Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bamberg

Blick auf Bamberg
Blick auf Bamberg

Die bayrische Stadt Bamberg zählt seit dem Jahr 1993 zum Weltkulturerbe der UNESCO. Die Domstadt ist wie die italienische Hauptstadt Rom auf sieben Hügeln erbaut worden. Das Stadtbild mit seiner historischen Altstadt ist von Wasseradern durchzogen und bietet den mehr als 70.000 Einwohnern vielfältige Möglichkeiten. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten locken jährlich viele Besucher in die Universitäts- und Kulturstadt.

Die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Bamberg

Mit 14 Stadtteilen stehen in Bamberg eine Vielzahl an Wohnformen in individuellen Wohngebieten zur Auswahl. Von jahrhundertealten, historischen Gebäuden, naturnah gelegenen Wohngebieten wie beispielsweise Wildensorg oder Bug bis hin zu neu entstandenen Wohngebieten am Bruderwald oder im Babenberger Viertel gibt es ein breites Spektrum an Wohngebieten. Die Nachfrage nach Wohnraum in dem Oberzentrum Bamberg ist sehr groß und der Leerstand sehr gering. Aufgrund der aktuellen Marktlage sind die Mietpreise in den letzten Jahren sehr stark angestiegen, sodass durchschnittlich mehr als 10 Euro pro Quadratmeter an Kaltmiete zu bezahlen sind. Insbesondere in den nachgefragten Vierteln sind Kaltmieten von über 15 Euro pro Quadratmeter im Angebot, sodass je nach Einkommen ein gewisser Verdrängungswettbewerb stattfindet.

Wohnberechtigungsschein Bamberg anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bamberg sowie die Einkommenserklärungen und Erläuterungen zum Antrag können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.

Wohnberechtigungsschein BambergÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Die Entwicklung von Wohnungsneubau und dem Wohnungsbedarf

Mit dem Bau der Reihenhäuser im Ulanenpark wird durch die Stadtbau Bamberg GmbH aktuell ein konkretes Neubauprojekt finalisiert. Bezahlbare Wohnungen mit 114 Quadratmetern für junge Familien sollen in den rund 30 neuen Reihenhäusern mit 890 Euro monatlicher Kaltmiete sollen den günstigen Mietbereich abdecken. Die Fertigstellung erfolgt im März 2021 und Familien konnten sich im Vorfeld für die Wohnungen über einen Fragenkatalog bei der Stadt direkt bewerben. Die Auswahl erfolgt nach Punkten, unter anderem entsprechend des Einkommens, die familiäre Konstellation und der freiwilligen Beteiligung im Ehrenamt.
Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gibt es einige Neubauprojekte in der Stadt wie beispielsweise der KU80 am Kunigundendamm.

Unternehmen die Sozialwohnungen zur Verfügung stellen

  • Stadtbau GmbH
  • Joseph-Stiftung
  • GEWOBAU
  • Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg eG
  • Baugenossenschaft Bamberg eG
  • Wohnungsbaugenossenschaft eG
  • Evangelisches Siedlungswerk Nürnberg
  • Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Eigenheim eG

Anspruchsberechtigte für öffentlich geförderte Wohnungen

Sozialwohnungen, auch öffentlich geförderte Wohnungen genannt, unterliegen je nach Kommune und den Förderrichtlinie unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Da der Bau oder die Renovierung dieser Wohnungen mit öffentlichen Darlehen erfolgt, werden gesetzliche Auflagen definiert, die bei der Vermietung und Vergabe der Wohnungen zu beachten sind.
Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Bamberg.
Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann sich der Interessent bei den Vermietern auf eine Wohnung bewerben. Der Vermieter darf eine geförderte Wohnung ausschließlich nach Vorlage des WBS vermieten, wobei in besonders nachgefragten Gebieten die zuständige Stelle unter Berücksichtigung der Notwendigkeit mindestens fünf Wohnberechtigte vorgibt, aus denen der Vermieter den Neumieter auswählen kann.
Die Berechtigung zum Bezug einer sozialen Mietwohnung setzt die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen der Haushaltsangehörigen voraus. Diese dürfen nicht überschritten werden, sodass Großverdiener im Regelfall keinen Anspruch auf die Wohnungen mit einem tendenziell eher moderaten Mietpreis haben.

Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau in Bamberg

Wird zur Anmietung ein Wohnberechtigungsschein in Bamberg benötigt, gelten die folgenden Einkommensgrenzen. Die dargestellten Beträge sind als Nettowerte zu verstehen.

Stufe I – Wohnungssuchende mit höchster Priorität

Einpersonenhaushalt: 14.000 Euro
Zweipersonenhaushalt: 22.000 Euro

Für jede im Haushalt angehörige Person kommen sind 4.000 Euro anzurechnen. Bei Kindern im Sinne von § 32 Abs. 1 – 5 Einkommenssteuergesetz wird die Grenze des Einkommens um 1.000 Euro erhöht. Dazu zählen auch bestehende, nachgewiesene Schwangerschaften.
Bei Bezug einer nach früherem Recht geförderten Sozialwohnung gelten ebenfalls die Einkommensgrenzen von Stufe I.

Stufe II

Einpersonenhaushalt: 18.300 Euro
Zweipersonenhaushalt: 28.250 Euro
jeder weitere Haushaltsangehörige: 6.250 Euro
jedes weitere Kind jeweils: 1.750 Euro

Stufe III

Einpersonenhaushalt: 22.600 Euro
Zweipersonenhaushalt: 34.500 Euro
jeder weitere Haushaltsangehörige: 8.500 Euro
jedes weitere Kind jeweils: 2.500 Euro

Die Wohnungsgrößen richten sich nach den definierten Werten in Deutschland:

  • Einpersonenhaushalt: bis 45 Quadratmeter
  • Zweipersonenhaushalt: bis 60 Quadratmeter
  • Dreipersonenhaushalt: bis 75 Quadratmeter

Jede weitere Person wird mit 15 Quadratmetern berücksichtigt.

Bei einer Behinderung von mindestsens 50 Prozent wird ein Freibetrag in Höhe von 4.000 Euro für jede Person gewährt. Junge Ehepaare erhalten, insofern beide unter 40 Jahre alt sind, bis zum Ablauf des 10. Jahres nach Eheschließung einen Freibetrag von 5.000 Euro.
Wenn sich das Einkommen während der Mietzeit über die dargestellten Grenzen erhöht, darf weiterhin in der angemieteten Wohnung wohnen.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein in Bamberg bezogen werden?

Die Vergabe erfolgt über die zuständige Stelle, dem Bauordnungsamt. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bamberg.

Kontakt

Soziale Wohnraumförderung
Bauordnungsamt
Untere Sandstraße 36
96049 Bamberg
Telefon: 0951 87-1193
Fax: 0951 87-8881181

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 6:30 bis 12:15 Uhr