Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Karlsruhe

Karlsruhe weist für 2025 einen Sozialmietwohnungsbestand von 4.062 Wohnungen aus. Zugleich zeigt die städtische Antwort zum sozialen Wohnungsbau vom März 2026, dass zwischen 2021 und 2025 zwar 556 neue Sozialwohnungen fertiggestellt und weitere 382 Bestandswohnungen durch Miet- und Belegungsbindungen gesichert wurden, die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum aber weiter hoch bleibt. Der Wohnberechtigungsschein Karlsruhe ist deshalb für viele Haushalte der zentrale Nachweis, um überhaupt eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu dürfen.

Ein Wohnberechtigungsschein ist kein Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung. Er bestätigt aber, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug geförderten Wohnraums erfüllt. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, gewöhnlicher Aufenthalt und die passende Wohnungsgröße.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Karlsruhe

Wer einen Wohnberechtigungsschein in Karlsruhe beantragen möchte, muss wohnungssuchend sein und darf mit seinen Haushaltsangehörigen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zuständig ist in Karlsruhe das Liegenschaftsamt, Sachgebiet Wohnraumförderung.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Der Antragsteller sucht eine geförderte Sozialmietwohnung.
  • Das maßgebliche Jahreseinkommen des Haushalts liegt innerhalb der gültigen Einkommensgrenzen Baden-Württembergs.
  • Die Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, werden bei der Prüfung berücksichtigt.
  • Der Aufenthalt in Baden-Württemberg ist nicht nur vorübergehend geplant.
  • Die gewünschte Sozialwohnung muss zur Haushaltsgröße und zur im Wohnberechtigungsschein genannten Wohnungsgröße passen.

Besondere Wohnbedarfe können eine Rolle spielen, etwa bei schwerbehinderten Menschen, Seniorenwohnungen, barrierefreien Wohnungen, Pflegepersonen oder sonstigen Härtefällen. Die Stadt prüft solche Fälle im Einzelfall.

Wohnberechtigungsschein Karlsruhe anfordern

Wohnberechtigungsschein KarlsruheWir stellen Ihnen den Antrag für den Wohnberechtigungsschein auf unserer Seite zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten den Downloadlink direkt per Mail zugeschickt und können den Antrag dann in ausgedruckter Form oder direkt am PC bearbeiten.








Wohnberechtigungsschein in Karlsruhe offiziell beantragen

Offizielle Informationen zum Wohnberechtigungsschein in Karlsruhe stellt die Stadt Karlsruhe in ihrem Bürgerservice bereit. Dort wird erklärt, wer zuständig ist, wie der Antrag gestellt wird und welche Unterlagen erforderlich sind. Nach Angaben der Stadt kann der Antrag online ausgefüllt werden; anschließend muss das Formular unterschrieben und postalisch oder eingescannt per E-Mail an die Wohnraumförderung gesendet werden.

Die offizielle Serviceseite der Stadt Karlsruhe finden Sie hier: Stadt Karlsruhe.

Seit Mai 2026 stellt Baden-Württemberg den Kommunen außerdem einen digitalen Antrag über Service-BW bereit. Ob und in welchem Umfang der vollständig digitale Prozess in Karlsruhe genutzt werden kann, sollte jeweils über die offizielle Karlsruher Serviceseite geprüft werden.

Einkommensgrenzen

Für Karlsruhe gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich ist nicht einfach der Bruttolohn, sondern das von der Behörde berechnete jährliche Gesamteinkommen des Haushalts. Die aktuell veröffentlichte Tabelle des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen nennt für die Mietwohnraumförderung nach der VwV Wohnungsbau BW 2022 folgende Werte. Stand der Tabelle: Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro, Erlass vom 1. Dezember 2025.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze für geförderten Mietwohnraum Hinweis
1 Person 60.350 Euro maßgebliches Haushaltseinkommen pro Jahr
2 Personen 60.350 Euro für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte gilt derselbe Wert
3 Personen 69.350 Euro Zuschlag ab der dritten Person
4 Personen 78.350 Euro maßgeblich ist die Prüfung der Behörde
5 Personen 87.350 Euro weitere Personen erhöhen die Grenze
jede weitere Person jeweils plus 9.000 Euro nach der veröffentlichten Landes-Tabelle

Für Haushalte mit schwerbehinderten Personen können abweichende Werte gelten. Außerdem können bei bestimmten Förderarten andere Grenzen maßgeblich sein. Wer unsicher ist, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen, sondern die Prüfung durch die Wohnraumförderung der Stadt Karlsruhe abwarten.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet und anschließend zusammengerechnet. Die Stadt Karlsruhe verweist bei der Berechnung unter anderem auf folgende Einkommensarten:

  • Bruttojahresverdienst aus nichtselbständiger Arbeit abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten,
  • Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- oder Forstwirtschaft,
  • Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen nach Abzug anerkannter Werbungskosten,
  • Renten und Pensionen,
  • steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe oder Bürgergeld.

Bei Alleinerziehenden kann das Einkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag gemindert werden. Unterhaltsleistungen werden ebenfalls berücksichtigt: Beim Empfänger zählen sie grundsätzlich als Einkommen; beim Unterhaltspflichtigen können Kindesunterhalt und Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden.

Für Studenten, Auszubildende und Wohngemeinschaften ist wichtig: Entscheidend ist, wer tatsächlich als Haushalt in die geförderte Wohnung einziehen soll. Die Behörde prüft, welche Personen zum Haushalt gehören und welche Einkommen deshalb zusammenzurechnen sind.

 

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen die Stadt Karlsruhe im Einzelfall verlangt, hängt von Haushalt, Einkommen und persönlicher Situation ab. Üblicherweise werden vor allem Identitäts- und Einkommensnachweise benötigt.

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Personalausweis oder Aufenthaltstitel Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus
Einkommensnachweise aller einziehenden Personen Berechnung des maßgeblichen Haushaltseinkommens
Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Sonderzahlungen Prüfung des laufenden Einkommens
Letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung vor allem bei schwankendem Einkommen oder zusätzlichen Einkünften
Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Selbständigen Nachweis des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit
Nachweise zu Unterhalt, Kindergeld, Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Pflegebedarf Prüfung besonderer Freibeträge oder besonderer Wohnbedarfe

Wer persönlich vorsprechen möchte, sollte vorher einen Termin vereinbaren. Die Stadt weist darauf hin, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit und damit auch in allen Gemeinden Baden-Württembergs. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird erst danach eine Sozialmietwohnung gefunden, muss vor dem Einzug ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden.

Grundsätzlich gibt es den allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Er wird ausgestellt, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einzelnen geförderten Wohnungen können zusätzlich besondere Belegungsbindungen gelten, etwa für bestimmte Personengruppen. Dann muss der Wohnberechtigungsschein auch zu dieser Bindung passen.

Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung reicht ein alter WBS nicht automatisch aus. Für die neue Wohnung muss erneut geprüft werden, ob der Haushalt berechtigt ist und ob die Wohnungsgröße passt.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Baden-Württemberg unterscheidet dabei nach Förderjahrgang der Sozialmietwohnung. Die Werte können um bis zu 5 Quadratmeter überschritten werden. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder barrierefreien Wohnungen, kann eine größere Wohnfläche zulässig sein.

Haushaltsgröße Förderjahrgänge bis einschließlich 2008 Förderjahrgänge ab 2009
1 Person bis 45 m² bis 45 m², bis zu 2 Wohnräume
2 Personen bis 60 m² oder 2 Wohnräume bis 60 m², bis zu 3 Wohnräume
3 Personen bis 75 m² oder 3 Wohnräume bis 75 m², bis zu 4 Wohnräume
4 Personen bis 90 m² oder 4 Wohnräume bis 90 m², bis zu 5 Wohnräume
5 Personen bis 105 m² oder 5 Wohnräume bis 105 m², bis zu 6 Wohnräume
jede weitere Person plus 15 m² oder 1 Wohnraum plus 15 m² und 1 Wohnraum

Die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Karlsruhe

Karlsruhe

In Karlsruhe fehlen nicht nur Sozialwohnungen, sondern auch geeignete Flächen für neuen Wohnungsbau. Wer in beliebten Stadtteilen nach bezahlbarem Wohnraum sucht, muss deshalb häufig Geduld mitbringen. Der Wohnberechtigungsschein verbessert die formale Berechtigung für geförderte Wohnungen, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche.

Die Stadt Karlsruhe setzt bei der Wohnraumförderung auf mehrere Instrumente. Dazu gehört das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm. Nach Angaben der Stadt wird der Neubau von Sozialwohnungen zusätzlich zu Landesmitteln gefördert; bei einer 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung kann der städtische Zuschuss bis zu 320 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Auch die Bindung von Bestandswohnungen wird unterstützt.

Aktuell befinden sich laut städtischer Stellungnahme vom 24. März 2026 insgesamt 199 geförderte Sozialwohnungen im Bau. Im Rahmen des Karlsruher Innenentwicklungskonzepts besteht außerdem Baurecht für bis zu 200 weitere sozial geförderte Wohnungen. Eine schnelle Entspannung bedeutet das aber nicht, weil die Nachfrage nach günstigen Wohnungen weiterhin hoch ist.

Wer baut oder stellt Sozialwohnungen in Karlsruhe zur Verfügung?

Sozialwohnungen werden in Karlsruhe nicht zentral durch die Stadt vergeben. Die Vermieter wählen ihre Mieter selbst aus, dürfen geförderte Wohnungen aber nur an Haushalte mit passendem Wohnberechtigungsschein vermieten. Der WBS ist deshalb Voraussetzung, aber keine Garantie für eine Wohnung.

Eine wichtige Rolle spielt die Volkswohnung GmbH. Nach der städtischen Antwort zum sozialen Wohnungsbau wurden von den 556 zwischen 2021 und 2025 fertiggestellten Sozialwohnungen im Neubau 400 durch die Volkswohnung realisiert. Weitere 119 entfielen auf Wohnungsbaugenossenschaften und 37 auf sonstige private Investoren und Unternehmen.

Akteur Fertiggestellte Sozialwohnungen im Neubau 2021 bis 2025
Volkswohnung GmbH 400
Wohnungsbaugenossenschaften 119
sonstige private Investoren und Unternehmen 37

Sozialwohnungen in Karlsruhe finden

Nach Erteilung des Wohnberechtigungsscheins müssen Wohnungssuchende selbst nach passenden Angeboten suchen. Die Stadt Karlsruhe verweist auf ein Verzeichnis von Wohnungsunternehmen, die Wohnraum in Karlsruhe vermieten. Dazu kommen städtische Gesellschaften, Genossenschaften und private Vermieter mit geförderten Wohnungen.

Wichtig ist: Der Wohnberechtigungsschein muss zur Wohnung passen. Entscheidend sind vor allem Haushaltsgröße, zulässige Wohnfläche, Zahl der Wohnräume und mögliche besondere Bindungen der Wohnung. Bei der Volkswohnung ist die Wartezeit nach Angaben aus der städtischen Stellungnahme kein eigenes Vergabekriterium; passende Mietgesuche werden anhand von Stadtteil, Zimmerzahl, maximaler Warmmiete und Mindestpersonenzahl geprüft.

Für die Suche sind deshalb mehrere Schritte sinnvoll:

  • Wohnberechtigungsschein rechtzeitig beantragen, bevor eine konkrete Sozialwohnung angemietet werden soll.
  • Bei Wohnungsunternehmen und Genossenschaften nach geförderten Wohnungen fragen.
  • Auf passende Wohnungsgröße und mögliche Belegungsbindungen achten.
  • Unterlagen für die Wohnungsbewerbung aktuell halten.
  • Bei Ablehnung oder unklarer Berechtigung die Wohnraumförderung der Stadt Karlsruhe kontaktieren.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Die Stadt Karlsruhe nennt auf ihrer Serviceseite keine feste pauschale Gebühr, sondern verweist auf die kommunale Verwaltungsgebührensatzung. Die tatsächlichen Kosten können deshalb vom Einzelfall abhängen. Wer wissen möchte, ob eine Gebühr anfällt oder ob eine Ermäßigung möglich ist, sollte dies direkt bei der Wohnraumförderung erfragen.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Umzug mit bestehendem WBS

Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn bereits früher ein WBS erteilt wurde.

Größere Wohnung bei besonderem Wohnbedarf

Ein größerer Wohnraumbedarf kann zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedarf, barrierefreiem Wohnraum oder bestimmten Härtefällen berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft die Behörde nach Prüfung der Nachweise.

Einkommensänderung während der Antragstellung

Bei der Einkommensermittlung zählt grundsätzlich das Einkommen, das im Monat der Antragstellung und in den folgenden elf Monaten zu erwarten ist. Sind Änderungen sicher absehbar, können sie berücksichtigt werden.

Ablehnung des Antrags

Wird der Antrag abgelehnt, enthält der Bescheid weitere Informationen zum Rechtsbehelf. In vielen Fällen lohnt es sich, fehlende Unterlagen nachzureichen oder unklare Angaben direkt mit der zuständigen Stelle zu klären.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Karlsruhe

Gilt der Wohnberechtigungsschein Karlsruhe nur in Karlsruhe?

Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist landesweit verwendbar. Er kann also grundsätzlich auch für eine passende Sozialmietwohnung in einer anderen Gemeinde Baden-Württembergs genutzt werden.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Wer danach erst eine Sozialwohnung findet, muss vor dem Einzug einen neuen WBS beantragen.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS berechtigt nur dazu, eine geförderte Wohnung anzumieten. Einen Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung gibt es dadurch nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein ist der Nachweis für den Bezug einer Sozialmietwohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu Wohnkosten. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig.

Kann eine Wohngemeinschaft einen Wohnberechtigungsschein nutzen?

Das hängt davon ab, wer als Haushalt in die Wohnung einziehen soll und welche Einkommen anzurechnen sind. Gerade bei Studenten-WGs sollte die Konstellation vorab mit der Wohnraumförderung geklärt werden.

Kontakt

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Karlsruhe ist die Wohnraumförderung beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe. Persönliche Vorsprachen sind nach offizieller Angabe nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontaktpunkt Angabe
Zuständige Stelle Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt, Wohnraumförderung
Hausanschrift Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe
Postanschrift 76124 Karlsruhe
Telefon 0721 133 6414 oder 0721 133 6423
E-Mail wbs@la.karlsruhe.de
Sprech- und Öffnungszeiten persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Offizielle Kontaktseite Wohnraumförderung der Stadt Karlsruhe

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Karlsruhe sind das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg und die jeweils gültigen Förderbestimmungen des Landes. Für die Einkommensermittlung verweist die Stadt Karlsruhe unter anderem auf § 12 LWoFG sowie auf Regelungen des Einkommensteuergesetzes, etwa zu steuerfreien Einnahmen, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderfreibeträgen.

Für geförderte Mietwohnungen gilt außerdem: Der Vermieter darf die Wohnung nur an einen Haushalt mit gültigem und passendem Wohnberechtigungsschein vergeben. Bei Erstbezug und Wiedervermietung wird die korrekte Belegung überwacht.

Weiterführende Informationen