Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Oberhausen

In Oberhausen ist geförderter Wohnraum knapp: Das NRW.BANK-Wohnungsmarktprofil 2023 weist für die Stadt zum Stand 2022 noch 6.258 geförderte Mietwohnungen aus. Gegenüber den drei Jahren zuvor bedeutete das einen Rückgang um 13,8 Prozent, gegenüber zehn Jahren zuvor sogar um 29,7 Prozent. Gerade deshalb ist der Wohnberechtigungsschein für Oberhausen für viele Haushalte wichtig, die eine preisgebundene Sozialwohnung suchen.

Der Wohnberechtigungsschein, in Oberhausen offiziell auch Wohnberechtigungsbescheinigung genannt, berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Er richtet sich an Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, deren Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält. Ein WBS garantiert keine Wohnung, eröffnet aber den Zugang zu Wohnungen, die ohne diesen Nachweis nicht angemietet werden können.

Wer in eine Notlage gerät und Probleme beim Zahlen der Miete hat, kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Mit einem Wohnberechtigungsschein für die Stadt Oberhausen haben Berechtigte Zugriff auf einen Teil des Wohnungsmarkts, der durch öffentliche Förderung günstiger gehalten wird.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Oberhausen

Ob ein Wohnberechtigungsschein in Oberhausen erteilt werden kann, hängt vor allem von der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren Einkommen und dem geplanten Wohnsitz ab. Maßgeblich ist nicht nur eine einzelne Gehaltsabrechnung, sondern das Jahreseinkommen aller Personen, die zur Wohnung gehören sollen.

In Betracht kommt ein Wohnberechtigungsschein insbesondere für Alleinstehende, Paare, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung, Auszubildende, Studenten und andere Haushalte mit begrenztem Einkommen. Auch besondere Wohnbedarfe können im Einzelfall eine Rolle spielen, etwa bei Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder einer wachsenden Familie.

Wichtig ist außerdem: Geförderte Wohnungen dienen dem Hauptwohnsitz. Wer nur eine Zweitwohnung sucht, kann dafür in der Regel keinen Wohnberechtigungsschein nutzen.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Oberhausen

Für Oberhausen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind die landesrechtlichen Vorgaben nach dem WFNG NRW. Die folgenden Werte gelten nach den veröffentlichten NRW-Einkommensgrenzen ab dem 1. Januar 2025 und sind für den Zeitraum bis Ende 2027 vorgesehen, sofern keine neue Anpassung erfolgt.

Haushalt Einkommensgrenze 100 % pro Jahr Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen
1 Person 23.540 Euro 38.011 Euro
2 Personen 28.350 Euro 51.777 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 53.121 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 57.074 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 68.621 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 80.168 Euro

Die Brutto-Werte sind nur Orientierungswerte. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach der Berechnung der Behörde. Je nach persönlicher Lage können Abzüge und Freibeträge dazu führen, dass ein höheres Bruttoeinkommen noch innerhalb der maßgeblichen Grenze liegt.

Einkommensgruppe A und WBS Typ B in Nordrhein-Westfalen

Die regulären Werte entsprechen der Einkommensgruppe A. In Nordrhein-Westfalen gibt es außerdem geförderte Wohnungen für Haushalte der Einkommensgruppe B. Dabei darf das anrechenbare Einkommen die Grenze der Einkommensgruppe A um bis zu 40 Prozent überschreiten. Ob eine bestimmte Wohnung für die Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen Förderbindung ab.

Haushalt Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B bis 140 %
1 Person 23.540 Euro 32.956 Euro
2 Personen 28.350 Euro 39.690 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 40.894 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 50.036 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 60.382 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 70.728 Euro

Wie wird das Einkommen bewertet?

Für die Prüfung zählt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, die in der geförderten Wohnung leben sollen. Berücksichtigt werden können unter anderem Lohn und Gehalt, Renten, Unterhalt, Arbeitslosengeld, Minijob-Einkünfte und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Kindergeld und Wohngeld werden nach den allgemeinen Hinweisen der Sozialplattform nicht als Einkommen berücksichtigt.

Vom Einkommen können je nach Fall Werbungskosten, Pauschalabzüge, Freibeträge und besondere Belastungen abgezogen werden. Das betrifft zum Beispiel Steuern, Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die genaue Berechnung erfolgt immer durch die zuständige Stelle der Stadt Oberhausen.

Eine einfache Faustregel reicht deshalb nicht aus. Zwei Haushalte mit gleichem Bruttoeinkommen können unterschiedlich bewertet werden, wenn sich Haushaltsgröße, Kinderzahl, Unterhaltspflichten oder persönliche Freibeträge unterscheiden.

Wohnberechtigungsschein Oberhausen beantragen: Ablauf und zuständige Stelle

In Oberhausen ist die Wohnungsbelegung der Stadt zuständig. Dort können Antragsteller die Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen und sich zugleich für die Vermittlung einer Sozialwohnung vormerken lassen. Die Stadt Oberhausen erklärt im Serviceportal, dass die Wohnberechtigungsbescheinigung allgemein für den Bezug einer Sozialwohnung in ganz Nordrhein-Westfalen oder gezielt für eine bestimmte Sozialwohnung in Oberhausen ausgestellt werden kann.

Informationen zum Antrag, zum Kontaktformular und zur zuständigen Stelle sind über die offizielle Serviceseite der Stadt erreichbar: Wohnberechtigungsbescheinigung im Serviceportal der Stadt Oberhausen.

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden. Eine geförderte Wohnung darf in der Regel erst angemietet werden, wenn der passende Wohnberechtigungsschein vorliegt. Bei einer gezielten Wohnberechtigungsbescheinigung für eine konkrete Wohnung kann zusätzlich ein formloses Zuweisungsschreiben des Vermieters erforderlich sein.

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WBS Oberhausen

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Offizielle Antragseite der Stadt Oberhausen

Die offiziellen Informationen zur Wohnberechtigungsbescheinigung stellt die Stadt Oberhausen im Serviceportal bereit. Dort finden Antragsteller die zuständige Stelle, Hinweise zu Unterlagen, Gebühren und Kontaktmöglichkeiten. Für den offiziellen Antrag und Rückfragen ist die Wohnungsbelegung der Stadt Oberhausen zuständig.

Zur offiziellen Informationsseite: Wohnberechtigungsbescheinigung der Stadt Oberhausen.

Benötigte Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrags benötigt die Stadt Oberhausen Unterlagen zum Haushalt und zum Einkommen. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, hängt von der persönlichen Situation ab. Die folgenden Unterlagen sind nach den offiziellen Hinweisen der Stadt und des Landes regelmäßig wichtig.

Unterlage Hinweis
Antragsformular Erforderlich für die Beantragung der Wohnberechtigungsbescheinigung.
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Für alle haushaltsangehörigen Personen, soweit zutreffend.
Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhaltsnachweise oder Nachweise über weitere Einkünfte.
Verdienstbescheinigung Kann von der Stadt Oberhausen verlangt werden, wenn Einkommen aus Arbeit nachgewiesen werden muss.
Nachweise zu besonderen Lebenslagen Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad, Mutterpass, Unterhaltsverpflichtungen oder Nachweise über besonderen Wohnbedarf.
Zuweisungsschreiben des Vermieters Nach Angabe der Stadt Oberhausen bei einer gezielten Wohnberechtigungsbescheinigung für eine konkrete Wohnung erforderlich.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich ein Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums kann er zur Anmietung einer passenden öffentlich geförderten Wohnung genutzt werden. Wird in dieser Zeit keine Wohnung gefunden, muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

In Oberhausen kann die Wohnberechtigungsbescheinigung allgemein oder gezielt ausgestellt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer passenden Sozialwohnung in Nordrhein-Westfalen. Eine gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Sozialwohnung in Oberhausen.

Zusätzlich ist zu beachten, ob eine Wohnung für die Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist. Der Wohnberechtigungsschein muss zur jeweiligen Wohnung passen. Bei besonderen Personenkreisen, etwa Senioren, Menschen mit Behinderung oder Familien mit mehreren Kindern, können weitere Bindungen bestehen.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in NRW

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. In Nordrhein-Westfalen werden üblicherweise die Personenzahl und die Wohnfläche oder Raumzahl berücksichtigt. Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Haushaltsgröße Übliche angemessene Wohnfläche Übliche Raumzahl
1 Person bis 50 m² 1 Wohnraum
2 Personen bis 65 m² 2 Wohnräume
3 Personen bis 80 m² 3 Wohnräume
4 Personen bis 95 m² 4 Wohnräume
5 Personen bis 110 m² 5 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich etwa 15 m² zusätzlich 1 Wohnraum

Besondere Umstände können eine abweichende Bewertung rechtfertigen. Das kann zum Beispiel bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf, Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder zusätzlichem Raumbedarf für Kinder relevant sein. Maßgeblich bleibt der Eintrag im konkreten Wohnberechtigungsschein.

Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Oberhausen

Plattenbau hinter Siedlung

Dass Menschen in finanziellen Notlagen oder besonderen Lebenssituationen oft nicht in der Lage sind, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen, ist bekannt. Umso wichtiger ist öffentlich geförderter Wohnraum. In Oberhausen ist es trotz Förderung des Landes nicht einfach, eine passende Sozialwohnung zu erhalten, weil der Bestand an preisgebundenem Wohnraum in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist.

Die Stadt Oberhausen bietet über die Wohnungsbelegung Hilfe bei der Suche nach einer Sozialwohnung an. Nach der offiziellen Leistungsbeschreibung ist Voraussetzung für die Vermittlung, dass eine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung vorliegt. Außerdem stellt die Stadt eine Liste aktuell freigemeldeter Wohnungen über das Serviceportal bereit.

Wohnungssuchende können sich bei der Stadt in die Vermittlung aufnehmen lassen. Die Stadt vermittelt jedoch nur. Ob ein Mietvertrag zustande kommt, entscheidet der jeweilige Vermieter.

Wohnungsgenossenschaften und Anbieter in Oberhausen

Bezahlbarer Wohnraum, der auch Menschen in schwierigen Lebenslagen offensteht, ist in Oberhausen nicht nur bei der Stadt ein Thema. Eine Rolle spielen auch Genossenschaften und größere Wohnungsanbieter. Dazu zählen unter anderem die Wohnungs-Genossenschaft Oberhausen, die Heimbau Oberhausen und die Sterkrader Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungs-Genossenschaft Oberhausen gibt an, rund 3.000 Mitglieder zu haben und Wohnungen vom Single-Haushalt bis zum barrierefreien Wohnen anzubieten. Die Heimbau Oberhausen verweist neben der Vermietung auch auf Hilfen bei Behördengängen, Beratung in Notfällen und Nachbarschaftshilfe. Die Sterkrader Wohnungsgenossenschaft verfügt nach eigenen Angaben über rund 2.700 Wohnungen in Oberhausen und der Region.

Wichtig bleibt: Nicht jede freie Wohnung dieser Anbieter ist automatisch eine Sozialwohnung. Wohnungssuchende sollten deshalb immer prüfen, ob für die konkrete Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist und welche Einkommensgruppe gilt.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Oberhausen

Für die Ausstellung der Wohnberechtigungsbescheinigung erhebt die Stadt Oberhausen nach ihrem Serviceportal grundsätzlich eine Gebühr von 20,00 Euro. Für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII ist die Ausstellung kostenfrei.

Fall Gebühr
Reguläre Ausstellung 20,00 Euro
Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII kostenfrei

Sonderregelungen und häufige Sonderfälle

Ein Wohnberechtigungsschein ist immer an den Haushalt und die konkrete Prüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung gebunden. Ändert sich die Haushaltsgröße, etwa durch Geburt eines Kindes, Trennung, Zusammenzug oder Auszug eines Haushaltsmitglieds, sollte die Stadt Oberhausen informiert werden.

Wer bereits einen Wohnberechtigungsschein besitzt, kann ihn innerhalb der Gültigkeitsdauer für die Suche nach einer passenden geförderten Wohnung in Nordrhein-Westfalen nutzen. Für eine konkrete Wohnung kann aber eine gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung nötig sein. Das gilt besonders dann, wenn der Vermieter oder die Stadt eine besondere Zuordnung zu dieser Wohnung verlangt.

Ein bestehender WBS aus einem anderen Bundesland gilt in Nordrhein-Westfalen nicht. Wer nach Oberhausen ziehen und dort eine Sozialwohnung beziehen möchte, benötigt deshalb einen in Nordrhein-Westfalen ausgestellten Wohnberechtigungsschein.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Oberhausen

Gilt der Wohnberechtigungsschein Oberhausen nur in Oberhausen?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein, der in Oberhausen ausgestellt wird, gilt in Nordrhein-Westfalen. Eine gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung kann dagegen auf eine bestimmte Sozialwohnung in Oberhausen beschränkt sein.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind verschieden und können je nach persönlicher Situation nebeneinander relevant sein.

Kann ein Antrag abgelehnt werden?

Ja. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, zum Beispiel weil das anrechenbare Einkommen zu hoch ist oder notwendige Nachweise fehlen. Die genaue Prüfung erfolgt durch die Stadt Oberhausen.

Wie finde ich eine Sozialwohnung in Oberhausen?

Die Stadt Oberhausen bietet über die Wohnungsbelegung Hilfe bei der Vermittlung an und verweist im Serviceportal auf aktuell freigemeldete Wohnungen. Zusätzlich können Wohnungsgenossenschaften und Vermieter geförderter Wohnungen eigene Bewerberlisten führen.

Kontakt

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein und die Wohnungsvermittlung ist in Oberhausen die Wohnungsbelegung der Stadt. Die folgenden Angaben stammen aus dem offiziellen Serviceportal der Stadt Oberhausen.

Angabe Daten
Zuständige Stelle Stadt Oberhausen, Wohnungsbelegung 5-4-10
Anschrift Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
E-Mail wohnungsbelegung@oberhausen.de
Ansprechpartner Frau Strate, Frau Fischer, Frau Dirschus
Telefon 0208 825-2055, 0208 825-2713, 0208 825-3247
Servicezeiten Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Offizielle Seite Wohnungsbelegung im Serviceportal Oberhausen

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen ist vor allem das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz WFNG NRW. Es regelt unter anderem die Wohnberechtigung, die Einkommensprüfung und die Bedeutung des Wohnberechtigungsscheins für öffentlich geförderte Wohnungen.

Ergänzend sind die aktuellen Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen maßgeblich. Für die praktische Antragstellung in Oberhausen gelten die Hinweise der Stadt Oberhausen im Serviceportal.

Weiterführende Informationen