Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Krefeld

Hochhaus in Krefeld

 

Die Wohnungssituation in Deutschland ist allgemein sehr angespannt. Das Angebot an Wohnungen in Krefeld ist rückläufig. 2016 gab es dort 122.909 Wohnungen, also 52 Wohnungen weniger als im Jahr 2015. Während die auf dem Wohnungsmarkt angebotenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bis zum Jahr 2017 stark zurückgingen, blieben die Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern auf einem stabilen Niveau.

Öffentlich geförderte Wohnungen entwickeln sich rückläufig. Im Jahr 2016 gab es nur noch 5.699 Sozialwohnungen. Auf dem Neubaumarkt sowie auch auf dem Gebrauchtwohnungsmarkt sind leichte Preisanstiege zu verzeichnen.

Krefeld bietet als einzige Großstadt in NRW ein neues Programm mit dem Namen „Soziale Baulandentwicklung“ an. Mit den Programmen soll sozial geförderter Wohnungsbau unterstützt und die Quote für Wohnungsneubauten erreicht werden. Zudem sollen sozial gerechte Quartiere geschaffen werden.

Zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt

Der preisgebundene Wohnungsbestand, also Wohnungen, die mit Fördermitteln gebaut wurden – sogenannte Sozialwohnungen – ging von 2008 bis 2017 um knapp 50 Prozent zurück. Laut Prognose der NRW-Bank wird dieses Angebot bis zum Jahr 2035 weiter fallen. Eigentlich verblüfft das Ergebnis nicht: Die Zahl der Arbeitslosen in Krefeld sinkt stetig, während die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auf einem Höchstniveau liegt.

Sowohl Einwohnerzahl als auch das verfügbare Einkommen pro Einwohner haben sich nach oben entwickelt. Daher ist fraglich, ob soziale Wohnungen in einem großen Ausmaß benötigt werden, zumal auch die Zugangsbedingungen eingeschränkt sind.

Allerdings muss auch in Krefeld der demographische Wandel berücksichtigt werden. Die immer älter werdende Gesellschaft stellt einen speziellen Anspruch: Die Wohnungen müssen altersgerecht und barrierefrei sein. Zudem müssen die Wohnungen im Quartier gut vernetzt sein und eine erreichbare Infrastruktur bieten. Auf diese Weise können Ältere lange selbstständig und selbstorganisiert bleiben.

Wer stellt Sozialwohnungen zur Verfügung?

Um einen Wohnraum vermittelt zu bekommen, können Sie sich beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld informieren. Mit einem Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen (NRW) können Sie sich bei diesem Amt als wohnungssuchend für die Stadt Krefeld registrieren lassen.

Hier finden Sie einen Link zur Wohnraumvermittlung der Stadt Krefeld: https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein/

Die Mitarbeiter in diesem Bereich helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

Aktuell als frei gemeldete Wohnungen können Sie unter folgendem Link online einsehen: https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/aktuelle-wohnungsangebote/.

Die Wohnungen sind übersichtlich nach Straße und Hausnummer, Stadtteil, Zimmeranzahl und Quadratmeter aufgelistet. Sie können sich einen sehr guten Überblick über die freien Wohnungen verschaffen und vorsortieren, ob die Wohnung für Ihre Ansprüche angemessen ist. Möchten Sie nähere Informationen, klicken Sie einfach auf das jeweilige Angebot und Sie erhalten noch gezieltere Angaben zur Wohnung. Ihnen wird angezeigt, ab wann die Wohnung frei ist und was sie kostet. Mit dem angezeigten Ansprechpartner können Sie sich in Verbindung setzen und eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren.

Die Sozialwohnungen werden von unterschiedlichen Hausverwaltungen und Immobilienmaklern angeboten. Um Informationen zum Zustand der Objekte zu erhalten, setzen Sie sich mit der jeweiligen Kontaktperson in Verbindung.

Eine Vermittlungsgarantie gibt es nicht. Für eine erfolgreich vermittelte Wohnung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Sie unterliegen gewissen Voraussetzungen. Wenn man eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss man anspruchsberechtigt sein. Um den Wohnberechtigungsschein Krefeld zu erhalten, gelten gewisse Einkommensgrenzen.

Die Größe der zu beziehenden Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Bei größerem Wohnraum gibt es Ausnahmeregelungen.

Jeder Fall ist unterschiedlich, aus diesem Grund ist die Berechnung für den Wohnberechtigungsschein Krefeld immer individuell. Im Regelfall müssen Sie die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder des Vorjahres vorlegen. Das können Verdienstabrechnungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide oder Arbeitsverträge sein. Erhalten Sie ALG I oder II, bringen Sie die Bewilligungsbescheide zur Berechnung mit. Alle Einnahmen, auch Unterhaltsleistungen, müssen nachgewiesen werden.

Normalerweise wird der Wohnberechtigungsschein sofort ausgehändigt, vorausgesetzt Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung mit. Informieren Sie sich vorab beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, welche Unterlagen notwendig sind.

Am besten sprechen Sie persönlich im Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen vor. Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr. Alternativ können Sie einen formlosen Antrag mit den vollständigen Unterlagen in Kopie per Post an das Amt senden.

Die Gebühren für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines betragen 20,00 Euro.

Alle weiteren relvanten Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Krefeld.

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein Krefeld wird in der Gemeinde, in der Sie leben, beantragt.

Kontakt

Stadt Krefeld – Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

Ansprechpartner
Horst Breuer
Straßennamen A bis E
Telefon: 0 21 51 / 86-3605
E-Mail: horst.breuer@krefeld.de
Zimmer C 36

Tanja Tecklenburg
Straßennamen F bis M
Telefon: 0 21 51 / 86- 36 06
E-Mail: tanja.tecklenburg@krefeld.de
Zimmer C 35

Sabrina Stravinskas
Straßennamen N bis Z
Telefon: 0 21 51 / 86-3607
E-Mail: s.stravinskas@krefeld.de
Zimmer C 34