereich des geförderten Wohnens fallen kann.
Angemessene Wohnungsgröße beim Wohnberechtigungsschein Bochum
Der Wohnberechtigungsschein legt nicht nur fest, ob ein Haushalt einkommensmäßig berechtigt ist. Er enthält auch Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt grundsätzlich angemessen ist. Grundlage sind die Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. In besonderen Lebenslagen kann zusätzlicher Wohnraum berücksichtigt werden, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Rollstuhlnutzung oder einem absehbaren zusätzlichen Raumbedarf.
| Haushalt | Regelmäßig angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| jede weitere Person | zusätzlich 1 Wohnraum oder 15 m² |
Eine geringfügige Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße kann nach den NRW-Vorgaben in der Regel bis zu 5 m² möglich sein. Ob eine größere Wohnung akzeptiert wird, hängt jedoch vom Einzelfall und von der konkreten Bindung der Wohnung ab.
Welche Voraussetzungen in Bochum geprüft werden
Bei der Prüfung für den Wohnberechtigungsschein Bochum zählt das Gesamteinkommen aller haushaltsangehörigen Personen. Außerdem wird berücksichtigt, wer tatsächlich zum Haushalt gehört oder in absehbarer Zeit dazugehören wird. Dazu können zum Beispiel Kinder, Ehepartner, Lebenspartner oder weitere Angehörige zählen, wenn sie gemeinsam wohnen sollen.
Die Stadt Bochum nennt je nach Lebenslage unterschiedliche Nachweise, die für die Einkommensprüfung relevant sein können. Dazu gehören bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einkommensangaben aus Beschäftigung, bei Auszubildenden der Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsnachweise, bei Rentnerinnen und Rentnern aktuelle Rentenmitteilungen, bei Studierenden Studienbescheinigungen und Nachweise über Unterhalt, BAföG oder Stipendien sowie bei Selbstständigen Gewinnermittlungen und Prognosen. Bei Transferleistungen können Bescheide des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes maßgeblich sein.
Besondere Lebenslagen können ebenfalls eine Rolle spielen. Nach den Angaben der Stadt Bochum wird eine Schwangerschaft ab der 16. Schwangerschaftswoche berücksichtigt. Junge Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen gesondert betrachtet werden, wenn beide Partner unter 40 Jahre alt sind und die Eheschließung nicht länger als fünf Kalenderjahre zurückliegt. Auch Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und Elternzeit können für die Prüfung bedeutsam sein.
Kosten, Gültigkeit und zuständige Stelle in Bochum
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines fallen in Bochum nach Angaben der Stadt Gebühren zwischen 15 und 30 Euro an. Zuständig ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum. Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich in Bochum nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen; für Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren gibt es gesonderte Ansprechpersonen.
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich ein Jahr in NRW. Er berechtigt nicht automatisch zum Bezug jeder geförderten Wohnung, sondern nur zu Wohnungen, deren Größe, Einkommensgruppe und Zweckbindung zum jeweiligen Haushalt passen. Wird eine Wohnung etwa nur für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung oder eine bestimmte Haushaltsgröße gefördert, muss auch diese besondere Bindung erfüllt sein.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Bochum
Bochum zählt zu den Städten im Ruhrgebiet, in denen die Schaffung bezahlbaren Wohnraums einen hohen Stellenwert einnimmt. Trotz eines im Vergleich zu anderen Großstädten moderaten Mietniveaus übersteigt die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen weiterhin das Angebot. Deshalb investiert die Stadt gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen verstärkt in den sozialen Wohnungsbau. Allein im Jahr 2024 wurden Fördermittel in Höhe von 78 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung von 462 preisgünstigen Wohnungen bewilligt – ein Rekordwert für Bochum.
Unternehmen mit gefördertem Wohnraum in Bochum
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) eine Sozialwohnung sucht, hat in Bochum mehrere Anlaufstellen. Neben der Stadt Bochum vermieten vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften öffentlich geförderte Wohnungen. Die Stadt veröffentlicht zudem einmal pro Woche eine aktuelle Übersicht der gemeldeten Sozialwohnungen. Dort finden Wohnungssuchende Angebote verschiedener Vermieter, die ausschließlich mit gültigem Wohnberechtigungsschein angemietet werden können.
VBW Bauen und Wohnen GmbH
Die wichtigste Anbieterin öffentlich geförderter Wohnungen ist die VBW Bauen und Wohnen. Das kommunale Wohnungsunternehmen bewirtschaftet einen großen Wohnungsbestand in Bochum und plant bis 2027 den Bau von rund 1.500 zusätzlichen Wohnungen. Viele WBS-Wohnungen befinden sich unter anderem in den Stadtteilen Langendreer, Laer, Harpen, Höntrop, Werne, Grumme, Steinkuhl, Querenburg und Bochum-Mitte. Über das Wohnungsportal der VBW werden regelmäßig Wohnungen veröffentlicht, die ausschließlich mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden können.
Bochumer Wohnstätten und Wohnungsgenossenschaften
Auch die Bochumer Wohnstätten Genossenschaft eG vermietet Wohnungen in zahlreichen Bochumer Stadtteilen und beteiligt sich am Ausbau bezahlbaren Wohnraums. Ergänzt wird das Angebot durch die Gemeinnütziger Wohnungsverein zu Bochum eG, die Baugenossenschaft Bochum eG sowie die Langendreerer Baugenossenschaft eG. Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern häufig langfristig stabile Mietverhältnisse und verfügen teilweise ebenfalls über öffentlich geförderte Wohnungen.
Ein weiterer großer Anbieter ist der Gemeinnützige Wohnungsverein (GWV) mit rund 3.000 Wohnungen in Stadtteilen wie Altenbochum, Grumme, Harpen, Hiltrop, Hofstede, Kornharpen, Linden, Weitmar und Wiemelhausen. Zum Bestand gehören auch seniorengerechte öffentlich geförderte Wohnungen, beispielsweise am Melschedeweg in Wiemelhausen.
Vivawest, LEG und weitere Vermieter
Neben den kommunalen Wohnungsunternehmen bieten auch große Wohnungsunternehmen regelmäßig WBS-Wohnungen in Bochum an. Dazu gehören insbesondere Vivawest Wohnen und LEG Wohnen. Aktuelle Angebote finden sich beispielsweise in Wiemelhausen, Langendreer, Wattenscheid, Hiltrop und Querenburg. Viele dieser Wohnungen entstehen im Rahmen von Neubauprojekten oder werden nach Modernisierungen erstmals wieder vermietet.
Wo finden WBS-Inhaber besonders häufig Wohnungen?
Nach den aktuellen Wohnungsangeboten werden Sozialwohnungen besonders häufig in folgenden Stadtteilen angeboten:
- Langendreer
- Laer
- Werne
- Höntrop
- Harpen
- Hiltrop
- Querenburg
- Wiemelhausen
- Grumme
- Bochum-Mitte
Da sich das Angebot regelmäßig ändert, empfiehlt es sich, sowohl die wöchentlich aktualisierte Übersicht der Stadt Bochum als auch die Wohnungsportale der kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften regelmäßig zu prüfen.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein Bochum
Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Bochum?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt ab Bekanntgabe grundsätzlich ein Jahr in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb dieser Zeit kann er für passende öffentlich geförderte Wohnungen genutzt werden, sofern Haushaltsgröße, Einkommensgruppe und Wohnungsbindung übereinstimmen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein (WBS) Bochum beantragen?
Den WBS für Bochum können Sie direkt online auf dem Portal der Stadt Bochum ausfüllen und beantragen.
Gelten die Einkommensgrenzen nur in Bochum?
Nein. Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein richten sich nach den landesweiten Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Für Bochum gelten daher dieselben NRW-Werte wie für andere Städte im Bundesland.
Ist das Bruttoeinkommen allein entscheidend?
Nein. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen. Vom Bruttoeinkommen können je nach Situation Pauschalen, Abzüge und Freibeträge abgezogen werden. Deshalb sind die Brutto-Werte in Tabellen nur eine Orientierung.
Bekomme ich mit einem WBS automatisch eine Sozialwohnung in Bochum?
Nein. Der WBS ist der notwendige Berechtigungsnachweis, aber keine Wohnungszusage. Wegen des begrenzten Angebots in Bochum kann die Suche nach einer passenden geförderten Wohnung weiterhin Zeit benötigen.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS möglich?
Für eine alleinstehende Person gelten regelmäßig bis zu 50 m² als angemessen, für zwei Personen 2 Wohnräume oder bis zu 65 m². Für jede weitere Person kommen in der Regel ein Wohnraum oder 15 m² hinzu. Sonderfälle können abweichend geprüft werden.
Weiterführende Informationen
- Stadt Bochum: Freigemeldete Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus
- Stadt Bochum: Wohnungsmarktbarometer 2025
- Wohnberechtigungsschein WBS NRW
