Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Darmstadt

Wohnberechtigungsschein Darmstadt

Der Wohnberechtigungsschein Darmstadt ist für Menschen wichtig, die eine sozial geförderte Wohnung in Darmstadt suchen und deren Einkommen innerhalb der maßgeblichen Grenzen liegt. In Darmstadt gibt es dabei eine Besonderheit: Die Wissenschaftsstadt gehört zu den Gemeinden mit erhöhtem Wohnraumbedarf. Für sozial geförderte Wohnungen innerhalb Darmstadts ist deshalb in der Regel die Registrierung bei der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle entscheidend; ein allgemeiner hessischer Wohnberechtigungsschein ersetzt diese Registrierung für Darmstadt nicht.

Die folgenden Informationen fassen den aktuellen Stand für Darmstadt und Hessen zusammen. Grundlage sind die seit 1. Januar 2026 geltenden Einkommensgrenzen im sozial geförderten Wohnungsbau, die Angaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Regelungen des Hessischen Wohnraumfördergesetzes.

Wohnberechtigungsschein Darmstadt: Was gilt vor Ort?

Wer in Darmstadt eine Sozialwohnung sucht, muss sich beim Amt für Wohnungswesen, Sachgebiet Wohnungsvermittlung, als wohnungssuchend registrieren lassen. Die Vermittlung erfolgt nach den Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer bestimmten Wohnung besteht nicht. Die Wohnungsvermittlungsstelle schlägt geeignete Bewerber vor; die endgültige Entscheidung über den Mietvertrag trifft der jeweilige Vermieter.

Für Wohnungen außerhalb Darmstadts kann ein Wohnberechtigungsschein grundsätzlich weiterhin relevant sein. Dieser gilt in Hessen jedoch nicht automatisch für Gemeinden mit erhöhtem Wohnraumbedarf. Wer gezielt in Darmstadt wohnen möchte, sollte deshalb die Darmstädter Registrierung und nicht nur einen allgemeinen WBS im Blick haben.

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Wer Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Darmstadt haben kann

Voraussetzung ist vor allem, dass das anrechenbare Einkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Außerdem müssen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere ein dauerhafter Aufenthalt beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Deutschland, Volljährigkeit oder die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung sowie bei Drittstaatsangehörigen in der Regel eine noch mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis.

Der Wohnberechtigungsschein beziehungsweise die Darmstädter Registrierung enthält Angaben zu den berechtigten Personen, zur maßgeblichen Einkommensgrenze, zur angemessenen Wohnungsgröße und gegebenenfalls zu besonderen Bedarfen. Sozialwohnungen können außerdem bestimmten Personengruppen vorbehalten sein, zum Beispiel Senioren, Menschen mit Behinderung, Studenten oder kinderreichen Haushalten.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Darmstadt 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Hessen höhere Einkommensgrenzen. Die letzte Anpassung wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe Nr. 47/2025, Seite 1324, bekannt gemacht. Die Werte beziehen sich auf das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts. Entscheidend ist also nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung, sondern das nach den gesetzlichen Regeln berechnete Einkommen.

Haushaltsgröße Geringe Einkommen Mittlere Einkommen
1 Person 20.146 Euro jährlich 24.175 Euro jährlich
2 Personen 30.565 Euro jährlich 36.678 Euro jährlich
3 Personen 37.513 Euro jährlich 45.016 Euro jährlich
4 Personen 44.461 Euro jährlich 53.354 Euro jährlich
Jede weitere Person + 6.948 Euro jährlich + 8.338 Euro jährlich
Jedes zum Haushalt rechnende Kind + 924 Euro jährlich + 924 Euro jährlich

Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind zählt als Drei-Personen-Haushalt. Für geringe Einkommen ergibt sich deshalb eine Grenze von 37.513 Euro zuzüglich 924 Euro für das Kind, also 38.437 Euro jährlich. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind liegt die Grenze bei 30.565 Euro zuzüglich 924 Euro, also 31.489 Euro jährlich.

Warum das tatsächliche Einkommen individuell geprüft wird

Die Einkommensprüfung kann von einer einfachen Brutto-Netto-Betrachtung abweichen. Nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz können bestimmte Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden, zum Beispiel bei Pflichtbeiträgen, Werbungskosten, Schwerbehinderung, Kindern im Haushalt oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen. Deshalb können die genannten Beträge nur eine Orientierung geben. Ob ein Haushalt tatsächlich berechtigt ist, wird im Einzelfall geprüft.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nennt für 2026 zur groben Orientierung beim Bezug einer Wohnung für geringe Einkommen ein Bruttojahreseinkommen von etwa 30.000 Euro für eine Person, etwa 44.900 Euro für zwei Personen, jeweils etwa 9.930 Euro für jede weitere Person und etwa 1.320 Euro für jedes zusätzliche Kind mit Kindergeldanspruch. Für Wohnungen für mittlere Einkommen liegen die Orientierungswerte höher. Maßgeblich bleibt aber immer die konkrete Berechnung.

Gültigkeit, Kosten und Bedeutung des WBS

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Hessen in der Regel für zwölf Monate. In Darmstadt wirkt die Registrierung bei der Wohnungsvermittlungsstelle ebenfalls zeitlich begrenzt; sie gilt grundsätzlich für ein Jahr bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Registrierung erfolgt ist. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei. Wichtig ist außerdem: Wer beim Bezug einer Sozialwohnung wohnberechtigt war, bleibt während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich nutzungsberechtigt, auch wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse später ändern. Bei deutlicher Einkommensverbesserung kann jedoch eine Fehlbelegungsabgabe relevant werden. Darmstadt gehört zu den hessischen Gemeinden, in denen diese Abgabe erhoben wird.

Benötigte Unterlagen für die Registrierung in Darmstadt

Für die Prüfung werden Nachweise benötigt, mit denen Haushalt, Wohnsituation und Einkommen nachvollzogen werden können. Je nach Einzelfall kann die Wohnungsvermittlungsstelle weitere Unterlagen anfordern.

Bereich Typische Nachweise
Person und Aufenthalt Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsnachweis
Haushalt Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern, bei Zuzug von außerhalb Darmstadts gegebenenfalls Haushaltsbescheinigung
Aktuelle Wohnung Mietvertrag, bei drohendem Wohnungsverlust Kündigungsschreiben oder Räumungsurteil
Einkommen Aktuelle Einkommensnachweise aller Personen mit eigenem Einkommen, zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Leistungsbescheid oder Steuerunterlagen
Besondere Lebenslagen Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren, Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung bei Schwangerschaft, Nachweis über Behinderung, Nachweise zu Unterhalt oder Ausbildung

Wie die Wohnungsvermittlung in Darmstadt priorisiert

Die Vermittlung sozial geförderter Wohnungen erfolgt nach Dringlichkeit. Besonders hohe Priorität können zum Beispiel wohnungslose Bewerber, von Räumung bedrohte Haushalte, Personen nach Trennung oder Scheidung mit Wohnungsverlust, Bewohner eines Frauenhauses oder Haushalte mit zwingendem Umzugsbedarf haben. Auch ein Wohnungstausch kann berücksichtigt werden, wenn dadurch eine zu große geförderte Wohnung für andere registrierte Haushalte frei wird.

Eine nachrangige, aber weiterhin relevante Dringlichkeit kann vorliegen, wenn eine Kündigung droht, die aktuelle Wohnung deutlich zu klein ist oder eine Wohnung aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss. Wer ein passendes Wohnungsangebot ohne nachvollziehbaren Grund ablehnt oder nicht reagiert, kann zeitweise von der Vermittlung ausgeschlossen werden. Einschränkungen bei Lage, Ausstattung oder Wohngebiet können die Wartezeit zusätzlich verlängern.

Aktuelle Wohnsituation und Sozialwohnungen in Darmstadt

Zum 1. April 2025 waren beim Amt für Wohnungswesen 2.912 wohnungssuchende Haushalte registriert. Davon suchten 2.407 Haushalte eine Wohnung für geringe Einkommen und 505 Haushalte eine Wohnung für mittlere Einkommen. Dem standen 5.795 belegungsgebundene Sozialwohnungen gegenüber. Diese Zahlen zeigen, dass die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum weiterhin sehr hoch ist und verfügbare Wohnungen meist innerhalb kurzer Zeit vergeben werden.

Aktuelle Neubauprojekte

Um den Bestand an Sozialwohnungen auszubauen, fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem Land Hessen und der kommunalen bauverein AG zahlreiche Neubauprojekte.

Im Schwarzen Weg entstehen derzeit 33 öffentlich geförderte Wohnungen, die für 30 Jahre preis- und belegungsgebunden bleiben. Davon sind 23 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen. Die Nettokaltmiete beträgt lediglich 6,23 Euro pro Quadratmeter. Weitere 10 Wohnungen richten sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen und werden für 7,63 Euro pro Quadratmeter vermietet. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Angebotsmiete in Darmstadt liegt inzwischen deutlich über 13 Euro pro Quadratmeter.

Auch in der Bessunger Straße, der Niersteiner Straße sowie der Kranichsteiner Straße entstehen neue öffentlich geförderte Wohnungen. Dort werden insgesamt 16 barrierefrei erreichbare Sozialwohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen rund 36 und 119 Quadratmetern geschaffen. Die Stadt unterstützt diese Projekte mit eigenen Zuschüssen zusätzlich zur Landesförderung.

Ein weiteres bedeutendes Entwicklungsgebiet ist das Ludwigshöhviertel. Dort entstehen bis Ende des Jahrzehnts insgesamt rund 630 öffentlich geförderte Wohnungen, die schrittweise bezogen werden können. Das Quartier gehört zu den größten Wohnungsbauprojekten in Südhessen und soll einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des Darmstädter Wohnungsmarktes leisten.

Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Darmstadt?

Der mit Abstand wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen ist die bauverein AG. Sie ist mit 17.688 Mietwohnungen der größte Vermieter Südhessens. Besonders wichtig für WBS-Inhaber: Rund 46,7 Prozent des Wohnungsbestandes unterliegen einer öffentlichen Förderung oder Belegungsbindung. Damit verfügt die bauverein AG über einen der größten Bestände an geförderten Wohnungen in Hessen. Darüber hinaus befinden sich derzeit mehrere hundert weitere Wohnungen im Bau.

Neben der bauverein AG engagieren sich auch Wohnungsgenossenschaften sowie private Bauträger im geförderten Wohnungsbau. Viele Neubauprojekte werden durch die hessische Wohnraumförderung unterstützt und schaffen Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen.

FAQ zum Wohnberechtigungsschein Darmstadt

Gilt ein hessischer Wohnberechtigungsschein automatisch in Darmstadt?

Nein, nicht automatisch. Darmstadt gehört zu den Gemeinden mit erhöhtem Wohnraumbedarf. Für sozial geförderte Wohnungen innerhalb Darmstadts ist die Registrierung bei der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle maßgeblich.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Beantragt werden kann der Wohnberechtigungsschein für Darmstadt beim Amt für Wohnungswesen, in der Abteilung Wohnraumversorgung mit dem Sachgebiet Wohnungsvermittlung. Erste Informationen gibt es auf der Website der Stadt Darmstadt.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für eine alleinstehende Person?

Für eine Wohnung im Bereich geringe Einkommen liegt die Grenze seit 1. Januar 2026 bei 20.146 Euro jährlich. Für mittlere Einkommen liegt sie bei 24.175 Euro jährlich. Entscheidend ist das bereinigte Jahreseinkommen.

Wie lange ist die Registrierung in Darmstadt gültig?

Die Registrierung gilt grundsätzlich für ein Jahr bis zum letzten Tag des Monats, in dem sie erfolgt ist. Sie kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Besteht mit WBS oder Registrierung ein Anspruch auf eine Wohnung?

Nein. Ein WBS oder die Registrierung bestätigt nur die grundsätzliche Berechtigung. Ein Anspruch auf eine konkrete Wohnung oder eine schnelle Vermittlung besteht nicht.

Kostet der Wohnberechtigungsschein in Hessen Geld?

Nein. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei.

Kontakt

Das Amt befindet sich im Stadthaus Frankfurter Straße auf der Frankfurter Straße 71 in 64293 Darmstadt. Der Schriftverkehr kann alternativ an das Postfach 11 10 61 in 64225 Darmstadt gesendet werden. Telefonisch erreichbar ist das Amt für Wohnungswesen unter der Telefonnummer 06151 132799 oder der Faxnummer 06151 13-2736. Die E-Mail-Adresse lautet wohnungsamt@darmstadt.de.

Geöffnet hat das Wohnungsamt montags bis freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr. Termine sind auch nach Absprache möglich.

Weiterführende Informationen