
Krefeld hat das Thema Wohnen inzwischen in einem eigenen Fachbereich gebündelt. Das zeigt, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum in der Stadt geworden ist: Geförderte Wohnungen sind knapp, ältere Bindungen laufen aus, zugleich verweist die Stadt 2026 auf ein erhöhtes Förderbudget für bezahlbaren Wohnraum. Wer in Krefeld eine Sozialwohnung mieten möchte, braucht in der Regel einen gültigen Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein Krefeld weist nach, dass ein Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnbedarf zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt ist. Zuständig ist die Stadt Krefeld, Fachbereich Wohnen. Der Antrag kann nach den aktuellen Angaben der Stadt auch online gestellt werden. Stand dieser redaktionellen Aktualisierung: Juni 2026.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Krefeld
Ein Wohnberechtigungsschein kommt für Haushalte in Betracht, deren anrechenbares Jahreseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern das Einkommen aller Personen, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen möchten.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Der Haushalt möchte eine öffentlich geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz beziehen.
- Die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsrecht Nordrhein-Westfalen wird eingehalten.
- Die Wohnungsgröße passt zur Zahl der Haushaltsmitglieder.
- Alle Einkünfte und persönlichen Verhältnisse können durch Unterlagen nachgewiesen werden.
- Personen aus dem außereuropäischen Ausland müssen einen ausreichenden Aufenthaltsstatus nachweisen können.
Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Das gilt zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen oder wenn aus gesundheitlichen Gründen mehr Wohnraum benötigt wird. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Stelle der Stadt Krefeld nach Prüfung der Unterlagen.
Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Krefeld
Um einen Wohnraum vermittelt zu bekommen, können Sie sich beim Fachbereich Wohnen der Stadt Krefeld informieren. Mit einem Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen können Sie sich bei der Stadt Krefeld als wohnungssuchend registrieren lassen. Eine Vermittlungsgarantie gibt es jedoch nicht.
Die Stadt Krefeld bietet eine eigene Wohnraumvermittlung an. Dort werden aktuell frei gemeldete Wohnungen veröffentlicht, soweit entsprechende Angebote vorliegen. Die offizielle Seite ist hier erreichbar: Wohnraumvermittlung der Stadt Krefeld.
Die Wohnungen werden nach Straße, Stadtteil, Zimmerzahl und Wohnfläche dargestellt. Weitere Angaben können je nach Angebot die Verfügbarkeit, die Kosten und den Ansprechpartner enthalten. Die Sozialwohnungen werden von unterschiedlichen Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Immobilienanbietern angeboten. Wer nähere Informationen zum Zustand der Wohnung oder zur Besichtigung möchte, muss sich mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung setzen.
Ein wichtiger lokaler Anbieter ist die Wohnstätte Krefeld AG. Sie verfügt nach eigenen Angaben über mehr als 8.900 Wohnungen. Im Jahresbericht 2024 weist die Wohnstätte 1.722 öffentlich geförderte Wohnungen aus. Das zeigt: Geförderter Wohnraum ist in Krefeld vorhanden, aber er ist nur ein Teil des gesamten Mietwohnungsmarkts. Gerade günstige und passende Wohnungen können deshalb schnell vergeben sein.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in NRW
Für Krefeld gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte beruhen auf den aktuellen Angaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der NRW.BANK. Sie gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind für die Wohnraumförderung 2025 bis 2027 maßgeblich.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 Prozent | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Tabelle zeigt typische Beispiele. Für andere Haushaltsgrößen gelten die Grundbeträge des Landes: 23.540 Euro für eine Person, 28.350 Euro für zwei Personen, zusätzlich 6.530 Euro für jede weitere haushaltsangehörige Person und zusätzlich 860 Euro für jedes Kind. Die Behörde prüft im Einzelfall, welches Einkommen tatsächlich anzurechnen ist.
In Nordrhein-Westfalen gibt es außerdem geförderte Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen. Die Einkommensgruppe A richtet sich an Haushalte mit geringerem Einkommen. Für bestimmte geförderte Wohnungen kann auch die Einkommensgruppe B relevant sein. Die NRW.BANK nennt dafür höhere Orientierungswerte, etwa 52.700 Euro mögliches Brutto-Jahreseinkommen für Alleinstehende und 69.400 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Welche Einkommensgruppe für eine konkrete Wohnung gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Förderung und dem Wohnungsangebot.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach das Bruttoeinkommen aus der Lohnabrechnung. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Zum Einkommen können unter anderem Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und weitere regelmäßige Einnahmen gehören.
Von diesem Einkommen können je nach Fall bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel pauschale Abzüge für Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherung, Freibeträge bei bestimmten Haushaltskonstellationen, Freibeträge für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen und Abzüge bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen. Deshalb kann das mögliche Bruttoeinkommen höher liegen als die eigentliche Einkommensgrenze.
Die Berechnung ist immer individuell. Wer unsicher ist, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen, sondern die Unterlagen bei der Stadt Krefeld prüfen lassen.
Der Antrag kann nach den Angaben im Serviceportal online gestellt werden. Alternativ kann die Stadt Auskunft geben, ob eine persönliche oder schriftliche Antragstellung im Einzelfall sinnvoll ist. Direkte Formular-Downloads sollten nicht mit veralteten Links gesucht werden; maßgeblich ist die aktuelle Serviceseite der Stadt.
Benötigte Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein Krefeld
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Haushalts- und Einkommenssituation ab. Die Stadt Krefeld nennt für den Antrag insbesondere Verdienstabrechnungen des gesamten letzten Kalenderjahres. Zusätzlich können weitere Nachweise erforderlich sein.
| Unterlage | Wann sie wichtig ist |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Zur Identifikation aller relevanten Haushaltsmitglieder |
| Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsnachweis | Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, sofern erforderlich |
| Verdienstabrechnungen | Für Arbeitnehmer in der Regel für das gesamte letzte Kalenderjahr |
| Rentenbescheide, Bewilligungsbescheide, Arbeitslosengeld- oder Bürgergeldnachweise | Wenn entsprechende Leistungen bezogen werden |
| Steuerbescheid, Gewinnermittlung oder Nachweise bei selbstständiger Tätigkeit | Bei Selbstständigen oder bei weiteren steuerpflichtigen Einkünften |
| Nachweise zu Unterhalt, Schwerbehinderung, Pflege, Schwangerschaft oder besonderem Wohnbedarf | Wenn Freibeträge oder ein zusätzlicher Wohnraumbedarf berücksichtigt werden sollen |
Fehlen Unterlagen, kann sich die Bearbeitung verzögern. Sinnvoll ist daher, vor Antragstellung die aktuelle Serviceseite der Stadt Krefeld zu prüfen und bei Unsicherheiten direkt beim Fachbereich Wohnen nachzufragen.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für ein Jahr. Er kann für geförderte Wohnungen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet werden. Ein in Krefeld ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist daher nicht nur auf Krefeld beschränkt, sondern gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in NRW, sofern die im Schein genannte Wohnungsgröße und Einkommensgruppe zur Wohnung passen.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein bestätigt grundsätzlich, dass ein Haushalt eine passende geförderte Wohnung beziehen darf. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein kann sich auf eine bestimmte Wohnung beziehen. Welche Form erforderlich ist, hängt vom konkreten Fall und vom Wohnungsangebot ab.
WBS A und WBS B in Nordrhein-Westfalen
In NRW wird häufig zwischen gefördertem Wohnraum für die Einkommensgruppe A und die Einkommensgruppe B unterschieden. Umgangssprachlich wird daher oft von WBS A und WBS B gesprochen. Für Wohnungen der Einkommensgruppe B dürfen die Einkommensgrenzen höher liegen. Ob ein solcher Schein für eine bestimmte Wohnung ausreicht, muss mit dem Vermieter und der zuständigen Stelle geklärt werden.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur zulässigen Wohnungsgröße. Die Größe richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Bei größerem Wohnraum gibt es Ausnahmeregelungen, etwa bei Behinderung, Pflegebedarf oder besonderer familiärer Situation.
| Haushaltsgröße | Übliche angemessene Wohnungsgröße in NRW |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 Quadratmeter |
| 2 Personen | bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum |
Kleinere Abweichungen können je nach Förderbindung, Wohnungszuschnitt und Einzelfall möglich sein. Verbindlich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Krefeld
Für viele Haushalte mit geringem Einkommen ist die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung in Krefeld schwieriger geworden. Zwar liegt das Mietniveau unter dem vieler Großstädte in Nordrhein-Westfalen, dennoch übersteigt die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen das verfügbare Angebot deutlich. Gleichzeitig fallen jedes Jahr weitere Wohnungen aus der Sozialbindung heraus, sodass der Bestand an Sozialwohnungen langfristig sinkt. Die Stadt Krefeld versucht deshalb gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Wohnungswirtschaft, den Neubau geförderter Wohnungen zu beschleunigen. Für 2026 stehen rund 14,7 Millionen Euro Landesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau in Krefeld zur Verfügung.
Wie groß ist das Angebot an Sozialwohnungen?
Eine exakte Zahl der aktuell belegungsgebundenen Wohnungen veröffentlicht die Stadt nicht regelmäßig. Fest steht jedoch, dass der Bedarf deutlich höher ist als das verfügbare Angebot. Besonders gefragt sind kleine Wohnungen für Einzelpersonen sowie familiengerechte Wohnungen mit drei oder vier Zimmern. Viele Wohnungen werden unmittelbar nach Freiwerden erneut vermietet, sodass längere Wartezeiten keine Seltenheit sind. Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich daher möglichst frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren und regelmäßig nach freien Wohnungen suchen.
Wo finden Sie Sozialwohnungen in Krefeld?
Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich in nahezu allen Stadtteilen Krefelds. Besonders größere Bestände gibt es unter anderem in:
- Dießem/Lehmheide
- Linn
- Uerdingen
- Kempener Feld/Baakeshof
- Cracau
- Bockum
- Oppum
- Fischeln
Gerade in diesen Stadtteilen verwalten kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen zahlreiche Wohnungen, von denen ein Teil öffentlich gefördert ist oder zu vergleichsweise günstigen Mieten angeboten wird. Neubauprojekte mit öffentlich geförderten Wohnungen entstehen zudem regelmäßig im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Welche Unternehmen vermieten geförderte Wohnungen?
Wenn Sie mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung suchen, sollten Sie sich möglichst bei mehreren Wohnungsunternehmen gleichzeitig registrieren.
Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
- Wohnstätte Krefeld AG – Das kommunale Wohnungsunternehmen ist der größte Vermieter der Stadt und verwaltet mehrere tausend Wohnungen. Ein Teil des Bestandes besteht aus öffentlich geförderten Wohnungen oder Wohnungen mit Belegungsrechten.
- Allgemeine Wohnungs-Genossenschaft eG Krefeld – Die Wohnungsgenossenschaft vermietet Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und bietet regelmäßig auch preisgünstigen Wohnraum an.
- Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH – Das Unternehmen verfügt in Krefeld über Wohnungsbestände mit öffentlich geförderten Wohnungen.
- Weitere Wohnungen werden von kirchlichen Trägern, kleineren Wohnungsgenossenschaften sowie privaten Eigentümern vermietet, die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen haben.
Da frei werdende Sozialwohnungen häufig nicht lange verfügbar sind, empfiehlt es sich, Bewerbungsunterlagen vollständig vorzubereiten und Wohnungsangebote regelmäßig auf den Internetseiten der Wohnungsunternehmen zu prüfen. Viele Vermieter führen Interessentenlisten und kontaktieren vorgemerkte Bewerber direkt, sobald eine passende Wohnung frei wird.
Tipps für Wohnungssuchende
Mit einem Wohnberechtigungsschein erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine bezahlbare Wohnung erheblich, dennoch ist Geduld gefragt. Sinnvoll ist es,
- sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren zu lassen,
- auch angrenzende Stadtteile in die Suche einzubeziehen,
- Suchaufträge auf den Wohnungsportalen der Vermieter einzurichten,
- vollständige Unterlagen (WBS, Einkommensnachweise und Schufa-Auskunft) bereitzuhalten,
- regelmäßig Kontakt zu den Wohnungsunternehmen aufzunehmen.
Je flexibler Sie hinsichtlich Wohnungsgröße und Lage sind, desto größer sind Ihre Chancen, kurzfristig eine passende Sozialwohnung zu finden.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins Krefeld
Die Stadt Krefeld nennt für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins eine Antragsgebühr von 20,00 Euro. Für eine erfolgreich vermittelte Wohnung über die Wohnraumvermittlung wird nach den Angaben der Stadt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro fällig.
Ob in besonderen Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist, sollte direkt bei der Stadt Krefeld erfragt werden. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben im Serviceportal und die Entscheidung der Behörde.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug innerhalb von NRW
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich im Land NRW. Wer also aus einer anderen NRW-Stadt nach Krefeld ziehen möchte, kann den vorhandenen Schein häufig auch für Krefeld nutzen. Entscheidend ist aber, ob Wohnungsgröße, Haushaltsgröße und Einkommensgruppe zur konkreten Wohnung passen.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnung kann im Einzelfall in Betracht kommen, wenn ein besonderer Bedarf besteht. Das kann zum Beispiel bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder einer bevorstehenden Haushaltsvergrößerung relevant sein. Der Bedarf muss nachgewiesen werden.
Ablehnung oder verändertes Einkommen
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ändert sich das Einkommen später deutlich, sollte dies bei einer erneuten Antragstellung oder Verlängerung angegeben werden. Während eines laufenden Mietverhältnisses gelten zusätzlich die Regelungen der jeweiligen Förderbindung.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Krefeld
Gilt der Wohnberechtigungsschein Krefeld nur in Krefeld?
Nein. Ein in Krefeld ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Die Wohnung muss aber zur im Schein angegebenen Haushaltsgröße und Berechtigung passen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Krefeld beantragen?
Der Wohnberechtigungsschein für Krefeld wird über die Stadt Krefeld beantragt. Zuständig ist der Fachbereich Wohnen. Die offizielle Serviceseite der Stadt enthält Informationen zum Antrag, zur Online-Antragstellung, zu benötigten Unterlagen, Gebühren und zur zuständigen Stelle.
Die offizielle Informationsseite der Stadt Krefeld ist hier erreichbar: Wohnberechtigungsschein beantragen bei der Stadt Krefeld.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in NRW in der Regel zwölf Monate. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Voraussetzung für viele geförderte Wohnungen, aber keine Zusage für eine bestimmte Wohnung. Die Vergabe hängt von freien Angeboten, Wohnungsgröße, Einkommensgruppe und der Entscheidung des Vermieters ab.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja. Nach den aktuellen Angaben im Serviceportal der Stadt Krefeld kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein online gestellt werden. Die offizielle Serviceseite der Stadt sollte vor Antragstellung geprüft werden.
Kontakt
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein und die Wohnraumvermittlung ist der Fachbereich Wohnen der Stadt Krefeld. Die früher auf der Seite genannten Einzelansprechpartner wurden durch die aktuellen zentralen Kontaktdaten des Fachbereichs ersetzt.
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Krefeld, 57 – Fachbereich Wohnen |
| Anschrift | Parkstraße 10, 47829 Krefeld |
| Telefon | 0 21 51 / 86-0 |
| wbs@krefeld.de | |
| Geschäftszeiten | Montag bis Mittwoch: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr; Donnerstag: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr; Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr |
| Offizielle Seite | Fachbereich Wohnen im Serviceportal der Stadt Krefeld |
Da Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und digitale Angebote geändert werden können, sollten Antragsteller die Angaben vor einem Besuch direkt im Serviceportal der Stadt Krefeld prüfen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen ist vor allem das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz WFNG NRW. Wichtig sind insbesondere die Vorschriften zur Wohnberechtigung und zur Einkommensermittlung. Ergänzend gelten die landesrechtlichen Wohnraumnutzungsbestimmungen sowie die jeweils maßgeblichen Förderbestimmungen für öffentlich geförderten Wohnraum.
Für Antragsteller bedeutet das: Die Stadt Krefeld prüft nicht nur die Einkommensgrenze, sondern auch Haushaltsgröße, Wohnbedarf, Aufenthaltsstatus und die zu der Wohnung passende Berechtigung.
