Inhaltsverzeichnis
- 1 Minden, Kulturstadt an der Weser
- 2 Wohnberechtigungsschein Minden anfordern
- 3 Die aktuelle Lage des Sozialen Wohnungsbaus in Minden
- 4 Welche Unternehmen stellen Sozialwohnungen in Minden zur Verfügung?
- 5 Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Minden?
- 6 Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein in Minden beantragen?
- 7 Kontakt
Minden, Kulturstadt an der Weser
Im Nordosten von Nordrhein-Westfalen liegt die Stadt Minden, welche für ihr Wasserstraßenkreuz bekannt ist. 2008 von der Bundesregierung als „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet, bietet Minden für seine rund 84.000 Einwohner vielfältige Freizeitangebote.
Die um das Jahr 800 gegründete Stadt besitzt viele historische Bauwerke, wie den 1000 Jahre alten Mindener Dom, welcher zu den Wahrzeichen der Stadt zählt. Auch in Minden steigt durch wachsende Einwohnerzahlen und immer höher werdende Mieten der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Viele Personen sind auf Sozialwohnungen angewiesen und benötigen dafür einen Wohnberechtigungsschein. Doch wie sieht die aktuelle Lage auf dem Mindener Wohnungsmarkt aus und wie sieht die Zukunft des sozialen Wohnungsbaus aus?
Wohnberechtigungsschein Minden anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Minden und ein Informationsblatt mit weiteren Infos können Sie mit unserem Formular ganz einfach anfordern.
Über den Downloadlink erhalten Sie die Dateien dann per Mail zugeschickt.
Die aktuelle Lage des Sozialen Wohnungsbaus in Minden
Ebenso wie in anderen Städten steigt in Minden zunehmend der Bedarf an staatlich gefördertem Wohnraum. Die großen Immobiliengesellschaften beherrschen auch in der Stadt an der Weser den Wohnungsmarkt und somit die Mietpreise. Die Mieten werden kontinuierlich angezogen. Familien mit geringem Einkommen oder ältere Leute mit einer kleinen Rente stehen somit vor ungeahnten Herausforderungen.
Obwohl der Bedarf an Sozialwohnungen so groß wie noch nie ist, wird staatlich geförderter Wohnraum immer knapper. Ein Grund dafür ist das Auslaufen der Sozialbindung vieler geförderter Wohnungen. Die großen Immobiliengesellschaften, wie die LEG Immobilien AG oder Wohnhaus Minden GmbH ziehen als gewinnorientierte Unternehmen stetig die Mieten an.
Die Zukunft des Sozialen Wohnungsbaus in Minden
Der Kreis Minden-Lübbecke zählt zu den Schlusslichtern in Bezug auf den sozialen Wohnungsneubau des Landes Nordrhein-Westfalens. Es wurden im Jahr 2019 keinerlei Fördergelder für den Bau von neuen Sozialwohnungen abgerufen.
Das 2015 eingeführte Gesetz zur Mietpreisbremse gilt in Minden nicht. Durch die steigenden Mieten sind immer mehr Bürger nicht in der Lage die Miete aufzubringen. Sie sind auf staatliche Hilfen angewiesen. Vor allem kleine und bezahlbare Wohnungen werden dringend benötigt.
Welche Unternehmen stellen Sozialwohnungen in Minden zur Verfügung?
Da die Stadt Minden 2006 die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft „Wohnhaus GmbH“ verkauft hat, liegt der Großteil des Immobilienmarktes in den Händen von Immobiliengesellschaften. Die großen Unternehmen Wohnhaus Minden und LEG Immobilien AG haben ein begrenztes Kontingent an staatlich geförderten Wohnungen. Es ist bis dato kein Neubau von staatlich geförderten Wohnungen in Minden geplant.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Minden?
Nicht alle Personen haben die finanziellen Mittel in der heutigen Zeit eine normale Wohnung mieten zu können. Bürger, die sich für eine Sozialwohnung interessieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung zu haben. Wenn das zur Verfügung stehende Budget aller Personen eines Haushalts unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegt, hat man Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS.
Voraussetzung Einkommensgrenze
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
- Einpersonenhaushalt: 19.350,00EUR (anrechenbares Jahreseinkommen)
- Zweipersonenhaushalt: 27.310,00EUR (anrechenbares Jahreseinkommen)
- Dreipersonenhaushalt: 28.670,00EUR (anrechenbares Jahreseinkommen)
- Für jede weitere Person zusätzlich: 5.360,00EUR
- Für jedes Kind: 700,00EUR
Voraussetzung Wohnungsgröße
Desweiteren darf für den Erhalt einer staatlich geförderten Wohnung eine gesetzlich geregelte Wohnungsgröße nicht überschritten werden:
- Einpersonenhaushalt: 50m² Wohnfläche
- Zweipersonenhaushalt: 2 Zimmer oder 65m² Wohnfläche
- Dreipersonenhaushalt: 3 Zimmer oder 80m² Wohnfläche
- Vierpersonenhaushalt: 4 Zimmer oder 95m² Wohnfläche
- Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die zugelassene Wohnfläche um 15m².
Wer sich eingehend über die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins für Minden informieren möchte, findet auch auf der Internetseite der Stadt Minden alle benötigten Informationen zusammengefasst.
Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein in Minden beantragen?
Das Antragsformular für den Wohnberechtigungsschein Minden kann auf der offiziellen Seite der Stadt Minden beantragt werden.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist immer für das Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines benötigt?
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
Welche Gebühren fallen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines an?
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines fallen in Minden folgende Verwaltungsgebühren an:
- Wohnberechtigungsschein / Zinssenkung: 5,00EUR
- Ausnahme-Wohnberechtigungsschein kostet 10,00EUR
- Selbstnutzungsgenehmigung: 15,00EUR
- Freistellung von Belegungsbindungen: 25,00EUR
Kontakt
3.23 Wohngeld / Geförderter Wohnraum
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Raum: 1.73 / 1.74
Telefon: 0571-89428
Fax: 0571-8911863
E-Mail: FB_323@minden.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr