Die bayrische Stadt Bamberg zählt seit dem Jahr 1993 zum Weltkulturerbe der UNESCO. Die Domstadt ist wie die italienische Hauptstadt Rom auf sieben Hügeln erbaut worden. Das Stadtbild mit seiner historischen Altstadt ist von Wasseradern durchzogen und bietet den mehr als 80.000 Einwohnern vielfältige Möglichkeiten. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten locken jährlich viele Besucher in die Universitäts- und Kulturstadt.
Inhaltsverzeichnis
Die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Bamberg
Mit 14 Stadtteilen stehen in Bamberg eine Vielzahl an Wohnformen in individuellen Wohngebieten zur Auswahl. Von jahrhundertealten, historischen Gebäuden, naturnah gelegenen Wohngebieten wie beispielsweise Wildensorg oder Bug bis hin zu neu entstandenen Wohngebieten am Bruderwald oder im Babenberger Viertel gibt es ein breites Spektrum an Wohngebieten. Die Nachfrage nach Wohnraum in dem Oberzentrum Bamberg ist sehr groß und der Leerstand sehr gering. Aufgrund der aktuellen Marktlage sind die Mietpreise in den letzten Jahren sehr stark angestiegen, sodass durchschnittlich mehr als 10 Euro pro Quadratmeter an Kaltmiete zu bezahlen sind. Insbesondere in den nachgefragten Vierteln sind Kaltmieten von über 15 Euro pro Quadratmeter im Angebot, sodass je nach Einkommen ein gewisser Verdrängungswettbewerb stattfindet.
Wohnberechtigungsschein Bamberg anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bamberg sowie die Einkommenserklärungen und Erläuterungen zum Antrag können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.
Über den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.
Die Entwicklung von Wohnungsneubau und dem Wohnungsbedarf
Mit dem Bau des Wohn- und Gesundheitszentrums (WGZ) im Ulanenpark wurde durch die Stadtbau Bamberg GmbH Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse geschaffen. Bezahlbare Wohnungen für junge Familien sowie die ältere Bevölkerung sollen in den knapp 50 barrierefreien Wohnungen den günstigen Mietbereich abdecken. Die Fertigstellung erfolgte 2019. Familien konnten sich im Vorfeld für die Wohnungen über einen Fragenkatalog bei der Stadt direkt bewerben. Die Auswahl erfolgt nach Punkten, unter anderem entsprechend des Einkommens, der familiären Konstellation und der freiwilligen Beteiligung im Ehrenamt.
Mit KU80 entstand im Stadtteil Wunderburg, ganz in der Nähe der Bamberger Innenstadt, ein Mehrfamilienhaus mit acht Vollgeschossen, 137 Wohneinheiten und modernster Gebäudetechnik.
Außerdem errichtet die STADTBAU in der Buchenstraße 24 neue Mietwohnungen, die das bestehende Wohngebiet erweitern und abrunden sollen.
Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gibt es immer wieder Neubauprojekte in der Stadt.
Unternehmen die Sozialwohnungen zur Verfügung stellen
- Stadtbau GmbH
- Joseph-Stiftung
- GEWOBAU
- Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg eG
- Baugenossenschaft Bamberg eG
- Wohnungsbaugenossenschaft eG
- Evangelisches Siedlungswerk Nürnberg
- Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Eigenheim eG
Anspruchsberechtigte für öffentlich geförderte Wohnungen
Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Bamberg.
Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann sich der Interessent bei den Vermietern auf eine Wohnung bewerben. Der Vermieter darf eine geförderte Wohnung ausschließlich nach Vorlage des WBS vermieten, wobei in besonders nachgefragten Gebieten die zuständige Stelle unter Berücksichtigung der Notwendigkeit mindestens fünf Wohnberechtigte vorgibt, aus denen der Vermieter den Neumieter auswählen kann.
Die Berechtigung zum Bezug einer sozialen Mietwohnung setzt die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen der Haushaltsangehörigen voraus. Diese dürfen nicht überschritten werden, sodass Großverdiener im Regelfall keinen Anspruch auf die Wohnungen mit einem tendenziell eher moderaten Mietpreis haben.
Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau in Bamberg
Wird zur Anmietung ein Wohnberechtigungsschein in Bamberg benötigt, gelten die folgenden Einkommensgrenzen. Die dargestellten Beträge sind als Nettowerte zu verstehen.
Stufe I – Wohnungssuchende mit höchster Priorität
Einpersonenhaushalt: 17.500 Euro
Zweipersonenhaushalt: 27.500 Euro
Für jede im Haushalt angehörige Person sind 5.000 Euro anzurechnen. Bei Kindern im Sinne von § 32 Abs. 1 – 5 Einkommenssteuergesetz wird die Grenze des Einkommens um 1.300 Euro erhöht. Dazu zählen auch bestehende, nachgewiesene Schwangerschaften.
Bei Bezug einer nach früherem Recht geförderten Sozialwohnung gelten ebenfalls die Einkommensgrenzen von Stufe I.
Stufe II
Einpersonenhaushalt: 22.900 Euro
Zweipersonenhaushalt: 35.350 Euro
jeder weitere Haushaltsangehörige: 7.850 Euro
jedes weitere Kind jeweils: 2.250 Euro
Stufe III
Einpersonenhaushalt: 28.300 Euro
Zweipersonenhaushalt: 43.200 Euro
jeder weitere Haushaltsangehörige: 10.700 Euro
jedes weitere Kind jeweils: 3.200 Euro
Die Wohnungsgrößen richten sich nach den definierten Werten in Deutschland:
- Einpersonenhaushalt: bis 45 Quadratmeter
- Zweipersonenhaushalt: bis 60 Quadratmeter
- Dreipersonenhaushalt: bis 75 Quadratmeter
Jede weitere Person wird mit 15 Quadratmetern berücksichtigt.
Bei einer Behinderung von mindestsens 50 Prozent wird ein Freibetrag in Höhe von 4.000 Euro für jede Person gewährt. Junge Ehepaare erhalten, insofern beide unter 40 Jahre alt sind, bis zum Ablauf des 10. Jahres nach Eheschließung einen Freibetrag von 5.000 Euro.
Wenn sich das Einkommen während der Mietzeit über die dargestellten Grenzen erhöht, darf weiterhin in der angemieteten Wohnung wohnen.
Wo kann der Wohnberechtigungsschein in Bamberg bezogen werden?
Die Vergabe erfolgt über die zuständige Stelle, dem Bauordnungsamt. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bamberg.
Kontakt
Stadtverwaltung Bamberg
Promenadestraße 2 a
Rathaus am ZOB
96047 Bamberg
Telefon: 0951 87-1498
Fax: 0951 87-1516
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen