Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bamberg

Wohnberechtigungsschein BambergDer Wohnberechtigungsschein Bamberg ist für viele Haushalte der zentrale Nachweis, um eine öffentlich geförderte Mietwohnung oder Sozialwohnung in Bamberg beziehen zu können. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Gesamteinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen, die passende Wohnungsgröße und die konkrete Bindung der jeweiligen Wohnung.

Da Bamberg zu den bayerischen Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zählt, ist die Situation bei gefördertem Wohnraum besonders streng geregelt. Bezahlbare Wohnungen sind knapp, und die Vergabe richtet sich nicht allein danach, ob ein Haushalt grundsätzlich einen WBS erhält. Je nach Wohnung kann zusätzlich eine Benennung durch die zuständige Stelle erforderlich sein.

Wohnberechtigungsschein Bamberg: Bedeutung für Sozialwohnungen

Ein Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Mietwohnung grundsätzlich erfüllt. Geförderter Wohnraum darf in Bayern in der Regel nur an Personen überlassen werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können oder von der zuständigen Behörde als wohnberechtigt benannt wurden.

Wichtig ist dabei: Der Wohnberechtigungsschein Bamberg ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er ersetzt keine Wohnungszusage und garantiert auch nicht, dass kurzfristig eine passende Sozialwohnung verfügbar ist. Er ist vielmehr die rechtliche Voraussetzung, damit eine Bewerbung oder Auswahl für gebundenen Wohnraum überhaupt berücksichtigt werden kann.

Formular Wohnberechtigungsschein Bamberg anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bamberg sowie die Einkommenserklärungen und Erläuterungen zum Antrag können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern. Wohnberechtigungsschein BambergÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Wohnungsmarktsituation in Bamberg

Bamberg ist Universitätsstadt, Wirtschaftsstandort und UNESCO-Welterbestadt. Die Nachfrage nach Wohnraum ist entsprechend hoch. Besonders in zentralen Lagen, in der Nähe der Universität, in der Altstadt, im Inselgebiet, in der Wunderburg, in Bamberg-Ost sowie in gut angebundenen Stadtteilen ist bezahlbarer Wohnraum stark nachgefragt.

Die Stadt ist in der Anlage zu § 3 DVWoR als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. Das bedeutet: Bei bestimmten sozial gebundenen Wohnungen erfolgt eine Belegungssteuerung. Vermietende dürfen solche Wohnungen nicht frei vergeben, sondern benötigen eine Auswahl oder Benennung wohnberechtigter Haushalte durch die zuständige Stelle.

Kommunale, genossenschaftliche und kirchliche Wohnungsanbieter spielen in Bamberg eine wichtige Rolle. Die STADTBAU GMBH BAMBERG ist nach eigenen Angaben mit mehr als 4.000 Wohnungen der größte Wohnungsanbieter der Stadt. Daneben sind unter anderem Genossenschaften und Stiftungen am Wohnungsmarkt aktiv. Dennoch bleibt der Zugang zu günstigen Wohnungen für viele Haushalte schwierig, weil die Zahl frei werdender Sozialwohnungen begrenzt ist.

Wer für einen Wohnberechtigungsschein in Bamberg infrage kommt

Ein Wohnberechtigungsschein in Bamberg kommt grundsätzlich für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen infrage. Zum Haushalt zählen nicht nur die antragstellende Person, sondern auch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, wenn sie zusammen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden.

Kriterium Bedeutung für den WBS Bamberg
Haushaltsgröße Alle Personen im gemeinsamen Haushalt werden berücksichtigt.
Gesamteinkommen Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts nach BayWoFG.
Wohnbedarf Die Wohnungsgröße muss zur Zahl der Haushaltsangehörigen und zur persönlichen Situation passen.
Wohnungsbindung Je nach Förderung kann eine bestimmte Einkommensstufe oder eine Benennung erforderlich sein.
Besondere Umstände Behinderung, Schwangerschaft, Unterhaltspflichten oder junge Ehe/Lebenspartnerschaft können bei der Berechnung relevant sein.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Bamberg 2026

Für den Wohnberechtigungsschein Bamberg gelten die bayerischen Einkommensgrenzen. Bayern arbeitet bei der Wohnraumförderung mit Einkommensstufen. Welche Stufe für eine konkrete Wohnung maßgeblich ist, hängt von der jeweiligen Förderung und Belegungsbindung ab.

Die folgenden Werte beruhen auf der Übersicht Wohnraumförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand April 2026, sowie auf Art. 11 BayWoFG. Es handelt sich nicht einfach um das Brutto- oder Nettoeinkommen laut Gehaltsabrechnung, sondern um das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts.

Haushaltsgröße / Zuschlag Stufe I Stufe II Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG
1-Personen-Haushalt 17.500 Euro 22.900 Euro 28.300 Euro
2-Personen-Haushalt 27.500 Euro 35.350 Euro 43.200 Euro
Zuschlag für jede weitere Person 5.000 Euro 7.850 Euro 10.700 Euro
Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind 1.300 Euro 2.250 Euro 3.200 Euro

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Übersicht Wohnraumförderung, Stand April 2026; Art. 11 BayWoFG, Text gültig seit 01.05.2018.

Wie Kinder und Freibeträge berücksichtigt werden

Kinder erhöhen die maßgebliche Einkommensgrenze zusätzlich. Das gilt auch, wenn die Geburt eines Kindes aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind wird daher nicht nur eine weitere Person, sondern zusätzlich der Kinderzuschlag der jeweiligen Stufe berücksichtigt.

Nach Art. 5 BayWoFG wird das Gesamteinkommen aus den Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen gebildet, abzüglich gesetzlich vorgesehener Freibeträge und Abzugsbeträge. Ein Freibetrag von 4.000 Euro gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Für Ehepaare und Lebenspartner kann bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres ein Freibetrag von 5.000 Euro berücksichtigt werden. Auch bestimmte gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen können das anrechenbare Einkommen mindern.

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Bamberg

Der Wohnberechtigungsschein weist aus, welche Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt angemessen ist. Grundlage ist Art. 12 BayWoFG. Danach muss die Größe des Wohnraums zur Zweckbestimmung passen; besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse, etwa bei älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung, können berücksichtigt werden.

Als Orientierung für geförderten Mietwohnraum nennt die WFB 2023 folgende angemessene Wohnflächen:

Wohnungstyp Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche
Ein-Zimmer-Wohnung 1 Person bis 40 m²
Zwei-Zimmer-Wohnung 1 Person bis 50 m²
Zwei-Zimmer-Wohnung 2 Personen bis 55 m²
Drei-Zimmer-Wohnung 2 Personen bis 65 m²
Drei-Zimmer-Wohnung 3 oder 4 Personen bis 75 m²
Vier-Zimmer-Wohnung 4 Personen bis 90 m²
Weitere Haushaltsangehörige ab 5 Personen bis zu 15 m² zusätzlich je weiterer Person
Rollstuhlgerechte Wohnung bei entsprechendem Bedarf bis zu 15 m² zusätzlich möglich

Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung. Entscheidend ist immer, welche Wohnungsgröße im Wohnberechtigungsschein oder im jeweiligen Benennungsverfahren für den konkreten Haushalt festgelegt wird.

Allgemeiner WBS, gezielter WBS und Benennung in Bamberg

In Bayern wird zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein beschreibt insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung.

Für Bamberg ist zusätzlich wichtig, dass die Stadt zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gehört. Bei bestimmten frei oder bezugsfertig werdenden Sozialwohnungen darf die Wohnung nur einem Haushalt überlassen werden, der von der zuständigen Stelle benannt wurde. Dadurch sollen besonders einkommensschwache Haushalte oder Personen mit besonderen persönlichen Umständen bei der Vergabe besser berücksichtigt werden.

Für Wohnungssuchende heißt das praktisch: Ein WBS kann notwendig sein, reicht aber je nach Wohnung nicht immer allein aus. Maßgeblich sind die Einkommensstufe, die Wohnungsgröße, die Belegungsbindung und die Dringlichkeit des Wohnbedarfs.

Sozialwohnungen und Wohnungsanbieter in Bamberg

Öffentlich geförderte Wohnungen werden in Bamberg von verschiedenen kommunalen, genossenschaftlichen, kirchlichen und privaten Wohnungsanbietern bereitgestellt. Nicht jede Wohnung eines Anbieters ist automatisch eine Sozialwohnung. Entscheidend ist immer, ob die konkrete Wohnung einer Belegungs- oder Mietbindung unterliegt.

Anbieter / Träger Einordnung
STADTBAU GMBH BAMBERG Kommunales Wohnungsunternehmen und größter Wohnungsanbieter in Bamberg mit mehr als 4.000 Wohnungen.
Joseph-Stiftung Kirchliches Wohnungsunternehmen mit Sitz in Bamberg und Schwerpunkt auf bezahlbarem, sozial verträglichem Wohnraum.
GEWOBAU-Bamberg eG Genossenschaft mit eigenen Wohn-, Gewerbe- und Sozialimmobilien in Stadt und Landkreis Bamberg.
Wohnungsbaugenossenschaft eG / WoBaG Bamberg Genossenschaftlicher Anbieter; bei EOF-geförderten Wohnungen ist die Einkommensstufe relevant.
Baugenossenschaften und weitere Träger Weitere Anbieter können je nach Bestand und Bindung ebenfalls geförderten Wohnraum bereitstellen.

Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist jeweils zu prüfen, welche Voraussetzungen für die konkrete Wohnung gelten. Gerade bei EOF-geförderten Wohnungen spielen die Einkommensstufen I, II und III eine wichtige Rolle. Haushalte mit Stufe I haben das niedrigste anrechenbare Einkommen; Stufe III bildet die höchste der hier dargestellten Einkommensgrenzen.

Aktuelle Entwicklung

Ein bedeutendes Stadtentwicklungsprojekt ist die Neue Weststadt auf dem ehemaligen Güterbahnhofs- und Hengstenbergareal. Dort entsteht in den kommenden Jahren ein modernes Quartier mit über 600 Wohnungen, ergänzt durch Büroflächen, Grünanlagen und einen neuen Campus der Hochschule Esslingen. Das Quartier verfolgt ein klimaneutrales Energiekonzept und soll gleichzeitig einen hohen Anteil an bezahlbarem und gefördertem Wohnraum bieten.

Auch das Tobias-Mayer-Quartier gehört zu den wichtigsten Wohnungsbauprojekten der Stadt. Gemeinsam entwickeln die Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB), die Baugenossenschaft Esslingen eG (BGE) und weitere Projektpartner ein neues Quartier mit einem hohen Anteil an bezahlbaren Wohnungen sowie gemeinschaftlichen Wohnformen. Das Projekt ist zugleich Teil der Internationalen Bauausstellung 2027 (IBA’27).

Unternehmen mit gefördertem Wohnraum

Zu den größten Wohnungsanbietern in Esslingen zählt die Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB). Das kommunale Wohnungsunternehmen bewirtschaftet mehr als 3.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten und investiert kontinuierlich in den Neubau sowie die Modernisierung seines Wohnungsbestandes. Ziel ist es, langfristig bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bereitzustellen.

Darüber hinaus engagiert sich die Baugenossenschaft Esslingen eG (BGE) seit vielen Jahrzehnten für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Mietwohnungen. Gemeinsam mit der EWB realisiert sie mehrere Neubauprojekte und beteiligt sich aktiv an der Entwicklung neuer Wohnquartiere.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bamberg

Wie hoch darf das Einkommen für einen Wohnberechtigungsschein Bamberg sein?

Das hängt von der Haushaltsgröße und der maßgeblichen Einkommensstufe ab. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegen die Grenzen 2026 je nach Stufe bei 17.500 Euro, 22.900 Euro oder 28.300 Euro. Für zwei Personen gelten 27.500 Euro, 35.350 Euro oder 43.200 Euro. Weitere Personen und Kinder erhöhen die Grenze.

Ist die Einkommensgrenze beim WBS Bamberg gleich dem Bruttoeinkommen?

Nein. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Vom Jahreseinkommen können bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Deshalb kann das tatsächliche Bruttoeinkommen höher sein als die in der Tabelle genannten Grenzen.

Gilt ein Wohnberechtigungsschein automatisch für jede Sozialwohnung in Bamberg?

Nicht unbedingt. Bamberg ist ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Bei bestimmten sozial gebundenen Wohnungen kann zusätzlich eine Benennung durch die zuständige Stelle erforderlich sein. Entscheidend sind die konkrete Wohnung, die Bindung und die Einkommensstufe.

Welche Wohnungsgröße ist mit einem WBS in Bamberg angemessen?

Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach Haushaltsgröße und persönlichem Bedarf. Als Orientierung gelten in Bayern zum Beispiel bis zu 40 m² für eine Ein-Zimmer-Wohnung für eine Person, bis zu 55 m² für eine Zwei-Zimmer-Wohnung für zwei Personen und bis zu 90 m² für eine Vier-Zimmer-Wohnung für vier Personen.

Garantiert der Wohnberechtigungsschein eine Wohnung?

Nein. Der WBS bestätigt nur die grundsätzliche Wohnberechtigung. Ob tatsächlich eine Wohnung verfügbar ist, hängt vom Angebot, der Belegungsbindung, der Dringlichkeit und der Auswahl durch Vermietende oder zuständige Stelle ab.

Kontakt & Öffnungszeiten

 

Amt für soziale Angelegenheiten
Stadtverwaltung Bamberg
Promenadestraße 2 a
Rathaus am ZOB
96047 Bamberg
Telefon: 0951 87-1498
Fax: 0951 87-1516

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag: Geschlossen

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